Da müssen die Mönche sich aber ganz schön beeilen, um bis zum Beginn der Dämmerung gegen 05:20 Uhr fertig zu sein.Abtei Mariawald hat geschrieben:Osternacht 12.04.09 04:00 Uhr Auerstehungsfeier
(Oder gilt diese Vorschrift in der aoF nicht?)
Da müssen die Mönche sich aber ganz schön beeilen, um bis zum Beginn der Dämmerung gegen 05:20 Uhr fertig zu sein.Abtei Mariawald hat geschrieben:Osternacht 12.04.09 04:00 Uhr Auerstehungsfeier
Siehe hierzu:Firmian hat geschrieben:Ist's nicht eher so, daß der Beginn der Meßfeier vor der Morgendämmerung sein muß?
Das Zitat "FOV 78" bezieht sich auf das Rundschreiben "Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung" der Kongregation für den Gottesdienst.Direktorium Bistum Augsburg hat geschrieben:„’Die ganze Feier der Osternacht findet in der Nacht statt; sie soll entweder nicht vor Einbruch der Dunkelheit beginnen oder nicht nach der Morgendämmerung des Sonntags enden.’ Diese Vorschrift ist streng einzuhalten. Gegenteilige Missbräuche und Gewohnheiten, die sich hier und dort eingebürgert haben, nämlich die Osternacht zu der Zeit zu feiern, zu der man die Vorabendmesse des Sonntags zu halten pflegt, werden verworfen“ (FOV 78). (Abenddämmerung: 21:14 Uhr; Morgendämmerung: 05:20 Uhr)
Pssst: Das ist bei ein paar anderen liturgischen Fragen auch so.Firmian hat geschrieben:Aha, das wird aber offenbar in der Praxis doch nicht so streng gehandhabt....
Schotten - konservativ? Du warst wohl noch nie in der VAM am Sa bei denen. Wie da das Vater unser rumgeschubst wird, das hab ich sonst in Wien noch nie erlebt....Firmian hat geschrieben:Und die beiden von mir genannten sind auch noch vergleichsweise konservative Gemeinden......
Jetzt habe ich auch mal nachgegoogelt: Man unterscheidet bürgerliche, nautische und astronomische Dämmerung.(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4mmerung ). Was es nicht alles gibt!michaelis hat geschrieben:Siehe hierzu:Firmian hat geschrieben:Ist's nicht eher so, daß der Beginn der Meßfeier vor der Morgendämmerung sein muß?Das Zitat "FOV 78" bezieht sich auf das Rundschreiben "Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung" der Kongregation für den Gottesdienst.Direktorium Bistum Augsburg hat geschrieben:„’Die ganze Feier der Osternacht findet in der Nacht statt; sie soll entweder nicht vor Einbruch der Dunkelheit beginnen oder nicht nach der Morgendämmerung des Sonntags enden.’ Diese Vorschrift ist streng einzuhalten. Gegenteilige Missbräuche und Gewohnheiten, die sich hier und dort eingebürgert haben, nämlich die Osternacht zu der Zeit zu feiern, zu der man die Vorabendmesse des Sonntags zu halten pflegt, werden verworfen“ (FOV 78). (Abenddämmerung: 21:14 Uhr; Morgendämmerung: 5:2 Uhr)
Ich hatte das im alten Textarchiv mal eingestellt. Vielleicht kann Robert ja den Link zum "neuen" pdf-Archiv hier einstellen.
Dieses Schreiben ist nämlich auch ansonsten sehr hilfreich, aber außer im Kreuzgang nirgendwo (auf deutsch) online verfügbar.
Die Uhrzeiten verstehen sich für 29 und dürften auch in anderen deutschen Bistümern nur um etwa 1 Minuten differieren. Diesen "Service" habe ich übrigens nur bei den Augsburgern gefunden.
Naja fast. Zwei drei Kirchen (ohne die Devianzgemeinschaften (Ak luth. AB/HB) fehlen noch. Und die "Privat"kapellen dies im erstencantus planus hat geschrieben:Bei den Schotten war ich regelmäßig zur Sonntagsvesper. Die war immer sehr schön. Messen habe ich dort nie besucht, da ich ja gleichzeitig selbst im Dienst war. Erstaunlich! Ich hätte bei den Schotten auch nicht mit liturgischen Eigenmächtigkeiten gerechnet. Aber ich vertraue Linus blind: es gibt wohl keine Kirchenbank im 1. Bezirk, auf der er noch nicht gesessen hätte.
Das "initium noctis" kriege auch ich als Nicht-Lateiner noch mit "Beginn der Nacht" übersetzt, aber bei "diluculum" muß ich passen.3. Tota celebratio Vigiliae paschalis peragi debet noctu, ita ut vel non incipiatur ante initium noctis, vel finiatur ante diluculum diei dominicae.
Die Dämmerung ist ja kein Zeitpunkt, sondern ein Zeitraum. Mit der Angabe "Morgendämmerung 5.20 Uhr" kann nur der BEGINN der Dämmerung gemeint sein. Die Vorschrift sagt, dass die Feier nicht nach der Morgendämmerung enden darf, das heißt, nach deren ABSCHLUSS - und der ist nicht um 5.20 Uhr. Also haben die Trappisten genug Zeit.michaelis hat geschrieben:Siehe hierzu:Firmian hat geschrieben:Ist's nicht eher so, daß der Beginn der Meßfeier vor der Morgendämmerung sein muß?Direktorium Bistum Augsburg hat geschrieben:„’Die ganze Feier der Osternacht findet in der Nacht statt; sie soll entweder nicht vor Einbruch der Dunkelheit beginnen oder nicht nach der Morgendämmerung des Sonntags enden.’ Diese Vorschrift ist streng einzuhalten. Gegenteilige Missbräuche und Gewohnheiten, die sich hier und dort eingebürgert haben, nämlich die Osternacht zu der Zeit zu feiern, zu der man die Vorabendmesse des Sonntags zu halten pflegt, werden verworfen“ (FOV 78). (Abenddämmerung: 21:14 Uhr; Morgendämmerung: 05:20 Uhr)
Das scheint mir bei meinen bescheidenen Lateintnissen aber schärfer zu sein als die Augsburger Weisung. Hiernach muss die Feier tatsächlich VOR der Morgendämmerung BEENDET sein, oder?michaelis hat geschrieben:3. Tota celebratio Vigiliae paschalis peragi debet noctu, ita ut vel non incipiatur ante initium noctis, vel finiatur ante diluculum diei dominicae.
In Recklinghausen (= Bistum Münster) feiert die FSSP die Osternacht am 23.4.211 um 2.3 UhrNiels hat geschrieben:FSSP Augsburg: So., 24.4.211, "4.3 Uhr Osternachtliturgie"
http://home.vrweb.de/~ghaugsburg/petrus ... Nr.53.pdf
Im alten Ritus ist also die Stunde der Zelebration an sich genau vorgeben: nämlich so, daß die Messe der Vigil um Mitternacht beginnt. Statthaft ist allein ein früherer Beginn, kein späterer, und auch dies nur nach dem Urteil des Ortsbischofs (der Priester kann das also nicht selbst entscheiden), und auch dann nur nicht vor der Abenddämmerung, jedenfalls nicht vor Sonnenuntergang.Solemnis Vigilia paschalis celebranda est hora competenti, ea scilicet, quæ permittat Missam solemnem ejusdem Vigiliæ incipere circa mediam noctem inter Sabbatum sanctum et dominicam Resurrectionis. Ubi tamen, ponderatis fidelium et locorum condicionibus, de judicio Ordinarii loci, horam celebrandæ Vigiliæ anticipari conveniat, hæc non inchoetur ante diei crepusculum, aut certe non ante solis occasum
Karsamstag
1. Osternachtfeier: Der Karsamstag ist der heilige Ruhetag des Herrn; man könnte ihn den zweiten Sabbat nach der Schöpfung nennen. Die Kirche heißt ihn Sabbatum sanctum – heiligen Sabbat! Dieser Tag ist und sollte sein der stillste Tag des Kirchenjahres; an diesem war bis ins Mittelalter hinein kein Gottesdienst. Was heute in der Kirche am Karsamstag früh gefeiert wird, gehört in Wirklichkeit in die Osternacht, vom Samstag auf Sonntag; denn die ganze Karsamstagsliturgie ist schon Osterfeier! Es ist eine große Aufgabe der liturgischen Erneuerung, der katholischen Welt die zweite heilige Nacht wiederzugeben, die Osternacht, die „Mutter aller Vigilien“, wie sie der hl. Augustin nennt. Der unliturgische Geist und Sinn der letzten vier Jahrhunderte hat uns die heiligste aller Nächte genommen, der liturgische Geist unseres Jahrhunderts wird den Fehler wieder gut machen. Feiern wir die Karsamstagsliturgie wenigstens im Geiste in der Nacht und als Täuflinge. Wir erleben in dramatischer Entfaltung die Auferstehung Christi, den Sieg des Lichtes über die Finsternis und die Auferstehung unserer Seele; Christus steht in jedem von uns auf. Die folgende Darstellung setzt die Feier in der Nacht voraus.
Hubertus hat geschrieben:Ich gehe doch davon aus, daß der Autor den Zustand vor der Wiederherstellung der Osternacht durch die Karwochenreform meint. Das müßte also ein älterer Text sein.
Mach die Rechnung mal für Reykjavik/Island. Da wird es aber ganz eng.michaelis hat geschrieben:Ich würde hier eher zur "nautischen" tendieren, was wohl auch der jüdischen Tradition entsprechen würde.
Bsp.:ad-fontes hat geschrieben:Die 1955er Reform des Triduum halte ich in toto für verfehlt.