Nochmal aus derselben - schon von Jürgen zitierten - Diplomarbeit. (Ist meine!!).
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Viel Spass beim Lesen.... ;-)
2.3. Die Gegenwartsweise Christi außerhalb des eucharistischen Sakramentes
2.3.1. Im Gebet der Kirche
Die Gegenwart Christi im Gebet der Kirche wird auch von der Liturgiekonstitution unterstrichen durch den Hinweis auf das Herrenwort: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20). Das Gebet der Kirche ist als Wahres ermöglicht durch das „Medium“ des Heiligen Geistes. „Keiner kann sagen, Jesus ist der Herr, außer im Heiligen Geist“ (1 Kor 12,13). „Deshalb ist kein christliches Gebet möglich ohne das Wirken des Heiligen Geistes, der die gesamte Kirche eint und durch den Sohn zum Vater führt“ (AES 8). Auch das Gebet bedeutet Fortführung der priesterlichen Funktion Christi durch die Kirche. Auch diesem Tun, das den kultischen Aspekt des Priesteramtes betont, „gesellt sich Christus … die Kirche zu“ (SC 7), denn allein in Christus „erreicht die gesamte menschliche Gottesverehrung ihre heilsbringende Kraft und ihren höchsten Sinn“ (AES 6). Wenn alles Beten nur in der Verbindung mit Christus möglich ist, dann besagt das, daß Christus im Gebet zugegen ist. Dies gilt für das Gebet des einzelnen, mehr noch für das Gebet in Gemeinschaft, dem „eine ganz besondere Würde“ (AES 9) zukommt, da es die Gegenwart Christi im Gebet öffentlich bezeugt.
2.3.2. In seiner Ikone – dem zelebrierenden Priester
Die Liturgie ist Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi, zu dem alle Getauften berufen sind und an dem sie in der Taufe Anteil erhalten haben. So ist das von der liturgischen Gemeinschaft bestimmte Menschenbild auch jenes, daß die Sicht der Stände, Ämter und Dienste in der Kirche bestimmt. Daraus folgt, daß vor jeder hierarchischen Unterscheidung alle Glieder der Kirche, alle Getauften und Gefirmten mit der Umgestaltung der Welt beauftragt sind. Die Umgestaltung der Welt besteht darin, sich miteinzubringen in die eucharistische, verwandelnde Beziehung zum dreifaltigen Gott. Damit ist schließlich jeder Christ zur eucharistischen Mitarbeit an der Vergöttlichung der Welt beauftragt; ZIZIOULAS sagt daher ausdrücklich: dazu „ordiniert“ . Damit gilt die Initiation als Ordination. Der Neugetaufte wird mit eben den gleichen Worten ausgedrückt, nicht einfach nur Christ, sondern er wird in die eucharistische Gemeinschaft hinein „ordiniert“. „Sobald dieser „Ordinationscharakter“ der Initiation vergessen wird, ist der Weg frei für die Identifizierung des „Laien“ mit dem „Nichtordinierten“. Entweder wird dieser „Laie“ klerikalistisch aus den liturgischen Vollzügen weggedrängt, oder das Amt wird als sakramentale Wirklichkeit geleugnet. Zusammenfassend muß daher nocheinmal betont herausgestellt werden, daß alle Getauften und Gefirmten „lebendige Steine“ der Kirche sind (1 Petr 2,5), und alle gehören somit vor aller amtlichen Differenzierung zum „königlichen Priestertum“ (1 Petr 2,9). Daraus folgt weiter, daß alle „Geistliche“ sind, über die der Heilige Geist ausgegossen worden ist und an denen die Verheißung des Propheten Joël (3,1-2) in Erfüllung gegangen ist.
„Auch für die Amtsträger gilt zunächst die grundsätzlichen Wahrheit, daß sie »Laien« sind, versteht man diesen Begriff vom »Volk Gottes« (laos Theon) her.“ Nun kennt die Kirche aber über das gemeinsame Priestertum aller Getauften hinaus das Weihesakrament, das sich „dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ (LG 10) unterscheidet. Das Priestertum der Amtsträger, das für den Dienst an der Gemeinde errichtet ist, basiert dennoch nicht auf bloßer Delegation durch die Gemeinde, sondern wird durch das Weihesakrament übertragen. „Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geists mit einem besonderen Prägemal und macht sie in der Person des Hauptes Christi handeln können“ (PO 2). In besonderer Weise wird diese Gleichförmigkeit verwirklicht in der Feier der Eucharistie: Der Priester „vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gottes dar“ (LG 10). Wie aber ist nun die Repräsentation Christi durch den priesterlichen Amtsträger näher zu charakterisieren? Der maßgebliche Text dazu (SC 7) geht bei der Beschreibung der Präsenz Christi in der Person des Priesters nicht vom Vorsitz der liturgischen Feier oder von der Aufgabe des Priester als Spender der Sakramtente aus, sondern sieht diese Präsenzweise ausschließlich im Zusammenhang mit dem „Opfer der Messe“, in dem sich „das Werk unserer Erlösung“ (SC 2) vollzieht. Das Opfer Christi, das in der Eucharistiefeier sakramental vergegenwärtigt wird, kann nicht von Christus isoliert werden. Die wahre Bedeutung des geistlichen Amtes kann nur von der Katabasis der himmlischen Liturgie im eucharistischen Opfer hergeleitet werden. Das priesterliche Amt ist in dieser Katabasis verankert. Ohne diese Verankerung müßte in der Tat erwogen werden, im Zusammenhang mit dem durch das Weihesakrament übertragenen Dienstamt auf den Begriff des „Priesters“ zu verzichten. Christus allein ist der Opferpriester. Daher muß das Verhältnis zwischen Christus und der Person dessen, der den priesterlichen Dienst vollzieht, ein personales sein. Zu einem moralisch-juristischen Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem ist das personale Verhältnis, das der Repräsentation des Opfers wegen ein solches sein muß, nicht gegeben. „Christus selbst und als solcher vergegenwärtigt sich in dem Liturgen, und zwar als der personale Ursprung jenes einmaligen, ein für allemal geschehenen Ereignisses, das in der Liturgie nicht im eigentlichen Sinne »wiederholt« wird, das vielmehr in seiner Bleibendheit gegenwärtig wird.“
Klar sein muß, daß der Priester kraft seiner Weihevollmacht nicht einen abwesenden Christus darstellt; Christus vielmehr ist als der eigentlich handelnde Liturge gegenwärtig. „Weil jedoch im christlichen Kult alles mittels sinnenfälliger Zeichen geschieht, bedarf es einer Darstellung, einer Versichtbarung desjenigen, der geheimnisvoll die liturgische Feier durchwaltet und trägt. Diese Aufgabe erfüllt der Vorsteher. In seiner Person kommt der Herr selber auf die Gemeinde zu … Die westliche Tradition bezeichnet diesen Sachverhalt mit den Wendungen: in oder ex persona Christi handeln, gerere personam, gerere vicem Christi (PO 2; LG 10, 28). Darin beruht die Größe, aber auch die Grenze dessen, der die Vorsteherschaft innehat: repraesentatio Domini. Christus, der in der Liturgie als Protagonist auftritt, gesellt sich dabei immer wieder die Kirche zu, seinen Leib und seine Braut. Una cum Ecclesia vollbringt er das Werk unserer Erlösung. Stets neu übernimmt der Vorsteher zeichenhaft auch die Rolle als Vorbeter und Anführer der Gemeinde … Er schreitet gleichsam der Prozession voran, die sich auf Gott hin bewegt. Dafür prägt die Überlieferung den Ausdruck, er handle Ecclesiae nomine (SC 33; PO 2).“ Klar erkannt werden muß demnach, daß die Weihe weder einen Menschen zum Stellvertreter des abwesenden Christus noch zum Mittler zwischen Gott und Mensch an seiner Statt macht. Auch werden im Weihesakrament keine soziologisch notwendigen Leistungsfunktionen von unten her delegiert. Zur Erlösung des Menschen muß das Wort Christi im Abendmahlssaal gesagt werden, „wenn das rettende Geheimnis nicht ferne Vergangenheit werden soll. So kann es nur gesprochen werden aus einer Vollmacht, die niemand sich selber zu geben vermag – aus einer Vollmacht, die auch nicht eine Gemeinde oder viele Gemeinden übertragen, sondern die nur in der der Gesamtkirche gegebenen sakramentalen Ermächtigung Jesu Christi selbst gründen kann. Das Wort muß sozusagen im Sakrament stehen, im Teilhaben am Sakrament der Kirche an der Vollmacht, die sie sich nicht selber gibt, sondern in der sie weitergibt, was über sie selbst hinausreicht. Genau das heißt Priesterweihe und Priestertum.“ So geht es im letzten im Weihesakrament um eine Beziehungswirklichkeit. „In ihm ereignet sich die Einordnung (ordinatio) eines Menschen inmitten der kirchlichen Gemeinschaft, der er zugehört, in eine ikonographische Funktion, für seine Schwestern und Brüder den unsichtbar gegenwärtigen und hohepriesterlich wirkenden Herrn abzubilden, ihn – sakramental – den Sinnen zugänglich zu machen. Ordiniert sein bedeutet demnach nicht persönlicher Besitz einer Vollmacht oder höhere Heiligkeit, sondern – nie anders als in Bezug zu der die Liturgie feiernden Gemeinschaft – der Kirche ihr Haupt Christus abzubilden, durch den im Heiligen Geist allen Gliedern seines Leibes das göttliche Leben zufließt.“ So ist „diese Abbildung weder Rollenspiel noch Stellvertretung, sondern geschieht im Sinne der realen Vergegenwärtigung des Unsichtbaren im Sichtbaren.“ Der Amtsträger hat seinen Platz somit inmitten der Gemeinde. Nur dann ist der Amtsträger Typos oder Ort Gottes, „wenn man die konkrete eucharistische Gemeinschaft im Auge hat. Die Weihe wird dann … zur Zuweisung auf einen besonderen Platz in der Gemeinschaft, und der Geweihte wird nach seiner Weihe eben durch den Platz in der Gemeinschaft definiert, die in ihrer eucharistischen Natur das Reich Gottes selber hier und jetzt abbildet.“ So repräsentiert der Priester als Beter der Epiklese, als Typos Christi den wahren Christus. Nach Symeon v. Thessaloniki berief Christus, ant’ autou – was nicht als an seiner Statt bedeutet, sondern im Sinne seiner lebendigen Abbilder (antitypoi) zu verstehen ist – Bischöfe als Erlöser, Seelenbildner, Führer zum Himmel, zum Licht und zum Leben, Väter, Hirten und Wächter. Diese mit seiner Kraft Ausgestatteten vollziehen ihr Amt nicht für sich oder durch sich, sondern für die ihnen anvertraute Herde. Der Heilige Geist also, der – innertrinitarisch – Vater und Sohn verbindet, verbindet bei der liturgisch-sakramentalen Repräsentatio des Kreuzesopfers Priester und Christus.
2.3.3. In der versammelten Gemeinde
Die Weise der Gegenwart Christi in der versammelten Gemeinde wir von der Liturgiekonstitution nicht eigens vermerkt, wohl aber von der Eucharistie-Instruktion (Art. 9) ausgesagt. Diese Aussage bedeutet die Übertragung der Gegenwart Christi in seiner Kirche auf die konkrete Orts- bzw. Altargemeinde, die in der liturgischen Feier nicht mehr sich selbst, sondern die ganze Kirche repräsentiert. Jede Ortsgemeinde ist nicht nur ein Teil der Gesamtkirche im Sinne eines administrativen Verwaltungsbezirkes; sie ist die konkrete Kirche am Ort, die die Kirche als Gesamtheit Christus für die Welt präsent macht. So ist die Ortsgemeinde Repräsentantin der Gesamtkirche und somit Repräsentantin der Gegenwart Christi. Denn die „Kirche Christi ist wahrhaft in allen rechtmäßigen Ortsgemeinden der Gläubigen anwesend … In diesen Gemeinden … ist Christus gegenwärtig …“ (LG 26). Was von der Kirche gesagt werden kann, das gilt für die Ortsgemeinde in der liturgischen Feier als höchste Aktualisierung der habituellen Gegenwart Christi für die Kirche, weil Christus auf besondere Weise gegenwärtig ist. „In der Ortsgemeinde aber ist vor dem Altar hinsichtlich der intensiv höchsten Aktualisation die ganze Kirche „da“, weil in der Ortsgemeinde … die aktuellste und intimste Gegenwart Christi gegeben ist, die in seinem Geist die Kirche konstituiert.“
2.3.4. In den verschiedenen Sakramenten der Kirche
Die Gegenwart Christi in seinem Wort zeigt in ihrer Intensität verschiedene Grade der Aktualisation, als deren höchster Grad spezifischer Wirksamkeit jenes Wort betrachtet werden kann, das die „Form des Sakramentes ist“ . Jedes Sakrament besteht aus Materie, einer körperlichen Substanz bzw. einer sinnenfälligen Handlung und aus dem deutenden Wort, wobei beide zusammen als Konstituenten des sakramentalen Zeichens verstanden werden. Die Bedeutung der Sakramente liegt weiter darin, daß sie in diesem so konstituierten Zeichen die Gnade mitteilen und bewirken, die das Zeichen ansagt. In der Spendung und im Empfang der Sakramente ist die Kirche im tiefsten engagiert, aktualisiert sie die habituelle Präsenz Christi am effektivsten. „Denn da ist sie selbst auf der höchsten Aktualitätsstufe das, was sie immer ist: die Präsenz des Heiles für die Menschen in der geschichtlichen Greifbarkeit ihrer Erscheinung, die das Zeichen der eschatologisch siegreichen Gnade Gottes in der Welt ist.“ Im zeichenhaften liturgischen Vollzug der Sakramente wird Gottes Heilszusage auf eine konkrete Situation im Leben der Gemeinde bzw. eines einzelnen Gemeindemitgliedes hin wie auch die Hingabe des Menschen an Gott ermöglicht und vollzogen. Von hieraus wird deutlich, daß jedes Sakrament eine Gegenwart Christi anzeigt und bewirkt. Diese Gegenwartsweise Christi in den Sakramenten könnte man als eine virtuelle bezeichnen, wie auch die Konstitution „Sacrosanctum concilium“ (SC 7) sagt, Christus sei in den Sakramenten gegenwärtig „mit seiner Kraft“. Der Text illustriert diese Aussage weiter mit dem Augustinuswort, „daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“ , was verdeutlicht, daß nicht der jeweilige kirchliche Spender aus eigenem Vermögen die durch das Sakrament vermittelte Gande geben kann, sondern Christus selbst im Spender wirkt. Deswegen ersetzt nicht der Spender die Gegenwart Christi, er vertritt lediglich in der Dimension des Zeichens die Stelle Christi, der durch sich selbst in seinem Pneuma die Gnade bewirkt. Diese virtuelle Gegenwart kann einerseits im Sinne einer „instrumentalen“ Wirkursächlichkeit aufgrund der Inkarnation Jesu und der inkarnatorischen Struktur der Kirche gedeutet werden, andererseits kann diese Präsenz Christi „mit seiner Kraft“ verstanden werden als Synonym für den Heiligen Geist, „insofern er sowohl die Dynamis ist, in welcher Jesus jegliches Heilswerk ausgeübt hat und ausübt, als auch die göttliche Person, die Jesus in die Heilsgeschichte hineingesandt hat und durch die er den Menschen an seiner gratia capitis teilnehmen läßt vermöge der sakramentalen Zeichen“ .
2.3.5. Auf dem Tisch des Wortes
Um auf die Präsenz Christi im Wort der Schrift eingehen zu können, bedürfte es einer Wort-Gottes-Theologie, die im katholischen Raum erst auf eine relativ kurze Geschichte zurückblicken kann. So findet sich die Aussage über die Gegenwart Christi im Wort der Schrift auch noch nicht in Mediator Dei; ihre Aufnahme in die Liturgiekonstitution dürfte wohl auf ökumenischen Gesichtspunkten beruhen aus der Einsicht heraus, daß die Bedeutung, die dem Wort in den Kirchen der Reformation zukommt, auch für die katholische Kirche fruchtbar gemacht werden kann. So ist denn in den Dokumenten des II. Vatikanums eine Neubesinnung auf die Werthaftigkeit der Schrift festzustellen, die sich zusammenfassen läßt: Der Inhalt jeglichen Dienstes am Wort ist die Heilsgeschichte; der eigentlich Handelnde bei der Verkündigung des Wortes Gottes ist Gott selbst – er ist gegenwärtig in seinem Wort und im Diener des Wortes; Gottes Wort besitzt die Kraft, das Heil zu wirken. Daß jedoch das Bewußtsein um die Gegenwart Christi in seinem Wort zumindest latent immer schon in der katholischen Kirche vorhanden war, zeigen deutlich die Riten und Akklamationen, mit denen die Liturgie die Verkündigung der Schrift ausgezeichnet hat.
Die Hochschätzung des Wortes Gottes ergibt sich aus seiner Bedeutung, seiner Heilsgeschichte; das Wort ist „eine in der Heilsökonomie vorgesehene Weise des aktuellen gnadenhaften Handelns Gottes auf uns hin“ . Das Sprechen gehört zum Wesen Gottes, weshalb „Wort Gottes“ im höchsten Sinn die göttliche Person des Logos ist, das innergöttliche Wort Gottes. Durch das Wort wird Gott zum Schöpfer, schließt er mit seinem Volk einen Bund, wird er von den Propheten verkündet. Das Wort ist für Jesus Instrument der Verkündigung des Gottesreiches, durch das Wort schafft er die Kirche, die ihrerseits zum Organ des Wortes Gottes in der Welt wird. Doch ist das Wort Gottes keine bloße Information über Gott; in seinem Wort spricht Gott sich selber aus, handelt er, ist er als der Sprechende präsent. Wie schon das menschliche Wort die Fähigkeit hat, die Mitteilung und Hingabe einer Person an die andere zu vollziehen, so teilt Gott in seinem Wort sich selbst mit. Kann sich im menschlichen Wortgeschehen jedoch immer nur der Sprechende selbst mitteilen, das Wort nur zum Selbstausdruck seiner eigenen Person machen, so wird im Wort, das die Kirche verkündet, Christus, das Wort, selbst präsent. Die Verwirklichung dieser Möglichkeit ist nur durch das „Medium“ des Heiligen Geistes ermöglicht: „der Geist ist die Kraft, die Christus worthaftgeistig vergegenwärtigt und im Menschenwort zum Ausdruck bringt“ .
Dem Wort Gottes ist es zu eigen, wirkmächtiges Wort zu sein. So lehrt Jesus „wie einer, der Macht hat“ (Mt. 7,29). In seinem Wort wird das Heil nicht nur angesagt, sondern verwirklicht. Auch im Wort der kirchlichen Verkündigung waltet Heilskraft, es ist ein exhibitives Wort, „verbum efficax rememorativum et prognosticum“ . Die Wortverkündigung der Kirche ist nicht Wissensvermittlung, Heilsereignis, „in dem die verkündigte Wirklichkeit selbst unter den ausgesagten Worten und Begriffen sich dem glaubend Hörenden mitteilt“ . Die Wiedergabe der Frohbotschaft in der Liturgie ist keine Erinnerung und kein subjektives Räsonnement über das in der Vergangenheit gesprochene Gottes Wort; es ist Verlebendigung und Aktualisierung dieses Wortes selbst, das Christus als den „Täter“ des Wortes präsent werden läßt. Die Verkündigung in der liturgischen Feier läßt ebenso deutlich werden, daß die Kirche nicht von der privaten Lesung und Erwägung der Schrift lebt, so bedeutungsvoll dies ist, „sondern von dem „heute“ und „jetzt“ in der Gemeinde ergehenden und gehörten Evangelium, das ebenso eine wirksame Vergegenwärtigung des Heils erbringt wie das sakramentale Geschehen“ .