Gottesdienste während der Corona-Zeit

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

holzi hat geschrieben:
Dienstag 20. Oktober 2020, 15:32

3. Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt,… oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben…
Wenn jemand also in einem Flughafenterminal war und am anderen Ende des Terminals war jemand, der ein bestätigter Covid-19-Fall ist, dann darf er nicht in die Kirche.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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holzi
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von holzi »

Juergen hat geschrieben:
Dienstag 20. Oktober 2020, 15:37
holzi hat geschrieben:
Dienstag 20. Oktober 2020, 15:32

3. Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt,… oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben…
Wenn jemand also in einem Flughafenterminal war und am anderen Ende des Terminals war jemand, der ein bestätigter Covid-19-Fall ist, dann darf er nicht in die Kirche.
Erfasst!

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

holzi hat geschrieben:
Dienstag 20. Oktober 2020, 15:48
Juergen hat geschrieben:
Dienstag 20. Oktober 2020, 15:37
holzi hat geschrieben:
Dienstag 20. Oktober 2020, 15:32

3. Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt,… oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben…
Wenn jemand also in einem Flughafenterminal war und am anderen Ende des Terminals war jemand, der ein bestätigter Covid-19-Fall ist, dann darf er nicht in die Kirche.
Erfasst!
Lt. RKI gilt als „Kontakt“ übrigens: 15 Minuten Face-to-face-Kontakt ohne Mund-Nasen-Bedeckung mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern. :roll:
Gruß Jürgen

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Der kirchliche Lockdown rückt Schritt für Schritt näher:
https://www.erzbistum-paderborn.de/aktu ... ronavirus/

22. Oktober, 18 Uhr: Obergrenze von Gottesdienstbesuchern

Bisher galt bei einer festgestellten 7-Tages-Inzidenz über den Wert von 50 u. a. eine Begrenzung der Anzahl der Gottesdienstbesucher auf maximal 50% der normalen Kapazität. Künftig liegt diese Obergrenze stattdessen bei 250 Gottesdienstbesuchern, natürlich immer nur insoweit, als diese absolute Anzahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln überhaupt erreicht werden kann.

Alle weiteren Regelungen gelten unverändert fort.
23. Oktober, 11 Uhr: Aktuelle hessische Regelungen
Das Katholische Büro Wiesbaden hat folgende Informationen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlautbart:
  • Damit die seitens des Landes Hessen aufgestellten Vorgaben ihre Wirksamkeit entfalten, müssen sie in Form einer Allgemeinverfügung durch die Landkreise und kreisfreien Städte erlassen werden. Dies bedeutet, dass die auf die kirchlichen Bereiche und insbesondere Gottesdienste bezogenen Maßgaben nur dann gelten, wenn sie in den entsprechenden Gebietskörperschaften erlassen wurden. Dies macht es erforderlich, sich jeweils über die Rechtslage vor Ort zu informieren.
  • Da die Vorgaben des Landes Hessen Ermessensspielräume vorsehen, besteht für die Kirchengemeinden die Möglichkeit, mit den Behörden auf Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen bezogene und den jeweiligen Situationen angepasste Regelungen abzustimmen.
  • Auch Gottesdienste werden zu den öffentlichen Veranstaltungen gezählt, sodass ab einer Inzidenz von mehr als 35 die Beschränkung auf 150 teilnehmende Personen grundsätzlich gilt. Ausnahmen können jedoch beim Gesundheitsamt unter Umsetzung eines abgestimmten Hygienekonzepts erwirkt werden.
  • Ab einer Inzidenz von mehr als 35 gilt die Maskenpflicht in Kirchen außerhalb des Sitzplatzes. Dieses stellt insoweit keine Änderung dar, als kirchlicherseits bereits in allen Gottesdiensten eine Maskenpflicht auf dem Weg zum und vom Sitzplatz vorgesehen ist. Ab einer Inzidenz von mehr als 50 gilt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz und somit während des gesamten Gottesdienstes.
  • Weiterhin gilt die Mindestabstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Personen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Angehörige zweier Hausstände oder innerhalb von Gruppen von 10 Personen. Hinsichtlich der 10-Personen-Regelung ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, dass dies für „selbstgewählte und verabredete Gruppen“ gilt, jedoch nicht für willkürlich, etwa durch den Veranstalter zusammengestellte Gruppierungen. Es ist also nicht zulässig, die Gottesdienstbesucher willkürlich in 10-Personen-Gruppen einzuteilen und in dieser Form den Kirchenraum zu füllen.
  • Auch für den hessischen Landesteil des Erzbistums Paderborn gilt die Empfehlung, auf Gemeindegesang im Gottesdienst zu verzichten. Dies entspricht auch den vom Land Hessen herausgegebenen Auslegungshinweisen zu den Coronaschutzbestimmungen.
Für alle weitergehenden Fragen ist im Bedarfsfall eine Abstimmung mit den örtlichen Behörden erforderlich.
Gruß Jürgen

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

https://www.pv-se.de/artikel/?nID=9999
ALLERHEILIGEN
Andacht auf dem Friedhof entfällt - Gräbersegnung durch die Angehörigen zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl

Die Gremien der Pfarrgemeinden St. Sebastian, Salwey und St. Peter und Paul, Eslohe, haben aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen folgende Entscheidungen für die Gräbersegnung am Allerheiligentag, Sonntag, 1.11., getroffen: In den Heiligen Messen in der St. Sebastian-Kirche um 10.30 Uhr und in der St. Peter und Paul-Kirche um 15.30 Uhr wird jeweils der Verstorbenen des letzten Jahres namentlich gedacht. Zudem werden in beiden Gottesdiensten auch Weihwasserfläschchen, versehen mit einem Gebet, gesegnet. Diese können dann von den Angehörigen mit zum Friedhof genommen werden, damit sie dort die Gräber ihrer Verstorbenen zu einer Uhrzeit ihrer Wahl selbst segnen. Die Fläschchen stehen am Ende des Gottesdienstes zum Mitnehmen bereit, restliche werden zu den Kreuz-Gruppen am jeweiligen Friedhof gebracht. Die Gremien bitten um Verständnis für diese Entscheidung, auch dafür, dass die Andacht auf dem Friedhof entfällt. Der Mindestabstand wäre aufgrund der hohen Besucherzahlen auf den Friedhöfen nicht einzuhalten.


Soweit Corona-Pastoral-Stufe 1

Bei Stufe 2 wird den Leuten dann Brot und Wein mit nach Hause gegeben zum selberkonsekrieren.

Und bei Stufe 3 konvertieren alle zu evangelischen Freikirchen.

:pfeif:
Gruß Jürgen

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kabelkeber
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von kabelkeber »

Der MindestANstand wäre aufgrund der hohen Besucherzahlen auf den Friedhöfen nicht einzuhalten........... :breitgrins:

mit dem Argument hätte man die Segnung schon seit Jahren untersagen können....


Apropos Mindestabstand..... bei uns ist genau 1m zwischen den Gräbern..... muß man jetzt den ganzen Friedhof sperren? Oder gar Exhumieren?

:pfeif:


Auf jeden Fall findet bei uns morgen alles im bekannten Rahmen statt. Punkt.

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Ich habe den Pfarrer, via Instagram gefragt, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, die Gräbersegnung sine populo z.B. am Vormittag des Allerseelentages zu machen.

Die Antwort war, daß der Segen während der Allerheiligenmesse vom Altar aus gespendet werde und die Weihwasserfläschchnen gesegnet werden.

:roll:

Tja, Fernsegnungen sind ein feine, res­sour­cen­scho­nende Sache.

Da kann man sich weitere Fernsegnungen vorstellen.

z.B.
Einmal in der Kirche den Segen vom Altar aus sprechen und schwupps sind in der ganzen Gemeinde alle Autos gesegnet.
Einmal den den Segen vom Altar aus sprechen und schon hat man allen Gemeindemitgliedern den Blasiussegen erteilt.
Einmal…
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Fuchsi
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Fuchsi »

Juergen hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 11:08
Ich habe den Pfarrer, via Instagram gefragt, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, die Gräbersegnung sine populo z.B. am Vormittag des Allerseelentages zu machen.

Die Antwort war, daß der Segen während der Allerheiligenmesse vom Altar aus gespendet werde und die Weihwasserfläschchnen gesegnet werden.

:roll:

Tja, Fernsegnungen sind ein feine, res­sour­cen­scho­nende Sache.

Da kann man sich weitere Fernsegnungen vorstellen.

z.B.
Einmal in der Kirche den Segen vom Altar aus sprechen und schwupps sind in der ganzen Gemeinde alle Autos gesegnet.
Einmal den den Segen vom Altar aus sprechen und schon hat man allen Gemeindemitgliedern den Blasiussegen erteilt.
Einmal…
Da sitzt die Geistlichkeit in ihren Pastoraten und Pfarrhäusern, breit und bräsig, Seit an Seit mit der "herrschenden Klasse" und wird immer fauler :würg:

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Fuchsi hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 11:45
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 11:08
Ich habe den Pfarrer, via Instagram gefragt, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, die Gräbersegnung sine populo z.B. am Vormittag des Allerseelentages zu machen.

Die Antwort war, daß der Segen während der Allerheiligenmesse vom Altar aus gespendet werde und die Weihwasserfläschchnen gesegnet werden.

:roll:

Tja, Fernsegnungen sind ein feine, res­sour­cen­scho­nende Sache.

Da kann man sich weitere Fernsegnungen vorstellen.

z.B.
Einmal in der Kirche den Segen vom Altar aus sprechen und schwupps sind in der ganzen Gemeinde alle Autos gesegnet.
Einmal den den Segen vom Altar aus sprechen und schon hat man allen Gemeindemitgliedern den Blasiussegen erteilt.
Einmal…


Da sitzt die Geistlichkeit in ihren Pastoraten und Pfarrhäusern, breit und bräsig, Seit an Seit mit der "herrschenden Klasse" und wird immer fauler :würg:
Daß es auch anders geht, wenn man will, zeigt eine Gemeinde in Youtube-Videos. Die Segnungen fanden schon vor Allerheiligen statt, als die Friedhöfe menschenleer waren.
Über die „Gestaltung“ der Feier :roll: kann man sicher geteilter Meinung sein.
Hier der Link zum Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC-cIZ3 ... wOdxif8P8w
Gruß Jürgen

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Neue Regeln für die Messe in der außerordentlichen Form in PB:

Ab sofort darf die Gemeinde nur noch Kyrie, Sanctus und Agnus Dei im Wechsel mit der Schola singen. Auch beim Asperges darf die Gemeinde nicht mehr mitsingen.
Asperges und alle anderen Teile des Ordinariums und das Proprium singt die Schola alleine.
:/

Jahrzehntelang wurde der Alten Messe vorgeworfen, daß dort die Gläubigen nur Zuschauer und Zuhörer waren und die Volksbeteiligung fehlte. DasKonzil™ hat das alles repariert und die tätige Teilnahme der Gläubigen wieder hergestellt. Nun werden Corona-Regeln erlassen, mit denen die Volksbeteiligung immer weiter heruntergefahren wird.
In den NOM-Messen wird vielerorts schon seit langem während der Corona-Dingens nicht mehr mitgesungen, sondern die Messen vom Organisten/Kantor musikalisch alleine gestaltet.
:roll:
Zuletzt geändert von Juergen am Sonntag 1. November 2020, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen

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Fuchsi
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Fuchsi »

Juergen hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 12:54
Neue Regeln für die Messe in der außerordentlichen Form in PB:

Ab sofort darf die Gemeinde nur noch Kyrie, Sanctus und Agnus Dei im Wechsel mit der Schola singen. Auch beim Asperges darf die Gemeinde nicht mehr mitsingen.
Asperges und alle anderen Teile des Ordinariums und das Proprium singt die Schola alleine.
:/

Jahrzehntelang wurde der Alten Messe vorgeworfen, daß dort die Gläubigen nur Zuschauer und Zuhörer waren und die Volksbeteiligung fehlte. DasKonzil™ hat das alles repariert und die tätige Teilnahme der Gläubigen wieder hergestellt. Nun werden Corona-Regeln erlassen, mit denen die Volksbeteiligung immer weiter heruntergefahren wird.
In den NOM-Messen wird vielerorts schon seit langem nicht mehr mitgesungen.
:roll:
:D Ich denke sofort an den Beitrag hier im Forum über das "intelligente" Virus. Daran anknüpfend gilt anscheinend dass das Virus beim Asperges-Singen infektiös ist, beim Ordinarium entweder a) nichtinfektiös ist oder b) bei Gloria und Credo die Kirche verlässt. Kann es ein, dass so ein Virus werktagsmessenaffin ist? Also was gegen Gloria und Credo hat? :hmm: :achselzuck: :/ Oder es ist daher nur bei "gewissen Teilen des Ordinariums" infektiös? So richtig perfide also...

Bin mal auf next Year Karfreitag gespannt wie sich das Virus beim Kniebeugen bei der Fürbitte für die Juden verhält. Ist es ein 1962-Holy-Week oder ein Pre-1955-Holy-Week präferierendes Virus?

Fuchsi
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Fuchsi »

Juergen hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 12:10
Fuchsi hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 11:45
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 1. November 2020, 11:08
Ich habe den Pfarrer, via Instagram gefragt, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, die Gräbersegnung sine populo z.B. am Vormittag des Allerseelentages zu machen.

Die Antwort war, daß der Segen während der Allerheiligenmesse vom Altar aus gespendet werde und die Weihwasserfläschchnen gesegnet werden.

:roll:

Tja, Fernsegnungen sind ein feine, res­sour­cen­scho­nende Sache.

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z.B.
Einmal in der Kirche den Segen vom Altar aus sprechen und schwupps sind in der ganzen Gemeinde alle Autos gesegnet.
Einmal den den Segen vom Altar aus sprechen und schon hat man allen Gemeindemitgliedern den Blasiussegen erteilt.
Einmal…


Da sitzt die Geistlichkeit in ihren Pastoraten und Pfarrhäusern, breit und bräsig, Seit an Seit mit der "herrschenden Klasse" und wird immer fauler :würg:
Daß es auch anders geht, wenn man will, zeigt eine Gemeinde in Youtube-Videos. Die Segnungen fanden schon vor Allerheiligen statt, als die Friedhöfe menschenleer waren.
Über die „Gestaltung“ der Feier :roll: kann man sicher geteilter Meinung sein.
Hier der Link zum Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC-cIZ3 ... wOdxif8P8w
Diesbezüglich ist mir aufgefallen, dass im Emsland so einiges möglich ist, was im Bistum Münster (und auch anscheinend im EB Paderborn) nicht möglich ist. Beispielsweise bekommen dort die Kirchorte tendenziell ihre Fronleichnamsprozession. Alternativlose Fusionszwänge gibts dort nicht flächeneckend.

Woran das liegen mag, das würd ich sehr gerne eruieren. Sind die Emsländer sturer als die Westfalen? Ist das Bistum Osnabrück eher bereit, die Zügel lockerer zu lassen? Im BM Münster gibts den Trend, Geistliche aus kaputten Metropolpfarreien auf Land zu versetzen, die dann dort kein Stein auf dem anderen lassen und eine versteinerte, an Vergangenem haftende Pfarrei irgend sowas wie "zukunftsfest" machen sollen.

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Niels
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Niels »

Interessanter Artikel: http://www.kath.net/news/73378
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Herr v. Liliencron
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Herr v. Liliencron »

Niels hat geschrieben:
Freitag 6. November 2020, 09:29
Interessanter Artikel: http://www.kath.net/news/73378

Sehr interessant sogar und ungewöhnlich qualitätvoll für kath.net!

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Weihnachten in der Evangelisch-Reformierten Kirche in Schlangen (Lippische Landeskirche):
Gemeinde plant drei Heiligabendgottesdienste in Schlangen
Kirche im Freien

„Zu den Gottesdiensten muss es eine Voranmeldung im Gemeindebüro geben. Es wird Zettel geben, auf denen die Kontaktdaten der Gottesdienstbesucher festgehalten werden. Diese werden vor der Kirche gesammelt.“ Außerdem werden die Gottesdienste jeweils nur eine Dauer von einer halben Stunde haben. Es gilt außerdem: bitte nicht eher kommen als 15 Minuten vor Beginn des angemeldeten Gottesdienstes. Und: Abstand halten soweit möglich, Händeschütteln vermeiden. Außerdem: wenn nötig, Sitzgelegenheiten bitte selbst mitbringen.

Mellies-Thalheim: „Auf den festlich geschmückten Plätzen an unseren Kirchen sollen die Menschen zusammenkommen können, die einen Heiligabendgottesdienst in Gemeinschaft live mitfeiern möchten. Wir wollen uns bemühen, trotz der ungewöhnlichen Umstände draußen stimmungsvolle und inhaltsreiche Weihnachtsgottesdienste zu feiern mit Posaunenchor- und Orgelmusik – aus der Kirche via Mikrofonanlage – mit Weihnachtsbaum, Kerzen und Geschenken, vor allem mit der Geburtsgeschichte Jesu, der wir in diesem Jahr näher kommen als gedacht.“
Das wird sicher total feierlich und stimmungsvoll usw. Da geht einem das Herz auf. :roll:
Gruß Jürgen

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Libertas Ecclesiae
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Diözese Rottenburg Stuttgart:

Ablaufschema zum Umgang mit Maskenverweiger*innen im Gottesdienst (hier S. 5 f.)
Gottesdienstbesucher möchte
    Gottesdienst ohne Mund-Nasen-
    Schutz besuchen.

    Der Ordner weist den
    Gottesdienstbesucher auf die
    Tragepflicht, z. B. mit dem
    entsprechenden Piktogramm, hin.

    Verweigert sich der Gottesdienst-
    besucher erneut, so weist der
    Ordner den Gottesdienstbesucher
    nochmals auf die Tragepflicht hin.

    Er kann dazu das Schaubild
    „Maskenverweigerung“ verwenden.
    Des Weiteren weist er den
    Besucher daraufhin, dass er
    andernfalls der Kirche verwiesen
    wird (Hausverbot).

    Sollte sich der Gottesdienst-
    besucher trotz Hinweis auf die
    Maskenpflicht durch den Ordner
    uneinsichtig zeigen, ist vom
    Hausrecht Gebrauch zu machen
    und den Gottesdienstbesucher der
    Kirche zu verweisen.
    Es wird ein Hausverbot erteilt.

    Sollte sich der Gottesdienst-
    besucher weiterhin bemühen,
    ohne Maske am Gottesdienst
    teilzunehmen, ist unter Berufung
    auf Hausfriedensbruch die Polizei
    einzuschalten.
    :patsch:
    „Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
    (Jelena Tschudinowa)

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    Niels
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Niels »

    Also ist das "Ablaufschema" ungefähr wie folgt:

    :onkel:

    :regel:

    :motz: :regel:

    :motz: :regel: :motz:

    Bild
    Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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    Juergen
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Juergen »

    Wie schnell man in die Corona-Falle tappt:

    Wegen der neuen Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Kirche habe ich nur einen Platz reservieren lassen (Gebetbuch hinlegen lassen) und habe noch draußen gestanden und bin dann erst ein paar Minuten vor Meßbeginn an meinen Platz gegangen.
    Als ich so vor der Kirche stehen, kam ein Ehepaar vorbei, blieb stehen und wir unterhielten uns.

    Dann kam eine Mutter mit Kind und stellte sich sich einigen Metern Entfernung hin und meinte: Wie weit muß ich denn jetzt wohl wegstehen, damit wir nicht gegen die Corona-Regeln verstoßen, weil wir aus drei Haushalten sind und damit wir keine verbotene Versammlung bilden?

    Gruß Jürgen

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    Irmgard
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Irmgard »

    Niels hat geschrieben:
    Sonntag 8. November 2020, 18:56
    Also ist das "Ablaufschema" ungefähr wie folgt:

    :onkel:

    :regel:

    :motz: :regel:

    :motz: :regel: :motz:

    Bild

    Das nenn ich mal ne coole Zusammenfassung...

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    Niels
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Niels »

    ;D
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    Juergen
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Juergen »

    https://katholisch-in-paderborn.de/wp-c ... _15-HP.pdf
    In den Kir­chen des Pa­s­to­ral­ver­bun­des Pa­der­born Mit­te-Süd wird es in die­sem Jahr am Hei­li­gen Abend kei­ne ge­stal­te­ten Nach­mit­tags­fei­ern ge­ben. Die Ge­fahr von gro­ßen Men­schen­an­samm­lun­gen ist zu groß. Statt­des­sen wird ei­ne Viel­zahl von kur­z­en „Hei­lig-Abend-Fei­ern“ drau­ßen an­ge­bo­ten. Sie sol­len ei­ne Dau­er von 20 Mi­nu­ten nicht über­schrei­ten. Die­se wer­den auf ei­ner gro­ßen An­zahl von Plät­zen, Wen­de­häm­mern und Stra­ßen bei je­dem Wet­ter statt­fin­den. Da­mit kann von ei­ner Ver­tei­lung der Men­schen auf vie­le Or­te aus­ge­gan­gen wer­den. Die Bot­schaft von Weih­nach­ten wird da­mit an un­ter­schied­li­chen Stel­len in der ge­sam­ten Fläche un­se­rer Pfar­rei­en ver­kün­d­et. „Stil­le Nacht“ und „O du fröh­l­i­che“ wer­den da­mit an vie­len Or­ten zu un­ter­schied­li­chen Zei­ten am Nach­mit­tag des Hei­li­gen Abends zu hör­en sein. So ist es ge­plant. Der­zeit kann al­ler­dings noch nie­mand sa­gen, ob zu Got­tes­diens­ten drau­ßen ein­ge­la­den wer­den kann. Die In­fek­ti­ons­la­ge wird da­für aus­schlag­ge­bend sein.

    Na­tür­lich sind al­le Kir­chen of­fen und weih­nacht­lich ge­sch­mückt. Ein Be­such an­der Kir­chenkrip­pe ist mög­lich und er­wünscht!

    In al­len Kir­chen un­se­res Pa­s­to­ral­ver­bun­des wird es am spät­en Abend ei­ne Christ­met­te ge­ben: 22.30 Uhr. Ei­ne Aus­nah­me wird die Gau­kir­che bil­den. Sie bie­tet in die­sem Jahr ei­ne Mit­ter­nachts­mes­se an, al­so um 00.00 Uhr, und da­mit im An­schluss an das Dom-Pro­gramm. Das An­ge­bot der Gau­kir­che ist für „Lieb­ha­ber/in­nen der Christ­nacht“.
    Gruß Jürgen

    Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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    Libertas Ecclesiae
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    Registriert: Montag 15. Juni 2009, 10:46

    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Libertas Ecclesiae »

    Lockdown in Österreich:

    Aus für öffentliche Gottesdienste bis mindestens 6. Dezember

    Zitat Kanzler Kurz: „Die Kirchen werden freiwillig [sic!] darauf verzichten, öffentliche Gottesdienste abzuhalten.“
    „Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
    (Jelena Tschudinowa)

    philipp

    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von philipp »

    Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
    Sonntag 15. November 2020, 15:54
    Lockdown in Österreich:

    Aus für öffentliche Gottesdienste bis mindestens 6. Dezember

    Zitat Kanzler Kurz: „Die Kirchen werden freiwillig [sic!] darauf verzichten, öffentliche Gottesdienste abzuhalten.“
    freiwillig ist ein sehr dehnbarer begriff. kurz ist ein meister der rhetorik. daraus folgt: ich würde dem zitat nicht allzu viel bedeutung schenken.

    wenngleich ich mir von unserer Bischofskonferenz auch niemals erwarten würde, dass sie großartig dafür eintritt, dass derzeit öffentliche Messen stattfinden.

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    Athanasius0570
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    Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius

    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Athanasius0570 »

    Schon bei den Regelungen Anfang November hat die österreichische Regierung eine neue Taktik angewandt. Ich schließe daraus, dass die Bestimmungen im März verfassungsrechtlich bedenklich waren. Es werden jetzt "Vereinbarungen" mit den Religionsgemeinschaften getroffen. Morgen wird ein schwarzer Tag sein, wenn nicht nur die katholische Kirche - Erzbischof Lackner hat ja gleich nach der Verkündigung durch den Bundesmessias öffentlich verkündet, dass die katholische Kirche den Lockdown mitvollziehen wird - sondern auch die orthodoxen Kirchen eine solchen "Vereinbarung" "zustimmen werden", obwohl deren Kirchenleitungen das zum Teil in ihren Stellungnahmen (s.u.) und in ihrem Handeln (s. Patriarch Irinej) ablehnen.

    Hier nur aus der "Botschaft des Heiligen Synod [der russisch-orthodoxen Kirche] im Zusammenhang mit der diesjährigen heimtückischen Seuche":
    "Natürlich können Sendungen in keiner Weise ein Ersatz für die persönliche Teilnahme am Gottesdienst sein, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass keinerlei technische Mittel Möglichkeiten für die Teilnahme des Christen an den meisten Mysterien der Kirche und besonders an dem wichtigsten von ihnen – der göttlichen Eucharistie – bieten. Die persönliche Anwesenheit der Apostel im Obergemach des Letzten Abendmahls ist nach dem Evangelium die unwiderrufliche Norm, an den lebensspendenden Tod Christi zu erinnern und Seine Auferstehung im Mysterion Seines Leibes und Blutes zu bekennen. Diese Norm darf unter keinerlei Umständen von uns vergessen werden.

    Für die große Mehrheit unseres Episkopats, des Klerus und der Laien war die erhebliche Einschränkung der Teilnahme der Menschen am Gottesdienst in ihrer persönlichen Erfahrung beispiellos. In der Erkenntnis, dass die neue Bedrohung, der die Menschheit ausgesetzt war, schwerwiegende und schwer absehbare Folgen hätte haben können, teilte die Kirche im Bewusstsein ihrer Verantwortung für das Leben und die Gesundheit unzähliger Menschen die durch die Ausbreitung der heimtückischen Seuche verursachten Nöte mit dem ganzen Volk und rief ihre Kinder auf, vorübergehend auf die übliche Art und Weise der Teilnahme am Gottesdienstleben zu verzichten. Eine solche Entscheidung, die unter außergewöhnlichen historischen Umständen getroffen wurde, kann jedoch nicht zu einer neuen Norm werden. Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts der Gläubigen, auch unter außergewöhnlichen Umständen gemeinsam an Gottesdiensten teilzunehmen, müssen unantastbar bleiben."(Hervorhebung v. mir)

    Dass der überwiegende Großteil der katholischen Hierarchie das anders sieht, wissen wir ja inzwischen.

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    Libertas Ecclesiae
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Libertas Ecclesiae »

    Wie die österreichischen Bischöfe die öffentlichen Gottesdienste wieder abschaffen - ohne Notwendigkeit:

    Schneller umgefallen als Dominosteine
    „Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
    (Jelena Tschudinowa)

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    kabelkeber
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von kabelkeber »

    damit rechne ich auch hier, sobald der Brötchengeber in Berlin den Gürtel enger schnallen wird und neue Beschränkungen erläßt. Und da er ab morgen Abend dafür rechtlich den Weg bereitet hat, werden wir Weihnachten unterm Maskenbaum verbringen, aber bitte nur mit einem Haushalt und bitte immer nur mit dem gleichen,.... Propag...aminister Lauterbach schickt seine Schergen aus!! :pfeif:

    gestern wurde hier das Evangelium von den Talenten verlesen.... warum eigentlich mußte ich bei dem, der seine Talente vergraben hatte und dafür bös abgestraft wurde nur an unsere Bischöfe denken?? Komisch.....

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    Athanasius0570
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Athanasius0570 »

    Das ist ja lustig, damit die Regierung nicht gegen die Verfassung verstoßen muss, berauben die Bischöfe die Gläubigen der Religionsfreiheit. Oder habe ich das falsch verstanden???
    Die Religionsausübung ist für gläubige Menschen ein zutiefst existenzieller Vollzug. Die Religionsfreiheit ist daher ein sehr hohes Gut, das durch unsere Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten sind so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein. Daher arbeiten die Kirchen und Religionsgesellschaften seit Beginn der Pandemie sehr eng mit den staatlichen Stellen zusammen, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit angesichts der Pandemie geht. Die Bischofskonferenz ist dabei im ständigen Kontakt mit jenen Experten, die auch die Bundesregierung beraten. Diese Vorgangsweise und die vereinbarten Maßnahmen haben sich bis jetzt sehr bewährt.
    Siehe: https://www.dioezese-linz.at/news/2020/ ... g-karabach

    Wo kann man dagegen klagen? Oder schreit das von alleine zum Himmel???

    Br. Elias
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    Juergen
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Juergen »

    Athanasius0570 hat geschrieben:
    Montag 16. November 2020, 19:10
    Wo kann man dagegen klagen? Oder schreit das von alleine zum Himmel?
    Wenn die Kirche sagt: Wir feiern keine Gottesdienste, dann kann man bei keinem weltlichen Gericht dagegen klagen. Ob Kirchen Gottesdienste feiern oder nicht ist ihre eigene, freie Entscheidung.
    Es ist ähnlich wie bei einer Demo: da wird man auch nicht gezwungen mitzugehen, sondern entscheidet frei.

    Würde der Staat Gottesdienste verbieten, dann hätten Klagen vor weltlichen Gerichten vielleicht Erfolg.
    Gruß Jürgen

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    Athanasius0570
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Athanasius0570 »

    Nun ist es aber nicht so, dass die Kirche keine Gottesdienste feiert. Sondern sie verbietet (wieder) den Gemeindeverantwortlichen, alle Gläubigen, die daran teilnehmen wollen, teilnehmen zu lassen. (Nur "höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher" dürfen nach der neuen Rahmenordnung teilnehmen.)

    Was passiert, wenn sich jemand vor der Messe in die Kirche setzt und sich weigert, sie zu verlassen? Wird er dann wegen Hausfriedensbruchs verklagt? Gegen die staatlichen Seuchenverordnungen hat er nicht verstoßen. Nach der neuen Rahmenordnung kann auch nicht einer der "erlaubten" Teilnehmer für den Renitenten auf die Mitfeier verzichten!

    Des weiteren frage ich, ob "die Kirche" nicht verpflichtet ist, (Sonntags)Messen für die Gläubigen "anzubieten". Es kann doch nicht in der "freien Entscheidung" eines Bischofs liegen, ob solche stattfinden oder nicht??? Verstößt er da nicht gegen seine Amtspflichten, wenn er das so fahrlässig tut? Könnte man dagegen bei kirchlichen Instanzen klagen?

    Br. Elias.
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    Juergen
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Juergen »

    Kein weltliches Gericht kann die Kirche zwingen, Gottesdienste zu feiern.
    Gruß Jürgen

    Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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    Athanasius0570
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Athanasius0570 »

    Juergen hat geschrieben:
    Montag 16. November 2020, 20:18
    Kein weltliches Gericht kann die Kirche zwingen, Gottesdienste zu feiern.
    Davon war ja auch in keinem meiner Beiträge die Rede.

    Br. Elias.
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    Protasius
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    Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

    Beitrag von Protasius »

    Es muß doch kirchliche Gerichtshöfe geben, bei denen man das einklagen kann. Das Metropolitangericht dürfte schwerlich die passende Adresse sein, da in diesem Falle die Erzbischöfe jeweils auch beklagte Partei wären; die nächste Adresse wären dann vermutlich Römische Rota bzw. Apostolische Signatur.

    Ich bin kein Kirchenrechtler, aber die Gläubigen auszusperren, während hinter verschlossenen Türen Gottesdienste stattfinden, wäre nach meiner unmaßgeblichen Meinung ein Verstoß gegen kanonisches Recht:
    Can. 1221 — Der Zugang zu einer Kirche muß zur Zeit gottesdienstlicher Feiern frei und kostenlos sein.
    Und zur Feier der Messe ist ein Pfarrer sowie ein Diözesanbischof zumindest an Sonn- und gebotenen Feiertagen verpflichtet.
    Can. 388 — § 1. Nach der Besitzergreifung von der Diözese muß der Diözesanbischof an den einzelnen Sonntagen und an den anderen in seinem Gebiet gebotenen Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk applizieren.

    § 2. An den in § 1 genannten Tagen muß der Bischof die Messe für das Volk persönlich feiern und applizieren, wenn er aber rechtmäßig verhindert ist, diese Messe zu feiern, hat er an diesen Tagen durch einen anderen oder an anderen Tagen persönlich zu applizieren.

    § 3. Ein Bischof, dem außer der eigenen Diözese andere Diözesen, auch unter dem Titel der Verwaltung, anvertraut sind, genügt der Verpflichtung durch die Applikation einer einzigen Messe für das ganze ihm anvertraute Volk.

    § 4. Wenn ein Bischof der in den §§ 1—3 genannten Verpflichtung nicht nachgekommen ist, hat er so bald wie möglich so viele Messen für das Volk zu applizieren, wie er unterlassen hat.
    Can. 534 — § 1. Der Pfarrer ist, nachdem er von der Pfarrei Besitz ergriffen hat, verpflichtet, an allen Sonntagen und in seiner Diözese gebotenen Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk zu applizieren; ist er an dieser Zelebration rechtmäßig verhindert, so hat er an denselben Tagen durch einen anderen oder an anderen Tagen persönlich zu applizieren.

    § 2. Ein Pfarrer, der die Seelsorge für mehrere Pfarreien hat, ist an den in § 1 genannten Tagen zur Applikation nur einer Messe für das ihm insgesamt anvertraute Volk verpflichtet.

    § 3. Ein Pfarrer, welcher der in den §§ 1 und 2 genannten Verpflichtung nicht nachgekommen ist, hat so bald wie möglich für das Volk so viele Messen zu applizieren, wie er unterlassen hat.
    Vielleicht ist das auch Wunschdenken, ich bin nunmal kein Kanonist (sachkundig bin ich nur für Chemikalienrecht); ich lese einfach, was im CIC geschrieben steht. Mein Mitgefühl ist den Gläubigen in Österreich, die unter diesem unausgesprochenen Quasi-Interdikt leiden, aber jedenfalls sicher.
    Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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