Kurze Fragen - kurze Antworten II

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

ad-fontes hat geschrieben:(falls ja, vgl. Zitat)
Gib mal Fundstelle und Originaltext an.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

anneke6 hat geschrieben:Ich vermute mal, daß der Papst schon den Titel des Bischofs von Rom hatte
Der Bischof von Rom trägt den Titel „Papst“, nicht andersherum.
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Galilei
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Galilei »

cantus planus hat geschrieben:Es wird immer nur für den Bischof N. gebetet. Denn auch Erzbischöfe, Patriarchen, Kardinäle und der Papst sind dem Amte nach eben "nur" Bischöfe. Im Meßbuch finden wir "Papst N. und unserem Bischof N."

Wahlmöglichkeiten sind nicht vorgesehen. Die Titelhuberei ausgerechnet im Hochgebet ist fehl am Platze, da der liebe Gott die Seinen ja kennt.
Es spricht aber nie jemand z. B. von einem „Bischof von Köln“, es heißt immer „Erzbischof von Köln“. Insofern stellt der römische Metropolitansitz eine Besonderheit dar; der Ausdruck „Erzbischof von Rom“ kommt praktisch nicht vor.

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Lupus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Lupus »

Ich denke, Meisner, Zollitsch, Marx etc. sind, auf ihren Bischofsitz bezogen Bischöfe, wie alle anderen Bischöfe auch. im Bezug auf den Metropolitansitz sind sie Erzbischöfe. Der Bischof von Rom ist Erzbischof der Metropolie (Kirchenprovinz) Rom , selbstverständlich für uns alle Patriarch des Abendlandes, auch wenn er den Titel, sicher aus Bescheidenheit und Demut nicht ausdrücklich führt. Als Stellvertreter Christi auf Erden und Nachfolger des Apostelfürsten Petrus ist er unser Papst (= Papa= Pater Patrum).

+L.
Zuletzt geändert von Lupus am Sonntag 31. Oktober 2010, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
Christus mein Leben, Maria meine Hoffnung, Don Bosco mein Ideal!

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Galilei hat geschrieben:Der Ausdruck „Erzbischof von Rom“ kommt praktisch nicht vor.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:(falls ja, vgl. Zitat)
Gib mal Fundstelle und Originaltext an.
Can. 30 Chalc.
sanctissimi archiepiscopi Leonis
Ferner:
Horos des gleichen Konzils:
Quibus etiam maximae et senioris urbis Romae praesulis beatissimi et sanctissimi archiepisopi Leonis quae scripta est

Im übrigen habe ich den Eindruck, daß "Erzbischof" bis zur Mitte des 1. Jahrtausends den bezeichnet, den wir "Patriarch" oder "Papst" nennen.
Terminus des 6. Ök. Konzils hat geschrieben:quae a sanctissimo ac beatissimo Agathone papa antiquae Romae facta est
[quote="8. "Ök." Konzil"]beatissimum papam Nicolaum senioris Romae[/quote]
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Lupus hat geschrieben:(= Papa= Pater Patrum).
[Benedictus XVI.] pp. [= pater patrum??]
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von anneke6 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Ich vermute mal, daß der Papst schon den Titel des Bischofs von Rom hatte
Der Bischof von Rom trägt den Titel „Papst“, nicht andersherum.
Macht irgendwie auch Sinn…aber es drängt mir da eine Frage auf. Ich hatte mal gelernt, daß grundsätzlich jeder getaufte Mann zum Papst gewählt werden kann. Nehmen wir mal an, daß Konklave entscheidet sich, ad-fontes zum Papst zu wählen. Kann er denn der Bischof von Rom sein, wenn er die Bischofsweihe nicht besitzt?
???

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Galilei
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Galilei »

anneke6 hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Ich vermute mal, daß der Papst schon den Titel des Bischofs von Rom hatte
Der Bischof von Rom trägt den Titel „Papst“, nicht andersherum.
Macht irgendwie auch Sinn…aber es drängt mir da eine Frage auf. Ich hatte mal gelernt, daß grundsätzlich jeder getaufte Mann zum Papst gewählt werden kann. Nehmen wir mal an, daß Konklave entscheidet sich, ad-fontes zum Papst zu wählen. Kann er denn der Bischof von Rom sein, wenn er die Bischofsweihe nicht besitzt?
In einem solchen Fall wäre der Gewählte vom Kardinaldekan zum Bischof zu weihen und erst ab der Bischofsweihe Papst.

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Richtig. Kam aber schon länger nicht mehr vor.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

anneke6 hat geschrieben:Nehmen wir mal an, daß Konklave entscheidet sich, ad-fontes zum Papst zu wählen.
Und wer wird Gegenpapst? :detektiv: :tuete:
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

cantus planus hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Noch eine Frage am Rande:
Ich habe einen Prälaten gesehen, der bei der öffentlichen Rezitation des Stundengebets (in Chorkleidung), die Beine übereinander geschlagen hat. Fand ich sehr unschicklich; - gab / gibt es dazu Empfehlungen oder Vorschriften (Hartmann etc.)?
Ja. Meine Empfehlung: nämlich sowas sein zu lassen. Leider gibt es genug historische Vorbilder. Man schaue sich mal an, wie Leo XIII. sich teilweise auf die Kathedra flätzt. :nein:
Zu adefonsens Ausgangsfrage: Beim Sitzen sind die Beine nebeneinanderzuhalten und die Hände ruhen auf den Knien.
Zu cantus Bemerkung: Da geht dur wohl deine Phantasie durch. Du denkst an das berühmte Stück Filmaufnahme von Leo XIII., das hat aber nichts mit Liturgie zu tun. Er steigt aus der Kutsche aus und setzt sich auf eine Bank und schlägt dann die Beine übereinander. Da wüßte ich nichts, was dagegen spricht.
ad-fontes hat geschrieben:Zudem ist mir bei diesem geistlichen Herrn als auch noch bei einem weiteren Mitglied des höheren Klerus aufgefallen, daß sie vor dem Sanctissimum nicht genuflektiert, sondern nur eine kleine Verneigung des Hauptes vollzogen haben. Ich glaube nicht, daß es äußere Gründe hatte... :hae?:
Beim Kniebeugen und Verneigen herrscht heute so ein Chaos, wie beim Inzensieren. Da wird irgendwas gemacht, und durchaus bei genau der gleichen Sache zweimal etwas Anderes.
Innerhalb der Messe sieht der Novus Ordo nur beim Ak- und Rezeß eine Genuflexion vor, anosnten nur Verneigungen, um nicht die Aufmerksameit vom ALtar abzuziehen. :roll:

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

ad-fontes hat geschrieben:
Lupus hat geschrieben:(= Papa= Pater Patrum).
[Benedictus XVI.] pp. [= pater patrum??]
Nein. Das "Pp." im Papstnamen ist schlicht die Abkürzung für "papa", deshalb steht es auch zwischen Namen und Ordinale, "Benedictus Pp. XVI".

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden. In welcher Kategorie fällt eine Klosterkirche? Kann dort jedermann die Sonntagspflicht erfüllen? (Meinem Verständnis nach ja.)

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Galilei
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Galilei »

Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.
Wo steht das denn geschrieben? :hae?:
CIC, c. 1248, § 1 hat geschrieben:Præcepto de Missa participanda satisfacit qui Missæ assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei præcedentis.

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von anneke6 »

Das wäre mir komplett neu. Wenn dem so wäre, dann hoffe ich, daß der Papst seine Sonntagspflicht nicht sträflich vernachlässigt…
???

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Berolinensis hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:
Lupus hat geschrieben:(= Papa= Pater Patrum).
[Benedictus XVI.] pp. [= pater patrum??]
Nein. Das "Pp." im Papstnamen ist schlicht die Abkürzung für "papa", deshalb steht es auch zwischen Namen und Ordinale, "Benedictus Pp. XVI".
Wird das erste P tatsächlich groß geschrieben?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von ad-fontes »

Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.
Es sei denn man hatte ein päpstliches Privileg, wie es einigen Familien gewährt wurde.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von anneke6 »

Für mich persönlich entwürdigt dieser ganze Hickhack um die Erfüllung der Sonntagspflicht* den Meßbesuch allgemein. Ich kann es nicht nachvollziehen, was da im Bezug auf die Sonntagsheiligung anders sein soll…ob man nun in einer öffentlichen Kirche oder einer Privatkapelle die Messe besucht. Hauptsache ist doch, man ist bei der Eucharistie anwesend, mit Leib, Seele und Herz.
*Mein neuestes Problem ist, daß ich nicht weiß, wo der mecklenburgische Teil der Hamburger ED anfängt…denn nur in dem Teil ist Allerheiligen gebotener Feiertag.
???

Ecce Homo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Ecce Homo »

anneke6 hat geschrieben:Für mich persönlich entwürdigt dieser ganze Hickhack um die Erfüllung der Sonntagspflicht* den Meßbesuch allgemein. Ich kann es nicht nachvollziehen, was da im Bezug auf die Sonntagsheiligung anders sein soll…ob man nun in einer öffentlichen Kirche oder einer Privatkapelle die Messe besucht. Hauptsache ist doch, man ist bei der Eucharistie anwesend, mit Leib, Seele und Herz.
*Mein neuestes Problem ist, daß ich nicht weiß, wo der mecklenburgische Teil der Hamburger ED anfängt…denn nur in dem Teil ist Allerheiligen gebotener Feiertag.
Schau mal hier:
http://www.ksd-ev.de/fileadmin/Datenabl ... skarte.pdf

Kannst Du nicht einfach in die Messe gehen, egal, ob geboten oder nicht????
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Hubertus »

Galilei hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.
Wo steht das denn geschrieben? :hae?:
CIC, c. 1248, § 1 hat geschrieben:Præcepto de Missa participanda satisfacit qui Missæ assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei præcedentis.
Berolinensis bezieht sich hier offensichtlich auf die Bestimmungen des CIC/1917, aber auch in dem finde ich keine Einschränkung in Richtung "Pfarr-"kirche (es sei denn, "ecclesia" habe in diesem Zusammenhang die techn. Bezeichnung Pfarrkirche?):
CIC/1917, can. 1249 hat geschrieben:Legi de audiendo Sacro satisfacit qui Missae adest quocunque ecclesia vel oratorio publico aut semi-publico et in privatis coemeteriorum aediculis de quibus in ca. 1190, non vero in aliis oratoriis privatis, nisi hoc privilegium a Sede Apostolica concessum fuerit.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Linus »

Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden. In welcher Kategorie fällt eine Klosterkirche? Kann dort jedermann die Sonntagspflicht erfüllen? (Meinem Verständnis nach ja.)
Wo steht das?
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Jacinta
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Jacinta »

Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... :heul: :heul: :heul: :heul: )

Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.

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Galilei
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Galilei »

Hubertus hat geschrieben:Berolinensis bezieht sich hier offensichtlich auf die Bestimmungen des CIC/1917, aber auch in dem finde ich keine Einschränkung in Richtung "Pfarr-"kirche (es sei denn, "ecclesia" habe in diesem Zusammenhang die techn. Bezeichnung Pfarrkirche?):
CIC/1917, can. 1249 hat geschrieben:Legi de audiendo Sacro satisfacit qui Missae adest quocunque ecclesia vel oratorio publico aut semi-publico et in privatis coemeteriorum aediculis de quibus in ca. 1190, non vero in aliis oratoriis privatis, nisi hoc privilegium a Sede Apostolica concessum fuerit.
Berolinensis sollte eigentlich wissen, dass der CIC 1917 nicht mehr gilt. :hmm:

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Galilei
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Galilei »

Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... :heul: :heul: :heul: :heul: )

Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
Meiner Meinung nach ja. Du warst am Sonntag in einer Messe – Pflicht für Sonntag erfüllt (Formular spielt keine Rolle). Du warst am Vorabend von Allerheiligen in einer Messe – Pflicht für Allerheiligen erfüllt. Eine Vorschrift, die besagt, dass man mit einem Messbesuch nicht mehrere Pflichten erfüllen kann, ist mir nicht bekannt.

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von anneke6 »

Ecce Homo hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Für mich persönlich entwürdigt dieser ganze Hickhack um die Erfüllung der Sonntagspflicht* den Meßbesuch allgemein. Ich kann es nicht nachvollziehen, was da im Bezug auf die Sonntagsheiligung anders sein soll…ob man nun in einer öffentlichen Kirche oder einer Privatkapelle die Messe besucht. Hauptsache ist doch, man ist bei der Eucharistie anwesend, mit Leib, Seele und Herz.
*Mein neuestes Problem ist, daß ich nicht weiß, wo der mecklenburgische Teil der Hamburger ED anfängt…denn nur in dem Teil ist Allerheiligen gebotener Feiertag.
Schau mal hier:
http://www.ksd-ev.de/fileadmin/Datenabl ... skarte.pdf

Kannst Du nicht einfach in die Messe gehen, egal, ob geboten oder nicht????
Natürlich kann ich das. Ich weiß nicht, ob ich, so lang ich zurückdenken kann, an Allerheiligen jemals die Messe versäumt hätte. Das gilt für die meisten höheren kirchlichen Feste, auch St. Josef, Mariä Himmelfahrt (ist hier nicht geboten)…Tatsache ist aber, daß ich zur Zeit einen Kurs besuche, und wenn ich zurückkomme, fühle ich mich Fix und Foxi. Den Anflug einer Erkältung, die ich am Samstag spürte, habe ich wohl koupiert, aber dennoch fühle ich mich einfach nur müde.
???

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Jacinta
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Jacinta »

anneke6 hat geschrieben:
Natürlich kann ich das. Ich weiß nicht, ob ich, so lang ich zurückdenken kann, an Allerheiligen jemals die Messe versäumt hätte. Das gilt für die meisten höheren kirchlichen Feste, auch St. Josef, Mariä Himmelfahrt (ist hier nicht geboten)…Tatsache ist aber, daß ich zur Zeit einen Kurs besuche, und wenn ich zurückkomme, fühle ich mich Fix und Foxi. Den Anflug einer Erkältung, die ich am Samstag spürte, habe ich wohl koupiert, aber dennoch fühle ich mich einfach nur müde.
Ich verstehe das voll und ganz. Es ist bei mir ja nicht so, dass mich hätte jemals jemand zur Messe zwingen müssen. Ich gehe gern und freiwillig. Leider nehmen die wenigsten Menschen auf dieses Bedürfnis Rücksicht und man ist ständig irgendwelchen beruflichen Zwängen ausgesetzt.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von anneke6 »

Ich bin übrigens trotzdem gegangen…hättste das man besser nicht gemacht, habe ich später festgestellt. Aber andererseits…habe ich nachher auch ein sehr interessantes Gespräch mit jemandem führen können.
Die Tasche habe ich übrigens heute problemlos zurückgeben können. Ich habe den Fischgeruch nicht extra erwähnt, und auf der Quittung stand: "Gefällt nicht".
???

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Pelikan
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Pelikan »

Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... :heul: :heul: :heul: :heul: )

Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
Obwohl die Formulierung von can. 1248 diese Möglichkeit nahezulegen scheint, sieht die Mehrheit der Kirchenrechtler zwei voneinander getrennte Pflichten gegeben, die sich nicht verbinden lassen.

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Jacinta
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Jacinta »

Pelikan hat geschrieben:
Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... :heul: :heul: :heul: :heul: )

Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
Obwohl die Formulierung von can. 1248 diese Möglichkeit nahezulegen scheint, sieht die Mehrheit der Kirchenrechtler zwei voneinander getrennte Pflichten gegeben, die sich nicht verbinden lassen.
Was soll ich jetzt machen? Eine kirchenrechtliche Eröterung im Beichtstuhl führen?
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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Linus »

Zu Jacinta hab ich keine Antwort dafür aber gleich zwei Hauptfragen
1) Ablaß: klar kann man den vollständigen Allerseelenablaß nur einmal täglich gewinnen. aber kann man einen zweiten - von Allerseelen unabhängigen - vollständigen zusätzlichen gewinnen? (etwa durch das Beten des Rosenkranzes in Gemeinschaft oder halbstündige Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten?)
1 a) zum Allerseelenablaß: wie bitteschön kann man nachdem man ja nur einmal Beichten muß - den vollständig ein zweites(drittes...) Mal innerhalb der Frist gewinnen - man muß dazu ja auch nur an die Anhänglichkeit auch an lässliche Sünden fahren lassen - das ist ja praktisch unmöglich (außer man geht täglich beichten)

2) Wieviele Messen darf ein Priester in der a.o. Form idR täglich feiern?
2a) und an Allerseelen?
2b) Welche Perikopen sind in der a.o. Form zu Allerseelen vorgesehen? Ich hab heut nur zweimal alles auf Latein miterlebt.
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StefanS
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von StefanS »

Hallo miteinander,

Ich würde gerne wissen, ob es in diesem Forum gestattet ist, einen Spendenaufruf für ein herzkrankes Kind zu posten, das dringend eine Operation in Deutschland benötigt.

Über die e-mail im Impressum kann ich trotz Anmeldung leider nicht fragen, da kommt dann "Du bist nicht berechtigt, eine E-Mail an diesen Benutzer zu senden."

Stefan

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Administrator »

StefanS hat geschrieben:Über die e-mail im Impressum kann ich trotz Anmeldung leider nicht fragen, da kommt dann "Du bist nicht berechtigt, eine E-Mail an diesen Benutzer zu senden."
Verzeihung, kleiner Einstellungsfehler. Behoben.
StefanS hat geschrieben:Ich würde gerne wissen, ob es in diesem Forum gestattet ist, einen Spendenaufruf für ein herzkrankes Kind zu posten, das dringend eine Operation in Deutschland benötigt.
Ja, gestattet.

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