Bezüglich der anderen Handhaltungen sollte auch bedenken, daß diese nicht „neu“ sind, sondern auch schon sehr alt.
Das Händefalten, bei dem die Handflächen aufeinandergelegt werden, entstammt der germanischen Rechtssymbolik (
Handgang / Muntgang).
Das Händefalten, bei dem die Finger ineinander verschränkt werden, ist viel älter. Schon Plinius und Ovid bezeugen so eine Handhaltung. Gemäß Gregor dem Großen hat die Hl. Scholastika († um 542) die Hände so zusammengelegt (insertas digitis manus) und bei Gott ein Wunder bewirkt, daß es ihr ermöglichte bei ihrem Bruder zu bleiben.
Die Orantenhaltung mag zwar die älteste Form sein, doch gerade in der Zeit, in der sich ihrer viele Sekten, sog. Freikirchen und andere bedienen und aufgrund der Tatsache, daß diese Haltung auch in außerchristlichen Kulturen und Religionen vorkommt, sollte sich die katholische Kirche genau überlegen, ob eine es wirklich erstrebenswert ist, diese zu fördern. Unterschiede, auch in Gebetshaltungen, sind immer ein Erkennungsmerkmal. Diese sollte man meiner Ansicht nach nicht durch Gleichmachen mit anderen eliminieren.
Schon bei den Vätern (z.B. Tertullian: De Oratione 14; Cyprian: De dom orat, 6 und anderen) gibt es bei der Orantenhaltung als Erklärung eine Analogie zu den am Kreuz ausgebreiteten Armen unseres Herrn Jesus Christus. Mit diesen Erklärungen bzw. Deutungen wurde die Haltung schon früh als Gebetshaltung der Priester ausgezeichnet. Später erklärte Papst Innozenz III († 1216), daß ebenso wie Mose nach Ex 17,12 seine Hände zum Himmel erheben mußte, um den Sieg Israels zu ermöglichen, und dabei von Aaron und Hur unterstützt worden sei, die Leviten die Orantenhaltung des Papstes unterstützen. Damit war die „Klerikalisierung“ der Handhaltung schon weit fortgeschritten. Später verschwand sie dann auch (konsequenterweise) bei den Gläubigen.
Eine Reanimation fand erst sehr spät, vor allem im 20. Jh. statt.
Dieter hat geschrieben:Gibt es -außer(!) theologischen Gründen- noch andere Gründe, warum Frauen keine Priesterinnen sein sollten?
Die Frage ist irrelevant, da die thologischen Gründe eine hinreichende Begründung sind.