Anfrage und Antwort an die Gottesdienst-Kongregation
Meine Übersetzung hat geschrieben:Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung, Prot. Nr. 930/08/L
Sehr geehrter [Namen weggelassen]
Diese Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung bestätigt den Empfang Ihres freundlichen Briefes vom 13. August 2008 und möchte Ihnen für Ihr Interesse und Anregungen danken. Diese Frage wird derzeit eingehend von der Kongregation untersucht.
Daher möchte sich dieses Dikasterium zur Zeit auf folgende Bemerkungen beschränken:
1. Der liturgische Segen wird in der Heiligen Messe richtigerweise allen am Schluss der Messe erteilt, also nur wenige Augenblicke nach der Austeilung der heiligen Kommunion.
2. Laien können im Rahmen der Heiligen Messe keinen Segen erteilen. Diese Segnungen liegen vielmehr in der Kompetenz des Priesters (vgl. Ecclesia de Mysterio, Notitiae 34 (15. August 1997), Art. 6. 2; Can. 1169, 2; und römischen Rituale De Benedictionibus (1985), Nr. 18).
3. Darüber hinaus wird das Auflegen der Hände - welches seine eigene sakramentale Bedeutung hat, die hier nicht zutrifft - durch diejenigen, die die heilige Kommunion austeilen, als Ersatz für deren Empfang, ausdrücklich abgelehnt.
4. Das Apostolische Schreiben Familiaris consortio, Nr. 84, "verbietet jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen." Es wäre zu befürchten, dass jede Form des Segens als Ersatz für die Kommunion den Eindruck hervorrufen könnte, dass die geschiedenen und wiederverheirateten zurückgekehrt sind, in gewissem Sinne, in den Status von Katholiken in gutem Ansehen.
5. In ähnlicher Weise hat die kirchliche Disziplin für andere, die in Übereinstimmung mit den Normen des Rechts nicht zur Heiligen Kommunion zugelassen sind, bereits deutlich gemacht, dass sie nicht vortreten sollen um entweder die heilige Kommunion, noch einen Segen zu empfangen. Dies schließt auch Nichtkatholiken und die in Can. 915 genannten (d.h. diejenigen, die mit der Strafe der Exkommunikation oder des Interdikt belegt sind, und andere, die hartnäckig in offensichtlicher schwerer Sünde verharren) ein.
Bitte betet weiter für die Diener der Kirche, dass sie immer mehr des Geheimnises würdig werden, welches sie feiern.
Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüßen,
in Christus Ihr,
[Unterschrift]
(Fr. Anthony Ward, S.M.)
Under-Secretary