Diese Abschläge gibt es doch zur Zeit schon -- weiß aber nicht genau wie hoch die sind.Stefan hat geschrieben:Die Welt hat geschrieben:Für die FDP ist Rente mit 67 «abwegig»
Berlin (dpa) - Die FDP hält nichts vom Unions-Vorschlag für eine Anhebung der Rentengrenze auf 67 Jahre. Angesichts einer Beschäftigungsquote von nur 40 Prozent bei den 55- bis 64-Jährigen seien solche Überlegungen «abwegig». Das sagte der sozialpolitische Sprecher der Liberalen, Heinrich Kolb, in Berlin. Die FDP verlangt dagegen, dass alle Beschäftigten vom 60. Lebensjahr an mit Abschlägen von sechs Prozent pro Jahr in Rente gehen können. Dafür sollen Zuverdienstgrenzen in der Rente abgeschafft werden.
Liberale planen ein Bürgergeld
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Stefan
Bisher:Juergen hat geschrieben:Diese Abschläge gibt es doch zur Zeit schon -- weiß aber nicht genau wie hoch die sind.
0,3% pro Monat = 3,6% pro Jahr, also mit 60: 18% weniger pro Monat.
Dann:
6% pro Jahr, also mit 60: 30% weniger pro Monat.
Der Vorteil besteht aber darin, daß die Hinzuverdienstgrenzen wegfallen und jeder Rentner noch so lange er will so viel wie er kann hinzuverdienen darf. Das halte ich für eine gute Sache, denn viele sind mit 60 noch zu jung zum Faulenzen.Internet hat geschrieben:Das normale Rentenalter in Deutschland ist 65 Jahre, allerdings können langjährig Versicherte bereits ab 63 Jahren mit Abschlägen in den Ruhestand gehen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind, können bereits mit 60 Jahren aus Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit in Rente gehen. Nach dem vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2003 beschlossenen RV- Nachhaltigkeitsgesetzes wird diese Altersgrenze ab dem Jahr 2006 monatsweise auf 63 Jahre angehoben.
Die Entscheidung des vorzeitigen Ruhestandes sollte genau überlegt werde, denn es entstehen erhebliche finanzielle Einbußen. Wer mit 60 Jahren in Rente geht, dem fehlen logischerweise für 5 Jahre die Beitragszahlungen. Bei einem Monatseinkommen an der Bemessungsgrenze wäre dieses ein Verlust von ca. 270 Euro monatlich (54 Euro / Beitragsjahr). Von dieser reduzierten Rente werden noch einmal 3,6% pro Jahr, also 18%, abgezogen!