Indiskretion?

Allgemein Katholisches.

Sollten die privaten Dokumente verstorbener Päpste (etc.) vernichtet werden,<br>wenn es deren ausdrücklicher Wunsch ist?

Umfrage endete am Donnerstag 18. Oktober 2007, 18:33

Ja, auf jeden Fall.
12
52%
Ja, aber sie sollten zuvor durchgesehen und Wichtiges aussortiert werden.
1
4%
Nein, sie sollten archiviert, aber nicht veröffentlicht werden.
3
13%
Nein. Die Gläubigen haben ein Recht den Inhalt dieser Dokumente zu erfahren.
1
4%
Ich habe dazu keine Meinung.
0
Keine Stimmen
Keinesfalls generell. Das muß im Einzelfall der jeweilige Nachfolger nach Sichtung entscheiden<br>(oder wen der dazu bestimmt). Maßgeblich ist das Interesse der Kirche, nicht das des Verstorbenen.
6
26%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 23

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cantus planus
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Indiskretion?

Beitrag von cantus planus »

Ein Zitat aus diesem Thread hier.
Raphael hat geschrieben:
Mutter Theresa wächst noch in meiner Achtung durch ihre schriftlich niedergelegten Gedanken, die jetzt - von ihr ungewollt - wohl veröffentlicht werden!
Diese Veröffentlichungen jedoch kommen dem Bruch des Beichtgeheimnisses gleich.
Über eine derartige Aktion war ich schon nach dem Tod des letzten Papstes etwas überrascht.

Mutter Teresa hatte ausdrücklich darum gebeten, dass ihre privaten Aufzeichnungen vernichtet werden. Nun sind sie veröffentlicht. Das gleiche beim Tod Papst Johannes Paul II.: Stanisław Dziwisz hat entgegen der ausdrücklichen Bitte des Verstorbenen seine privaten Dokumente aufbewahrt.

Ist das ein nicht zu tolerierender Vertrauensbruch? Oder ist der Inhalt der Dokumente für die Kirche und die Gläubigen so bedeutend, dass sie höher geschätzt werden als der Wunsch der Verstorbenen?
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Pit
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Re: Indiskretion?

Beitrag von Pit »

Wenn es sich um private und nicht um kirchengeschichtlich oder kirchenrechtlich bedeutende Dokumente handelt, ist die Antwort für mich eindeutig:
Nein !

Gruß, Pit
cantus planus hat geschrieben: ...
Oder ist der Inhalt der Dokumente für die Kirche und die Gläubigen so bedeutend, dass sie höher geschätzt werden als der Wunsch der Verstorbenen?
carpe diem - Nutze den Tag !

sofaklecks
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Privat

Beitrag von sofaklecks »

Ich halte die Veröffentlichung von privaten Dokumenten eines Menschen gegen seinen Willen für einen unentschuldbaren Vertrauensbruch.

Das gilt um so mehr dann, wenn höchstpersönliche Gedanken zum eigenen Ich, zu religiösen Überzeugungen, zu Gefühlen für andere betroffen sind.

Ich kenne aus eigener Erfahrung die Vesuche älterer Menschen, Unsinnigkeiten mit der Begründung durchzusetzen, das sei ihr letzter Wille. Wo nicht höchstpersönliche Dinge betroffen sind, mag man sich darüber hnwegsetzen, aber nicht bei persönlichen Aufzeichnungen. Selbst der Verweis auf kirchengeschichtliche Relevanz deckt das nicht.

Auch ein Papst und eine Mutter Theresa haben einen Anspruch darauf, dass ihr Persönlichkeitsrecht respektiert wird. gerade von denen, denen sie zu Lebzeiten vertraut haben.

sofaklecks

ad_hoc
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Beitrag von ad_hoc »

Hallo cantus planus und sofaklecks

Prinzipiell habt ihr sicher Recht mit Eurer Feststellung. Aber, das Leben von Heiligen ist immer ein außerordentliches Leben und man darf in einem solchen Fall nicht der demütigen und bescheidenen Haltung eines womöglich Heiligen, der sich selbst als zu unwichtig und zu gering einschätzt, nachgeben und die wertvollen Erkenntnisse und Erfahrungen, die leidvollen und die freudvollen Erlebnisse, Ereignisse, Zustände eines solchen Menschen einfach nur deshalb vernichten, weil er diese Schriften, die er doch verfaßt hat, der Vernichtung preiszugeben empfohlen hat.

Das beispielhafte Leben der Heiligen, so unterschiedlich es sich im Einzelfall auch darstellt, ist immer ein Wegweiser für diejenigen, die glauben wollen und sich dem Leben dieser Heiligen anvertrauen.

Gruß, ad_hoc
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ich habe eine sechste Antwortmöglichkeit ergänzt und angekreuzt.

(Die bisher sechs bedingungslos bejahenden Antworten finde ich ziemlich entsetzlich. Keiner hat ein Recht, derartig zu verfügen und Nachkommen zu binden. Zu Lebzeiten kann jeder von seinem Zeug vernichten, was er will. Dann ist Sense.

In meiner sechsten Antwortmöglichkeit meine ich selbstverständlich mit der Prüfuing durch den Nachfolger auch nur eine Prüfung gegen die Interessen der Kirche. Die posthumen Interessen des Verstorbenen sind völlig egal. Wer weiß, welche unreinen Motive den getriebenen haben.

Sechmal bedingungslos ja – ich fasse es nicht. Ihr habt doch alle ein Rad ab!)
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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Nachtrag: Wer hier bedingungslos ja sagt, der glaubt nicht an das ewige Leben.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nachtrag: Wer hier bedingungslos ja sagt, der glaubt nicht an das ewige Leben.
Wie kommst da drauf?
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sofaklecks
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Dissens

Beitrag von sofaklecks »

Das Interesse der Kirche geht dem Willen des Verstorbenen nie vor. Der Zweck heiligt keine Mittel und eine Kirche, die im Eigeninteresse sich über den Willen eines Menschen hinwegsetzt, ist keine. Das sollten die Theologen aber mittlerweile gelernt haben. Wenn Gott einem Menschen den freien Wille nicht beschneidet, dann sollte die Kirche das nicht anders besser machen wollen.

Und wer jemandem ansinnt, seine privaten Aufzeichnungen selbst zu verbrennen, bevor er stirbt, verbietet ihm eines der drei Dinge, die da neben Glaube und Liebe bleiben, nämlich die Hoffnung. Wer krank wird, hofft auf Genesung. Wer jemandem ansinnt, er solle seine privaten Erinnerungen tunlichst selbst verbrennen, bevor er stirbt, erteilt Ratschläge für Selbstmörder.

Raffaels Hinweis auf das Beichtgeheimnis ist der Schlüssel. Das Interesse der Kirche geht dem Beichtgeheimnis nie vor. Private Aufzeichnungen über Höchstpersönliches sind diesem Bereich aber noch näher als den Kontoauszügen, Steuererklärungen oder Krankenunterlagen. Seltsam, dass grosse Menschen von dem Durchnitt dieser Spezies zu Allgemeineigentum erklärt werden sollen. Auch eine Form des Sozialismus.

Jeder von uns hat wie der Mond eine dunkle Seite (Mark Twain) bzw. Stellen, die er mit den Hosen des Anstands zudeckt (Lichtenberg). Letztere sollte auch die Heilige Mutter Kirche nicht post mortem mit der Begründung eines eigenen Interesses jemandem herunterziehen. Egal aus welchem Grund.

sofaklecks

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Hoffnung auf Genesung? – Die ist eitel. Am Ende sterbe ich sowieso.

Eigeninteresse der Kirche? – Die Kirche hat kein Interesse als die höhere Ehre Gottes. Das Interesse der Kirche ist das Interesse Christi Jesu, und dessen Interesse ist unser Heil.

Was ist übrigens die Kirche, oder wofür hältst du sie? Eine Behörde? – Nein, sie ist der Leib Christi, und wir sind die Glieder. Die Gemeinschaft der Heiligen.

Mit dem Nachlaß eines, der sein Leben Jesu ganz geweiht hatte, verfährt die Kirche nach Maßgabe dessen, was der Auferbauung des Reiches Gottes und dem Seelenheil der Menschen dient.

Dies wird das Interesse des Verstorbenen und ganz in seinem Sinne sein – auch wenn er zu Lebzeiten, noch unfrei, anders disponieren wollte –, sofern er nur jetzt der Schar der Seligen angehört.

Ist er aber unter den Verdammten, verdient sein Wille ohnedies nicht, über das Interesse der Auferbauung des Reiches Gottes und das Seelenheil der Menschen gestellt zu werden.

Es ist so, wie ich oben sagte: Wer hier den Eigenwillen dessen, der nun verstorben ist, über diese genannten Dinge stellt, dem mangelt dem Glaube an das ewige Leben. Wer an das ewige Leben glaubt und sich Gott überantwortet, der braucht nichts mehr zu fürchten. Besonders nicht das Licht.
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ad_hoc
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Beitrag von ad_hoc »

Ich bin am Überlegen, ob meine Ansicht nicht doch zu korrigieren wäre.

Gruß, ad_hoc
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Peregrin
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Registriert: Donnerstag 12. Oktober 2006, 16:49

Beitrag von Peregrin »

Ich stimme eher Robert zu. Die Verfügungsgewalt eines Toten über seinen Nachlaß kann nicht absolut sein, sondern hier muß der Erbe/Nachfolger - und damit meine ich nicht "die Kirche", sondern den konkreten Entscheidungsträger - letztlich nach seinem eigenen Gewissen entscheiden. Dem Letzten Willen des Toten sollte dabei natürlich im Normalfall beträchtliches Gewicht zukommen.

Ich glaube allerdings, daß man sich heutzutage viel zu leicht und aus eitlen Gründen über solche Verfügungen hinwegsetzt.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

Carl Caiser
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Registriert: Sonntag 22. Juli 2007, 20:03

Beitrag von Carl Caiser »

Ohne Kenntnis der Einlassung Robert Ketelhohns hatte ich die erste Antwortmöglichkeit gewählt
- Jetzt würde ich - wenn es denn möglich wäre - die Letzte wählen. Danke.
Ubi spiritus domini ibi libertas!

Christian
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Registriert: Donnerstag 23. Oktober 2003, 13:27
Wohnort: duisburg

Beitrag von Christian »

Carl Caiser hat geschrieben:Ohne Kenntnis der Einlassung Robert Ketelhohns hatte ich die erste Antwortmöglichkeit gewählt
- Jetzt würde ich - wenn es denn möglich wäre - die Letzte wählen. Danke.
Ich habe zum Glück erst den Thread durchgelesen,sonst hätte ich Punkt 3 gewählt, jetzt stimme ich Robert zu,also Punkt sechs.

Gruß,

Christian
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque

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