Berolinensis hat geschrieben:Es ist darüber gesprochen worden, daß doch ein bloßer Hinweis im Internet nicht ausreichen könne, um die Gutgläubigkeit an die objektiv nicht bestehende Beichtjurisdiktion eines Priesters zu beseitigen.
Das Kirchenrecht ist keine 'Jetzt helfe ich mir selbst'-Anleitung. Daher betrifft sie mich überhaupt nicht, solange nicht meine rechtmäßigen Oberen, der Pfarrer, der Bischof, der Papst, es verwenden, um mir den Weg zum Heil zu leiten.
"new" hat Hw. G. Weishaupt zitiert. Weishaupt ist nicht mein Oberer. Weishaupt hatte geäußert, dass die Beichten seit der Aufhebung der Exkommunikationen unproblematisch seien. Das hat er dann wohl zurückgezogen. Auf radiovaticana äußert er sich dahingehend, dass er lediglich davon ausgeht, dass die Bischöfe suspendiert seien. Ihm sind also offenbar nicht einmal die Fakten bekannt.
Dass eine Beichte bei den Piusbrüdern ungültig sei, ist keine Folge des Kirchenrechts. Und wenn 1000 Fachleute sagen, dass es so sei, so stimmt das deswegen immer noch nicht. Das Kirchenrecht muss von beauftragter Seite interpretiert werden. Wohlgemerkt: von beauftragter Seite, Bildung reicht nicht. Die authentische Interpretation ist dem Lehramt vorbehalten.
Da können noch so viele besorgte Mitkatholiken vor Piusbeichten warnen, noch so viele Studenten des kanonischen Rechts ihr Gelerntes präsentieren und noch so viele kirchlich berufene Kanonisten in den Medien und auf ihren Websites ihre Empfehlungen veröffentlichen.
Wenn Papst Johannes Paul II. sich in bezug auf Campos nicht um ungültige Beichten sorgt, sollte ich dann päpstlicher als der Papst denken?
Nicht mein Pfarrer, nicht mein Bischof, nicht der Papst hat verkündet, dass Beichten bei den Piusbrüdern ungültig seien.
Die Piusbrüder haben ihren Standpunkt zum Thema seit Ewigkeiten veröffentlicht. Sie begründen detailliert ihre Interpretation des Kirchenrechts. Mir scheint das vernünftig und meine persönliche Erfahrung bestätigt Fakten, die genannt werden.
Das Kirchenrecht dient nicht dazu, irgendeine Beichte für ungültig zu erklären. Kennst Du irgendeinen Fall, in dem irgendeine Beichte für ungültig erklärt wurde? Hat jemals je ein beauftragter Kleriker irgendeine Beichte für ungültig erklärt?
Was bedeutet denn der folgende Paragraph?
taddeo hat geschrieben:
Can. 144 — § 1. Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.
Bedeutet er, dass irgendjemand im Voraus und allgemein, ohne Befragung konkret beteiligter Personen darüber urteilen kann oder soll, ob die genannte Bedingung erfüllt war?
Bedeutet er, dass die fehlende ausführende Leitungsgewalt andernfalls garantiert nicht ersetzt wird?
Kann/soll/darf ein Anwalt so tun, als sei ihm mehr erlaubt, als nur freundliche Hinweise zu geben, im Sinne von: mir scheint die Gesetzeslage so, dass es empfehlenswert erscheint, dies zu tun, jenes zu unterlassen?
Wenn jemand sagt: geht nicht bei den Piusbrüdern beichten, ich habe da diesen und jenen Zweifel, dann mag ihm das klug erscheinen. Wenn aber jemand sagt: geht nicht bei den Piusbrüdern beichten, die Beichten sind ungültig, dann mag er doch bitte so freundlich sein, und zunächst offenbaren, wer er ist, in wessen Auftrag er handelt, welche Jurisdiktion er hat.
Gruß
Sempre