Zum eigentlichen Thema des Threads: Der Zweck heiligt nicht die Mittel!
(I-II, q.18)
1. Aus welchen „Zutaten“ ergibt sich die Moralität der Handlung?
a) aus dem Objekt der Handlung
Es handelt sich hier nicht um das physische Objekt, sondern um das moralische Objekt, d.h. den durch den freien Willen vernunftgemäß gewählten Gegenstand (I-II, q.1, a.3, ad 3).
b) aus den Umständen einer Handlung
c) aus der Absicht des Handelnden
2. Mögliche Einflußweisen der Absicht auf die Moralität der Handlung
Der Zweck des Handelnden kann:
- eine indifferente Handlung gut oder schlecht machen;
- eine gute Handlung mehr oder weniger gut, oder sogar schlecht machen;
- eine schlechte Handlung mehr oder weniger schlecht, aber nie gut.
3. Was ist zum Fall der Anwendung schlechter Mittel (= angestrebter Gegenstand), bei gleichzeitig guter Absicht zu sagen?
Der Zweck heiligt nicht die Mittel: „Non faciamus mala ut veniant bona.“ (Röm 3, 8)
Vernunftargument: Die gute Absicht (finis operantis), kann die im angestrebten Gegenstand begründete innere und wesentliche Schlechtigkeit des Aktes (finis operis) nicht aufheben, da die wesentliche Moralität einer Handlung aus dem angestrebten Gegenstand kommt und der Zweck nur etwas der Handlung Äußerliches ist.
Außerdem gilt das Prinzip: „Bonum ex integra causa, malum ex quolibet defectu“ => Gut ist nur das, bei dem alle „Zutaten“ selbst gut sind, schlecht ist etwas aber bereits dann, wenn auch nur eine einzige „Zutat“ schlecht ist.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Re: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Zuletzt geändert von Gamaliel am Donnerstag 20. Mai 2010, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
"müssen aber an private Eigentümer verteilt werden, um besser verwaltet zu werden, damit alle einen besseren Nutzen davon haben (intentio secunda)."Grund: Da die Erhaltung des Lebens nach dem Naturrecht der erste Zweck der Erdengüter ist, sind diese für alle Menschen (intentio prima Creatoris), müssen aber an private Eigentümer verteilt werden, um besser verwaltet zu werden, damit alle einen besseren Nutzen davon haben (intentio secunda). Aber das sekundäre Naturrecht kann nicht vom primären Naturrecht abweichen und der ersten Absicht des Schöpfers entgegengesetzt sein: Das Privateigentum muß Leben, Gesundheit und Freiheit des Menschen fördern.
Die Idee, die dahinter steckt, ist die der Verantwortung im Dienst der Verwaltung der Güter. Wenn allen alles gehört, dann fühlt sich keiner recht verantwortlich.
Beim Privateigentum fühlt man sich für sich selbst und seine Familie verantwortlich. Und lässt jene bitten, die bei der Verteilung irgendwie zu kurz gekommen sind?
Weil es Gottes Wille war?
Der Kern des Problem ist das Fehlen eines gesellschaftlichen Mittelpunktes, dem zu dienen eine Verantwortung in der Verwaltung der Güter in dem Sinne lehrt, dass er Antworten auf Fragen von Kultur und Wirtschaft gibt. Privateigentum ist hier nicht die Lösung, sondern das Problem, welches immer mehr Fragen aufwirft, immer fragwürdiger wird und heilloses Chaos und Zerstörung verursacht.
Das private Eigentum, so wie es hier als Ideal gedacht ist, findet nie zu einer Ergänzung, sondern nur zur Divergenz. Zu einer Pyramide, einer Schere, zu Unmengen Wechseln. Und zu einer tiefen Sehnsucht nach dem richtigen Dienst. Und dessen Planung springt einen förmlich an. Mit dem Vater im Himmel. Dem Jesuskind. Seiner jungfräulichen Mutter. Der Differenzierung der Geschlechter im Dienst und der konsequenten Unterwerfung für den Dienst. Im Verzicht auf die Ehe.
Im Verzicht auf das eigene Kind, das der ganzen Welt geschenkt ist.