Mißbrauchsanschuldigungen II

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HeGe
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

Neue Meldungen gibt es aus New York und aus Würzburg:

New York: Weihbischof Jenik lässt wegen Missbrauchsverdacht Amt ruhen

Bistum Würzburg zeigt Priester wegen Verdacht auf Sexualstraftat an

Letzterer Fall betrifft angeblich problematische WhatsApp-Aktivitäten eines Priesters, was auch immer das heißen mag. :achselzuck:
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Raphael

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Raphael »

HeGe hat geschrieben:
Freitag 2. November 2018, 14:09
Neue Meldungen gibt es aus New York und aus Würzburg:

New York: Weihbischof Jenik lässt wegen Missbrauchsverdacht Amt ruhen

Bistum Würzburg zeigt Priester wegen Verdacht auf Sexualstraftat an

Letzterer Fall betrifft angeblich problematische WhatsApp-Aktivitäten eines Priesters, was auch immer das heißen mag. :achselzuck:
Da fallen mir zwei Varianten ein:
- Sexuelle Belästigung kann auch schriftlich erfolgen
- Verabredung über WhatsApp zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten

Wobei Letzteres ein Problem für einen Zölibatären wäre, aber keine strafrechtliche Konsequenzen seitens des Staates zeitigen würde. :unbeteiligttu:

HeGe
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

Raphael hat geschrieben:
Freitag 2. November 2018, 14:33
Da fallen mir zwei Varianten ein:
- Sexuelle Belästigung kann auch schriftlich erfolgen
- Verabredung über WhatsApp zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten

Wobei Letzteres ein Problem für einen Zölibatären wäre, aber keine strafrechtliche Konsequenzen seitens des Staates zeitigen würde. :unbeteiligttu:
Eben, es geht ja ausdrücklich um eine "Sexualstraftat", da wird es also nicht nur um Verabredungen gegangen sein. Möglich wäre auch, dass es um problematische Bilder geht. Aber das ist alles Spekulation, solange nicht mehr bekannt gegeben wird.
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Protasius
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Protasius »

Raphael hat geschrieben:
Freitag 2. November 2018, 14:33
HeGe hat geschrieben:
Freitag 2. November 2018, 14:09
Neue Meldungen gibt es aus New York und aus Würzburg:

New York: Weihbischof Jenik lässt wegen Missbrauchsverdacht Amt ruhen

Bistum Würzburg zeigt Priester wegen Verdacht auf Sexualstraftat an

Letzterer Fall betrifft angeblich problematische WhatsApp-Aktivitäten eines Priesters, was auch immer das heißen mag. :achselzuck:
Da fallen mir zwei Varianten ein:
- Sexuelle Belästigung kann auch schriftlich erfolgen
- Verabredung über WhatsApp zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten

Wobei Letzteres ein Problem für einen Zölibatären wäre, aber keine strafrechtliche Konsequenzen seitens des Staates zeitigen würde. :unbeteiligttu:
Letzteres könnte dann Konsequenzen haben, wenn der einvernehmliche Partner zu jung ist.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Juergen
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Juergen »

Raphael hat geschrieben:
Freitag 2. November 2018, 14:33
HeGe hat geschrieben:
Freitag 2. November 2018, 14:09
Neue Meldungen gibt es aus New York und aus Würzburg:
New York: Weihbischof Jenik lässt wegen Missbrauchsverdacht Amt ruhen
Bistum Würzburg zeigt Priester wegen Verdacht auf Sexualstraftat an
Letzterer Fall betrifft angeblich problematische WhatsApp-Aktivitäten eines Priesters, was auch immer das heißen mag. :achselzuck:
Da fallen mir zwei Varianten ein:
- Sexuelle Belästigung kann auch schriftlich erfolgen
- Verabredung über WhatsApp zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten

Wobei Letzteres ein Problem für einen Zölibatären wäre, aber keine strafrechtliche Konsequenzen seitens des Staates zeitigen würde. :unbeteiligttu:
Wenn es, wie kath.net schreibt, um „Aktivitäten des Priesters auf Whatsapp“ geht, dann kann es sich ja nur virtuelle Begegnungen welcher Art auch immer gehandelt haben, nicht aber um physische Begegnungen.
Da man m.W. über WhatsApp neben Texte auch Bilder und Videos verschicken und auch Video-Telephonie durchführen kann, muß es sich wohl um sowas gehandelt haben.
Gruß Jürgen

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Madita
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Madita »

Missbrauchsfall von Oberharmersbach (Diözese Freiburg)

Pfarrer Bonaventura Gerner, derzeitiger Pfarrer u.a. von Oberharmersbach hat m.M. nach zu Recht gefordert, dass der ehemalige Erzbischof von Freiburg, Zollitsch, seinen Ruhestand quasi in "stabilitas locis" verbringen möge. In der FAZ hat Zollitsch zwar 2010 sein "mea culpa" gesprochen, aber wie es halt auch in der Beichte so ist: eine entsprechende Bußauflage wäre "nett" (immerhin 60 Missbrauchopfer, die auf das Konto von einem einzigen Priester gehen). Für den amtierenden Erzbischof Burger "null-problemo" (Zitat: "Alf" - US-Sitcom in meiner Jugendzeit) und "aus-schluss-basta" mit der Herumdiskutiererei bzgl. Reise- und Vortragslust eines alten em. Erzbischofs.
www.faz.net/aktuell/politik/inland/miss ... 10871.html

Es wäre mittlerweile sinnvoll, generell einmal den erfahrensten Novizenmeister Europas, Dom Dymas de Lassus, Generalprior der Kartäuser, zu Wort kommen zu lassen, was er so denkt zum Thema: "Seelsorger" in Spitzen-Führungspositionen, die am falschen Ort/zur falschen Zeit schweigen - und andererseits in jedes Mikro reinplappern wollen - egal ob ein- oder ausgeschaltet. Die Kartäuser können es sich "leisten", eine sinnvolle Auslese bei den Berufungen zu betreiben. Die Priesterseminare nicht. Seltsam! Woran das wohl liegt?

Vir Probatus
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Vir Probatus »

http://theosalon.blogspot.com/2018/11/e ... nicht.html

3. Kinderehen nach Kirchenrecht

Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig, seither und bis heute Mädchen ab 14 und Jungen ab 16. Warum? Weil man weiterhin aus der reinen Geschlechtsreife auf die nötige Ehereife schließt. Da Sexualität katholisch nur in der Ehe sündenfrei sein kann, will man durch pubertätsnahe Öffnung der Ehe eine Heilsgefährdung durch sexuelle Sünden vermeiden. Das Problem deshalb zahlreicher Kinderehen stellt sich in Deutschland nicht, zumal seit 2017 religiöse oder traditionelle Handlungen, die eine Ehe zweier Personen unter 18 Jahren begründen wollen, staatlich ausdrücklich verboten sind (§ 11 PStG). Das Problem des kirchlichen Ehemindestalters ist mentaler Art: Missbrauchstäter wissen, dass Sex mit Kindern nicht in Ordnung und strafbar ist. Die entsprechende innere Hemmung überwinden sie nicht nur mit Alkohol und Drogen, sondern auch durch sog. Wahrnehmungsverzerrungen oder nachträglich angeeignete Rechtfertigungen. Häufig imaginieren sie Kinder oder Jugendliche als sexuell gleichberechtigte Partner. Und ein globales Kirchenrecht, das Jugendliche als ehefähig deklariert, kann solche Wahrnehmungsverzerrungen begünstigen. Forderungen nach einer Anhebung des kirchlichen Mindestalters verhallen bislang ungehört.
Eine Sichtweise, die mir bisher nicht bekannt war.
Sex ab 14 und alles ist "in Butter", denn irgendwie muss man sich ja die Sache schönreden und dann kann man sich damit schön "exculpieren".
Bei uns war ein Pastor, der hatte sich eine 16 jährige Ministrantin als Geliebte zugelegt. Er wurde nur versetzt.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Protasius
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Protasius »

Vir Probatus hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 05:59
http://theosalon.blogspot.com/2018/11/e ... nicht.html

3. Kinderehen nach Kirchenrecht

Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig, seither und bis heute Mädchen ab 14 und Jungen ab 16. Warum? Weil man weiterhin aus der reinen Geschlechtsreife auf die nötige Ehereife schließt. Da Sexualität katholisch nur in der Ehe sündenfrei sein kann, will man durch pubertätsnahe Öffnung der Ehe eine Heilsgefährdung durch sexuelle Sünden vermeiden. Das Problem deshalb zahlreicher Kinderehen stellt sich in Deutschland nicht, zumal seit 2017 religiöse oder traditionelle Handlungen, die eine Ehe zweier Personen unter 18 Jahren begründen wollen, staatlich ausdrücklich verboten sind (§ 11 PStG). Das Problem des kirchlichen Ehemindestalters ist mentaler Art: Missbrauchstäter wissen, dass Sex mit Kindern nicht in Ordnung und strafbar ist. Die entsprechende innere Hemmung überwinden sie nicht nur mit Alkohol und Drogen, sondern auch durch sog. Wahrnehmungsverzerrungen oder nachträglich angeeignete Rechtfertigungen. Häufig imaginieren sie Kinder oder Jugendliche als sexuell gleichberechtigte Partner. Und ein globales Kirchenrecht, das Jugendliche als ehefähig deklariert, kann solche Wahrnehmungsverzerrungen begünstigen. Forderungen nach einer Anhebung des kirchlichen Mindestalters verhallen bislang ungehört.
Eine Sichtweise, die mir bisher nicht bekannt war.
Sex ab 14 und alles ist "in Butter", denn irgendwie muss man sich ja die Sache schönreden und dann kann man sich damit schön "exculpieren".
Bei uns war ein Pastor, der hatte sich eine 16 jährige Ministrantin als Geliebte zugelegt. Er wurde nur versetzt.
Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern in Deutschland auch heiraten, ebenso in Österreich. In den USA darf in allen Bundesstaaten außer Delaware mit Zustimmung der Eltern auch unter 18 Jahren geheiratet, wobei es in 27 Staaten gar kein Mindestalter gibt, in den anderen liegt es zwischen 14 und 17 Jahren. Wird dadurch der Mißbrauch vllt. begünstigt?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Lycobates
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Lycobates »

Protasius hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 07:57
Vir Probatus hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 05:59
http://theosalon.blogspot.com/2018/11/e ... nicht.html

3. Kinderehen nach Kirchenrecht

Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig, seither und bis heute Mädchen ab 14 und Jungen ab 16. Warum? Weil man weiterhin aus der reinen Geschlechtsreife auf die nötige Ehereife schließt. Da Sexualität katholisch nur in der Ehe sündenfrei sein kann, will man durch pubertätsnahe Öffnung der Ehe eine Heilsgefährdung durch sexuelle Sünden vermeiden. Das Problem deshalb zahlreicher Kinderehen stellt sich in Deutschland nicht, zumal seit 2017 religiöse oder traditionelle Handlungen, die eine Ehe zweier Personen unter 18 Jahren begründen wollen, staatlich ausdrücklich verboten sind (§ 11 PStG). Das Problem des kirchlichen Ehemindestalters ist mentaler Art: Missbrauchstäter wissen, dass Sex mit Kindern nicht in Ordnung und strafbar ist. Die entsprechende innere Hemmung überwinden sie nicht nur mit Alkohol und Drogen, sondern auch durch sog. Wahrnehmungsverzerrungen oder nachträglich angeeignete Rechtfertigungen. Häufig imaginieren sie Kinder oder Jugendliche als sexuell gleichberechtigte Partner. Und ein globales Kirchenrecht, das Jugendliche als ehefähig deklariert, kann solche Wahrnehmungsverzerrungen begünstigen. Forderungen nach einer Anhebung des kirchlichen Mindestalters verhallen bislang ungehört.
Eine Sichtweise, die mir bisher nicht bekannt war.
Sex ab 14 und alles ist "in Butter", denn irgendwie muss man sich ja die Sache schönreden und dann kann man sich damit schön "exculpieren".
Bei uns war ein Pastor, der hatte sich eine 16 jährige Ministrantin als Geliebte zugelegt. Er wurde nur versetzt.
Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern in Deutschland auch heiraten, ebenso in Österreich. In den USA darf in allen Bundesstaaten außer Delaware mit Zustimmung der Eltern auch unter 18 Jahren geheiratet, wobei es in 27 Staaten gar kein Mindestalter gibt, in den anderen liegt es zwischen 14 und 17 Jahren. Wird dadurch der Mißbrauch vllt. begünstigt?
Im Gegenteil, würde ich sagen.
Frühehen fördern die Enthaltsamkeit.

Im übrigen ist die im zitierten Text enthaltene Information unrichtig.
Dort steht:
Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig
Das ist falsch.

Das Kirchenrecht (kodifiziert 1917) sagt aus:
Can 1067 §1. Vir ante decimum sextum aetatis annum completum, mulier ante decimum quartum item completum, matrimonium validum inire non possunt.
§2. Licet matrimonium post praedictam aetatem contractum validum sit, curent tamen animarum pastores ab eo avertere iuvenes ante aetatem, qua, secundum regionis receptos mores, matrimonium iniri solet.
Zur gültigen Eheschließung für Getaufte (der CIC betrifft alle Getauften) gilt demnach 16 als Mindestalter für den jungen Mann, 14 für die Frau, was auch den Naturgegebenheiten entspricht.
Im §2 wird allerdings moniert, daß die Pfarrer die jungen Leute möglichst davon abhalten sollten, vor dem in ihrem sozialen Umfeld üblichen Alter zu heiraten.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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taddeo
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von taddeo »

Vir Probatus hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 05:59
http://theosalon.blogspot.com/2018/11/e ... nicht.html

Und ein globales Kirchenrecht, das Jugendliche als ehefähig deklariert, kann solche Wahrnehmungsverzerrungen begünstigen. Forderungen nach einer Anhebung des kirchlichen Mindestalters verhallen bislang ungehört.
Nach heutigem Kirchenrecht (CIC 1983) gilt:

- Auch bei Einhaltung von can. 1083 § 1 (Mindestalter) ist vor der Trauung zu prüfen, ob nicht mangelnde geistig-psychische Reife eines oder beider Heiratskandidaten vorliegt, sonst wäre die Ehe nach can. 1095 ungültig.
- Can. 1083 § 2 gibt der Bischofskonferenz die Möglichkeit, partikularrechtlich ein höheres Mindestalter festzulegen. DBK und ÖBK haben davon keinen Gebrauch gemacht, die Schweizer BK schon (Anpassung an die zivilrechtliche Regel).
- Can. 1071 § 1 n. 6 setzt ein Eheverbot für die Trauung Minderjähriger fest. Sie dürfen nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius getraut werden, falls die Eltern nichts davon wissen oder aus berechtigten Gründen nicht damit einverstanden sind.
- Can. 1072 legt den Seelsorgern nahe, Jugendlichen von der Eheschließung abzuraten, solange sie nicht das landesübliche Heiratsalter besitzen.

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Juergen
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Juergen »

Wenn alle, die Jugendliche im kanonisch heiratsfähigen Alter mißbraucht haben, diese vorher geheiratet hätten, wäre das Mißbrauchsproblem zwischen Erwachsenen und Jugendlichen deutlich kleiner.

Der Verweis auf das kanonisch heiratsfähige Alter in dieser Diskussion ist nur eine Nebelkerze.
Gruß Jürgen

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HeGe
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

kath.net hat geschrieben: US-Priester unter Missbrauchsverdacht verhaftet

[...] 2015 habe der Kapuzinerpater Urbano Vazquezer einer Dreizehnjährigen in der Herz-Jesu-Kirche in Nordost-Washington zweimal unter das T-Shirt auf die nackte Haut gefasst, berichtet die „Washington Post“. [...]
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Vir Probatus »

Juergen hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 11:45
Wenn alle, die Jugendliche im kanonisch heiratsfähigen Alter mißbraucht haben, diese vorher geheiratet hätten, wäre das Mißbrauchsproblem zwischen Erwachsenen und Jugendlichen deutlich kleiner.

Der Verweis auf das kanonisch heiratsfähige Alter in dieser Diskussion ist nur eine Nebelkerze.
So sehe ich das auch.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Vir Probatus »

Früher das Lied der Elektriker, heute das Lied der Kleriker: "Tausend Mal berührt, und Tausend Mal ist nichts passiert...."
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Juergen
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Juergen »

Vir Probatus hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 19:08
Früher das Lied der Elektriker, heute das Lied der Kleriker: "Tausend Mal berührt, und Tausend Mal ist nichts passiert...."
Erinnert an den Running-Gag bei real.

Bild

:pfeif:
Gruß Jürgen

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Petrus
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Petrus »

Protasius hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 07:57

Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern in Deutschland auch heiraten
man kann ab 16 heiraten. Man darf nur nicht :)

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+21.07.2017&a=1303

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Siard
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Siard »

Petrus hat geschrieben:
Samstag 10. November 2018, 17:43
Protasius hat geschrieben:
Freitag 9. November 2018, 07:57

Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern in Deutschland auch heiraten
man kann ab 16 heiraten. Man darf nur nicht :)

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+21.07.2017&a=1303
Schau noch mal hin, man darf – so der andere Partner älter als 18 ist.


HeGe
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

kath.net hat geschrieben: USA: Vatikan untersagt Beschluss von Anti-Missbrauchsmaßnahmen

Bischofskonferenz wollte Verhaltenskodex für Bischöfe und von Laien geleitete Untersuchungskommission für Missbrauchsvorwürfe einrichten. Vatikanische Intervention untersagt das. US-Bischöfe sollen Sonderkonferenz im Februar abwarten [...]

[...] Andere Kommentatoren wiesen darauf hin, erläuterte sie weiter, „dass man hier die Widersprüchlichkeit des neu gelobten synodalen Prinzips sehen könne: auf der einen Seite sollen die nationalen Bischofskonferenzen mehr Eigenständigkeit erhalten (wie man ja bei der Deutschen Bischofskonferenz bezüglich der Kommunion für protestantische Ehepartner gesehen hat), auf der anderen Seite verbietet man ihnen die Unabhängigkeit dann, wenn sie sich nationale Richtlinien geben wollen bezüglich der Missbrauchsfrage.“ [...]
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

kath.net hat geschrieben: Erzbistum Atlanta nennt die Namen missbrauchsverdächtiger Priester

Die bisher fünfseitige Liste nennt die Namen von glaubwürdig unter Missbrauchsverdacht stehenden Priestern, Diakonen, Seminaristen und Ordensleuten [...]
Da hoffe ich doch mal, dass die "Glaubwürdigkeit" des Verdachtes auch wirklich geprüft wird. Wer auf der Liste auftaucht, kann ein normales Weiterleben wohl abschreiben, egal ob er wirklich schuldig ist oder nicht.
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HeGe
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

Und noch ein Artikel:
kath.net hat geschrieben: Papst beruft Sonderermittler zu Missbrauch an die Kurie

Franziskus ernennt maltesischen Erzbischof Scicluna zum beigeordneten Sekretär der Römischen Glaubenskongregation [...]
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CIC_Fan

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von CIC_Fan »

Offenbar wird der Vatikan die gesamte Causa an sich ziehen und daher das Ausbremsen der US Bischöfe

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Siard
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Siard »

CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 13. November 2018, 17:23
Offenbar wird der Vatikan die gesamte Causa an sich ziehen und daher das Ausbremsen der US Bischöfe
Das beruhigt mich nicht gerade.

CIC_Fan

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von CIC_Fan »

Erzbischof Scicluna ist zumindest ein Experte

HeGe
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von HeGe »

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CIC_Fan

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von CIC_Fan »

Ich frage mal in die Runde und ich meine die Frage ernst gibt es noch etwas was euch in dem ganzen Themenfeld noch verwundern würde?

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Amigo
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Amigo »

CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 15. November 2018, 15:06
Ich frage mal in die Runde und ich meine die Frage ernst gibt es noch etwas was euch in dem ganzen Themenfeld noch verwundern würde?
Ein Priester, der von einer Nonne vergewaltigt wurde.

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Amigo
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Amigo »

Vielleicht nicht ganz fair, dies hier in diesem Thread zu posten, aber möglicherweise doch relevant, um ein vollständigeres Bild von den Dramatis personæ zu bekommen...

Vigano wurde gerade gerichtlich verurteilt, die Erträge aus dem gemeinsamen Familienbesitz mit seinem Bruder Lorenzo zu teilen; es geht um Millionen.

https://www.lastampa.it/2018/11/15/vati ... agina.html

CIC_Fan

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von CIC_Fan »

das ist ja kaum mehr zu überbieten an Komik

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Lycobates
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Lycobates »

CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 15. November 2018, 15:06
Ich frage mal in die Runde und ich meine die Frage ernst gibt es noch etwas was euch in dem ganzen Themenfeld noch verwundern würde?
e molto più che non credi son le tombe carche ...
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Petrus
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Petrus »

CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 15. November 2018, 15:06
Ich frage mal in die Runde und ich meine die Frage ernst gibt es noch etwas was euch in dem ganzen Themenfeld noch verwundern würde?
mich nicht mehr.

"begraben haben wir sie Alle." (c) by Petrus.

Vir Probatus
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Beitrag von Vir Probatus »

https://religionsphilosophischer-salon. ... Pog_hEV-3k

Es sollte jetzt eine Zeit beginnen, in der die zum Verschleiern und Vertuschen neigende Welt des Klerus endlich in den Mittelpunkt des theologischen Interesses rückt. Die Allmacht der alles versteckenden Kleriker wäre ein theologisches Thema, natürlich eine Sisyphus Arbeit. Immerhin hat der offizielle päpstliche Kinderschutzbeaufragte im Vatikan ebenfalls eine klare Meinung, siehe Tagesspiegel vom 17.8. 2018, Seite 5. Pater Hans Zollner SJ spricht jetzt wie ich seit langem von “geschlossenen katholischen Welten, in denen sich Geweihte (also Kleriker) alles herausnehmen konnten”.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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