Marion hat geschrieben:Linus hat geschrieben:quasimodo hat geschrieben:Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.
nach Verhängung oder Feststellung der Strafe
die Strafe muss verhängt worden sein, ...
Da steht doch aber, Sowie
andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.
Hartnäckig wird wohl bedeuten, daß derjenige schon mal darauf angesprochen wurde und darauf nichts ändern wollte. Was bedeutet offenkundig? Muss das irgendwo eingetragen sein, oder muss das jeder wissen, oder muss das die Hälfte der Anwesenden wissen, oder muss das jeder der es wissen will wissen können, oder was bedeutet das genau?
Das Problem für das Verständnis so eines Canons ist, daß die einzelnen Wörter hier eine ganz spezifische Rechtsbedeutung haben und nicht einfach so gelesen werden dürfen wie im normalen Sprachgebrauch.
"Exkommunikation" und "Interdikt" sind offizielle Kirchenstrafen, die von der Kommuniongemeinschaft ausschließen. Diese Strafen müssen aber förmlich verhängt oder festgestellt sein, es reicht nicht, wenn sie als Tatstrafen von selbst eingetreten sind. Erst die amtliche "Verkündung", daß diese Person nun von dieser Strafe betroffen ist, führt
rechtlich zum Kommunionausschluß -
moralisch freilich schon der Strafeintritt selbst.
"Hartnäckig" ist auch so ein Wort mit bestimmter Rechtbedeutung, wenn auch nicht so scharf umrissen und mit etwas mehr Interpretationsspielraum. Das heißt, daß einer keinen Willen erkennen läßt, an der irregulären Situation was zu ändern. "Offenkundig" ist genauso ein Ausdruck: Die Situation muß ein gewisses Maß an Öffentlichkeit haben. Ein Beispiel dafür wäre etwa: Wenn ein katholisches Paar nur standesamtlich verheiratet ist, dann ist das "offenkundig" ein schwer sündhafter Zustand, denn es ist ein Konkubinat, und durch die standesamtliche Trauung ist das auch für jedermann offen sichtbar. "Hartnäckigkeit" wäre hier nun anzunehmen, wenn das Paar das schon länger tut und keinerlei Anstalten macht, eine kirchliche Trauung folgen zu lassen. Wenn hingegen ein paar Tage, Wochen oder Monate später schon der kirchliche Trauungstermin folgt und ausgemacht ist, kann man nicht von "hartnäckig" sprechen.