Der WDR hatte sich in der Sendung "Dellings Woche" dem Thema angenommen.
http://www.wdr.de/tv/dellings_woche/sen ... zismus.jsp
Als Gesprächspartner waren anwesend
- Pater Matthias Gaudron (FSSPX [Punkt])
- Markus Wegner (Journalist
http://www.marcus-wegner.com/ )
- irgendein Kirchenkritiker, dessen Namen ich vergessen haben.
Meine Anfrage dazu an den WDR:
Guten Abend!
Zu der aktuellen Sendung zum Thema Teufelsaustreibungen habe ich zwei Fragen:
1. Warum wurde kein Vertreter der kath. Kirche zur Diskussionsrunde eingeladen? Der dort anwesende Pater ist Mitglied der schismatischen "Priesterbruderschaft St. Pius X", die nicht zur katholischen Kirche gehört!
2. Wie konnte ein Journalist - gleichsam als "Experte" - eingeladen werden, er sich selbst zu Zeiten als er sich im Spätberufenenkolleg "Collegium Leoninum" befand, um dort das Abitur zu machen, aufgrund seiner Fixiertheit auf das Thema Teufel und Teufelsaustreibungen zu Beratungseinrichtungen geschickt wurde?
Vielen Dank für Ihre hoffentlich kommende Antwort.
Anwort kam tatsächlich schon am nächsten Tag
Sehr geehrter Herr [...],
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Sendung.
Wir sind uns bewusst, dass unser Studiogast Pater Matthias Gaudron
keine Vertreter der katholischen Kirche ist, weshalb er in unserem
Beitrag auch zu keinem Zeitpunkt als solcher ausgewiesen wurde. Er wurde
im Gegenteil ausdrücklich und korrekt als Vertreter der
Priesterbruderschaft St. Pius X. bezeichnet.
Die Irritationen, zu denen es in diesem Zusammenhang kam, bedauern wir
sehr.
Wir bedanken uns für Ihre kritische Stimme und verbleiben mit
freundlichen Grüßen
Zu der Sendung bleibt zu sagen, daß der Pater der FSSPX, der einzige war, der richtiges gesagt hat.
Der Journalist berichtete über Exorzismen, an denen er selbst teilgenommen habe, und die OHNE bischöflichen Auftrag - gleichsam im Alleingang des Priesters - durchgeführt wurden. Es gab sogar Tonbandeinspielungen, die der Journalist dabei gemacht hat. Er bestätigte ferner, daß es ihm eigentlich nicht erlaubt sei, an einem Exorzismus teilzunehmen, aber der Priester habe ihn darum gebeten, weil er das Thema öffentlich gemacht haben wolle.
Stellt sich die Frage ob sich der Journalist nicht schon alleine wegen,
- der verbotenen Anwesenheit beim Exorzismus, obwohl er wusste, daß er nicht anwesend sein darf
- gleichsam der Unterstützung desselben, obwohl er wusste, daß der Exorzismus ohne bischöflichen Auftrag erfolgte
- der Veröffentlichung von Tonbandaufnahmen
die Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat. Es dürfte sich doch dabei vermutlich um eine Ähnliche Sache handeln, wie bei er Beichte?
Schönen Tag noch!