Kurze Fragen - kurze Antworten II

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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

So? Ich dachte, wir sprechen von ακώλυτος: α- und κώλυμμα (Makel), also der ohne Makel (ist würdig Gott im Altarraum zu dienen).

Oder gibt es beide Wörter? :hmm:
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Galilei hat geschrieben:
Nassos hat geschrieben:Jetzt kommt der Möchtegernlehrer (ich):

Nicht "Akolythen", sondern "Akolyten". Das hat nichts mit Paläolithikum zu tun.

Nicht "lithurgisch", sondern "liturgisch". Das hat nichts mit Martin Lither bzw. Martin Lithikum zu tun. :panisch:

Begründung: im Griechischen kennt man auch den t-Laut (Buchstabe τ), nicht nur das sympathische th (θ).

Entθuldigung und speθial greetingθ an Marion. :blinker:
Nein, nein, „Akolythen“ ist schon richtig. Von „ἀκόλουθος“ (Diener/Begleiter). (Bei der „Liturgie“ hast Du natürlich Recht.)
Bei der Gelegenheit weise ich gern auch einmal darauf hin, daß es keine „Analysten“ gibt. Es
gibt Annalisten und Analytiker. Der Analytiker analysiert die Dinge, der Annalist schreibt sie
auf, alle Jahre wieder. Dann gibt es noch den Analisten – doch über den schweigt des Sängers
Höflichkeit.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Und die Analphabeten. :panisch:

Robert, kannst Du bei den Altardienern / Begleitern helfen?
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ja.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Mit oder ohne Handauflegung..äh.. Übergabe der Leuchter?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Mitdenken.
Berolinensis hat geschrieben:Was Robert sagen will, ist, daß er die Großschreibung des ersten "P" als unlateinisch ablehnt. Sie war aber bis in die 60er Jahre Standard.
Danke, denn ich wollte nur wissen, wie S.H. unterschreibt.
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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Pp = Pentarchophob... :P
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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ja.
Deine Oberen danken es Dir. :panisch:
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Nassos hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ja.
Deine Oberen danken es Dir. :panisch:
Ach, Herr Ober, ich dachte, Sie seien Untergebener!. :erschrocken:

Neulich im Quiz-Taxi:
"Wer sind Kardinäle?"
Zwei Duisburgerinnen, ca. 16:
"Das sind die Auserwählten!"
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Nassos hat geschrieben:Deopassianer... wow.

Danke, Meister taddeo!

Nächste Frage: warum wird im Credo "I acknowledge one baptism for the forgiveness of sins" (also unum) gesagt, wenn es im Original εν βάπτισμα (in [der] Taufe), also ohne Hervorhebung der EINEN Taufe ist?

Danke und Gruß,
Nassos

Nein, Patripassianer ist der übliche Ausdruck.


Daneben gibt es auch noch Theopaschiten.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

michaelis hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:In der Tat. Diese weißen Handschuhe sind eine ganz und gar grausige Unsitte.
:ja: Deswegen auch meine Bemerkung über die "älteren Damen".
"Für Sie immer noch v. Velen. Soviel Zeit muß sein."


..haha
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Sempre
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Sempre »

Zieht sich jeder Kleriker und auch jeder Laie, der eine kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubende Wahrheit beharrlich leugnet (CIC/1983 Can. 751), gemäß Can. 1364 die Tatstrafe der Exkommunikation zu, sofern nicht spezielle strafverhindernde Gegebenheiten (Can. 1321ff) vorliegen?

Sollte z.B. ich (Laie) auf eine verpflichtend zu glaubende Lehre der Kirche stoßen, die ich für falsch halte, und dann sagen: Nein, das kann und will ich nicht glauben!, ziehe ich mir so die Tatstrafe der Exkommunikation zu?

Gruß
Sempre
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Thomas_de_Austria
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Und wenn ja, wie wird die dann wieder aufgehoben: Durch die Beichte?

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Thomas_de_Austria hat geschrieben:Und wenn ja, wie wird die dann wieder aufgehoben: Durch die Beichte?
Zum Straferlaß generell siehe da. Für die Lösung von der nicht deklarierten Tatstrafe innerhalb der Beichte gilt:
Can. 1357 — § 1. Vorbehaltlich der Vorschriften der cann. 508 und 976 kann der Beichtvater die nicht festgestellte Beugestrafe der Exkommunikation oder des Interdiktes, insofern sie Tatstrafe ist, im inneren sakramentalen Bereich nachlassen, wenn es für den Pönitenten hart ist, im Stande schwerer Sünde für den Zeitraum zu verbleiben, der notwendig ist, damit der zuständige Obere Vorsorge treffen kann.

§ 2. Bei der Gewährung des Nachlasses hat der Beichtvater dem Pönitenten die Pflicht aufzuerlegen, unter Androhung des Wiedereintritts der Strafe, sich innerhalb eines Monats an den zuständigen Oberen oder an einen mit der Befugnis ausgestatteten Priester zu wenden und dessen Auflagen nachzukommen; inzwischen hat er eine angemessene Buße und, wenn es dringend ist, die Wiedergutmachung des Ärgernisses und des Schadens aufzuerlegen; der Rekurs aber kann ohne Namensnennung auch durch den Beichtvater erfolgen.

§ 3. Dieselbe Rekurspflicht trifft nach ihrer Genesung jene, denen gemäß can. 976 eine verhängte oder festgestellte oder dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Beugestrafe nachgelassen worden ist.

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Sempre hat geschrieben:Zieht sich jeder Kleriker und auch jeder Laie, der eine kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubende Wahrheit beharrlich leugnet (CIC/1983 Can. 751), gemäß Can. 1364 die Tatstrafe der Exkommunikation zu, sofern nicht spezielle strafverhindernde Gegebenheiten (Can. 1321ff) vorliegen?
Im Prinzip ja. Zu präzisieren wäre, daß sich nur Katholiken eine solche Strafe zuziehen können (c. 11) und eine äußere Kundgabe der Leugnung sowie deren Wahrnehmung durch jemand anders erfolgen muß (c. 1330). Auf die von Dir bereits verwiesenen Strafausschließungsgründe (c. 1323) und Strafmilderungsgründe (c. 1324), muß in der Beurteilung des Sachverhalts natürlich genau geachtet werden, ebenso auf den in c. 1321 erwähnten Vorsatz.

Sempre hat geschrieben:Sollte z.B. ich (Laie) auf eine verpflichtend zu glaubende Lehre der Kirche stoßen, die ich für falsch halte, und dann sagen: Nein, das kann und will ich nicht glauben!, ziehe ich mir so die Tatstrafe der Exkommunikation zu?
Das kann man so nicht sagen, da auch die "Checklisten" in den cc. 1323 & 1324 berücksichtigt werden müssen und besonders der erwähnte c. 1330.


N.B. Auch wenn keine Tatstrafe eintreten sollte, heißt das natürlich noch lange nicht, daß auf moralischer Ebene keine Todsünde begangen wurde, mithin alles in Butter wäre! :regel:

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Lupus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Lupus »

taddeo hat geschrieben:
Nassos hat geschrieben:Deopassianer... wow.

Danke, Meister taddeo!

Nächste Frage: warum wird im Credo "I acknowledge one baptism for the forgiveness of sins" (also unum) gesagt, wenn es im Original εν βάπτισμα (in [der] Taufe), also ohne Hervorhebung der EINEN Taufe ist?

Danke und Gruß,
Nassos
Hey, alter Grieche! Paß mal auf die kleinen Fliegenschisse auf, die Eure Schrift da bei den Buchstaben hat ... das heißt nicht "en" = "in/an"! :dudu:

Im Original heißt es "Homologoumen HEN baptisma", also "wir bekennen EINE Taufe", so wie im Lateinischen "confiteor UNUM baptisma".
;D
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ja, ja, ich weiß, ich hinke wiedermal der Zeit weit hinterher:
Aber zu dieser Replik fällt mir eine lustige Geschichte aus meiner Gymnasialzeit in Unterprima ein: Es musste wieder einmal eine Griechisch-Klassenarbeit geschrieben werden. Natürlich Deutsch in Altgriechisch zu übersetzen! Ein Mitschüler, -wir waren alle Spätberufene-, verlor wegen der vielen spiritus lenis, spiritus asper Zirkumflex, Akzent akutus etc. die Nerven. Schrieb seine Arbeit ohne Verwendung derselben, machte am Schluss eine oder zwei Zeilen voll mit diesen Akzenten und schrieb dazu: bitte bedienen Sie sich!
Ihr fragt nach der Benotung? na was wohl?

+L.
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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Lupus hat geschrieben:zwei Zeilen voll mit diesen Akzenten und schrieb dazu: bitte bedienen Sie sich!
Das hat dann der griechische Staat übernommen.
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Sempre
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Sempre »

@Gamaliel

Danke für die Erläuterungen.

Ein Katholik kann sich also bereits dadurch die Tatstrafe zuziehen, dass er eine Glaubenswahrheit z.B. unter Freunden wiederholt und beharrlich leugnet. Die Feststellung, ob er sich die Tatstrafe tatsächlich zugezogen habe, mag den Freunden schwierig bis unmöglich sein. Er kann sie sich aber zugezogen haben.

Gruß
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Sempre hat geschrieben:. unter Freunden
.. im Kreuzgang; da haben wir's sogar schriftlich.

A. s. :breitgrins:
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Sempre hat geschrieben:Ein Katholik kann sich also bereits dadurch die Tatstrafe zuziehen, dass er eine Glaubenswahrheit z.B. unter Freunden wiederholt und beharrlich leugnet.
Ja (insbesondere wenn ihn diese Freunde vielleicht sogar über die katholische Lehre und die Tragweite seiner Aussagen aufklären).

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Gamaliel hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Ein Katholik kann sich also bereits dadurch die Tatstrafe zuziehen, dass er eine Glaubenswahrheit z.B. unter Freunden wiederholt und beharrlich leugnet.
Ja (insbesondere wenn ihn diese Freunde vielleicht sogar über die katholische Lehre und die Tragweite seiner Aussagen aufklären).
Das dürfen sogar A(lt)katholiken sein, oder? ...Was hab ich mir schon den Mund fuselig geredet, aber es gibt offenbar auch liberale Betonköpfe unter den Römern..
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Vulpius Herbipolensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Vulpius Herbipolensis »

Lupus hat geschrieben:Aber zu dieser Replik fällt mir eine lustige Geschichte aus meiner Gymnasialzeit in Unterprima ein: Es musste wieder einmal eine Griechisch-Klassenarbeit geschrieben werden. Natürlich Deutsch in Altgriechisch zu übersetzen! Ein Mitschüler, -wir waren alle Spätberufene-, verlor wegen der vielen spiritus lenis, spiritus asper Zirkumflex, Akzent akutus etc. die Nerven. Schrieb seine Arbeit ohne Verwendung derselben, machte am Schluss eine oder zwei Zeilen voll mit diesen Akzenten und schrieb dazu: bitte bedienen Sie sich!
Ihr fragt nach der Benotung? na was wohl?

+L.
Das könnte Ihrem Mitschüler heutzutage nicht mehr passieren: Weil ich Nachhilfe gebe, bekomme ich auch mit, in welchem Zustand sich der Griechischunterricht befindet, und ich muß sagen: Es schaut ziemlich übel aus. Viele Lehrer haben es aufgegeben, die Diakritika überhaupt noch zu bewerten, und selbst einige Verbformen wie z. B. das Plusquamperfekt werden ebenfalls nicht mehr gelernt. Die Lektürephase ist witgehend weggefallen und die Texte in den neuen Lehrbüchern haben stilistisch mit Originaltexten kaum etwas zu tun - inhaltlich meistens auch. :vogel: :heul:

Vulpius
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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Ein Katholik kann sich also bereits dadurch die Tatstrafe zuziehen, dass er eine Glaubenswahrheit z.B. unter Freunden wiederholt und beharrlich leugnet.
Ja (insbesondere wenn ihn diese Freunde vielleicht sogar über die katholische Lehre und die Tragweite seiner Aussagen aufklären).
Subjektiv dürfte es aber regelmäßig am Vorsatz fehlenn (oder wie man das kirchenrechtlich ausdrückt), da der Leugner davon ausgehen dürfte, daß es sich gerade nicht um eine Glaubenwahrheit handelt.

Im übrigen zeigt sich hier wieder die (wie ich finde) Sinnlosigkeit der Tatstrafe, da sie (potentiell) zu zahlreichen Exkommunikationen führt, die nie festgestellt, ja nie erkannt werden, dadurch ihre Medizinalwirkung nie entfalten, aber zu potentiellen Irrgeularitäten führen.

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Sempre »

Berolinensis hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Ein Katholik kann sich also bereits dadurch die Tatstrafe zuziehen, dass er eine Glaubenswahrheit z.B. unter Freunden wiederholt und beharrlich leugnet.
Ja (insbesondere wenn ihn diese Freunde vielleicht sogar über die katholische Lehre und die Tragweite seiner Aussagen aufklären).
Subjektiv dürfte es aber regelmäßig am Vorsatz fehlenn (oder wie man das kirchenrechtlich ausdrückt), da der Leugner davon ausgehen dürfte, daß es sich gerade nicht um eine Glaubenwahrheit handelt.
Das kommt wohl darauf an, ob er aufklärbar ist und ob er tatsächlich aufgeklärt wurde.

Berolinensis hat geschrieben:Im übrigen zeigt sich hier wieder die (wie ich finde) Sinnlosigkeit der Tatstrafe, da sie (potentiell) zu zahlreichen Exkommunikationen führt, die nie festgestellt, ja nie erkannt werden, dadurch ihre Medizinalwirkung nie entfalten, aber zu potentiellen Irrgeularitäten führen.
Es handelt sich wohl um eine Strafe, der sich echte Bösewichte leicht entziehen können, indem sie darauf verzichten, ihre Leugnung direkt jemandem auf die Nase zu binden.

Gruß
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:Im übrigen zeigt sich hier wieder die (wie ich finde) Sinnlosigkeit der Tatstrafe, da sie (potentiell) zu zahlreichen Exkommunikationen führt, die nie festgestellt, ja nie erkannt werden, dadurch ihre Medizinalwirkung nie entfalten, aber zu potentiellen Irrgeularitäten führen.
Dies zu besprechen wäre ein eigenes Thema, daher nur kurz: Prinzipiell ist das Institut der Tatstrafe ein gutes Mittel, lediglich de facto hat es weitgehend Wirkung und Nutzen verloren. Da die Hirten der Kirche den Glauben großteils nicht mehr (unverkürzt) verkündigen und die Wölfe ruhig unter den Schafen wüten lassen, kommt es natürlich auch zu keiner Deklarierung der eingetretenen Tatstrafen mehr, von der mangelnden Sorge um Glaubens- und Gewissensbildung beim Adressatenkreis ganz abgesehen.

(In einer solchen Situation, sind es wahrscheinlich nur noch die "Tradis", die Tatstrafen ernst nehmen. Ihnen gegenüber schreitet man auch ohne Federlesen zur Deklarierung.)

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Pelikan »

Sempre hat geschrieben:Das kommt wohl darauf an, ob er aufklärbar ist und ob er tatsächlich aufgeklärt wurde.
Wenn jemand sogar in einem Fall, in welchem die kirchliche Autorität explizit festgestellt hat, daß die sehr umfangreichen Ausnahmetatbestände in cc. 1323-1325 nicht eingetreten sind, noch an deren mögliche Anwendbarkeit glaubt, ist es außerordentlich grotesk, dieselben sehr umfangreichen Ausnahmetatbestände derart zu bewerten, wenn es um beiläufige Äußerungen im privaten Kreis geht.

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

@Pelikan

Zur Anspielung auf die FSSPX bitte hier weiter: viewtopic.php?p=457327#p457327

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Pelikan hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Das kommt wohl darauf an, ob er aufklärbar ist und ob er tatsächlich aufgeklärt wurde.
...ist es außerordentlich grotesk, dieselben sehr umfangreichen Ausnahmetatbestände derart zu bewerten, wenn es um beiläufige Äußerungen im privaten Kreis geht.
Von "beiläufig" kann gar keine Rede sein, da Sempre in seiner Fragestellung stets von der wiederholten und beharrlichen Leugnung gesprochen hat. Du sprichst hier von etwas anderem, als Sempre.
Und ob der Zuhörerkreis in irgendeiner Hinsicht privat oder öffentlich ist, tut nichts zur Sache. Entscheidend ist, ob es wenigstens einen einzigen Zuhörer gab, der die Äußerung wahrgenommen hat.

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Was genau war der Aufagenbereich des magister cursorum?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Wie oft feiert man seinen Namenstag? Beispiel: ich heiße Johannes. Da gibt es Johannes den Täufer, Johannes den Evangelisten etc. Feiert man bei Euch an jedem dieser Tage oder ist der Name einem davon gewidmet?

Vielen Dank!

Und um ad-fontes' Frage nicht zu verdrängen:

Was genau war der Aufagenbereich des magister cursorum?

Danke und Gruß,
Nassos
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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

Nassos hat geschrieben:Wie oft feiert man seinen Namenstag? Beispiel: ich heiße Johannes. Da gibt es Johannes den Täufer, Johannes den Evangelisten etc. Feiert man bei Euch an jedem dieser Tage oder ist der Name einem davon gewidmet?
Einmal, am Fest des eigenen Namenspatrons (Johann Baptist, Johann Evangelist, Johann Bosco etc.).

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von taddeo »

Nassos hat geschrieben:Wie oft feiert man seinen Namenstag? Beispiel: ich heiße Johannes. Da gibt es Johannes den Täufer, Johannes den Evangelisten etc. Feiert man bei Euch an jedem dieser Tage oder ist der Name einem davon gewidmet?

Vielen Dank!
Wenn nicht schon bei Deiner Taufe ein bestimmter Johannes als Dein Namenspatron festgelegt wurde, dann kannste Dir einen aussuchen, der Dir am besten zusagt, und dessen Gedenk- oder Festtag dann als Deinen Namenstag feiern.
Aber "Multi-Celebrating" gibt es wenigstens bei Katholens nicht.

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