Da gibt es auch noch eine andere Erklärung:
Das Virus hat Niveau und mag die Völker nicht, die im Norden Bayerns leben.
Da gibt es auch noch eine andere Erklärung:
Das mag sein, aber die Südtirol-Touristen gab es auch in NRW und vor allem den Karneval.taddeo hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 18:31Das weiß man inzwischen recht genau, wieso das so ist: Die meisten Ansteckungen in Bayern, die sich seither verbreitet haben, kamen von den Skiurlaubern, die in den Faschingsferien in Südtirol und Österreich waren. Dort galten damals noch keine Beschränkungen, obwohl das Virus schon verbreitet war. Man sieht das u. a. auch daran, dass die meisten Ansteckungen in Oberbayern liegen (von wo man gern Tagesausflüge in die Alpen macht), während Nordbayern viel weniger betroffen ist.
Wenn in NRW die Baumärkte offen sind, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob die BVerfRichter wissen, was sie tun. Das ist nicht gut. Die Begründung ist schon sehr konstriert, die gehen auch nicht auf Supermärkte, Baumärkte und Ausgangsregeln wie in NRW ein, die dem Vorschlag von St. Afra gerecht werden würden.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 18:04Hochinteressant: Demnach konnte die einstweilige Anordnung, in St. Afra Gottesdienste halten bzw. besuchen zu können, gerade deshalb nicht erlassen werden, weil in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht entschieden werden kann, ob der Verfassungsbeschwerde Erfolg beschieden sein wird oder nicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 03120.html.
Wenn also Goesche und der Freundeskreis seines Instituts wirklich konkret erreichen wollten, kurzfristig zu Ostern Gottesdienste in St. Afra feiern zu können, war die Verfassungsbeschwerde dazu von vornherein ein untauglicher Weg. Was mich nicht verwundert.
Im angeblich ach so strengen Bayern waren heute "Hypermärkte" genau so offen (da kann man neben Lebensmitteln z.B. Waschmaschinen oder Kleidung kaufen) wie "Pflanzencenter" ("Straßenverkauf mit Vertrauenskasse"; selbst mit dem Wagen daran vorbeigekommen). Letztlich ist es doch eine große Augenwischerei...Stefan hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 18:55Wenn in NRW die Baumärkte offen sind, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob die BVerfRichter wissen, was sie tun. Das ist nicht gut.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 18:04Hochinteressant: Demnach konnte die einstweilige Anordnung, in St. Afra Gottesdienste halten bzw. besuchen zu können, gerade deshalb nicht erlassen werden, weil in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht entschieden werden kann, ob der Verfassungsbeschwerde Erfolg beschieden sein wird oder nicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 03120.html.
Wenn also Goesche und der Freundeskreis seines Instituts wirklich konkret erreichen wollten, kurzfristig zu Ostern Gottesdienste in St. Afra feiern zu können, war die Verfassungsbeschwerde dazu von vornherein ein untauglicher Weg. Was mich nicht verwundert.
Daß Baumärkte offen haben dürfen, liegt wohl daran, daß man nicht verschiedene Wirtschaftszweige die Tätigkeit verunmöglichen will. – OK, Handwerker kaufen meist gar nicht in Baumärkten sondern im Großhandel und bei Baustoffhandlungen, aber um den Bereich geht es wohl auch. Ebenso darum, daß Privatleute z.B. nicht wochenlang ohne Klo zuhause sitzen, weil sie gerade mit dem Renovieren desselben angefangen sind, als die Verbote kamen.Stefan hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:12Es geht um die Vergleichbarkeit und die Verhältnismäßigkeit.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist höher zu bewerten als das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, z.B. durch Besuch von Baumärkten. Würden diese schließen müssen, wäre es ein Markt von vielen, der zu wäre.…
Was wäre denn ein geeigneter Weg gewesen?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:03Ja, das mit den Baumärkten stimmt, wohei dort keine "Versammlungen" stattfinden. Aber was hat das damit zu tun, dass die Verfassungsbeschwerde nicht der geeignete Weg war, kurzfristig die Erlaubnis zu erhalten, zu Ostern Gottesdienste halten und vor allem besuchen zu dürfen?
Merkwürdig, in anderen Ländern geht es doch auch, ohne daß sich die Menschen beschweren.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:35Daß Baumärkte offen haben dürfen, liegt wohl daran, daß man nicht verschiedene Wirtschaftszweige die Tätigkeit verunmöglichen will. – OK, Handwerker kaufen meist gar nicht in Baumärkten sondern im Großhandel und bei Baustoffhandlungen, aber um den Bereich geht es wohl auch. Ebenso darum, daß Privatleute z.B. nicht wochenlang ohne Klo zuhause sitzen, weil sie gerade mit dem Renovieren desselben angefangen sind, als die Verbote kamen.Stefan hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:12Es geht um die Vergleichbarkeit und die Verhältnismäßigkeit.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist höher zu bewerten als das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, z.B. durch Besuch von Baumärkten. Würden diese schließen müssen, wäre es ein Markt von vielen, der zu wäre.…
Ich auch. Und je länger diese Maßnahmen andauern, umso genauer muss bei den Grundrechten geschaut werden, ob sie nicht über Gebühr eingeschränkt wurden. Hat ja das BVerfG auch so entschieden, dass NOCH keine unzulässige Grundrechtseinschränkung vorliegen würde.
In anderen Ländern fahren die Leute auch auf der anderen Straßenseite ohne sich zu beschweren.Siard hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:42Merkwürdig, in anderen Ländern geht es doch auch, ohne daß sich die Menschen beschweren.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:35Daß Baumärkte offen haben dürfen, liegt wohl daran, daß man nicht verschiedene Wirtschaftszweige die Tätigkeit verunmöglichen will. – OK, Handwerker kaufen meist gar nicht in Baumärkten sondern im Großhandel und bei Baustoffhandlungen, aber um den Bereich geht es wohl auch. Ebenso darum, daß Privatleute z.B. nicht wochenlang ohne Klo zuhause sitzen, weil sie gerade mit dem Renovieren desselben angefangen sind, als die Verbote kamen.Stefan hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:12Es geht um die Vergleichbarkeit und die Verhältnismäßigkeit.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist höher zu bewerten als das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, z.B. durch Besuch von Baumärkten. Würden diese schließen müssen, wäre es ein Markt von vielen, der zu wäre.…
Eine seltsame Auffassung. Man kann doch schwerlich sagen, daß erst dann eine Einschränkung vorliegt, wenn die Einschränkung eine bestimmte Zeit andauert.holzi hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:53Ich auch. Und je länger diese Maßnahmen andauern, umso genauer muss bei den Grundrechten geschaut werden, ob sie nicht über Gebühr eingeschränkt wurden. Hat ja das BVerfG auch so entschieden, dass NOCH keine unzulässige Grundrechtseinschränkung vorliegen würde.
Es sind nicht nur die Baumärkte, die überlaufen sind.Stefan hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 20:01Kommentar in der FAZ:
„Dass der „alte Trott“ nicht etwa verschwunden, sondern auch in der Krise unser ständiger Begleiter geblieben ist, konnte indessen zu Beginn des Osterwochenendes besichtigt werden. Während Gottesdienste, in denen sich Gläubige mit gesundem Abstand begegnen, für nicht möglich gehalten werden, erfreuten sich die Baumärkte eines saisonüblichen Andrangs. Müsste es, wenn Steinmeier sich Hoffnungen auf die ideale Gesellschaft machen könnte, nicht genau andersherum sein?“
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 21674.html
Um das konkrete Ziel zu erreichen, über die Kartage und Ostern doch die gewünschten Gottesdienste halten und besuchen zu können, gab es nach Abweisung der Beschwerde keinen geeigneten Weg mehr.Siard hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:40Was wäre denn ein geeigneter Weg gewesen?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:03Ja, das mit den Baumärkten stimmt, wohei dort keine "Versammlungen" stattfinden. Aber was hat das damit zu tun, dass die Verfassungsbeschwerde nicht der geeignete Weg war, kurzfristig die Erlaubnis zu erhalten, zu Ostern Gottesdienste halten und vor allem besuchen zu dürfen?
Er hat doch einen in diesem Forum prominenten Mäzen.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Um das konkrete Ziel zu erreichen, über die Kartage und Ostern doch die gewünschten Gottesdienste halten und besuchen zu können, gab es nach Abweisung der Beschwerde keinen geeigneten Weg mehr.Siard hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:40Was wäre denn ein geeigneter Weg gewesen?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 19:03Ja, das mit den Baumärkten stimmt, wohei dort keine "Versammlungen" stattfinden. Aber was hat das damit zu tun, dass die Verfassungsbeschwerde nicht der geeignete Weg war, kurzfristig die Erlaubnis zu erhalten, zu Ostern Gottesdienste halten und vor allem besuchen zu dürfen?
Deswegen war die Verfassungsbeschwerde reine Geldverschwendung. Und das wirkt um so schwerer, als es niemanden gibt, der in der ganzen Tradiszene ständig so penetrant um Spenden bettelt wie der Propst und sein Institut.
Wenn man das schon macht, dann bitte sparsamer oder großzügig, aber sinnvoll damit umgehen.
Und davor?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Um das konkrete Ziel zu erreichen, über die Kartage und Ostern doch die gewünschten Gottesdienste halten und besuchen zu können, gab es nach Abweisung der Beschwerde keinen geeigneten Weg mehr.
Von welcher Verfassungsbeschwerde redest Du? Es gab (bisher) keine, jedenfalls nicht vom Probst.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Deswegen war die Verfassungsbeschwerde reine Geldverschwendung. Und das wirkt um so schwerer, als es niemanden gibt, der in der ganzen Tradiszene ständig so penetrant um Spenden bettelt wie der Propst und sein Institut.
Was wäre sinnvoll gewesen?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Wenn man das schon macht, dann bitte sparsamer oder großzügig, aber sinnvoll damit umgehen.
Verfassungsbeschwerden sind grds. kostenlos, nur bei Mißbrauch kann das BVerfG eine Gebühr auferlegen.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Deswegen war die Verfassungsbeschwerde reine Geldverschwendung. Und das wirkt um so schwerer, als es niemanden gibt, der in der ganzen Tradiszene ständig so penetrant um Spenden bettelt wie der Propst und sein Institut.
Wenn man das schon macht, dann bitte sparsamer oder großzügig, aber sinnvoll damit umgehen.
Richtig, ob das auch für den Anwalt gilt? Kann sein, dass der das pro bono macht. Muss aber nicht.Caviteño hat geschrieben: ↑Sonntag 12. April 2020, 04:10Verfassungsbeschwerden sind grds. kostenlos, nur bei Mißbrauch kann das BVerfG eine Gebühr auferlegen.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Deswegen war die Verfassungsbeschwerde reine Geldverschwendung. Und das wirkt um so schwerer, als es niemanden gibt, der in der ganzen Tradiszene ständig so penetrant um Spenden bettelt wie der Propst und sein Institut.
Wenn man das schon macht, dann bitte sparsamer oder großzügig, aber sinnvoll damit umgehen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.html
Siard hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:55Und davor?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Um das konkrete Ziel zu erreichen, über die Kartage und Ostern doch die gewünschten Gottesdienste halten und besuchen zu können, gab es nach Abweisung der Beschwerde keinen geeigneten Weg mehr.
Von welcher Verfassungsbeschwerde redest Du? Es gab (bisher) keine, jedenfalls nicht vom Probst.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Deswegen war die Verfassungsbeschwerde reine Geldverschwendung. Und das wirkt um so schwerer, als es niemanden gibt, der in der ganzen Tradiszene ständig so penetrant um Spenden bettelt wie der Propst und sein Institut.
Was wäre sinnvoll gewesen?Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 22:15Wenn man das schon macht, dann bitte sparsamer oder großzügig, aber sinnvoll damit umgehen.
Stefan hat geschrieben: ↑Sonntag 12. April 2020, 08:13Wenn man keine Kirchensteuer erhält sind Spenden der einzige Weg.
Machen alle Freikirchen so. Ich verstehe nicht wieso jetzt Geld wichtig ist - hat doch nichts mit der Sache zu tun. Und gegen Verordnungen gibts es nun mal nur zwei Wege, sie zu ändern: Der Rechtsweg, oder Bestechung. Letzteres wäre teurer gewesen.
Oh - Du kennst Dich damit aus?
Aber vielleicht zielführender.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.htmlDie Verfassungsbeschwerde kann von den Betroffenen selbst erhoben werden. Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Rechtslehrer....
Wenn das so sein sollte, wie sieht es dann mit den NGOs z.B. DUH (Deutsche Umwelthilfe) in Klimafragen oder mit den sog. "Flüchtlingen" aus? Deren Recht, den Rechtsweg bis zum Ende zu beschreiten, stellt kaum niemand in Frage - jedenfalls habe ich noch nie so etwas gelesen.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Sonntag 12. April 2020, 09:48Beliebig anwendbar würde ich nicht sagen. Das Gesamtverhalten einer Person oder Institution entscheidet schon sehr darüber, ob ein solcher Eindruck entstehen kann oder naheliegend erscheint, oder eben nicht.
Merkwürdig, daß dort etwas anderes steht. Aber Du wirst es besser wissen.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Sonntag 12. April 2020, 08:02Wenn man den Wortlaut der Entscheidung, die den hessischen Fall betrifft, mit dem von derjenigen, die sich auf Berlin bezieht, vergleicht, ist klar, dass die Berliner Antragsteller Verfassungsbeschwerde erhoben haben.
In der Tat. Und viele Kirchgeldbezieher (Steuernutznießer) betteln [auch] extrem schamlos.
Es ging hier – erst mal – um eine einstweilige Verfügung!Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Sonntag 12. April 2020, 16:38Hiernach ist es eindeutig, dass Verfassungsbeschwerde erhoben worden sein muss:
http://www.institut-philipp-neri.de/2020_04_11_1.html.
Was sollte sonst das Hauptsacheverfahren sein, in dem eine Entscheidung noch aussteht?