HeGe hat geschrieben: ↑Sonntag 19. März 2017, 12:19
Wieso "müssen" die Orden das eigentlich? Ich rede jetzt nicht vom deutschen Recht, das ist wie es ist, mir geht es um die moralische Pflicht. Wer die ewige Profess ablegt, verspricht seinem Orden lebenslange Treue, im Gegenzug sichert der Orden ihm oder ihr auch die Versorgung im Alter zu. Wenn ich den Orden verlasse, werde ich vertragsbrüchig, dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben.
Verträge ohne Ausstiegsklausel - egal ob ewige Profess oder Euro - werden trotzdem nicht immer eingehalten. Das wissen auch die Orden. Die Frage ist doch, ob es sinnvoller ist, ein - um es mit den heutigen Ausdrücken zu formulieren - innerlich bereits gekündigtes Mitglied durch pekuniären Zwang weiter in der Gemeinschaft zu halten oder den "Vertrag" (hier: ewige Profess) rückwirkend abzuwickeln und nachzuversichern. Im übrigen halte ich das Verlangen ausscheidender Ordensmitglieder, daß der Orden ihnen zumindest in der Altersversorgung ihre Arbeitsleistung vergüten, nicht für unstatthaft. Sie haben während ihrer Ordenszeit (fast keine) Bezüge erhalten, aber wohl den Anspruch auf Altersversorgung erworben. Wenn sie nun aus einem "ewigen" Vertrag ausscheiden, muß der Orden mE ihnen (bzw. der Rentenversicherung) die Beträge/Anrechte auszahlen, die sie "erworben haben" und (wichtiger!), die der Orden künftig sonst nicht mehr aufbringen müßte.
Alles andere hätte Strafcharakter und würde Menschen binden, die nicht mehr dazugehören wollen. Ob es für ein Kloster klüger ist, solche möglichen "Quertreiber" zu halten - darüber kann man trefflich streiten.
Die öffentliche Reaktion auf Schlagzeilen wie "Orden entledigt sich unliebsamer Mitbrüder durch Rentenentzug" will ich nicht thematisieren, sie sollten jedoch in der Überlegung durchaus berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für den Gesichtspunkt, ob die Orden Gewinne auf Kosten der Gemeinschaft machen, weil sie sich weigern, die ausgeschiedenen Mitglieder nachzuversichern und ihre Unterstützung den Steuerzahlern überlassen.
Ich weiß, daß der von mir oben benutzte Ausdruck "Vertrag" wahrscheinlich zu Stirnrunzeln oder Protest führen wird, ich benutze ihn im Sinne von "zwei übereinstimmenden Willenserklärungen" - der des Eintretenden und der des Ordens.
PS HeGe:
Ich darf Dich einmal an Deine Reaktion bei der Auflösung des Klosters Siegburg erinnern:
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?f=11 ... bt#p527667
Klöster werden nicht immer nach den Prinzipien ihrer Gründer geführt. Da muß man fehlbaren Menschen keinen Vorwurf machen, wenn sie ausscheiden wollen und sie nicht noch mit einer Zerstörung ihrer künftigen Existenz "bestrafen". Das wäre nicht christlich, oder?