Eine kurze Frage, Ihr Lieben!
Mich hat neulich ein Genealoge gefragt, wann Konrad v.Steußlingen spätestens geboren sein kann.
Er war 1066 Dompropst in Köln bei seinem mutmaßlichen Onkel Anno (Ebf.1056-75), wurde 1066 Ebf.v.Trier und noch im selben Jahr ermordet und später angeblich heiliggesprochen.
Bestimmt weiß irgendjemand von Euch soetwas!
Liebe Grüße,
Clemens
Wie alt musste man im MA als Erzbischof sein?
Hallo Clemens,
Kuno (Konrad) I. von Pfullingen wurde um 1016 geboren, schreibt Bautz.
Das Mindestalter für Bischöfe wurde erst auf dem 3. Laterankonzil 1179 auf dreißig Jahre festgesetzt (Canon 3). Bautz schreibt z.B. auch über Gebhard III.: »1079 wurde er von Gregor VII. zur Wahl als Erzbischof von Magdeburg vorgeschlagen, aber nicht gewählt (da er zu jenem Zeitpunkt das kanonisch vorgeschriebene Mindestalter für Bischöfe von 30 Jahren erreicht haben mußte, ist G. vor 1050 geboren).« Das dürfte 13 Jahre zuvor auch nicht viel anders geregelt worden sein. Kanonisch festgeschrieben waren m.W. nur 25 Jahre für Diakone und 30 Jahre für Priester. 35 währe die angemessene Konsequenz für das Bischofsalter, das der etwa fünfzigjährige Kuno sicherlich erreicht hatte.
Außerdem kann der römische Stellvertreter Gottes bekanntlich ja für alles einen Dispens erteilen, und in der Geschichte haben die Päpste daran auch Unsummen verdient:
Kardinalinfant Ferdinand von Österreich wurde 1619 z.B. im Alter von nur neun Jahren zum Administrator des Erzbistums Toledo und zum Kardinal ernannt. Auf den päpstlichen Dispens, um auch richtig zum Erzbischof geweiht zu werden, musste er noch ein Jährchen warten, also bis er zehn war.
Ich habe mal gelesen, dass der jüngste französische Bischof und Kardinal sogar erst sechs Jahre alt war, als er ernannt wurde.
Ernst II. von Sachsen war elf, als er 1476 Erzbischof von Magdeburg wurde. Den Dispens ließ sich Papst Sixtus IV. gegen eine hohe Summe abkaufen.
Noch mehr bezahlen hätte 1513 Albrecht II. Markgraf von Brandenburg müssen, obwohl er schon 23 war, als er Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt sowie ein Jahr später Erzbischof und Kurfürst zu Mainz wurde. Aber mehr als ein Bistum war auch nicht zulässig, geschweige den derer drei. Allerdings übernahm er gegen Überlassung der Hälfte des Ertrags den Vertrieb des von Leo X. verkündeten neuen Ablasses, um seine Schulden bei Gottes irdischem Stellvertreter zu begleichen.
Kuno (Konrad) I. von Pfullingen wurde um 1016 geboren, schreibt Bautz.
Das Mindestalter für Bischöfe wurde erst auf dem 3. Laterankonzil 1179 auf dreißig Jahre festgesetzt (Canon 3). Bautz schreibt z.B. auch über Gebhard III.: »1079 wurde er von Gregor VII. zur Wahl als Erzbischof von Magdeburg vorgeschlagen, aber nicht gewählt (da er zu jenem Zeitpunkt das kanonisch vorgeschriebene Mindestalter für Bischöfe von 30 Jahren erreicht haben mußte, ist G. vor 1050 geboren).« Das dürfte 13 Jahre zuvor auch nicht viel anders geregelt worden sein. Kanonisch festgeschrieben waren m.W. nur 25 Jahre für Diakone und 30 Jahre für Priester. 35 währe die angemessene Konsequenz für das Bischofsalter, das der etwa fünfzigjährige Kuno sicherlich erreicht hatte.
Außerdem kann der römische Stellvertreter Gottes bekanntlich ja für alles einen Dispens erteilen, und in der Geschichte haben die Päpste daran auch Unsummen verdient:
Kardinalinfant Ferdinand von Österreich wurde 1619 z.B. im Alter von nur neun Jahren zum Administrator des Erzbistums Toledo und zum Kardinal ernannt. Auf den päpstlichen Dispens, um auch richtig zum Erzbischof geweiht zu werden, musste er noch ein Jährchen warten, also bis er zehn war.
Ich habe mal gelesen, dass der jüngste französische Bischof und Kardinal sogar erst sechs Jahre alt war, als er ernannt wurde.
Ernst II. von Sachsen war elf, als er 1476 Erzbischof von Magdeburg wurde. Den Dispens ließ sich Papst Sixtus IV. gegen eine hohe Summe abkaufen.
Noch mehr bezahlen hätte 1513 Albrecht II. Markgraf von Brandenburg müssen, obwohl er schon 23 war, als er Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt sowie ein Jahr später Erzbischof und Kurfürst zu Mainz wurde. Aber mehr als ein Bistum war auch nicht zulässig, geschweige den derer drei. Allerdings übernahm er gegen Überlassung der Hälfte des Ertrags den Vertrieb des von Leo X. verkündeten neuen Ablasses, um seine Schulden bei Gottes irdischem Stellvertreter zu begleichen.
γενηθήτω το θέλημά σου·
Sogar in der frühen Neuzeit war diese Praxis leider alles andere als selten:Walter hat geschrieben: Aber mehr als ein Bistum war auch nicht zulässig, geschweige den derer drei.
Beispiele: LEOPOLD WILHELM, Erzherzog von Österreich
"Bereits im Alter v. elf Jahren wurde L. W. zum Koadjutor seines Onkels, Erzherzog Leopolds V., in den Bistümern Passau und Straßburg mit dem Recht auf Nachfolge gewählt. Als dieser bald darauf als Bischof resignierte, um in Tirol als souveräner Landesfürst herrschen und heiraten zu können, trat L. W. die Nachfolge an. Die päpstlichen Bestätigungen erfolgten i.J. 1626, allerdings unter der Bedingung, daß Administratoren die Amtsgeschäfte in den Bistümern während der Minderjährigkeit L. W.s zu führen hatten."
http://www.bautz.de/bbkl/l/leopold_wilhelm.shtml
Christoph Brandhuber, Art. Leopold Wilhelm, Erzherzog von Österreich, in: BBKL 27 (2007), 859-869
Oder auch Paul III. in seiner Zeit als Kardinalbischof von Ostia und Dekan des Heiligen Kollegiums. (Siehe Klaus Ganzer, Art. Paul III., Papst (1534-1549), in: TRE 26 (1996),118-121), online: http://books.google.com/books?id=E2kPvOpGjfIC&hl=de
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Und so kam Tetzel ins Spiel...Walter hat geschrieben:Hallo Clemens,
Kuno (Konrad) I. von Pfullingen wurde um 1016 geboren, schreibt Bautz.
Das Mindestalter für Bischöfe wurde erst auf dem 3. Laterankonzil 1179 auf dreißig Jahre festgesetzt (Canon 3). Bautz schreibt z.B. auch über Gebhard III.: »1079 wurde er von Gregor VII. zur Wahl als Erzbischof von Magdeburg vorgeschlagen, aber nicht gewählt (da er zu jenem Zeitpunkt das kanonisch vorgeschriebene Mindestalter für Bischöfe von 30 Jahren erreicht haben mußte, ist G. vor 1050 geboren).« Das dürfte 13 Jahre zuvor auch nicht viel anders geregelt worden sein. Kanonisch festgeschrieben waren m.W. nur 25 Jahre für Diakone und 30 Jahre für Priester. 35 währe die angemessene Konsequenz für das Bischofsalter, das der etwa fünfzigjährige Kuno sicherlich erreicht hatte.
Außerdem kann der römische Stellvertreter Gottes bekanntlich ja für alles einen Dispens erteilen, und in der Geschichte haben die Päpste daran auch Unsummen verdient:
Kardinalinfant Ferdinand von Österreich wurde 1619 z.B. im Alter von nur neun Jahren zum Administrator des Erzbistums Toledo und zum Kardinal ernannt. Auf den päpstlichen Dispens, um auch richtig zum Erzbischof geweiht zu werden, musste er noch ein Jährchen warten, also bis er zehn war.
Ich habe mal gelesen, dass der jüngste französische Bischof und Kardinal sogar erst sechs Jahre alt war, als er ernannt wurde.
Ernst II. von Sachsen war elf, als er 1476 Erzbischof von Magdeburg wurde. Den Dispens ließ sich Papst Sixtus IV. gegen eine hohe Summe abkaufen.
Noch mehr bezahlen hätte 1513 Albrecht II. Markgraf von Brandenburg müssen, obwohl er schon 23 war, als er Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt sowie ein Jahr später Erzbischof und Kurfürst zu Mainz wurde. Aber mehr als ein Bistum war auch nicht zulässig, geschweige den derer drei. Allerdings übernahm er gegen Überlassung der Hälfte des Ertrags den Vertrieb des von Leo X. verkündeten neuen Ablasses, um seine Schulden bei Gottes irdischem Stellvertreter zu begleichen.