Stephen Dedalus hat geschrieben:Die Weihen von männlichen und weiblichen Diakonen waren in ihrer Natur eng verbunden und befähigten zu weitgehend gleichen Aufgaben mit jeweils geschlechtsspezifischen Ausprägungen. Im Laufe der Zeit - verbunden mit der Ausbildung des dreistufigen Amtes - kamen den männlichen Diakonen zunehmend auch liturgische Aufgaben zu.(...) In dieser - späteren - Form erscheint das Amt des männlichen Diakons von dem des weiblichen Diakons weitaus stärker unterschieden als es in seinem Kern und Ursprung gewesen ist.
Ich glaube, festhalten kann man genau das erstmal, wenngleich das auch nur geschätzt ist (und ich bin nicht der Meinung, daß es allgemein als Vorstufe zum Priesteramt aufgefaßt wird). Es gibt keine zuverlässige Quelle, aus der sich ableiten läßt, das Diakonat der Frau habe in der frühen Kirche (sagen wir, in den ersten beiden Jahrhunderten) als organisierte Institution existiert. Man kann es nur vermuten. Die entsprechenden Stellen beim hl. Ap. Paulus sind bekannt. Er erwähnt in 1 Tim. 3:11 die Qualitäten, welche die Diakone, Bischöfe und gewisse Frauen haben sollen: "γυναῖκας ὡσαύτως σεμνάς, μὴ διαβόλους, νηφαλίους, πιστὰς ἐν πᾶσιν" - in unseren Übersetzungen meist als "ihre Frauen" (also der Diakone aus Vers 8 ) wiedergegeben. Die Einfügung "ihre" bei Frauen kann man abstreiten. (Z.B.: Wieso erwähnt der Apostel die Frauen der Diakone, nicht aber die der Bischöfe? Meint er die Frauen der Diakone UND Bischöfe, warum beschreibt er bei ihnen die gleichen Eigenschaften, wie bei den Diakonen? - usw.).
Die sieben "Diakone" aus Apg. 6:1-6 werden an der Stelle übrigens auch nicht Diakone genannt: dort geht es nur um ihre Aufgaben. An anderen Stellen, bei denen irgendwie Diakone auftauchen, kann man auch noch keine liturgische Funktion herauslesen (Phil. 1:1 z.B.).
Phoebe aus Kenchrea ist bekannt. Nun gut. Diese galt später tatsächlich als die erste "Diakonisse". Auf dem Ölberg in Jerusalem gibt es ein Epitaph, das folgende Inschrift enthält:
Hier ruht die Braut Christi Sophia, Diakonisse, zweite Phoebe, entschlafen am 21. März des Jahres 11 im Indiktion...
(und das stammt aus der 2. Hälfte des 4. Jh.). In der Orthodoxen Kirche ist Phoebe als heilige Diakonisse verherrlicht. Allerdings neigt man deswegen dazu, spätere Inhalte des Diakonenamts auf sie zu übertragen. Wahrscheinlich ging es tatsächlich um die Funktion einer Gehilfin des Apostels, ähnlich, wie die Frauen aus dem Evangelium mit Christus, dem Herrn, unterwegs waren.
Im 2. Jh. schreibt Plinius d.J. aus Bithynien an Trajan über zwei Sklavinnen, welche sich "Gehilfinnen" nannten:
C. Plinius Secundus, Ep. X:96,8, hat geschrieben:...necessarium credidi ex duabus ancillis, quae ministrae dicebantur, quid esset veri, et per tormenta quaerere.
Es geht dort ja um die Christen. Welches giechische Wort er mit "ministrae" übersetzte, ist nicht klar. Jedenfalls gibt es im 2. Jh. keine andere Quelle. (Aber Diakonissen wurden im lat. m.W. auch später nie als "ministrae" bezeichnet.)
Das Diakonat der Frau als organisierte Institution taucht erstmals in den "Didaskalia" auf (3. Jh.). Da gibt es eine interessante Analogie zwischen Bischof, Diakon und Diakonisse mit der Dreifaltigkeit u.v.m.. Die Constitutiones apostolorum (4. Jh.) führen die Diakonissen als festen Bestandteil der kirchlichen Ämter auf: im Kapitel über die Ehe der Kleriker werden sämtliche Kleriker bezüglich ihrer Ehe instruiert, zuletzt tauchen die Diakonissen auf:
CA VI, 17 hat geschrieben:Diakonisse aber soll nur eine reine Jungfrau werden oder wenigstens eine einmal verheiratet gewesene Wittwe, gläubig und ehrsam.
Es besteht kein Grund, hier die Ehefrauen der Diakone zu vermuten. Eine Diakonisse konnte auch Kinder haben (cf. Codex Theodosianus 16.2.27). In Ausnahmefällen konnte auch die (ehemalige) Ehefrau eines Bischofs Diakonisse werden (cf. Trullanum, cn. 48).
Wie nun diese Diakonissen geweiht wurden ("Chirothesia" ist in diesem Zusammenhang auch ein späterer Begriff!), sieht man frühestens im 1. Oek. Konzil zu Nikaia. Und das ist früh genug, um das Postulat von ad-fontes oben zu stützen, nämlich daß Diakonissen nicht im sakramentalen Sinn Kleriker(innen?) waren. Es geht im cn. 19 um die Taufe derer, die sich von der paulinianischen Häresie der Kirche zuwenden.
I. Oek. Konzil, cn. 19, hat geschrieben:Was jene angeht, welche Paulinianer waren und danach in der Katholischen Kirche Zuflucht suchten, so wird festgelegt, daß sie absolut alle erneut zu taufen sind. Wenn solche vorher zum Klerus gehörten, so mögen sie, wenn sie makellos und unanfechtbar und nachdem sie wiedergetauft [αναβαπτισθέντες] worden sind, durch einen Bischof der Katholischen Kirche wieder geweiht werden. (...) Gleiches gilt für die Diakonissen und all jene, die zum Klerus zählen [όλως περί των εν τω κλήρω εξεταζομένων], (für diese gilt) das gleiche Verfahren. Wir erwähnen hier jene Diakonissen, welche ihrer Kleidung (?) nach als solche gelten [των εν τω σχήματι εξετασθεισών]. Diese haben ja keine Handauflegung [χειροθεσίαν] erhalten, so daß sie in jederlei Hinsicht zu den Laien zu zählen sind.
Offensichtlich unterscheidet man hier schon zwei Arten von kirchlichen Ämtern, eines von welchen "sakramental" war, denn die Kleriker "im eigentlichen Sinn" bekommen hier das Recht, nach ihrer Rückkehr in die Kirche als Kleriker zu fungieren. Die zweite Art sind offenbar die niederen Weihegrade, die man nicht in den Klerus zu übernehmen brauchte, weil sie keine sakramentalen Aufgaben wahrnahmen. Sie bekamen eine andere Art Weihe - die Chirothesie. Formell zählten hierunter auch die Frauen, welche das kanonische Alter (40) für das offizielle Amt der Diakonisse noch nicht erreicht hatten, die aber ab dem 25. Lebensjahr vom Bischof bereits als solche "eingekleidet" sein konnten. Sie zählten formal zum niederen Klerus, waren aber erst ab 40 "richtige" Diakonissen.
Die Const. apostolorum kennen dagegen schon eine ganz konkrete Anweisung zur Weihe von Diakonissen (CA VIII, 19f.). Dieses Gebet ist interessant, deswegen bringe ich es hier einmal:
Const. apost. VIII, 20 hat geschrieben:Ewiger Gott, Vater unsers Herrn Jesu Christi, Schöpfer des Mannes und Weibes! Der du Maria, Debbora, Anna und Hulda mit dem hl. Geiste erfüllt hast, der du es nicht verschmähtest, deinen eingebornen Sohn aus einem Weibe geboren werden zu lassen, der du im Zelte des Zeugnisses und am Tempel Frauen aufgestellt hast als Wächterinen deiner hl. Thore: sieh auch jetzt auf diese zu deinem Dienste auserwählte Dienerin und verleihe ihr den hl. Geist; reinige sie von jeder Befleckung des Fleisches und Geistes, damit sie das ihr übertragene Amt würdig verwalte zu deiner Ehre und zum Lobe Christi, mit welchem dir und dem hl. Geiste Ehre und Anbetung sei in Ewigkeit. Amen.
(zitiert nach der BKV)
Interessant ist es deswegen, weil der Unterschied zwischen Chirotonie und Chirothesie eben darin liegt, daß bei der Chirothesie nicht der hl. Geist auf den zu Weihenden herabgerufen wird, eben weil er keine sakramentale Aufgaben wahrzunehmen hat. Allerdings ist diese strikte Unterscheidung eigentlich späteren Datums.
Aus späterer Zeit (gg. 9. Jh.) gibt es eine etwas detailliertere Beschreibung der Weihe von Diakonissen. Während der Liturgie erschien die Frau im Altarraum und neigte ihr Haupt vor dem Bischof. Dieser legte ihr die Hand auf den Kopf und sprach ein Gebet, wonach der Diakon die Litanei betete, während welcher der Bischof ein zweites Gebet hinzufügte. Danach bekam die Diakonisse ein Diakons-Orarion unter ihr Maphorion angelegt. Nach der Kommunion, welche ihr vom Bischof gereicht wurde, empfing sie den Kelch mit ihren Händen und setzte ihn auf den Altar.
(Diese Ordnung ist in dieser oder ähnlicher Form in einer Zahl von Monografien überliefert, die zwischen das 9. und 14. Jh. datieren. Man findet sie in der Nationalbibliothek in Paris oder in den Bibliotheken verschiedener Athos-Klöster, ich berufe mich hierber auf das Werk des A. Posternak "Der Dienst von Frauen in der frühen Kirche".)
Jedenfalls kommt das den liturgischen Befugnissen eines männlichen Diakons doch sehr nahe. Gleichzeitig verbietet aber das Konzil zu Laodicea (cn. 44) den Frauen, den Altarraum zu betreten. Dieses Verbot wurde aber in praxi nicht immer konsequent befolgt. Der hl. Gregor von Nazianz spricht in der Grabesrede auf seine Schwester Gorgonia z.B. davon, daß diese nächtens im Altarraum war und den Opfertisch berührte, um so von einer Krankheit geheilt zu werden (PG XXXV, 810). Im Codex Theodosianus (XVI 2.27) geht es u.a. um den Rechtsstatus der Diakonissen, und an gleicher Stelle wird ausgerechnet Frauen, die sich die Haare geschoren haben, verboten, die Altäre zu betreten. Offensichtlich ging es hier um Frauen mit einem bestimmten kirchlichen Status, denn "normale" Frauen durften auch so nicht in den Altar. Hier könnte man annehmen, daß die Diakonissen üblicherweise Zugang zum Altarraum hatten.
Das sind nur ein paar Hinweise darauf, wie es gewesen sein könnte. Man darf natürlich nicht vergessen, daß die Diakonissen schon kurz darauf als Amt nicht mehr existierten. Patriarch Theodor Balsamon (12. Jh.) bezeichnet sie in den Kommentaren auf die Konzilstexte als etwas, das es "vor sehr langer Zeit" gegeben hat:
Theodor Balsamon, Kommentar zu Chalcedon, cn. 15, hat geschrieben:Das, worum es in diesem Kanon geht, ist vollkommen aus dem Gebrauch gekommen, denn heutzutage werden keine Diakonissen geweiht, obwohl einige Einsiedlerinnen nicht im eigentlichen Wortsinn Diakonissen genannt werden.
Baslamon meint, dieses Amt sei zurückgedrängt worden, weil sich das Verbot des Altarzutritts für Frauen durchgesetzt habe. Für Matthaios Blastares (14. Jh.) sind Diakonissen eine uralte und längst vergessene Institution:
Matthaios Blastares, Alphabetisches Syntagma, G 11, hat geschrieben:Welchen Dienst innerhalb des Klerus die Diakonissen versahen, das weiß heute fast niemand mehr.
Und das, obwohl die jüngsten Abschriften der Weiheordnung für Diakonissen noch auf das 14. Jh. datieren. Offenbar wurde diese Ordnung nie wirklich praktiziert.