Christ86 hat geschrieben:Das ist Schwachsinn, sorry. Die altkatholischen Kirchen teilen nicht das selbe Abendmahlsverständnis wie die Lutheraner, und wer etwas anderes behauptet, der hat sich nie mit der Abendmahlslehre der Altkatholiken beschäftigt. Bereits der einleitende Satz dieses Zitats ist gänzlich falsch.
Ich stimme dir vollumfänglich zu, doch was ist, wenn Orthodoxie und Orthopraxie so weit auseinander klaffen?
Christ86 hat geschrieben:Es gibt keine Interzelebration zwischen altkatholischen Geistlichen und anderen es sei denn anglikanischen. Wenn dergleichen durchgeführt wird, entspricht es nicht der altkatholischen Lehre. Ökumenische Eucharistiefeiern im Sinne einer Interzelebration kann es nicht geben.
Beschriebene Interzelebration habe ich mit eigenen Augen gesehen, und zwar in der ak. Auferstehungskirche in Karlsruhe anlässlich des dortigen Katholikentages 1992 mit Bischof Kraft sel. und einem (dem badischen?) Landesbischof. Auch dieses Bild
http://altkatholisch.wordpress.com/page/2/ (Brotbrechung mit Fladenbrot) deutet darauf hin.
Die Kniebeugung ist einer der sinnfälligsten Unterschiede in der Weise, dem Herrn im Sakrament des Altars zu begegnen. Wer sein(e) Knie nicht zu beugen vermag (außer aufgrund körperlicher Gebrechen), bei dem fällt es schwer zu glauben, dass er das (alt-)katholische Eucharistieverständnis teilt. Dies ist auch eines der auffälligsten Widersprüche, wenn ein altkath. Geistlicher vereint mit seinem evangelischen "Kollegen" am Altar steht.
Die Vorstellung, wie jemand eine sog. Brothostie bricht, ohne Patene oder Korporale zu verwenden, und so Partikelverlust billigend in Kauf nimmt, ist mir auch nicht gerade ein Ausweis oben genannten Verständnisses.
Christ86 hat geschrieben:Weiter ist es inakzeptabel, dass man Kindern die Kommunion vor der Erstkommunion spendet, das ist keine altkatholische Lehre. Eine Ausnahme sind Kinder, die nach dem gültigen Ritus der Christkatholischen Kirche seit 2004 getauft wurden und das Sakrament der Firmung gleich anschliessend an die Taufe empfangen haben.
Die Angleichung der Initiationsriten an den Brauch der Ostkirche sehe ich nicht unproblematisch. Nicht, dass ich die Myronsalbung als Versiegelung mit Heiligem Geist für den Bereich der Ostkirchen in frage stellen möchte; sie ist ihr legitimer Brauch. Aber als Abendländer haben wir aber eine andere Überlieferung: dass es die bischöfliche Handauflegung sei, durch die der Heilige Geist mitgeteilt wird. Die in der CKK als Firmung (um-)gedeutete postbaptismale Salbung, macht den Besuch des Bischofs im "Firmalter" eigentlich überflüssig, dennoch wird/soll er beibehalten werden, ebenfalls umgedeutet (Handauflegung als bloße Stärkung). Die CCK geht hier sehr eigenwillige Wege. Solange dass so ist, muss man wohl auch von AKK im Plural reden.
Gravierender finde ich jedoch, dass in der AKKD die (ev.) Konfirmation als gleichwertig betrachtet wird, aber die folgt seiner eigenen Logik: wenn ich das Abendmahl als gleichwertig anerkenne, und somit auch den Charakter als Kirche attestiere, warum dann nicht auch andere kirchliche Handlungen anerkennen. Dass Ähnlichkeit im Ritus nicht Gleichwertigkeit heißt, wird übersehen, aber auch nicht als schlimm empfunden..schließlich wird alles
gleich-gültig und austauschbar. Wie will man da missionarische Kirche sein (einfach schon gemeint, im Sinne von anziehend wirken)?
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