Dagegen wehren sich Österreich, NL, Schweden und Dänemark. Aber auch im eigenen Land könnte das Vorhaben auf Schwierigkeiten stoßen. Die einflußreiche BILD macht schon einmal Stimmung:
Für überschuldete Staathaushalte und marode Gesundheitssysteme - Warum zahlen wir 500 Milliarden Euro
Zieht Merkel ihren Plan durch und die Unionsfraktion nickt, wie üblich, mal wieder ab, gibt sie der AfD ein gutes Wahlkampfthema. So einfach wie bei der Griechenland"rettung" läuft es heute nicht mehr, zumal das BVerfG auch enge Grenzen gezogen hat.
Zu diesem Urteil äußert sich Prof. Sinn in einem Beitrag in der Schweizer Finanz und Wirtschaft (nicht online). Er weist darauf hin, daß der Bundestag sein Budgetrecht zugunsten der EU selbst mit 2/3-Mehrheit nicht abschaffen kann.
Auf Druck von Frankreich und Spanien wurde entschieden, daß die EZB als unabhängige Institution nicht auf die Aufforderungen des BVerfG reagieren wird. Man darf gespannt sein, wie man aus dem Dilemma herauskommen will.Vielmehr müsste dazu die Bundesrepublik neu gegründet werden und sich über ein Referendum eine neue Verfassung geben. EU und EuGH haben nicht die geringsten Mittel in der Hand, das rechtlich zu erzwingen.
Es hilft auch nichts, wenn die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen sollte, denn eine EU-Strafe für die Missachtung eines nach Meinung des deutschen Verfassungsgerichts rechtswidrigen Urteils des EuGH dürfte Berlin gar nicht zahlen. Den Fall könnte man zudem nicht dem EuGH vorlegen, weil er ja selbst Gegenstand des Verfahrens ist.
Besonders pikant: Reagiert die EZB innerhalb von drei Monaten nicht, hat das BVerfG der Bundesbank untersagt, sich weiter an den Anleihekäufen zu beteiligen. Die Frist läuft also Anfang Mai 2020 ab - zur Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft, die Merkel zu einer Krönung ihrer Kanzlerschaft machen wollte.