Angelika hat geschrieben:Sven.Garde hat geschrieben:Angelika hat geschrieben:Der Priester kann nicht frei entscheiden, ob er die Lossprechung erteilt oder verweigert. Wenn der Beichtende bereut, muss er ihn lossprechen; wenn er nicht bereut, dann darf er ihn nicht lossprechen.
Ich meine schon, dass der Priester, das frei entscheiden muss. Er darf dabei jedoch an nichts anderes als an den Willen Gottes gebunden sein. Diese Freiheit ist natürlich (wie jede echte Freiheit) keine Willkür.
Der Priester muss
frei entscheiden, ob Reue vorliegt oder nicht. Wenn diese Entscheidung gefallen ist, dann ist die Frage der Lossprechung nicht mehr frei entscheidbar.
Sven.Garde hat geschrieben:Deshalb meine ich auch, dass das Urteil nicht von vorn herein feststehen kann. Durch die Sünde ist mein Erkennen und mein Herz so sehr verdunkelt, dass ich deren Konsequenzen oft gar nicht übersehe. In den Beichte überlasse ich mich dem Urteil der Kirche - und das ist nach meinem Empfinden keine harmlose Situation.
Meinst du, dass man durch die Sünde möglicherweise gar nicht mehr selbst erkennt, ob man nun bereut oder nicht ?
Gruß
Angelika
Ich meine, man darf die Frage nicht in einem beinahe rechtstechnischen Sinne auf die "Exekution der Absolution" verkürzen. Freiheit im hier gemeinten Sinne ist ja mehr als Wahlfreiheit zwischen Alternativen (also nur zwei Möglichkeiten).
Die Freiheit, die uns durch die Gnade der Vergebung und Umkehr geschenkt wird, ist ja mehr ein Vermögen. Wenn ich taub bin, dann nützt mir die Wahlfreiheit nichts, dass ich zwischen 100 Radiostationen wählen kann, denn ich habe das Vermögen des Hörens verloren. Durch die Sünde werden wir taub, blind oder lahm. Wir bedürfen der Heilung.
Das "Urteil" des Beichtvaters betrifft ja nicht allein die Frage,
ob er mir die Absolution erteilt, sondern auch
wie ich mit Vergangenheit und Zukunft umgehe (Wiedergutmachung, Busse, Umkehr). Das ist ein sehr individueller und persönlicher Prozess. Deshalb ist es gut (wenn auch keine zwingende Bedingung), wenn mein Beichtvater mich persönlich kennt.
Subjektive Schuld ist eine sehr persönliche Sache. Was für den einen eine leichte Verfehlung darstellt, kann für einen anderen (subjektiv!) eine sehr schwere Schuld bedeuten. Das Urteil des Beichtvaters umfasst natürlich auch diese Dimension (im Rahmen des Möglichen und mit Hilfe der Gnade Gottes) und ist eine grosse Verantwortung. Gerade im Busssakrament begegnet Christus mir sehr persönlich und direkt und tritt in meine Lebensgeschichte ein.
Die Reue ist daher keine statische Grösse, sondern hängt von der persönlichen Disposition ab. Je regelmässiger ich beichte, desto sensibler, fähiger und freier (vermögender) werde ich, zu bereuen. Ich erkenne mich selbst tiefer, lasse Christus immer mehr Raum in mir und sehe immer deutlicher, wie sehr ich dieses Sakramentes bedarf. Viele Menschen können am Anfang ihres Glaubenslebens ihre Schuld gar nicht erkennen ("Was soll ich beichten? Ich habe schliesslich niemanden umgebracht.").
Gruezi!
Sven
Herr Jesus Christus, Sohn Gottes, erbarme dich meiner.