Mh. also im Exorzismus (Hg. Siegmund, Christianaverlag 2005) ist der Eintrag vom LThK vorangestellt: " ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl Menschen oder Gegenstände zu verlassen....Die Vollmacht zur Vornahme [des großen Exorzismus] an wirklich Besessenen (vgl. CIC can. 1151/53) darf nach der weitläufigen Anweisung des Rituale Rom. tit XI c. 1 n.1/21 nur nach sorgfältigster Prüfung, ob Besessenheit und nicht etwa ein anormaler Zustand des leiblichen Organismus vorliegt und (bei Strafe der Suspension) nur mit ausdrücklicher, schriftlich erteilter Erlaubnis des Bischofsvorgenommen werden, und zwar in der Kirche oder an einem anderen religiösen oder ehrbaren Ort, im Hause nur an Kranken."Galilei hat geschrieben:Vielleicht kann mal jemand im Exorzismus-Rituale nachschauen, ob da irgendwelche Bedingungen für den Empfang angegeben werden.Linus hat geschrieben:Das man dafür gläubig sein muß ist mir neu. Ebenso daß man getauft (alo Christ)sein müsse - der biblische Befund spricht jedenfalls dagegen. (Ebenso wie die Exorzismupraxis bei der Taufe, der ja vor der Taufe gesprochen wird.)
Zur Sicherheit noch mal: Auch, wenn es keinen Satanismus gäbe, hätten Exorzisten eine Existenzberechtigung. (Insofern gehört das alles nicht hierher, da Exorzismen – im Sinne von Stilo – zur Satanologie, aber nicht zum Satanismus gehören.)
In den Richtlinien über den Exorzismus an den vom Teufel besessenen (als Abschnitt XII des römischen Ritenverzeichnisses erschienen) lese ich als Voraussetzung nur, man möge dich vergewissern, daß der zu Exorzierende "nicht an einer Krankheit, namentlich seelischer Art, leide" - der Rest sind Anweisungen für den Exorzisten.