Von Storch: „Islam nicht mit Grundgesetz vereinbar“
Bevor hier wieder über die AfD hergefallen wird, sollte mand diesen Artikel lesen, der schon vor sechs Jahren auf die Probleme des Islams mit dem Grundgesetz hingewiesen hat. Er beschäftigt sich zwar vor allem mit Fragen eines islamischen Religionsunterrichtes in D., weist aber zugleich auf die Unvereinbarkeit bestimmter Positionen hin:
Natürlich wird - sobald die Diskussion auf diese Themen kommt - immer wieder auf einen "gemäßigten" Islam (früher sprach man mal vom "Euro-Islam" wie vom "Euro-Kommunismus" eines Enrico Berlinguer) verwiesen, den es zu entwickeln gelte. Der Autor schreibt dazu:Hier ist vor allem Artikel 1 des Grundgesetzes von Bedeutung, der Schutz der Menschenwürde. Eine Religionslehre, die eine Abkehr von dem Respekt vor der Menschenwürde werbend empfiehlt, bedeutet gleichzeitig die Verletzung der Treue zur Verfassung, und gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ist das Recht zur Lehre verwirkt. Viele Vorschriften des Korans und der Scharia sind mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar. Es sei nur an Regeln des Familienrechts erinnert, an das grundsätzliche Verständnis von dem Verhältnis der Geschlechter zueinander, an die Strafempfehlungen der Scharia oder an die Konsequenzen für den Abfall vom islamischen Glauben.
Doch es mag genügen, die Menschenwürde näher zu betrachten. Sie wird nach dem Geist des Grundgesetzes völlig anders aufgefasst wie nach demjenigen des Islams. Nach dem Grundgesetz ergibt sich ihr Inhalt, auch wenn er abstrakt schwer fassbar ist, doch weitgehend aus den einzelnen Wertvorstellungen, die das Grundgesetz betont, etwa aus dem Gedanken und dem Charakter des Persönlichkeitsschutzes, der Eigentumsordnung, des Toleranzgebots, des Gleichheitssatzes oder der Religionsfreiheit, um nur wesentliche Werte zu nennen. Auf allen diesen Gebieten stehen Islam und Grundgesetz zueinander im schroffen Gegensatz. Immer wieder betont der Islam beziehungsweise seine Vertreter, dass die islamische Menschenwürde dann voll erfüllt sei, wenn der Muslim sein Leben in voller Übereinstimmung mit Koran und Scharia einrichte, wie das schon sehr klar 1981 auf einer Konferenz in Kairo bei Behandlung der Menschenrechte im Islam erklärt würde.
Antworten wird man auf Fragen nach der Vereinbarkeit von Islam und GG nie bekommen, allenfalls Verweise, daß es sich in der Zukunft schon regeln werde - wenn denn die "Integration" glücken sollte. Mich erinnert das an die politischen Reden, wenn wieder ein "Europaprojekt" aufgenommen wurde, wie z.B. der Euro. Bedenken werden nicht ernst genommen und mit dem Hinweis, man werde (in diesem Fall) schon zusammenwachsen, die gemeinsame Währung werde eine gemeinsame Politik erzwingen, abgetan.Nun wird häufig gesagt, dass der Koran und die Scharia auch Auslegungen zulassen, die in gewisser Weise „gemäßigt“ seien und eine Einschränkung oder gar Abkehr von überkommenen islamischen Wertvorstellungen zuließen. Das Verhalten aber des überwiegenden Teils der islamischen Bevölkerung steht dem entgegen. Strikte Unterordnung der Frauen etwa unter die Herrschaft des Mannes wird so weitgehend praktiziert, und zwar auch in der Fremde und unter fremden Rechtsordnungen lebenden Muslimen, dass man an einer Effektivität dieser „gemäßigten Auffassung und Auslegung“ zweifeln muss. Es steht hier ähnlich wie bei Rechtsordnungen, die eine Ideologie als ihren „Überbau“ bezeichnen.
Leider zeigt die Entwicklung, daß die Optimisten blauäugig waren und die Kritiker mit ihren Bedenken meist Recht behielten. Ich sehe keinen Grund, warum das gerade bei der Islamfrage anders sein sollte.