Heinrich II hat geschrieben:Folgende kurze Fragen:
1) Ist es erlaubt bei Werktagsmessen folgende Teile wegzulassen:
1a) Homilie?
1b) Glaubensbekenntnis?
2) Zählen Messen am Ostermontag und Pfingstmontag als Werktagsmessen?
Vielen Dank im voraus für die kompetente Beantwortung!
1. Normale Werktagsmessen haben von vornherein weder eine Homilie noch ein Credo.
Ausnahmen sind Hochfeste, die auf Werktage fallen. Eine Homilie
kann allerdings auch in Werktagsmessen erfolgen, siehe die tägliche Praxis von Papst Franziskus in Santa Marta.
2. Ostermontag zählt als Hochfest, wie alle Tage der Osteroktav. Eigentlich ist da eine Homilie vorgeschrieben, das Credo sowieso. Pfingstmontag zählt nach dem deutschen Regionalkalender als Festtag, ebenfalls mit Homilie und Credo.
ABER: In Bayern etwa wird an diesen beiden Tagen traditionell nicht gepredigt! Unser Pfarrer, der sehr historisch interessiert und bewandert ist, hat mir dazu mal erzählt, es habe früher (frag mich nicht genau, was er mit "früher" meinte - jedenfalls vor der Liturgiereform) dazu ein Indult oder was ähnliches gegeben, das den bayerischen Pfarrern die Predigt an den "zweiten Feiertagen" (also auch am 26. Dezember) erließ.
UND: In anderen Ländern, etwa in Italien, ist der Pfingstmontag nicht nur zivil, sondern auch kirchlich ein stinknormaler Werktag! Der Papst feiert normalerweise den Pfingstmontag in grünen Paramenten mit fakultativer Homilie und ohne Credo, wenn er sich an den Kalender der italienischen Bistümer hält (was er als Bischof von Rom eigentlich müßte - aber bei diesem Papst weiß man ja nie).