Da bekommt der Ruf:"Die Türen! Achtet auf die Türen!" eine ganz neue Bedeutung ...Juergen hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 18:46Spätestens wenn man die Katechumenen verabschiedet hat, solltem man die Türen ja sowieso verrammeln.Athanasius0570 hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 18:45Ahh! Jetzt ist klar, warum während der Messe die Kirche zugesperrt sein soll.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 17:15http://www.kath.net/news/71290
Die heimliche Messfeier werden wir in Europa erst wieder lernen müssen.
SARS-CoV2 [1]
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Re: SARS-CoV2
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
Re: SARS-CoV2
O my goodness, mir ist nun dieser abgedroschene Witz eingefallen, wo man merkt, dass sich im Kirchturm Fledermäuse eingenistet haben.
Und der Trick, die rauszukriegen, ist, dass man die taufen & firmen soll.
Oi je, diesen Witz über das Fehlen einiger Geburtsjahrgänge bzw. sogar Generationen in den Sonntagsgottesdiensten, sollte man sich ab jetzt schleunigst abgewöhnen.
"Fledermaus" - der Sündenbock der Pandemie.
Oder war es doch dieses Schuppentier ?
Und der Trick, die rauszukriegen, ist, dass man die taufen & firmen soll.
Oi je, diesen Witz über das Fehlen einiger Geburtsjahrgänge bzw. sogar Generationen in den Sonntagsgottesdiensten, sollte man sich ab jetzt schleunigst abgewöhnen.
"Fledermaus" - der Sündenbock der Pandemie.
Oder war es doch dieses Schuppentier ?
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Re: SARS-CoV2
In Italien lassen sie dir Türen gleich ganz offen, dafür wartet die Polizei bist die Messe zu Ende ist ....HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 17:15http://www.kath.net/news/71290
Die heimliche Messfeier werden wir in Europa erst wieder lernen müssen.
http://www.kath.net/news/71251
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Re: SARS-CoV2
"Die Türen! Die Türen!"Athanasius0570 hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 18:45Ahh! Jetzt ist klar, warum während der Messe die Kirche zugesperrt sein soll.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 17:15http://www.kath.net/news/71290
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Br. Elias.
Re: SARS-CoV2
Habe gerade einen verhöhnenden Online-Artikel entdeckt, so quasi, dass pflegende Angehörige an ihrem Elend eh selber schuld seien.Arkangel hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 17:42@Sascha B.Sascha B. hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 14:23So wird man als Pfleger 365 Tage im Jahr behandelt.
Am Schlimmsten sind teilweise die Ärzte, für die in der Pflege ohnehin nur Schwachsinnige arbeiten. Oder auch Angehörige, die einmal im Jahr zum Geburtstag der Oma kommen, dann aber alles besser wissen.
Ich behaupte, dass man als pflegende Angehörige im schlimmsten Fall der Fälle (den ich erleben musste) nochmals eine Stufe unter professionellem Pflegepersonal rangiert. Ärzte sind ein Übel sondergleichen. So eine Präpotenz muss man mal hinkriegen. Und ich bin nicht bereit, die zu entschuldigen von wegen schlechte Bezahlung usw.
https://www.msn.com/de-at/lifestyle/le ... partandhp
Das hinterlässt mich total sprachlos. Mir scheint, dass all jene, die die Logistik bzgl. Schutzkleidung-Beschaffung vermurkst haben, ihre "Zettelchen mit den Problemen" verlegt haben od. stand das Fenster etwa offen.
Deshalb … bitte auch alle FENSTER fest schließen, wegen der bunten Zettelchen, wo die, die ihr privates "Corona-Problemchen" nicht in den Griff kriegen...
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Re: SARS-CoV2
NZZ: Die Corona-Krise in Bildern: vier Fotografen, vier Blickwinkel
u.a. gibt es dort auch Bilder von „Schutzmaskenopfern“. Dauertragen der Dinger scheint nicht wirklich gut zu sein.
u.a. gibt es dort auch Bilder von „Schutzmaskenopfern“. Dauertragen der Dinger scheint nicht wirklich gut zu sein.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: SARS-CoV2
Wenigstens geht Konzelebration mit 10 Priestern trotz der Einschränkungen.holzi hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 19:09"Die Türen! Die Türen!"Athanasius0570 hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 18:45Ahh! Jetzt ist klar, warum während der Messe die Kirche zugesperrt sein soll.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 17:15http://www.kath.net/news/71290
Die heimliche Messfeier werden wir in Europa erst wieder lernen müssen.
Br. Elias.
Und heute ein Video zu teilen, daß mit Glockengeläut anfängt, zeigt wie weit man in KIlösterreich schon ist.
Re: SARS-CoV2
In unserem Bistum (und ich denke, überall in Deutschland) sind Konzelebrationen in den Pfarreien ausdrücklich verboten, sogar für den Gründonnerstag, für den sie normalerweise verpflichtend sind. Nur der Bischof konzelebriert mit zwei anderen Geistlichen, aber mit mehreren Metern Abstand zwischen den Personen.
Re: SARS-CoV2
Glockengeläut am Karfreitag?Siard hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 20:17Wenigstens geht Konzelebration mit 10 Priestern trotz der Einschränkungen.holzi hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 19:09"Die Türen! Die Türen!"Athanasius0570 hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 18:45Ahh! Jetzt ist klar, warum während der Messe die Kirche zugesperrt sein soll.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 10. April 2020, 17:15http://www.kath.net/news/71290
Die heimliche Messfeier werden wir in Europa erst wieder lernen müssen.
Br. Elias.
Und heute ein Video zu teilen, daß mit Glockengeläut anfängt, zeigt wie weit man in KIlösterreich schon ist.
Oh Mann ...
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
*
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Re: SARS-CoV2
Dann sollen sie aber wenigsten den Klöppel halten ...
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Re: SARS-CoV2
Die Lutheraner mir gegenüber haben heute zur Sterbestunde geläutet, sonst aber nicht. Währenddessen war die Möglichkeit zur privaten Andacht. Man konnte hören, dass es parallel dazu Orgelspiel gab. Ein bisschen Revoluzzertum muss wohl sein.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: SARS-CoV2
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 02820.html
Das leider zu erwartende Ergebnis. Auf irgendwelche kirchenrechtlichen Ausnahmefragen geht das BVerfG gar nicht ein, sondern sieht das Verbot selbst bei zwingender religiöser Notwendigkeit als gerechtfertigt.
Das leider zu erwartende Ergebnis. Auf irgendwelche kirchenrechtlichen Ausnahmefragen geht das BVerfG gar nicht ein, sondern sieht das Verbot selbst bei zwingender religiöser Notwendigkeit als gerechtfertigt.
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Re: SARS-CoV2
Bei den Lutheranern ist das ja sowieso etwas anders; die würden ja auch die Johannespassion von Bach an Karfreitag aufführen, so wie es der Thomaskantor selbst tat. In meiner alten (katholischen) Gemeinde lag auf der Orgelbühne ein Buch mit Orgelstücken, das um die Jahrhundertwende für protestantischen Gebrauch gedruckt wurde. Eines davon war für Karfreitag bestimmt; in den Vorbemerkungen stand sinngemäß „Beim Tode Jesu erbebte die Erde und die Sonne verfinsterte sich; warum sollte man da am Karfreitage nur die leisesten Register wählen und nicht mit dem vollen Werke spielen?“
Daß nach dem Gloria am Gründonnerstag die Orgel verstummt, scheint nicht mal bei traditionellen katholischen Gemeinden noch allgemeingültig zu sein: ich war am Gründonnerstag schwer irritiert, als ich dem Gottesdienst in der Gemeinde St. Eugène & St. Cécile in Paris per Livestream folgte (vorpianische Karwoche, und ein i. A. sehr guter Chor) und nach der Predigt die Orgel (!) das Credo intonierte und begleitete, was sich dann beim polyphonen Sanctus, Benedictus und Agnus Dei fortsetzte.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: SARS-CoV2
Wenn die Bischöfe und die Amtskirche ihr Einverständnis erklärt haben, warum sollte das BVerfG den "Querulanten" dann beispringen?HeGe hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 01:13https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 02820.html
Das leider zu erwartende Ergebnis. Auf irgendwelche kirchenrechtlichen Ausnahmefragen geht das BVerfG gar nicht ein, sondern sieht das Verbot selbst bei zwingender religiöser Notwendigkeit als gerechtfertigt.
Der Fehler liegt bei den Bischöfen. Hätten die gemeinsam geharnischten Protest auf politischer Ebene eingelegt und dann den Rechtsweg beschritten, wären die Chancen besser gewesen.
Gottvertrauen - also das, was sie immer predigen - haben sie wohl selbst nicht.
Re: SARS-CoV2
Ich finde es beruhigend, dass das BVerfG sich nicht an theologischer Wahrheitsfindung beteiligt, sondern sich allein am GG orientiert. Wenn dies - wie nun - zur Behinderung der Religionsfreiheit führt, muss die Kirche eben in den Untergrund gehen, wie anderswo auch.
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Re: SARS-CoV2
Die Focus-Kolumne von Jan Fleischhauer:
Infiziertenrate und Sterbequote: Zahlen der Regierung geben Anlass zu vielen Fragen
Infiziertenrate und Sterbequote: Zahlen der Regierung geben Anlass zu vielen Fragen
Ich sehe mir jeden Tag die Reproduktionsraten des Virus an. Ich will alles wissen und verstehen. Aber je mehr ich lese, desto mehr Fragen stellen sich mir. Man sollte meinen, dass die Wissenschaft den Verlauf der Pandemie mit jedem Tag genauer einschätzen kann, aber selbst über Grundsätzliches herrscht nach wie vor Unklarheit. Die Wahrheit ist: Je näher man herantritt, desto uneinheitlicher wird die Stimme der Forschung.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
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Re: SARS-CoV2
Auf das Einverständnis der Bischöfe geht das Gericht gar nicht ein, das ist es ja, worauf ich hingewiesen habe. Auch bei Protest der Bischöfe wäre das Verbot der öffentlichen Messen nach dieser Entscheidung rechtmäßig gewesen.Caviteño hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 11:45Wenn die Bischöfe und die Amtskirche ihr Einverständnis erklärt haben, warum sollte das BVerfG den "Querulanten" dann beispringen?
Der Fehler liegt bei den Bischöfen. Hätten die gemeinsam geharnischten Protest auf politischer Ebene eingelegt und dann den Rechtsweg beschritten, wären die Chancen besser gewesen.
Gottvertrauen - also das, was sie immer predigen - haben sie wohl selbst nicht.
Mir fehlt in der Entscheidung aber auch die Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragen. Wie steht es mit der Gleichbehandlung mit anderen Versammlungen, die weiter zulässig sind? Wären Gottesdienste unter Auflagen nicht ein milderes Mittel als ein Totalverbot? Hierauf geht das Gericht gar nicht ein.
Ich finde es auch befremdlich, dass der Messbesuch an Ostersonntag noch als Gefahr für Leib und Leben gesehen wird, während parallel Politiker schon für wenige Tage danach erste Lockerungen der Verbote in den Raum stellen. Das passt in der Verhältnismäßigkeit für mich nicht zusammen.
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Re: SARS-CoV2
Es ist alles sehr seltsam und widersprüchlich. Während dieses Treffen von vier(!) Leuten unter offensichtlicher Einhaltung des Mindestabstands von der durch einen "besorgten Bürger™" herbeigerufenen Polizei aufgelöst wurde, durfte z.B. die Karfreitags-Liturgie im Münchner Dom mit mindestens neun Anwesenden stattfinden (Video startet bei Übersicht über das Presbyterium, Marx sitzt rechts auf einem Faldistorium).HeGe hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 12:35Mir fehlt in der Entscheidung aber auch die Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragen. Wie steht es mit der Gleichbehandlung mit anderen Versammlungen, die weiter zulässig sind? Wären Gottesdienste unter Auflagen nicht ein milderes Mittel als ein Totalverbot? Hierauf geht das Gericht gar nicht ein.
Ich finde es auch befremdlich, dass der Messbesuch an Ostersonntag noch als Gefahr für Leib und Leben gesehen wird, während parallel Politiker schon für wenige Tage danach erste Lockerungen der Verbote in den Raum stellen. Das passt in der Verhältnismäßigkeit für mich nicht zusammen.
Gemäß bayer. Regeln heißt es dezidiert (zit. nach; Hervorhebung im Orig.)
Diese Sätze sind ohnehin kaum widerspruchsfrei zu denken. Wenn Gottesdienste nicht stattfinden, können auch keine online übertragen werden. Vermutlich ist gemeint "öffentliche Gottedienste", da sie dem Kontaktverbot zuwiderlaufen. Denn wäre das einzige Merkmal für die Zulässigkeit die Online-Ausstrahlung, dürfte jeder Gottesdienst, sofern er einfach über das Internet verbreitet wird, stattfinden. Dies aber soll ja gerade verhindert werden. Wenn andererseits als ausreichend angesehen wird, daß der Mindestabstand eingehalten wird (was im Dom zweifelsfrei der Fall war), kann man ja über das "Kontaktverbot" von mehr als zwei Personen bei online-Gottesdiensten offenbar hinwegsehen. Dann gibt es auch keine wirklich sinnvolle Begründung für eine etwaige Auflösung bei einer größeren Anzahl an Teilnehmern."Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere religiöse Stätten dürfen, soweit sie geöffnet sind, allein besucht werden. Gottesdienste finden nicht statt. Die Durchführung von online ausgestrahlten Gottesdiensten (z.B. über Facebook) ist zulässig. Die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis sind möglich.“
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: SARS-CoV2
Die Frage ist mE, ob das Gericht zu der gleichen Entscheidung gekommen wäre, wenn die deutschen Bischöfe ihr Einverständnis nicht erklärt hätten, sondern mit deutlichen Äußerungen, entsprechenden Handlungen und natürlich exzellenter jur. Beratung vorgegangen wären. Das hätte natürlich einen Konflikt mit der amtierenden Bundesregierung bedeutet - auch mit den Länderregierungen, z.B. in Bayern. Dann wäre z.B. sichtbar geworden wo "gesödert" wird und wer wirklich "die Wurzeln des christl. Abendlandes" verteidigt...
Bei einer Phanlanx der beiden großen Kirchen vs. den Anordnungen des Staates zum Thema Osterfest bin ich nicht sicher, ob die Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre. So war es relativ einfach ein paar Querulanten abzuweisen Eine Klage der Kardinäle und Landesbischöfe hätte eine ganz andere Qualität, die Entscheidung wäre wohl schwieriger gewesen und hätte vermutlich in einem Kompromiß (erlaubt, aber nicht mehr als.... etc pp) geendet.
Chance vertan, Glaubwürdigkeit verloren. Wer soll denn jetzt noch bei einer Predigt zum Thema "Gottvertrauen" nicht an die Handlung der amtlichen Kirchenvertreter in dieser Zeit denken?!
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Re: SARS-CoV2
Das Erzbistum München und Freising hatte bereits am 13. März - also schon vor Inkrafttreten der entsprechenden staatlichen Verordnungen - die Feier öffentlicher Gottesdienste verboten und die Gläubigen von der Sonntagspflicht entbunden. Auch gelten die kirchlich angeordneten Gottesdienstverbote teilweise länger als die entsprechenden Beschränkungen durch die staatlichen Behörden (in Hessen Gottesdienstverbot bis zum 26. April, staatliche Einschränkungen zunächst bis zum 19. April).
Theoretisch könnte es sogar sein, dass die Schulen am 20. April wieder öffnen, die Kirchen aber weiterhin geschlossen bleiben - nicht weil der Staat es so will, sondern weil die Kirche selbst es so will! Da kann man es den weltlichen Gerichten kaum verdenken, wenn diese entsprechende Klagen von einzelnen Gläubigen abweisen.
Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
Theoretisch könnte es sogar sein, dass die Schulen am 20. April wieder öffnen, die Kirchen aber weiterhin geschlossen bleiben - nicht weil der Staat es so will, sondern weil die Kirche selbst es so will! Da kann man es den weltlichen Gerichten kaum verdenken, wenn diese entsprechende Klagen von einzelnen Gläubigen abweisen.
Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
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Re: SARS-CoV2
Vorauseilender Gehorsam der Kirchenfürsten?Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Das Erzbistum München und Freising hatte bereits am 13. März - also schon vor Inkrafttreten der entsprechenden staatlichen Verordnungen - die Feier öffentlicher Gottesdienste verboten und die Gläubigen von der Sonntagspflicht entbunden. Auch gelten die kirchlich angeordneten Gottesdienstverbote teilweise länger als die entsprechenden Beschränkungen durch die staatlichen Behörden (in Hessen Gottesdienstverbot bis zum 26. April, staatliche Einschränkungen zunächst bis zum 19. April).
Eben - die Kirchenfürsten wollten nicht, sind eingeknickt - evtl. zum ersten Mal in der Kirchengeschichte. Bei den Pestepidemien, bei Cholera, Krieg und Hungersnöten gab es Gottesdienste für die Gläubigen - seit Marx & Co nicht mehr.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Theoretisch könnte es sogar sein, dass die Schulen am 20. April wieder öffnen, die Kirchen aber weiterhin geschlossen bleiben - nicht weil der Staat es so will, sondern weil die Kirche selbst es so will! Da kann man es den weltlichen Gerichten kaum verdenken, wenn diese entsprechende Klagen von einzelnen Gläubigen abweisen.
Das wäre schon aus zeitl. Gründen sinnlos gewesen - vom Ergebnis ganz abgesehen. Auch im Vatikan oder hier auf den PH gefällt man sich darin, die Bedenken der "Fürsten" ernst zu nehmen und widerspruchlos (!) auf Gottesdienste zu Ostern zu verzichten.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
Man sollte sich nicht wundern, wenn den Kirchen diese Nachgiebigkeit einmal auf die Füße fällt. Eine gesellschaftliche Gruppe, die kuscht, wird dauerhaft nicht mehr ernstgenommen - egal wie reich sie ist. Allenfalls lädt ihr Reichtum zur Bereicherung ein....
Re: SARS-CoV2
Meine Spekulation: Kardinal Marx verbreitet damit wirklich einen anti-katholischen "Marxismus". l
Bereits als junger Doktorand hat er als Arbeitstitel gewählt:
"Ist Kirche anders? – Möglichkeiten und Grenzen einer soziologischen Betrachtungsweise"
Nun hat er bewiesen, dass Kirche tatsächlich ANDERS ist, und zwar extrem ANDERS.
Außerdem ist ja Kardinal Marx in jeder Hinsicht Risikopatient hinsichtl. einer etwaigen Corona-Infektion.
Bereits als junger Doktorand hat er als Arbeitstitel gewählt:
"Ist Kirche anders? – Möglichkeiten und Grenzen einer soziologischen Betrachtungsweise"
Nun hat er bewiesen, dass Kirche tatsächlich ANDERS ist, und zwar extrem ANDERS.
Außerdem ist ja Kardinal Marx in jeder Hinsicht Risikopatient hinsichtl. einer etwaigen Corona-Infektion.
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Re: SARS-CoV2
Da insbesondere bei Kirchens beim Geld der Spass aufhört, stell doch einfach eine Rechnung auf Rückzahlung der Kirchensteuern. Wenn die Kirche keine Leistungen erbringt, braucht sie auch keine Geld.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: SARS-CoV2
Den Gedanken hatte ich heute auch schon.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 16:24Da insbesondere bei Kirchens beim Geld der Spass aufhört, stell doch einfach eine Rechnung auf Rückzahlung der Kirchensteuern. Wenn die Kirche keine Leistungen erbringt, braucht sie auch keine Geld.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: SARS-CoV2
Ich habe kurz in das veröffentl. Gerichtsurteil hineingelesen. Mir scheint, es war nur ein einziger kath. Laie aus der Diözese Limburg ("L..." stand im Text), der sich das angetan hat, Geld in diesen gescheiterten Prozess zu investieren. Da ich Juristendeutsch schwierig finde, habe ich das pdf nicht im Detail studiert.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
Aber trotzdem sehr mutig und großherzig, dass dieser Laie aus Deutschland diesen Schritt getan hat und ihm nicht leid war um´s Geld, gerade "in Zeiten wie diesen". Aber insgesamt halt sehr traurig, weil die Kirchensteuer-Erlagscheine die werden eifrig versendet während des Lock-Downs.
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Re: SARS-CoV2
"Westliche Demokratien" dürfen halt völlig selbstverständlich machen, was sie bei anderen als verwerflich ansehen.
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Re: SARS-CoV2
In meiner Ortspfarrei wurde allen Ernstes die Frage aufgeworfen, was denn jetzt mit den Messintentionen geschähe (die schon vor der Corona-Krise bestellt worden seien), weil die Gläubigen wegen des Verbots öffentlicher Gottesdienste nicht mehr an den von ihnen „bestellten Messen“ teilnehmen könnten, wo die Intentionen normalerweise auch laut vermeldet würden, und ob man deshalb einen Anspruch auf Rückerstattung habe ...Sascha B. hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 16:28Den Gedanken hatte ich heute auch schon.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 16:24Da insbesondere bei Kirchens beim Geld der Spass aufhört, stell doch einfach eine Rechnung auf Rückzahlung der Kirchensteuern. Wenn die Kirche keine Leistungen erbringt, braucht sie auch keine Geld.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 14:42Die Frage wäre, ob Gläubige ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung (unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen) zunächst gewissermaßen gegenüber der eigenen kirchlichen Obrigkeit hätten einklagen können oder müssen, bevor sie vor weltliche Gerichte gezogen wären.
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Re: SARS-CoV2
Ein Rentner hat in Fürth beim Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, hat diese aber angelassen und ist damit mit seinem Auto weggefahren. Die Polizei machte gegen ihn eine Anzeige wegen Vermummungsverbot. Der Chef der Fürther Polizei, der das erfuhr, hat die Sache wegen der Coronakrise dann einstellen lassen.
Da war mal wieder ein Wichtigtuer der Polizei übereifrig, aber sein Chef war vernünftig.
Da war mal wieder ein Wichtigtuer der Polizei übereifrig, aber sein Chef war vernünftig.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Re: SARS-CoV2
Wieso war da wer „übereifrig“?Edi hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 20:06Ein Rentner hat in Fürth beim Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, hat diese aber angelassen und ist damit mit seinem Auto weggefahren. Die Polizei machte gegen ihn eine Anzeige wegen Vermummungsverbot. Der Chef der Fürther Polizei, der das erfuhr, hat die Sache wegen der Coronakrise dann einstellen lassen.
Da war mal wieder ein Wichtigtuer der Polizei übereifrig, aber sein Chef war vernünftig.
Das Verbot, sein Gesicht im Straßenverkehr zu verhüllen, ist doch vor ein paar Jahren in die StVO aufgenommen worden.
Gruß Jürgen
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Re: SARS-CoV2
Welcher Wissenschaftler hat eigentlich bewiesen, dass das desinfizieren von Einkaufswagen-Stangen sinnvoll ist? Bei Aldi ist das neuerdings "Brauch" geworden.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 21:08Wieso war da wer „übereifrig“?Edi hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 20:06Ein Rentner hat in Fürth beim Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, hat diese aber angelassen und ist damit mit seinem Auto weggefahren. Die Polizei machte gegen ihn eine Anzeige wegen Vermummungsverbot. Der Chef der Fürther Polizei, der das erfuhr, hat die Sache wegen der Coronakrise dann einstellen lassen.
Da war mal wieder ein Wichtigtuer der Polizei übereifrig, aber sein Chef war vernünftig.
Das Verbot, sein Gesicht im Straßenverkehr zu verhüllen, ist doch vor ein paar Jahren in die StVO aufgenommen worden.
Jedenfalls wird es hoffentlich bald im Sept. 2020 aus GB ein Gegenmittel gegen das Corona-Virus geben, denn das Erreichen der Herdenimmunität ist noch in weiter, weiter Ferne.
https://www.msn.com/de-at/nachrichten/c ... partandhpSo teilt die Impstoff-Expertin der Universität Oxford der Londoner Times mit, dass sie auf einen Impfstoff schon im September setzt. Die Entwicklung eines solchen durch Gilbert und ihr Team sei soweit fortgeschritten, dass sie "80 Prozent sicher ist, dass wir mit Tests am Menschen in zwei Wochen anfangen können." Sollte die schützende Wirkung so hoch sein wie erwartet, wäre dann ein großflächiger Einsatz ab Herbst möglich.
seit 28. Juni 2020 nicht mehr aktiv im Forum
Re: SARS-CoV2
Ja schon, aber ist ja hier vorher auch ein anderer Grund gewesen die Maske zu tragen, wenn das auch im Auto nicht mehr sinnvoll war. Der Rentner hat den Polizisten ja sicher aufgeklärt.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 21:08Wieso war da wer „übereifrig“?Edi hat geschrieben: ↑Samstag 11. April 2020, 20:06Ein Rentner hat in Fürth beim Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, hat diese aber angelassen und ist damit mit seinem Auto weggefahren. Die Polizei machte gegen ihn eine Anzeige wegen Vermummungsverbot. Der Chef der Fürther Polizei, der das erfuhr, hat die Sache wegen der Coronakrise dann einstellen lassen.
Da war mal wieder ein Wichtigtuer der Polizei übereifrig, aber sein Chef war vernünftig.
Das Verbot, sein Gesicht im Straßenverkehr zu verhüllen, ist doch vor ein paar Jahren in die StVO aufgenommen worden.
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Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
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