Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

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ar2014dus
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Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von ar2014dus »

Liebes Forum,

es scheint üblich zu sein, dass die Päpste ein Rücktrittsgesuch eines Bischofs nach can. 401,1 CIC nicht annehmen, wenn der Betreffende Kardinal ist. Ist die Emeritierung erst mit 80 Jahren kirchenrechtlich vorgeschrieben oder handelt es sich um Gewohnheitsrecht?

Herzlichen Dank
der Düsseldorfer

Nachtwächter
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von Nachtwächter »

Wie du selbst schreibst, bieten auch Kardinäle mit 75 ihren Rücktritt an. Insofern wäre es unlogisch, wenn irgendwo geschrieben stünde, er sei erst mit 80 anzunehmen (aber, gut, was ist bei Kirchens schon logisch? Wissen tu ichs auch nicht.) Übrigens werden Kurienkardinäle häufiger bereits vor dem 80. Lebensjahr emeritiert.

Lando II
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von Lando II »

Bischöfe und Erzbischöfe müssen mit 75 ihren Rücktritt anbieten. Ob und wann dies vom Papst (und nur von ihm) angenommen wird, entscheidet der Papst alleine.
(Aber natürlich wird er sich auch beraten lassen)

Wenn ein Bischof oder Erzbischof länger als bis 75 im Amt bleibt, wird das oft als Zeichen des Papstes gewertet, z.B. als persönliche Wertschätzung.
Bei Kardinälen gilt genauso die Grenze von 75, da sie ja nicht als Kardinal den Rücktritt anbieten, sondern in ihrer Funktion als Bischof/Erzbischof, hier ist es häufig so, dass der Papst sie länger im Amt belässt, was er aber keinesfalls muss.
Es gibt auch Fälle, in denen Bischöfe auch mal deutlich über die 80 hinaus im Amt waren, das hat aber meist triftige Gründe (z. B. politische wie in China)

gc-148
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von gc-148 »

Die Bischöfe müsssen mit 75 Jahren dem Papst den Rücktritt anbieten.
Ob sie darüber hinaus Kardinal oder sonst was sind ist völlig egal.

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taddeo
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von taddeo »

gc-148 hat geschrieben:Die Bischöfe müsssen mit 75 Jahren dem Papst den Rücktritt anbieten.
Ob sie darüber hinaus Kardinal oder sonst was sind ist völlig egal.
Nicht ganz.

Der CIC schreibt in can. 354 für die Kardinäle, die vatikanischen Dikasterien vorstehen, die Einreichung eines Rücktrittsgesuchs mit dem 75. Lebensjahr vor.
Aber generell gilt für alle anderen Kardinäle nach wie vor die Regelung des Motu proprio Pauls VI. Ingravescentem aetatem von 1970, das eine Altersgrenze von 80 Jahren vorsieht; die jüngere Norm des CIC ändert nur die Regel für die Dikasterienleiter ab.

gc-148
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von gc-148 »

Kurien-Kardinäle haben mit 75 Jahren den Rücktritt von ihrer Funktion (vergleichbar mit einem Bistum) zu beantragen.
Das berührt überhaupt nicht den Rang eines Kardinals, der übrigens altersunabhängig ist.

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taddeo
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von taddeo »

gc-148 hat geschrieben:Kurien-Kardinäle haben mit 75 Jahren den Rücktritt von ihrer Funktion (vergleichbar mit einem Bistum) zu beantragen.
Das berührt überhaupt nicht den Rang eines Kardinals, der übrigens altersunabhängig ist.
Ja sicher. Sie treten nicht als Kardinäle zurück, sondern von ihrem jeweiligen Amt.
Dennoch gilt für alle Kardinäle, die nicht Leiter von Kurienbehörden sind, ein prinzipielles "Pensionsalter" von 80 Jahren, im Gegensatz zu "normalen" (Erz-)Bischöfen, die schon mit 75 die Resignation einreichen müssen.

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Protasius
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von Protasius »

taddeo hat geschrieben:
gc-148 hat geschrieben:Kurien-Kardinäle haben mit 75 Jahren den Rücktritt von ihrer Funktion (vergleichbar mit einem Bistum) zu beantragen.
Das berührt überhaupt nicht den Rang eines Kardinals, der übrigens altersunabhängig ist.
Ja sicher. Sie treten nicht als Kardinäle zurück, sondern von ihrem jeweiligen Amt.
Dennoch gilt für alle Kardinäle, die nicht Leiter von Kurienbehörden sind, ein prinzipielles "Pensionsalter" von 80 Jahren, im Gegensatz zu "normalen" (Erz-)Bischöfen, die schon mit 75 die Resignation einreichen müssen.
Aber wenn man Kardinal und Diözesan(erz)bischof ist, muß man dennoch mit 75 den Rücktritt anbieten, oder?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

gc-148
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von gc-148 »

Protasius hat geschrieben:Aber wenn man Kardinal und Diözesan(erz)bischof ist, muß man dennoch mit 75 den Rücktritt anbieten, oder?
mach Dich doch mal klug!

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overkott
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Re: Emeritierung von Bischöfen im Kardinalsrang

Beitrag von overkott »

gc-148 hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Aber wenn man Kardinal und Diözesan(erz)bischof ist, muß man dennoch mit 75 den Rücktritt anbieten, oder?
mach Dich doch mal klug!
Bitte.

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