umusungu hat geschrieben:Caviteño hat geschrieben:Deswegen sollte man den Begriff "Flüchtling" immer nur in Anführungszeichen setzen. Damit wird deutlich, daß man nicht der main-stream linie folgt, sondern sich eigene Gedanken gemacht hat.
Diesem Deinem Gehirnwäsche-Versuch werde ich widerstehen.
Ein Flüchtling ist ein Mensch, der vor der Gewalt, dem Krieg oder auch Hungersnot in seiner Heimat entflieht und in einem anderen Land Schutz sucht. Er kann in diesem Land Asyl erhalten.
Ein Mensch,d er vor politischer, rassitischer oder religiöser Verfolgung in ein anderes Land flieht, kann dort Asyl erhalten.
Der Begriff "Flüchtling" bzw. "Asylant" oder "Asyl" ist unserer Rechtsordnung festgehalten. Menschen, die z.B. vor einer Hungersnot fliehen, fallen nicht darunter. Wenn Dir das nicht paßt, kannst Du gern auf eine Änderung der bestehenden Gesetze hinarbeiten. Das ist der demokratische Weg und nicht die Mißachtung der Gesetze.
umusungu hat geschrieben:
Ein Mensch, der vor der tristen Gegenwart in seiner Heimat, vor Hunger und Zukunftslosigkeit in ein anderes Land auswandert, ist kein mieser Typ, ist kein Verbrecher.
Hat das jemand behauptet?
Verbrechen sind gem. § 12 Abs. 1 StGB Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder darüber bedroht sind. Die unerlaubte Einreise wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet (§ 95 AufenthG)
umusungu hat geschrieben:
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Verbal-Akrobatik Europa und auch Deutschland versucht, sich von der Welt und ihrer Realität abzuschotten.
Erst gesetzliche Regelungen zum Schutz der eigenen Paradies-Insel macht aus verzweifelten Menschen Rechtsbrecher, Verbrecher, miese Typen.
Der Schutz der Grenzen steht nicht über dem Schutz der Menschenwürde!
Jeder Nationalstaat hat natürlich das Recht, die Einreise fremder Person in sein Hoheitsgebiet zu kontrollieren und zu beschränken. Es gibt kein Recht auf Migration mit Wahl des Aufenthaltortes (und damit verbunden: Bezug der sozialen Leistungen).
Ansonsten müsstest Du Dir schon die Frage gefallen lassen, wieviel Personen denn nach D. - nach Deiner Meinung - einreisen können. Aber darauf werden wir wieder keine Antwort von Dir erhalten.
umusungu hat geschrieben:
Es ist erstaunlich, welchen Wandel viele Menschen in 25 Jahren durchgemacht haben. Knapp 3 Jahre war der Schutz einer Grenze durch Mauer und Stacheldraht ein verabscheuungswürdiges Verbrechen - und jeder, der diese Grenze lebend überwinden konnte, war ein Held!
Heute wird der "Schutz der Grenze" auch in diesem Forum als ein erstes Staatsziel formuliert.
Warum schreibst Du so etwas?
Dir ist doch klar, daß es ein Unterschied ist, ob an der Grenze die Ausreise der eigenen und ggfs. fremder Staatsangehörigen verhindert werden soll oder ob sie dazu dient, die Bedingungen der Einreise in das Staatsgebiet zu kontrollieren. Natürlich kann jeder, sofern es die Rechtsordnung seines Staates erlaubt, diesen auch verlassen. Etwas vollkommen anderes ist es, ob er auch in den Staat seiner Wahl einreisen, sich dort niederlassen und ggfs. einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Dafür sind im allgemeinen bestimmte Voraussetzungen notwendig - oder warum gibt es ein Visaverfahren und Aufenthaltsbestimmungen?
Wenn Du für eine bedingungslose Einreise mit unbeschränktem Bleiberecht und Zugang zu den
Klubgütern des Zielstaates bist, dann schreibe das bitte auch so klar und subsumiere nicht unter den Begriff "Flüchtling" jede Form der Einreise, egal ob sie legal oder illegal erfolgt.
Zum Begriff der "Klubgüter"
Prof. Hans-Werner Sinn hat geschrieben:
Der Staat ist Treuhänder des öffentlichen Vermögens in Form der freien Natur und der über Generationen aufgebauten Infrastruktur, und er muss die Funktionsfähigkeit der für jedermann verfügbaren öffentlichen Einrichtungen wie Ämter, Kammern, Gerichte, Polizei, Schulen und Universitäten erhalten. Bei der Nutzung all dieser Leistungen besteht eine Rivalität zwischen Flüchtlingen und Einheimischen, und die Erbringung und Sicherung der Nutzungsqualität kostet viel Geld. Ökonomen sprechen hier von Klubgütern. So wie die eigene Wohnung ein Klubgut
ist, das der Familie gehört, oder der Fußballplatz ein Klubgut im Eigentum der Vereinsmitglieder, handelt es sich beim öffentlichen Vermögen um Klubgüter im Eigentum der Staatsbürger. Die Vorstellung, der Zugang zu den öffentlichen Klubgütern müsse Ausländern jedweder Herkunft unbeschränkt zustehen, ist aus ökonomischer und staatsrechtlicher Sicht abwegig.
http://www.hanswernersinn.de/dcs/sd-21 ... -2-25.pdf
Noch eins:
Wenn eine Regierung die Grenzen des Landes nicht schützen kann oder will, wird sich das Volk eine neue Regierung wählen. Den Beginn dieses Prozesses konntest Du bei den letzten Landtagswahlen beobachten.