Ich kenne die Verhältnisse in Eichstätt nicht, die "Bindung" der Seminaristen an ihren Bischof, wäre jedoch das Normalste, das man sich vorstellen kann. Der Bischof soll nicht nur Vater und Vorbild seiner Seminaristen sein, sondern er muß auch eine genaue Kenntnis seiner Alumnen haben, um sie mit gutem Gewissen zu den hl. Weihen zulassen zu können.
In "Ad catholici sacerdotii" von Papst Pius XI. hieß es noch:
Das Seminar müsst ihr daher, Ehrwürdige Brüder, die ihr mit Uns die verantwortungsschwere Leitung der Kirche teilt, wie euern Augapfel behüten. Es ist und muss der Hauptgegenstand eurer Sorge sein.
Außerdem will ich es nicht unterlassen anzuführen, was Erzbischof Lefebvre von all diesen Räten, Komitees,... dachte, und zwar schon lange bevor sie ihre heutige Machtstellung erreicht haben:
Kommen wir jetzt zur zweiten Tatsache, jene, welche die Demokratie in die Kirche eingeführt hat: die Kollegialität. Warum die Kollegialität? Um dieses jeder Amtsgewalt widersprechende Prinzip einzuführen, sei es jener des Papstes, der Bischöfe oder eines Pfarrers, weil man immer die Untergeordneten um Rat fragen und die „Basis” an der Ausübung der Amtsgewalt beteiligen muß. Das ist aber sehr schwerwiegend vor allem in der heiligen Kirche, in der die Amtsgewalt eine persönliche ist. So kommt zum Beispiel die Amtsgewalt des Papstes unmittelbar von Gott auf seine Person, denn die Kardinäle designieren ihn nur, sie verleihen ihm aber nicht die Amtsgewalt an sich. Desgleichen erhaltet der Bischof die Amtsgewalt über seine Diözese durch die Bischofskonsekration. Ebenso wird der Pfarrer zum Haupt seiner Pfarre ernannt. Er erhaltet seine Amtsgewalt von oben, nicht von seinen Pfarrkindern. Er erhaltet seine Amtsgewalt von Gott, weil er an der Autorität Gottes teilhat.
Übrigens kommt alle Autorität von Gott. Der hl. Paulus sagt: „Omnis potestas a Deo.” Selbst der Familienvater, selbst der geringste derer, die eine Amtsgewalt über andere ausüben, hat immer in gewisser Weise an der Autorität Gottes teil.
Dieser Autorität aber widerspricht geradewegs jenes Prinzip der Kollegialität, auf Grund dessen Synoden, Priesterräte, Bischofsräte geschaffen werden, ohne die praktisch die selbständige Amtsgewalt nicht mehr, in moralisch einwandfreier Weise, ausgeübt werden kann. Selbst wenn das noch persönlich möglich ist, so auch dann nur auf die Gefahr hin, beträchtlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Also kann der Bischof nichts mehr tun ohne seinen Priesterrat, der Pfarrer ohne seinen Pfarrbeirat, der Papst ohne seine Synode oder die Bischofskonferenzen.
[...]Während früher der Papst der Vater aller war und der geringste der Laien ihm schreiben konnte und eine Antwort erhielt und so wußte, daß man seine Sache anhörte und studierte. Aber heute können sich nicht einmal mehr die Bischöfe unmittelbar an den Papst wenden, man antwortet ihnen, sie mögen sich an die Bischofskonferenz wenden.
Die Bischofskonferenz ist aber keine göttliche Institution und wenn man derartige demokratische Organe einführt, hat man wahrhaft die Ausübung der göttlichen Autorität im Innern der Kirche zerstört. Alle Bischöfe fürchten sich vor einander und wenn man sie zum Beispiel hinsichtlich eines Seminars oder eines Katechismus oder hinsichtlich ihrer Schulen um eine Entscheidung bittet, antworten sie, sie seien nicht frei und sie können nichts tun, ohne ihre Mitbrüder von der Bischofskonferenz oder von dieser oder jener Kommission zu konsultieren. Das ist sehr schwerwiegend, denn ein Bischof, der nicht die Freiheit hat, in seiner Diözese zu gebieten, ist nicht mehr ihr Vater. Ohne Zweifel ist es sehr nützlich, daß sich die Bischöfe Rat holen, aber das ist schon im früheren Kirchenrecht vorgesehen. Der Bischof hatte einen Rat, aber nur einen mit beratender, nicht mit beschließender Funktion. Er hat ihn nach freiem Ermessen versammelt und dessen Mitglieder selbst ernannt, während jetzt alle diese Räte gewählt werden, das heißt, daß diese Mitglieder dem Bischof aufgezwungen sind. Desgleichen sind die Bischofskonferenzen keine schlechte Sache, wenn ihre Befugnis auf ein besseres gegenseitiges Einverständnis beschränkt ist, zum Beispiel im Hinblick auf die Verwirklichung eines Seminars, einer Universität oder einer katholischen Zeitung. Es ist gut, daß sich die Bischöfe gegenseitig beraten, aber wenn das zu einem derartigen Organismus führt, daß sie in ihrer Diözese nichts mehr tun können, ohne die verschiedenen Kommissionen, die von der Bischofskonferenz abhängen, zu konsultieren, dann ist das absolut unzulässig. Es widerspricht den Gesetzen der Kirche, daß der Bischof hinsichtlich der Seminare, der Presse, der Schulen oder des Katechismus von solchen Kommissionen abhängt.
(Auszug aus einem Vortrag von S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre, am 29. Dezember 1975 in Barcelona)