sempre hat geschrieben:Die FSSPX sieht den NOM als schädlich, behauptet aber nicht, er sei in sich schlecht oder ungültig. Solches wird dahingestellt gelassen. Das ist seit Jahrzehnten so und wurde in diesem Forum vielfach debattiert. Du warst doch auch dabei, damals mit Maurus. Ich verstehe nicht, warum Du heute so aus dem Häuschen gerätst.
Wenn das Missale Pauls VI. nicht in sich schlecht ist, kann eine aktive Teilnahme nicht unter allen Umständen ausgeschlossen werden. Wenn das Missale nicht in sich schlecht ist, kann seine "Schlechtigkeit" nur auf dem Hinzutreten bestimmter, außerhalb des Missale selbst liegender Umstände beruhen.
Wer sich auf die Schlechtigkeit des neuen Missale beruft, kann zudem nicht dahinstehen lassen, ob es in sich schlecht ist. Da das Missale approbiert ist, besitzt es Rechtsschein. Wer gegen diesen Rechtsschein argumentiert, hat die Darlegungs- und Beweislast für die Schlechtigkeit und muss daher diese
substantiiert darlegen und beweisen.
Bernado hat geschrieben:Wer die Zelebration des NO grundsätzlich ablehnt, weil dieser sündhaft oder gar ungültig sei, kann nicht in voller Gemeinschaft mit dem Papst stehen, der und dessen Vorgänger seit 1970 ausnahmslos in dieser Form zelebrieren. Er kommt darüberhinaus in die größten Schwierigkeiten, zu erklären - falls er das überhaupt erklären will - daß und warum die während einer Zelebration im NO gespendeten Priester- und Bischofsweihen gültig sein sollen. Schließlich ist Papst Benedikt zwar noch im alten Ritus (1951) zum Priester, aber erst 1977 zum Bischof geweiht worden.
Im Zusammenhang mit der Konzelebration stellt sich die Frage noch in verschärfter Form: Dieses Zeichen der Einheit abzulehnen, heißt, sich außerhalb zu stellen. Zu dem, was Bischof Rifan dazu geschrieben hat, ist nichts hinzuzufügen. Im Übrigen kann es nach über 20 Jahren praktischer Erfahrung mit Ecclesia Dei und Folgeregelungen als widerlegte Panikmache gelten, daß die Konzelebration am Gründonnerstag, zu dem sich Obere von ED-Gemeinschaften mit dem Presbyterium des zuständigen Ordinarius versammeln, einen gleitenden Übergang zum NO bedeuten würden. Das ist bisher nirgendwo vorgekommen.
Ich stimme Dir darin zu, daß die Polemik gegen die ED-Gemeinschaften überzogen ist. Diese zelebrieren (zusammen mit mutigen Diözesangeistlichen) seit dem Motu Proprio den größten Teil der überlieferten Hl. Messen. Die Wachstumsraten dieser Gemeinschaften sind nicht schlechter als die der FSSPX.
Deiner Auffassung, wer die Zelebration/Teilnahme am Missale Pauls VI. ablehnt, stehe außerhalb der Kirche, muss ich jedoch entgegen treten. Dies kann im Ansatz überhaupt nur dann behauptet werden, wenn die Zelebration oder die Teilnahme geboten ist.
Die Zelebration selbst ist praktisch dann geboten, wo für die ordentliche Form Applikationspflicht besteht. Dies betrifft aber keine emeritierten Geistlichen oder solche der ED-Gemeinschaften. Für Prof. May beispielsweise ist die Zelebration nicht geboten, deshalb unterlässt er solches auch konsequent und würde das neue Missale auch niemals lesen. Ist er jetzt auch Sedi? Ist ein Geistlicher, der das neue Missale nicht mehr zelebrieren will und deswegen der FSSP beitritt, ein Sedi? Zur nicht existierenden Verpflichtung zur Konzelebration wurde schon das nötige gesagt.
Was die Teilnahme angeht, so ist diese nur dann geboten, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Sonntagspflicht zu erfüllen. Kein Gläubiger, der stets im überlieferten Missale die Sonntagspflicht erfüllt, braucht überhaupt nur einen Gedanken an das neue Missale zu verschwenden.
Selbst wenn einer dieser vorgenannten Fälle eintritt, so gibt es für Dein Ergebnis überhaupt nur einen Prüfungsansatz. Hier müssten weitere Umstände wie die subjektive Erkennbarkeit näher betrachtet werden.