Das Urheberrecht auf Eigenarrangements hast Du ganz selbstverständlich!kabelkeber hat geschrieben:Ich mache eigene Arrangements von bestimmten Dingen, da müßte man mir dann auch Urheberrecht zugestehen, wenn mal was kommen sollte.
Die Frage ist nur, ob Du die Arrangements auch wirtschaftlich nutzen (also zB in Verlag geben) dürftest. Wenn es um gemeinfreie Vorlagen geht, auf jeden Fall, wenn es aber zeitgenössische Stücke sind (zB NGL), dann bräuchtest Du zwingend die Einwilligung des Originalverlages bzw. der Urheber.
Solang Du keinen Profit aus der Sache schlagen willst, bleibst Du in der Regel unbehelligt. Wenn Du etwa so ein Arrangement in einem Konzert aufführst und das Programm selbstverständlich auch an die GEMA meldest , dann wird das einfach so behandelt, als sei das Originalstück musiziert worden: Die Tantiemen bekommen dann nur Originalurheber und -verlag, Du als Arrangeur gehst völlig leer aus.