Demnach hat Mons. Williamson einen nicht so guten Anwalt ausgewählt...iustus hat geschrieben:Klar: Er ist Ordensmann und bekommt das, was er zum Leben braucht: Nahrung, Kleidung u.ä. Geld dürfte er nur in der Höhe bekommen, die erforderlich ist, um sich das zu besorgen, was er auch (ver)braucht.Maurus hat geschrieben:Er wird ja von irgendwas leben.ottaviani hat geschrieben:soweit ich weiß verfügt Exzellenz über kein einkommen
In der Rechtsliteratur wird deshalb die Ansicht vertreten, dass der Tagessatz bei Ordensleuten nur 1 € betragen kann.
Neues von Bischof Williamson
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Das berührt ja wieder die Ausgangsfrage: Was weiß der Richter über Williamsons Vermögensverhältnisse?Niels hat geschrieben:Demnach hat Mons. Williamson einen nicht so guten Anwalt ausgewählt...iustus hat geschrieben:Klar: Er ist Ordensmann und bekommt das, was er zum Leben braucht: Nahrung, Kleidung u.ä. Geld dürfte er nur in der Höhe bekommen, die erforderlich ist, um sich das zu besorgen, was er auch (ver)braucht.Maurus hat geschrieben:Er wird ja von irgendwas leben.ottaviani hat geschrieben:soweit ich weiß verfügt Exzellenz über kein einkommen
In der Rechtsliteratur wird deshalb die Ansicht vertreten, dass der Tagessatz bei Ordensleuten nur 1 € betragen kann.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Dem würde ich in dem Fall zustimmen. Allerdings hätte ich dann heute einen Kommentar zur Höhe des Strafbefehls erwartet.Niels hat geschrieben:Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Klingt ein bischen nach Provokation. Wobei es die mE die Möglichkeit gibt, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu begrenzen, § 410 Abs. 2 StPO.
Ich hoffe nicht das Williamson sich vor Gericht vorführen lässt.
Ich hoffe nicht das Williamson sich vor Gericht vorführen lässt.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Naja, wenn er nicht so kompetent ist...Maurus hat geschrieben:Dem würde ich in dem Fall zustimmen. Allerdings hätte ich dann heute einen Kommentar zur Höhe des Strafbefehls erwartet.Niels hat geschrieben:Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Die haben vielleicht ein deutsches Bischofsgehalt zugrunde gelegt. (Was verdienen Bischöfe überhaupt?)civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
In Deutschland: mehr. Die genaue Höhe hängt aber vom Bischofssitz ab. Oberer vierstelliger oder sogar ein fünfstelliger Betrag sind aber drin.Jacinta hat geschrieben:Die haben vielleicht ein deutsches Bischofsgehalt zugrunde gelegt. (Was verdienen Bischöfe überhaupt?)civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Das wäre ja glatt ein Argument für die Frauenordination...Maurus hat geschrieben:In Deutschland: mehr. Die genaue Höhe hängt aber vom Bischofssitz ab. Oberer vierstelliger oder sogar ein fünfstelliger Betrag sind aber drin.Jacinta hat geschrieben:Die haben vielleicht ein deutsches Bischofsgehalt zugrunde gelegt. (Was verdienen Bischöfe überhaupt?)civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
er wird von der FSSPX erhalten wie alle Mitglieder er hat kein gehalt oder spwasMaurus hat geschrieben:Er wird ja von irgendwas leben.ottaviani hat geschrieben:soweit ich weiß verfügt Exzellenz über kein einkommen
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
wieso?Niels hat geschrieben:Demnach hat Mons. Williamson einen nicht so guten Anwalt ausgewählt...iustus hat geschrieben:Klar: Er ist Ordensmann und bekommt das, was er zum Leben braucht: Nahrung, Kleidung u.ä. Geld dürfte er nur in der Höhe bekommen, die erforderlich ist, um sich das zu besorgen, was er auch (ver)braucht.Maurus hat geschrieben:Er wird ja von irgendwas leben.ottaviani hat geschrieben:soweit ich weiß verfügt Exzellenz über kein einkommen
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man wird das thema sicher in der Berufung aufwerfen
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
das wird schhwierig Großbritannien liefert keine Staatsbürger ausar26 hat geschrieben:Klingt ein bischen nach Provokation. Wobei es die mE die Möglichkeit gibt, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu begrenzen, § 410 Abs. 2 StPO.
Ich hoffe nicht das Williamson sich vor Gericht vorführen lässt.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Ach. Wie kommst du darauf?
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Das war einmal. Dank der glorreichen EU sind die Rechte der Bürger eines Staates keinen Pfifferling mehr wert.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Die haben schon ausgeliefert, jedenfalls an die USA. Wie es scheint gibts aber mit Deutschland zwar kein Auslieferungsabkommen: siehe hierottaviani hat geschrieben:das wird schhwierig Großbritannien liefert keine Staatsbürger ausar26 hat geschrieben:Klingt ein bischen nach Provokation. Wobei es die mE die Möglichkeit gibt, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu begrenzen, § 410 Abs. 2 StPO.
Ich hoffe nicht das Williamson sich vor Gericht vorführen lässt.
Aber GB ist im IRG und dort heißt es in § 81 Nr. 1:
§ 3 [d. h. die Auslieferung] findet mit den Maßgaben Anwendung, dass
1.
die Auslieferung zur Verfolgung nur zulässig ist, wenn die Tat nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates mit einer Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht ist...
Aus der Hüfte geschossen: Eher keine Auslieferung.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
... wenn dem nicht EU-Recht entgegensteht!
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Woran denkst Du konkret?cantus planus hat geschrieben:... wenn dem nicht EU-Recht entgegensteht!
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Ich bin kein Jurist, und kann deshalb nichts Konkretes sagen. Fakt ist allerdings, dass ein erheblicher Teil der Landesgesetzte mittlerweile über das EU-Recht ausgehebelt werden kann. Deshalb bin ich sehr vorsichtig geworden, in unserem Fall zum Beispiel auf das GG zu klopfen und zu sagen: "Da steht es aber so und so." Das kann ein ausgesprochen böses Erwachen geben. Die Tatsache, dass ein Staat über ein Auslieferungsabkommen verfügt, heißt übrigens absolut nicht, dass jemand nicht ausgeliefert wird. Das zumindest kann ich mit Sicherheit sagen.Jacinta hat geschrieben:Woran denkst Du konkret?cantus planus hat geschrieben:... wenn dem nicht EU-Recht entgegensteht!
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Ich kenne mich in dieser Materie auch nicht wirklich aus.cantus planus hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, und kann deshalb nichts Konkretes sagen. Fakt ist allerdings, dass ein erheblicher Teil der Landesgesetzte mittlerweile über das EU-Recht ausgehebelt werden kann. Deshalb bin ich sehr vorsichtig geworden, in unserem Fall zum Beispiel auf das GG zu klopfen und zu sagen: "Da steht es aber so und so." Das kann ein ausgesprochen böses Erwachen geben. Die Tatsache, dass ein Staat über ein Auslieferungsabkommen verfügt, heißt übrigens absolut nicht, dass jemand nicht ausgeliefert wird. Das zumindest kann ich mit Sicherheit sagen.Jacinta hat geschrieben:Woran denkst Du konkret?cantus planus hat geschrieben:... wenn dem nicht EU-Recht entgegensteht!
Es gibt da noch das Europäische Auslieferungsübereinkommen. Doch da steht:
Artikel 2 – Auslieferungsfähige strafbare Handlungen
1. Ausgeliefert wird wegen Handlungen, die sowohl nach dem Recht des ersuchenden als auch nach dem des ersuchten Staates mit einer Freiheitsstrafe oder die Freiheit beschränkenden Maßregel der Sicherung und Besserung im Höchstmaß von mindestens einem Jahr oder mit einer schwereren Strafe bedroht sind. Ist im Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates eine Verurteilung zu einer Strafe erfolgt oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung angeordnet worden, so muß deren Maß mindestens vier Monate betragen.
Ist die Tat in GB strafbar? (Frage an die, die sich mit sowas besser auskennen.)
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Nein. "Holocaustleugnung" gibt es nur in Deutschland. In Österreich kann das unter "Wiederbetätigung" fallen. Ansonsten gibt es das m. W. nicht. Und ich bin entschieden für die Abschaffung dieses absurden Straftatbestands in Deutschland! (Auf die Gefahr hin, mich mit dieser Forderung auch strafbar zu machen...)
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Erst seit 1992.(BGBl 148/1992) Seit damals gibts den § 3h VerbotsG 1947 in dem die "Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit" geregelt ist.cantus planus hat geschrieben: In Österreich kann das unter "Wiederbetätigung" fallen.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Oder gerade doch. Laß mal das Gericht ein Strafmaß festsetzen, dann kann man in der Einspruchsfrist (hier 2 Wochen) dagegen vorgehen. Und die Einrede, daß der Beklagte nicht über ein Einkommen verfügt, dem das Strafmaß angemessen wäre, ist doch schon mal ein erster sehr triftiger Grund, die Sache juristisch anzugreifen.Niels hat geschrieben:Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Ist die Staatsanwaltschaft wirklich so dämlich, dass sie das nicht sieht? Es gibt doch nichts peinlicheres für einen Rechtsstaat, gerade in so einer Sache zurückrudern zu müssen.taddeo hat geschrieben:Oder gerade doch. Laß mal das Gericht ein Strafmaß festsetzen, dann kann man in der Einspruchsfrist (hier 2 Wochen) dagegen vorgehen. Und die Einrede, daß der Beklagte nicht über ein Einkommen verfügt, dem das Strafmaß angemessen wäre, ist doch schon mal ein erster sehr triftiger Grund, die Sache juristisch anzugreifen.Niels hat geschrieben:Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Nee. Man greift erst mal in die Vollen, man beurteilt den Fall nach den vorliegenden bzw. nicht vorliegenden Fakten. Wenn sich Williamson bisher nicht geäußert hat, ist das sein Problem. Die Beweislast, daß das Strafmaß nicht angemessen sei, liegt ja beim Beklagten. Und wer weiß, ob der sich überhaupt dagegen wehren will oder kann?Jacinta hat geschrieben:Ist die Staatsanwaltschaft wirklich so dämlich, dass sie das nicht sieht? Es gibt doch nichts peinlicheres für einen Rechtsstaat, gerade in so einer Sache zurückrudern zu müssen.taddeo hat geschrieben:Oder gerade doch. Laß mal das Gericht ein Strafmaß festsetzen, dann kann man in der Einspruchsfrist (hier 2 Wochen) dagegen vorgehen. Und die Einrede, daß der Beklagte nicht über ein Einkommen verfügt, dem das Strafmaß angemessen wäre, ist doch schon mal ein erster sehr triftiger Grund, die Sache juristisch anzugreifen.Niels hat geschrieben:Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
(Ich bin zwar kein Jurist, aber warum sollte so ein Fall anders laufen als alle anderen?)
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Siehe NPD-Verbot. Das ging bekanntlich auch nach hinten los.taddeo hat geschrieben:Nee. Man greift erst mal in die Vollen, man beurteilt den Fall nach den vorliegenden bzw. nicht vorliegenden Fakten. Wenn sich Williamson bisher nicht geäußert hat, ist das sein Problem. Die Beweislast, daß das Strafmaß nicht angemessen sei, liegt ja beim Beklagten. Und wer weiß, ob der sich überhaupt dagegen wehren will oder kann?Jacinta hat geschrieben:Ist die Staatsanwaltschaft wirklich so dämlich, dass sie das nicht sieht? Es gibt doch nichts peinlicheres für einen Rechtsstaat, gerade in so einer Sache zurückrudern zu müssen.taddeo hat geschrieben:Oder gerade doch. Laß mal das Gericht ein Strafmaß festsetzen, dann kann man in der Einspruchsfrist (hier 2 Wochen) dagegen vorgehen. Und die Einrede, daß der Beklagte nicht über ein Einkommen verfügt, dem das Strafmaß angemessen wäre, ist doch schon mal ein erster sehr triftiger Grund, die Sache juristisch anzugreifen.Niels hat geschrieben:Eben...das spricht ja nicht gerade für den Anwalt...civilisation hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann der Richter die Einkommensverhältnisse schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen.
(Ich bin zwar kein Jurist, aber warum sollte so ein Fall anders laufen als alle anderen?)
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Vielleicht informiert ihr euch mal über den „europäischen Haftbefehl“.cantus planus hat geschrieben:Nein, er ist Brite. Und damit wird es so kommen, wie du sagst: viel Lärm um nichts. Und die "Politisch Korrekten" sind befriedigt.Lioba hat geschrieben:Ist er überhaupt deutscher Staatsbürger? Ich denke, es wird darauf hinauslaufen dass er in Deutschland eine persona non grata wird und damit hat sichs.
Interessant war der Versuch einer Anwendung im Fall Töben, den man
beim Umsteigen in Heathrow abgegriffen hatte. Daß er am Ende doch
nicht ausgeliefert wurde, lag nicht am Prinzip, sondern an mangelhaf-
ten Akten der antragstellenden deutschen Staatsanwaltschaft. Die ein-
schlägig interessierten Kreise haben aber dennoch dafür gesorgt, daß
Töben kurz darnach in Australien eingelocht wurde. Anders gesagt:
Williamson ist in Großbritannien sicher nicht sicher.
Allerdings hat man nun einen Strafbefehl beantragt und nicht Anklage
erhoben. Williamson wird sich nicht nach Deutschland begeben, und
es wird aktuell vermutlich auch keinen von Deutschland beantragten
europäischen Deportations-, äh: Haftbefehl geben. Kann aber natürlich
noch kommen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Eben. EU-Recht hebelt vieles aus (ohne mich jetzt mit dieser Sache näher zu befassen. M. W. liegt derzeit kein Haftbefehl gegen mich vor).
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Quack. Das gibt es mittlerweile in den meisten EG-Staaten.cantus planus hat geschrieben:Nein. "Holocaustleugnung" gibt es nur in Deutschland. In Österreich kann das unter "Wiederbetätigung" fallen. Ansonsten gibt es das m. W. nicht. Und ich bin entschieden für die Abschaffung dieses absurden Straftatbestands in Deutschland! (Auf die Gefahr hin, mich mit dieser Forderung auch strafbar zu machen...)
Wie auch immer sie’s im einzelnen benamsen. Bei und heißt
es übrigens auch nicht Holodingens, sondern „Volksverhet-
zung“.
Ist doch toll. Wäre diese gesetzlich-jurisdiktionelle Regelung
nicht erfolgt, wären viele bis dahin umstrittene oder ganz un-
klare Details womöglich auf immer ungeklärt geblieben. So
wissen wir nun genau Bescheid und dürfen’s allezeit frohge-
mut bekennen. Dank sei den Herrn.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Hast Du was ausgefressen? Mein Weltbild bricht zusammen...cantus planus hat geschrieben:Eben. EU-Recht hebelt vieles aus (ohne mich jetzt mit dieser Sache näher zu befassen. M. W. liegt derzeit kein Haftbefehl gegen mich vor).
Hallo Robert, ich hab mir den Europäischen Haftbefehl angeschaut. Das wäre wohl möglich. Ist aber auch alles nicht eindeutig. Es geht ja nur um einen Strafbefehl von 12.000 Euro.
Im Grunde ist es mir egal, ob der nun die Kohle abdrücken muss oder nicht. Irgendwie sollte einer, der solchen unsäglichen Mist verbreitet, schon zur Rechenschaft gezogen werden. Naja, Gott wird's auf jeden Fall noch tun. Und der kennt keine Geldstrafe.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Jacinta,das ist eine durchschlagende Idee!DieMethode zur SanierungIrgendwie sollte einer, der solchen unsäglichen Mist verbreitet, schon zur Rechenschaft gezogen werden.
des Staatshaushaltes.Jeder,der öffentlich Verbalschrott von sich gibt:Her mit der Kohle.
Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt
Eine Sauerei sondergleichen ist, dass Du hier nach Lust und Laune auf dem Bischof rumtrampeln kannst, während niemand ihn verteidigen darf, ohne selbst Verfolgung zu riskieren.Jacinta hat geschrieben:Im Grunde ist es mir egal, ob der nun die Kohle abdrücken muss oder nicht. Irgendwie sollte einer, der solchen unsäglichen Mist verbreitet, schon zur Rechenschaft gezogen werden. Naja, Gott wird's auf jeden Fall noch tun. Und der kennt keine Geldstrafe.
Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)