Hallo NassosNassos hat geschrieben:Ihr akzeptiert den Papst. Aber nicht alles daran. Ich würde das nicht Akzeptanz nennen, eher "in Betracht ziehen". Aber ich kenne mich zu wenig mit Paläokatholizismus aus. Und vielleicht ist das off topic. Kannste kurz irgend nen Link in der Klausnerei angeben, der das etwas mehr erläutert? Danke.Christ86 hat geschrieben:Die hatten einen eigenen "Papst"?cantus planus hat geschrieben:Das waren immer schon Sedisvakantisten. Nur das deren Stuhl jetzt vakant ist.![]()
![]()
![]()
![]()
Für westliche Christen gibt es nur einen Papst: und das ist der Bischof von Rom, Benedikt XVI., der Patriarch des Abendlandes, der auf dem heiligen Stuhl Petri sitzt. (Das anerkennen sogar wir Christkatholiken/Altkatholiken - man stelle sich vor! Freilich ohne Allgewalt und Unfehlbarkeit.)
Wer daher einen eigenen "Papst"* hat, der hat nicht die geringste Ahnung von der Tradition der Kirche, noch von den Canones der Alten Kirche, sondern ist völlig lächerlich.
* Ausnahme: der Papst von Alexandrien.
Ich versuche deine Frage mal mit einigen Zitaten von altkath. Lehraussagen zu beantworten:
Utrechter Erklärung hat geschrieben:1. Wir halten fest an dem altkirchlichen Grundsatze, welchen Vincentius von Lerinum in dem Satze ausgesprochen hat: Id teneamus, quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est; hoc est etenim vere proprieque catholicum. Wir halten darum fest an dem Glauben der alten Kirche, wie er in den ökumenischen Symbolen und in den allgemein anerkannten dogmatischen Entscheidungen der ökumenischen Synoden der ungetheilten Kirche des ersten Jahrtausends ausgesprochen ist.
2. Als mit dem Glauben der alten Kirche in Widerspruch stehend und die altkirchliche Verfassung zerstörend verwerfen wir die vatikanischen Dekrete vom 18. Juli 1870 über die Unfehlbarkeit und den Universal-Episkopat oder die kirchliche Allgewalt des römischen Papstes. Das hindert uns aber nicht, den historischen Primat anzuerkennen, wie denselben mehrere ökumenische Concilien und die Väter der alten Kirche dem Bischof von Rom als dem primus inter pares zugesprochen haben mit Zustimmung der ganzen Kirche des ersten Jahrtausends.
Quelle
Ist es jetzt klarer?Internationale Altkatholische Bischofskonferenz hat geschrieben:Erklärung der altkatholischen Bischöfe zum 18. Juli 1970
Der Primat in der Kirche
Die Bischöfe der am Schluß aufgeführten, in der Utrechter Union vereinigten altkatholischen Kirchen geben im Rückblick auf die am 18. Juli 1870 erfolgte Verkündigung der Beschlüsse des I. Vatikanischen Konzils über den universalen Jurisdiktionsprimat und die Lehrunfehlbarkeit des Bischofs von Rom und im Blick auf die heutige ökumenische Lage folgende Erklärung ab:
1. Übereinstimmend mit der grundlegenden Erklärung des ersten Altkatholiken-Kongresses 1871 in München »bekennen wir uns zu dem Primate des römischen Bischofs, wie er auf Grund der Schrift von den Vätern und Konzilien in der alten, ungeteilten Kirche anerkannt war«. Eben deshalb halten wir auch an der »Utrechter Glaubenserklärung der Altkatholischen Bischofskonferenz von 1889« fest, in welcher nach der Verwerfung der »Dekrete über die Unfehlbarkeit und den Universalepiskopat des römischen Papstes« ausdrücklich gesagt wird: »Das hindert uns aber nicht, den historischen Primat anzunehmen, wie denselben mehrere ökumenische Konzilien und die Väter der alten Kirche dem Bischof von Rom als dem Primus inter pares (dem Ersten unter gleichen) zugesprochen haben mit der Zustimmung der ganzen Kirche des 1. Jahrtausends.« Dabei sind wir uns bewußt, daß diese Sätze der sachlichen Weiterführung und der Entfaltung für ein volleres Verständnis des Primates in der Kirche bedürfen.
2. Wir anerkennen, daß nach dem Zeugnis der Schrift Petrus unter den Aposteln, die von ihrem Herrn alle mit denselben Aufgaben und Vollmachten betraut waren, als erster Bekenner der Gottessohnschaft des Christus, als einer der Grundzeugen der Auferstehung und als leitende Gestalt der Urgemeinde in grundlegenden Entscheidungssituationen als »Erster unter gleichen« deutlich hervortrat. Petrus, der nach Matth 16, 16. 17 als erster die Gottessohnschaft Jesu bekennt, wird von diesem »Fels« genannt. Als dieser Fels wird er dadurch erwiesen, daß die anderen ihm zur Seite treten. Er erhält darum nach Luk 22, 32 den Auftrag, den Glauben seiner Brüder zu stärken und wird nach Joh 21, 17 besonders nachdrücklich mit der alle umfassenden Hirtenaufgabe betraut. Wie der Apostolat ist der an Petrus ergangene, besondere Auftrag einmalig, doch behält Petrus als »Fels« für die Kirche und ihre Einheit bleibende, zeichenhaft wegweisende Bedeutung.
3. In Übereinstimmung mit der alten Kirche sind wir der Überzeugung, daß in den örtlichen Kirchen,die von Bischöfen, Metropoliten und Patriarchen geleitet werden, die eine und ganze Kirche gegenwärtig ist und daß diese Kirche in der Gesamtheit der Bischöfe ihre Repräsentanten und Hirten besitzt, unter denen dem Bischof von Rom ein Vorrang zugesprochen wurde, der so zum Zeichen der Einheit erwuchs. Geschichtlich tritt schon früh die römische Gemeinde mit ihren Bischöfen im Gemeinschaftsleben der ganzen Kirche hervor, mitbestimmt durch die Verehrung der Märtyrerapostel Petrus und Paulus und die Vorrangstellung der Hauptstadt des Weltreiches. Erst nach und nach verbindet sich damit die Berufung auf die besondere Stellung des Petrus und auf die Petrusstellen des Neuen Testamentes für den Ehrenvorrang des römischen Bischofs. Gerade diese Berufung aber auf die Schrift als Zeugnis göttlicher Offenbarung verpflichtet ein von daher als bleibender Auftrag verstandenes Amt in besonderer Weise zur dienenden Verbindung mit allen Bischöfen und mit allen Kirchen. Deshalb können wir in der Ausübung des Primates nur insofern die Erfüllung des Willens Christi für seine Kirche erkennen, als sie dazu dient, die ganze Kirche in der Wahrheit und in der Liebe zu festigen, wobei nach dem Wort Papst Gregors I. der Primatsträger nicht »Universalbischof« über allen, sondern nur »Diener der Diener Gottes« für alle sein darf.
4. Dies behält seine Bedeutung für die ganze Geschichte des römischen Primates und stellt ihn unter den Anspruch eines Dienstamtes der Einheit. In dem Maße aber, wie dieser Anspruch nicht erfüllt wurde, kam es in der Kirche nicht nur zu Spaltungen, sondern auch zu einem einseitig rechtlichen Verständnis des Primates, das zum Schaden der ursprünglichen Dienstaufgabe und zum Nachteil der ökumenischen Einheit der Kirche im I. Vatikanum dogmatisch festgelegt wurde.
5. Deshalb erklären wir, daß in der Kirche der Einspruch gegen diese Festlegung zu Recht erfolgt ist. Wir können das I. Vatikanische Konzil wegen der fehlenden Mitwirkung aller Kirchen, vor allem der Ostkirchen, nicht als ökumenisch betrachten. Wir können es auch deshalb nicht anerkennen, weil es in der damaligen Kirche an der nötigen offenen Vorbereitung fehlte und dadurch in seiner Primatslehre das Zeugnis von Schrift und Überlieferung nicht ausreichend zur Geltung kam. Deshalb sehen wir uns auch heute noch genötigt, in unserer altkatholischen kirchlichen Existenz ein Zeugnis abzulegen für den wesenhaft bischöflichen und konziliaren Charakter der Kirche.
Quelle
Im kürzlich abgeschlossenen Dialog zwischen der Utrechter Union der Altkatholischen Kirche und der Römisch-katholischen Kirche, welcher von der Internationalen Altkath. Bischofskonferenz und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen eingesetzt wurde, erklärte die altkatholische Kirche im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine etwaige Kirchengemeinschaft (die von der Kommission besprochen wurde) auch, dass sie den Primat so versteht, dass dem Papst unter allen Bischöfen der Ehrenvorrang gebührt, dass an ihn bei von der IBK nicht zu lösenden Problemen appelliert werden könne (womit der Papst sozusagen als Schiedsgericht angerufen würde) und dass er bei einer Bischofswahl seine Zustimmung verweigern könnte, so dass die Gemeinschaft mit dieser Kirche dann enden würde, so die Ortskirche an der Wahl festhalten würde.
Auch wenn die im Abschlussdokument angestrebte volle Gemeinschaft zwischen der Utrechter Union und dem Heiligen Stuhl meiner Meinung nach - wegen Fragen wie Universalprimat und Unfehlbarkeit sowie die leidige Frauenordination (letzteres ist ein grosses Übel, das über uns gekommen ist) - Wunschdenken ist, zeigen die Aussagen doch, dass dem Papst aus altkath. Sicht weitgehende Rechte zukommen (würden).
Was aber energisch abgelehnt wird ist der Universalprimat - und somit die unmittelbare Jurisdiktion des Papstes über alle Katholiken - sowie die Unfehlbarkeit, welche nach altkath. Glauben alleine einem ökumenischen Konzil zukommt.
Daran scheiterte auch die volle Gemeinschaft zwischen der PNCC (welche den anderen altkath. Kirchen, welche Frauen zu "Priesterinnen weihen" die Gemeinschaft kündigte) und dem Hl. Stuhl. Es wurde bisher aber begrenzte Interkommunion inkl. gegenseitiger Anerkennung der Kirchlichkeit und Sakramente erreicht.