Blick.ch hat geschrieben:Neue Initiative
SVP pfeift aufs Völkerrecht
BERN – Jetzt geht die SVP aufs Ganze: Sie will in der Verfassung festschreiben, dass das Volk über alles abstimmen darf – selbst über die Einführung der Folter.
Das Ja zur Minarett-Initiative und vor allem die Versuche der Gegner, das Verbot umzukippen, sind Wasser auf die Mühlen der SVP. Die Rechtspartei stellt den Willen des Schweizer Volkes über alles andere – selbst über das zwingende Völkerrecht, das etwa Genozid verbietet.
Wie die «SonntagsZeitung» heute berichtet, will die SVP eine Initiative lancieren, die sämtliche Beschränkungen des Initiativrechts in der Verfassung aufheben würde. Mit dieser Initiative «gegen die Beschneidung der Volksrechte» wollen Toni Brunner und seine Mitstreiter Druck aufs Parlament machen, damit es ihre Ausschaffungs-Initiative nicht für ungültig erklärt. Und natürlich erhoffen sich die gewieften SVP-Taktiker um Christoph Blocher auch Rückenwind für den Wahlkampf 211.
Die Initiative würde sämtliche völkerrechtlichen Tabus aushebeln. Hat Parteipräsident Brunner keine Bedenken, wenn es keine Schranken mehr gäbe, um etwa die Einführung der Folter zu verhindern?
«Ich bin überzeugt, dass wir in einer funktionierenden Demokratie selbst vor solch absurden Ideen keine Angst haben müssen», meint Brunner dazu. Hätte wirklich jemand diese Idee – was er nicht glaube –, müsste darüber diskutiert werden können, um das Anliegen anschliessend «zu bodigen».
Rechtsprofessoren für Toleranz-Artikel
Einen völlig anderen Weg wollen die Rechtsprofessoren Jörg Paul Müller und Daniel Thürer einschlagen: Sie möchten das Minarett-Verbot durch einen Toleranz-Artikel in der Bundesverfassung ersetzen. Dieses Ziel soll ebenfalls durch eine neue Volksinitiative erreicht werden, erklärten die beiden in der Zeitung «Sonntag».
Müller und Thürer mögen nicht darauf warten, was Gerichte und dereinst vielleicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Minarett-Verbot sagen. Sie schlagen stattdessen vor, den Verfassungsartikel über die Glaubens- und Gewissensfreiheit um folgende Passage zu ergänzen:
«Die Religionsgemeinschaften nehmen in ihrer Darstellung im öffentlichen Raum, etwa mit Gebäuden, Aufrufen, Kleidervorschriften für ihre Mitglieder oder Symbolen, auf einander und auf das Empfinden und das Wohl der übrigen Bevölkerung Rücksicht. Sie vermeiden ein bedrängendes Auftreten und tragen zu einem von Toleranz getragenen Zusammenleben bei. Sie fügen sich in ihrem Wirken in die Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft ein und respektieren die Menschenrechte aller.»
Müller und Thürer betonen, es gehe darum, legitime Bedürfnisse der Befürworter der Minarett-Initiative aufzunehmen und in der Form von allgemeinen und nicht diskriminierenden Regeln darzustellen. (hhs)
Quelle:
http://www.blick.ch/news/schweiz/politi ... cht-135651