taddeo hat geschrieben:Fragesteller hat geschrieben:umusungu hat geschrieben:Dieses Studium ist weder staatlich noch kirchlich anerkannt.
Belege?
Nicht einmal das Institut selber gibt auf seiner Homepage einen Hinweis auf eine kirchliche oder staatliche Anerkennung der Baronius-Akademie.
Darauf würde man sicher nicht verzichten, wenn es irgendeinen offiziellen Schrieb gäbe.
Ich bin gebeten worden, dazu etwas zu sagen. Soweit ich das sehe, sieht es damit folgendermaßen aus:
Das Studium an der Baronius-Akademie des ISPN ist - wie überall zu lesen - ein "Hausstudium". Es ist daher nicht staatlich anerkannt, und dort können auch keine akademischen Grade oder Diplome erworben werden.
Kirchlich ist dieses Studium insoweit anerkannt, als der Propst des ISPN als höherer Oberer die Akademie im Rahmen seiner kirchenrechtlichen Vollmachten errichtet hat und ihre Abschlüsse anerkennt. Das ist durchaus relevant, da zu seinen Vollmachten auch das Recht gehört, Kandidaten, die er für geeignet hält, einem Bischof zu Priesterweihe vorzustellen. Wenn er also einen Absolventen bei - z.B. - Erzbischof Pozzo zur Weihe anmeldet, wird Ecclesia Dei keine weitere Anerkennung des Studiums verlangen.
Das Curriculum der im Aufbau befindlichen Akademie wird in Abstimmung mit der römischen Bildungskongregation entwickelt und soll letztlich die Anforderungen erfüllen, die diese Kongregation an kirchliche Hochschulen stellt. Wenn und soweit das der Fall ist, könnte die Akademie die Anerkennung als "Außenstelle" einer päpstlichen Hochschule erhalten und auf diesem Weg zu einer staatlichen Anerkennung ihrer Abschlüsse auch in Deutschland kommen.
Praktisch erscheint jedoch ein anderer Weg derzeit geeigneter, einem Absolventen der Akademie etwa eine Promotion zu ermöglichen. Der Unterricht an der Akademie wird in den Kernbereichen von Hochschullehrern getragen, die hauptberuflich an staatlichen Universitäten tätig sind. Die meisten Promotionsordnungen der Universitäten eröffnen den Fakultätsmitgliedern Möglichkeiten, externe Kandidaten auch ohne regulären (d.h. staatlich anerkannten) Abschluss als Doktoranden anzunehmen, ihre Dissertationen zu betreuen und sie schließlich zum Rigorosum anzumelden. Auf diesem Wege könnte ein junger Wissenschaftler also ganz regulär den Doktorgrad einer staatlichen deutschen Hochschule erwerben.
Erstes Ziel der Baronius-Akademie ist aber nicht die Produktion von staatlich anerkannten doctores für den Wissenschaftsbetrieb, sondern die Ausbildung von Priestern in der unaufgebbaren philosophischen und theologischen Tradition der Kirche auf der Höhe der Anforderungen der Gegenwart. Das staatlich anerkannte Studium, das derzeit Priesteramtskandidaten in Deutschland geboten wird, hat sich vielfach dafür als ungeeignet gezeigt. Die staatliche Anerkennung des Studiums katholischer Priester ist im übrigen keine Forderung des Kirchenrechts, sondern geht auf das Reichskonkordat zurück, das eine solche Anerkennung zur Voraussetzung der staatlichen Besoldung u.A. von Pfarrern und Hilfsgeistlichen im Rahmen der traditionellen (und derzeit rapide abgebauten) Diözesan- und Pfarreistruktur macht.
Wer es ganz genau und offiziell wissen möchte, setzt sich am besten Mit P. Dr. Jatzkowski als dem Rektor der Akademie in Verbindung.