Interessanter Gedanke. Ich bin da bis jetzt noch nicht darüber gestolpert. Ein abgeschlossenes Beichtzimmer kann nicht wirklich als "offen zugänglicher Ort" bezeichnet werden. Andererseits, was nützt einem ein frei in der Kirche stehender Beichtstuhl, wenn er nicht mit einem Priester besetzt ist? Ich sehe keinen praktischen Unterschied zwischen einem Beichtstuhl in einem geöffneten Beichtzimmer (was ja, wenn Beichtzeit ist, der Fall sein dürfte) und einem, der frei in der (geöffneten) Kirche steht.michaelis hat geschrieben:Beichtstühle muß es überall geben.Theresita hat geschrieben:Wo gibt es eigentlich noch Beichtstühle ? Meistens wird die Beichte doch in einem Beichtzimmer abgehalten...und die zugehörige Partikularnorm der deutschen Bischofskonferenz:CIC hat geschrieben:Can 964
§ 1 Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle.
§ 2 Was den Beichtstuhl anbelangt, sind von der Bischofskonferenz Normen zu erlassen, dabei ist jedoch sicherzustellen, daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können.
§ 3 Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.Übrigens: Ein Beichtstuhl innerhalb des Beichtzimmers entspricht m.E. nicht der Vorgabe "an offen zugänglichem Ort".DBK hat geschrieben:Partikularnorm Nr. 13 der Deutschen Bischofskonferenz
zu c. 964 § 2 CIC
Beichtstuhl / Beichtraum
Sofern sich in einer Kirche wenigstens ein Beichtstuhl gemäß den Vorschriften von c. 964 § 2 CIC befindet, kann ein Beichtraum eingerichtet werden.
Und wie ist eigentlich das mit dem "festen" Gitter zu verstehen? Ich war ein paar Mal zur Beichte in einer Kirche, da hatten sie in der Sakristei (auch nicht wirklich ein "offen zugänglicher Ort"…) ein Betpult, wo ein Gitter herausgezogen werden konnte…leider gab es nur einen Priester, der wußte, wie das Ding arretiert wird. Bedeutet "fest" in diesem Zusammenhang, daß das Gitter mit der Struktur des Betpultes fest verbunden sein muß?