Alles zu Bußsakrament/Beichte
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Alles zu Bußsakrament/Beichte
Ich habe zwei Fragen zum Bußsakrament:
Darf ein Nicht-Katholik das Bußsakrament empfangen?
Dürften wir Katholiken bei einem orthodoxen Priester die Beichte ablegen?
Darf ein Nicht-Katholik das Bußsakrament empfangen?
Dürften wir Katholiken bei einem orthodoxen Priester die Beichte ablegen?
- Robert Ketelhohn
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Staumelder hat geschrieben:Darf ein Nicht-Katholik das Bußsakrament empfangen?
Dürften wir Katholiken bei einem orthodoxen Priester die Beichte ablegen?
Für das Bußsakrament gilt dasselbe, was ich nebenan zur Eucharistie ge-
schrieben habe. Beichten kannst du als Katholik natürlich, bei wem du
willst, wenn der’s hören will. Bloß die Lossprechung darfst du nur von
einem katholischen Priester empfangen.
Ich habe umgekehrt auch schon Orthodoxe bei einem katholischen Prie-
ster beichten sehen, jedoch ohne Lossprechung.
In einem Notfall, einem wirklichen Notfall, sieht es natürlich anders aus.
Was auch für die Eucharistie gilt.
schrieben habe. Beichten kannst du als Katholik natürlich, bei wem du
willst, wenn der’s hören will. Bloß die Lossprechung darfst du nur von
einem katholischen Priester empfangen.
Ich habe umgekehrt auch schon Orthodoxe bei einem katholischen Prie-
ster beichten sehen, jedoch ohne Lossprechung.
In einem Notfall, einem wirklichen Notfall, sieht es natürlich anders aus.
Was auch für die Eucharistie gilt.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Re: Empfang des Bußsakraments
Dazu sagt das Kirchenrecht:Staumelder hat geschrieben:Darf ein Nicht-Katholik das Bußsakrament empfangen?
Dürften wir Katholiken bei einem orthodoxen Priester die Beichte ablegen?
Hervorhebungen von mir.CIC can. 842 — § 1 Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.
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Can. 844 — § 1. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 dieses Canons sowie des can. 861, § 2.
§ 2. Sooft eine Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es Gläubigen, denen es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden.
§ 3. Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen.
§ 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.
§ 5. Für die in den §§ 2, 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz nur nach Beratung zumindest mit der lokalen zuständigen Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine Bestimmungen erlassen.
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Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1.
§ 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.
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As Nichtkatholik katholisch beichten gehen
Erst einmal Danke für den Auszug des Kirchenrechtes - und da dort steht gläubig, denke ich kommt es darauf an wie ich meinen Glauben mit dem Herzen bekunde und lebe
Insofern denke ich schon, daß es möglich ist, katholsich beichten zug ehen, auch wenn ich nicht katholisch bin.
Allerdings wurde mir mehr wie einmal gesagt, wenn man das macht,gilt man eigentlich wieder als katholisch - sagt das Kirchenrecht dazu etwas aus?
Diesbezüglich mal neugierig bin
Insofern denke ich schon, daß es möglich ist, katholsich beichten zug ehen, auch wenn ich nicht katholisch bin.
Allerdings wurde mir mehr wie einmal gesagt, wenn man das macht,gilt man eigentlich wieder als katholisch - sagt das Kirchenrecht dazu etwas aus?
Diesbezüglich mal neugierig bin
Re: As Nichtkatholik katholisch beichten gehen
Dann bist du sicherlich katholisch,aber noch längst nicht römisch-katholisch.Natbar hat geschrieben:Erst einmal Danke für den Auszug des Kirchenrechtes - und da dort steht gläubig, denke ich kommt es darauf an wie ich meinen Glauben mit dem Herzen bekunde und lebe
Insofern denke ich schon, daß es möglich ist, katholsich beichten zug ehen, auch wenn ich nicht katholisch bin.
Allerdings wurde mir mehr wie einmal gesagt, wenn man das macht,gilt man eigentlich wieder als katholisch - sagt das Kirchenrecht dazu etwas aus?
Diesbezüglich mal neugierig bin
Der CIC macht hier den gleichen Fehler wie der Volksmund, indem er beides gleich setzt. Eigentlich meint der CIC (fast) überall da, wo von "katholisch" die Rede ist "römisch-katholisch oder uniert"
Werner
Er meint damit die katholische Kirche im eigenltichen Sinn, katholische Kriche bezeichnet eigentlich die Kirche Christi, in der man durch die Taufe Mitglied wird. Im Glaubensbekenntnis steht ja
"An die eine heilige katholische und apostolische Kirche."
Und so beten es die Orthodoxen, Anglikaner, Altkatholischen, Protestanten (bis auf vornehmlich die Deutschen Protestanten die eben wegen dieser Angst der Vermengung "christliche Kriche" einsetzen).
Denn die Kriche ist nur eine und nicht viele.
Die römisch katholische Kirche ist katholische Kirche westlicher Tradition, die Orthodoxe ist katholische Kirche östlicher Tradition,...., die Protestanten Brüder in Christus gar keiner Tradition (die lehnen sie ja ab).
LG
Fiore
PS: Das Lustige an den Protestanten in dem Fall ist, das sie die ökumenischen Konzilien voll und ganz akzeptieren, aber komischerweise sich mit dieser Entstellung des Glaubensbekentnisses selbst zu Irrenden stempeln. Sprich vor lauter Irrtümer sehen sie einen Irrtum gemäs ihrer eigenen Definition gar nicht.
"An die eine heilige katholische und apostolische Kirche."
Und so beten es die Orthodoxen, Anglikaner, Altkatholischen, Protestanten (bis auf vornehmlich die Deutschen Protestanten die eben wegen dieser Angst der Vermengung "christliche Kriche" einsetzen).
Denn die Kriche ist nur eine und nicht viele.
Die römisch katholische Kirche ist katholische Kirche westlicher Tradition, die Orthodoxe ist katholische Kirche östlicher Tradition,...., die Protestanten Brüder in Christus gar keiner Tradition (die lehnen sie ja ab).
LG
Fiore
PS: Das Lustige an den Protestanten in dem Fall ist, das sie die ökumenischen Konzilien voll und ganz akzeptieren, aber komischerweise sich mit dieser Entstellung des Glaubensbekentnisses selbst zu Irrenden stempeln. Sprich vor lauter Irrtümer sehen sie einen Irrtum gemäs ihrer eigenen Definition gar nicht.
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
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Obwohl gültig, da würde ich ein großes Fragezeichen dahinter setzen. Unerlaubt ja aber ungültig?CIC can. 842 — § 1 Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.
Innozenz II. stellt da zu einem Priester fest
Also würde mit dem Wunsch des Empfangs der Sakramente bzw. des tatsächlichen Empfangs, die Begierdentaufe einsetzen und das Sakrament (wie hier die Priesterweihe) also gültig.Der Priester, von dem Du berichtet hast, daß er ohne das Wasser der Taufe den letzten Tag beschlossen habe, ist, so behaupten Wir ohne Zögern, da er im Glauben der heiligen Mutter Kirche und im Bekenntnis des Namens Christi verharrte, von der Ursünde erlöst und hat die Freude der himmlischen Heimat erlangt. Lies außerdem das achte Buch Augustins De civitate Dei, wo man unter anderem liest: "Die Taufe wird unsichtbar gespendet, welche nicht die Verachtung der Religion, sondern die Schranke der Not ausschließt". Schlage auch das Buch des seligen Ambrosius De obitu Valentiniani auf, der dasselbe behauptet. Sind die Fragen also zur Ruhe gekommen, so halte die Auffassungen der gelehrten Väter fest und laß in Deiner Kirche Gott beständig Gebete und Opfer für den erwähnten Priester darbringen.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Da dieser Thread allgemein "Empfang des Bußsakramentes" heißt, passt folgende Meldung von kath.net hier rein...
27. Juli 2006, 11:33
,Bademeister Jesu’ laden zur Beichte am Strand ein
Um 22 Uhr beginnt die nächtliche Mission für Don Vito Canto und seine Helfer am Strand von Pescara. Sie erinnern die Passanten: „Ein Herz betet für dich auch in der Nacht“.
Pescara (www.kath.net) Bademeister Jesu: Das will Padre Vito Canto sein. Der 33-jährige Priester ist jeden Abend an der Küste entlang der mittelitalienischen Stadt Pescara unterwegs und lädt die Menschen zur Beichte ein, wie die Zeitung „La Repubblica“ berichtete. Zusammen mit einigen Helfern der Gruppe „Bagnini de Gesù“ – „Die Bademeister Jesu“ – hat er auf dem Strand ein Zelt aufgebaut.
Es dient als mobiles Gotteshaus, in dem die Menschen beichten können. Davor stehen ein Holzkreuz mit der Aufschrift „Jesus, unser Erlöser“, eine brennende Fackel und das Allerheiligste. Ab 22 Uhr beginnen die Beichten. Erkennbar sind die „Bademeister Jesu“ an roten T-Shirts.
Don Vito sitzt nicht zufällig an diesem Ort. “Wir sind hierher gegangen, weil es genau inmitten des nächtlichen Treibens ist. Unsere Botschaft ist schlicht und steht auf dem Flugblatt, das wir an alle austeilen: ,Ein Herz betet für dich auch in der Nacht’. Das Herz ist Christus in der Eucharistie. Ich bin hier, um Beichte zu hören, die uns an Gottes Liebe für uns erinnert.“
Zwischen Pizzerias, Pubs und Spiellokalen kommt es zu intensiven Begegnungen. Manch einer geht erst vorbei, dreht dann um und kommt zurück, um zu beichten, berichtet Don Vito. „Er sagt mir erst, er wisse nicht, ob er beichten soll oder nicht, aber er will auf jeden Fall reden. Aber fast alle bitten dann darum, dass ihnen ihre Sünden vergeben werden.“
Organisiert wurde die nächtliche Mission von der Pfarre San Pietro, die direkt in Strandnähe steht. „Wir müssen hinausgehen“, erklärt Pfarrer Vincenzo Amadio. „Dorthin, wo die Menschen leben, sich amüsieren und Hoffnung suchen. Unsere Kirche ist nicht länger eine, welche die Glocken läutet, um jene zu rufen, die draußen sind.“
„Es ist eine missionarische Kirche, die dorthin geht, wo die Menschen leben.“ Dass Priester auch auf den Strand gehen, findet er normal. „Wenn nur ein einziger Jugendlicher deswegen über sein Leben nachdenkt, ist es schon ein Erfolg“, meint der Pfarrer.
Warum gerade nachts evangelisiert wird, erklärt Mitarbeiterin Giselda Toppetti. „Nachts ist es dunkel, aber es ist auch die Suche und das Warten auf das Licht.“ Pfarrer Vincenzo Amadio ist überzeugt, dass die Kirche sich anstrengen muss. „Früher war es einfacher, dass die Jugendlichen in die Pfarre kamen“, meinte er. „Jetzt gibt es viel Unterhaltung außerhalb der Kirche. Und deswegen wird die Kirche wieder anziehend, wenn sie es schafft, die richtige Botschaft zu verkünden.“
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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- thaddaeus06
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Re: As Nichtkatholik katholisch beichten gehen
Uns ist etwas verloren gegangen; nämlich ein Gefühl für die Zugehörigkeit zur Kirche selbst.Natbar hat geschrieben:Insofern denke ich schon, daß es möglich ist, katholsich beichten zug ehen, auch wenn ich nicht katholisch bin.
Ich meine jetzt die römlisch-katholische Kirche, insofern sie eben doch die Fülle hat der Sakramente und des dogmatischen Lehramtes hat.
Es ist eben nicht wie wenn man hier die Sakramente empfangen kann und dazu die Zugehörigkeit in einer Gesellschaft in Kauf nehmen müsste, wie wenn man einem Bücherclub beitreten muss, um an die Bücher zu kommen.
Wenn wir erst einmal heraus haben, welchen spirituellen Wert allein die Zugehörigkeit zur Kirche hat, möchten wir sie nie mehr missen.
Katholisch sein kann ein tief-prägendes, freudiges Lebensgefühl sein und möchte es werden. Das Wissen darum ist ein geradezu verlorenes Gut - und sollte gepredigt werden.
Sicher mag eine Beichte unter gewissen Umständen möglich sein, ohne römisch-katholisch zu sein. Doch wenn wir sagen "na dann brauchen wir ja nicht katholisch sein", haben wir etwas noch nicht verstanden.
Grüße,
Johannes
Siehe auch unser Interwiev: "Der Engel und die Schwarze Kiste."Ein Gespräch über die Frage,
ob man mit der Sünde drohen soll,
über die heilige Beichte
und über die Zugehörigkeit zur Kirche
und ein Gedanke, dass ein dunkler Beichtstuhl
für unseren Schutzengel der schönste Ort der Welt sein kann.
- Mariamante
- Beiträge: 834
- Registriert: Dienstag 20. April 2004, 00:04
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Re: As Nichtkatholik katholisch beichten gehen
Zuerst noch mal der Hinweis auf die Antwort von Robert:Natbar hat geschrieben:Erst einmal Danke für den Auszug des Kirchenrechtes - und da dort steht gläubig, denke ich kommt es darauf an wie ich meinen Glauben mit dem Herzen bekunde und lebe
Insofern denke ich schon, daß es möglich ist, katholisch beichten zu gehen, auch wenn ich nicht katholisch bin.
Allerdings wurde mir mehr wie einmal gesagt, wenn man das macht,gilt man eigentlich wieder als katholisch - sagt das Kirchenrecht dazu etwas aus?
Diesbezüglich mal neugierig bin
Es ist klar, dass du die Lossprechung im Normalfall von einem römisch- katholischen Priester nur empfangen kannst, wenn du selbst römisch- katholisch bist (und hier ist natürlich die Gesinnung entscheidend).Für das Bußsakrament gilt dasselbe, was ich nebenan zur Eucharistie geschrieben habe. Beichten kannst du als Katholik natürlich, bei wem du willst, wenn der’s hören will. Bloß die Lossprechung darfst du nur von einem katholischen Priester empfangen.
Ich habe umgekehrt auch schon Orthodoxe bei einem katholischen Priester beichten sehen, jedoch ohne Lossprechung.
In einem Notfall, einem wirklichen Notfall, sieht es natürlich anders aus. Was auch für die Eucharistie gilt.
Gelobt sei Jesus Christus
Hallo zusammen,
----nach ewig langer Forenanbstinenz----
mal eine Frage aus ziemlich aktuellem Anlaß zur Beichte.
Zu einer Beichte gehört das Bekenntnis, aber muß das unbedingt mündlich sein?
Im konkreten Fall wurde dem geistlichen Begleiter ein Brief gegeben, wo alles drin stand. Beim darauffolgenden Gespräch wurde deutlich, dass das schriftliche Bekenntnis, der ernstliche Versuch war, eine echte Sprechblockade zu überwinden. Es bestand eindeutig tiefe Reue und der sehnliche Wunsch befreit zu werden.
Darf der Priester hier die Absolution erteilen oder muß er sie verweigern?
Liebe Grüße mtoto
----nach ewig langer Forenanbstinenz----
mal eine Frage aus ziemlich aktuellem Anlaß zur Beichte.
Zu einer Beichte gehört das Bekenntnis, aber muß das unbedingt mündlich sein?
Im konkreten Fall wurde dem geistlichen Begleiter ein Brief gegeben, wo alles drin stand. Beim darauffolgenden Gespräch wurde deutlich, dass das schriftliche Bekenntnis, der ernstliche Versuch war, eine echte Sprechblockade zu überwinden. Es bestand eindeutig tiefe Reue und der sehnliche Wunsch befreit zu werden.
Darf der Priester hier die Absolution erteilen oder muß er sie verweigern?
Liebe Grüße mtoto
Welcome back!mtoto hat geschrieben:Hallo zusammen,
----nach ewig langer Forenanbstinenz----
mal eine Frage aus ziemlich aktuellem Anlaß zur Beichte.
Zu einer Beichte gehört das Bekenntnis, aber muß das unbedingt mündlich sein?
Im konkreten Fall wurde dem geistlichen Begleiter ein Brief gegeben, wo alles drin stand. Beim darauffolgenden Gespräch wurde deutlich, dass das schriftliche Bekenntnis, der ernstliche Versuch war, eine echte Sprechblockade zu überwinden. Es bestand eindeutig tiefe Reue und der sehnliche Wunsch befreit zu werden.
Darf der Priester hier die Absolution erteilen oder muß er sie verweigern?
Liebe Grüße mtoto
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, die Absolution zu erteilen zu erteilen. Es ist aber Ausnahmefall - keine Regel! Dessen sollten sich beide bewusst sein... und im Gespräch wurde ja dann nochmal einiges "aufgeroll" -
ich denke echt nicht, dass die Absolution hier nicht gerechtfertigt wäre...
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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Warum hat er( der/die Pönitent(in)) den Brief nicht einfach laut vorgelesen?mtoto hat geschrieben:Hallo zusammen,
----nach ewig langer Forenanbstinenz----
mal eine Frage aus ziemlich aktuellem Anlaß zur Beichte.
Zu einer Beichte gehört das Bekenntnis, aber muß das unbedingt mündlich sein?
Im konkreten Fall wurde dem geistlichen Begleiter ein Brief gegeben, wo alles drin stand. Beim darauffolgenden Gespräch wurde deutlich, dass das schriftliche Bekenntnis, der ernstliche Versuch war, eine echte Sprechblockade zu überwinden. Es bestand eindeutig tiefe Reue und der sehnliche Wunsch befreit zu werden.
Darf der Priester hier die Absolution erteilen oder muß er sie verweigern?
Liebe Grüße mtoto
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Warum hat er( der/die Pönitent(in)) den Brief nicht einfach laut vorgelesen?mtoto hat geschrieben:Hallo zusammen,
----nach ewig langer Forenanbstinenz----
mal eine Frage aus ziemlich aktuellem Anlaß zur Beichte.
Zu einer Beichte gehört das Bekenntnis, aber muß das unbedingt mündlich sein?
Im konkreten Fall wurde dem geistlichen Begleiter ein Brief gegeben, wo alles drin stand. Beim darauffolgenden Gespräch wurde deutlich, dass das schriftliche Bekenntnis, der ernstliche Versuch war, eine echte Sprechblockade zu überwinden. Es bestand eindeutig tiefe Reue und der sehnliche Wunsch befreit zu werden.
Darf der Priester hier die Absolution erteilen oder muß er sie verweigern?
Liebe Grüße mtoto
Das Bekenntnis muß idR mündlich geschehen - hab aber nix explizites im CIC dazu finden können. can. 988 spricht vom "persönlichen Bekenntnis", wie dieses auszusehen hat, ist aber nicht festgeschrieben. (und ich gehe davon aus, dass der Brief nicht ein Multiple Choice Raster mit Sünden war)
PS: im 988 steht auch "alle Sünden seit der Taufe" müssen bekannt werden. Bloß: wer macht das so? Ich machs eigentlich immer als "Sünde seit der letzten gültigen Beichte"
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"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Weil es schon ein Riesenschritt war, es aufzuschreiben. Selbst das hatte einen jahrelangen Vorlauf, so war auch vorlesen unmöglich.Linus hat geschrieben:
Warum hat er( der/die Pönitent(in)) den Brief nicht einfach laut vorgelesen?
Das Bekenntnis muß idR mündlich geschehen - hab aber nix explizites im CIC dazu finden können. can. 988 spricht vom "persönlichen Bekenntnis", wie dieses auszusehen hat, ist aber nicht festgeschrieben. (und ich gehe davon aus, dass der Brief nicht ein Multiple Choice Raster mit Sünden war)
Naja, nächste Gesprächsgelegenheit ist in ca. 4 Wochen...
Vom inneren Gespür her steht dann eine mündliche Wiederholung an.
Liebe Grüße mtoto
Hallo zusammen
Muß nochmal eine Frage dran hängen.
Angenommen die Absolution würde bei einer Beichte verweigert, muß die nächste Beichte mit diesem Inhalt dann beim gleichen Beichtvater abgelegt werden und wenn nicht, muß man dem anderen Beichtvater sagen, daß in diesem Fall die Absolution vorher verweigert wurde?
Das ist jetzt wirklich hypothetisch, der konkrete Fall ist denke ich nun auf gutem Weg...
Liebe Grüße mtoto
Muß nochmal eine Frage dran hängen.
Angenommen die Absolution würde bei einer Beichte verweigert, muß die nächste Beichte mit diesem Inhalt dann beim gleichen Beichtvater abgelegt werden und wenn nicht, muß man dem anderen Beichtvater sagen, daß in diesem Fall die Absolution vorher verweigert wurde?
Das ist jetzt wirklich hypothetisch, der konkrete Fall ist denke ich nun auf gutem Weg...
Liebe Grüße mtoto
abgesehen davon, dass man möglichst zum gleichen Priester gehen soll, (zwecks geistlichem Wachstum)steht im can 988 so undso drin, dass man alle schweren Sünden seit der Taufe bekennen muss...
Also darfst du immer beginnen, mit deinem ersten Absichtlichen Windelschiss, damit deine Eltern mehr arbeitmit dir hatten (und wenn du jetzt sagst dass wäre keine schwee Sünde, dann bedenke dass aller drei Voraussetzungen schon da gegeben sind 1.) schwere Materie (ein so ein Krapferl ist durchaus nicht leicht) 2.) Erkenntnis der Schwere der Sünde (Das Baby weiß ja dass das Krapferl was wiegt, und dass die Eltern jetzt zusätzlich mühe haben) 3.) Freiwilligkeit : Das Baby hat den Eltern ja absichtlich ein Ei in die Hose gelegt.
Also darfst du immer beginnen, mit deinem ersten Absichtlichen Windelschiss, damit deine Eltern mehr arbeitmit dir hatten (und wenn du jetzt sagst dass wäre keine schwee Sünde, dann bedenke dass aller drei Voraussetzungen schon da gegeben sind 1.) schwere Materie (ein so ein Krapferl ist durchaus nicht leicht) 2.) Erkenntnis der Schwere der Sünde (Das Baby weiß ja dass das Krapferl was wiegt, und dass die Eltern jetzt zusätzlich mühe haben) 3.) Freiwilligkeit : Das Baby hat den Eltern ja absichtlich ein Ei in die Hose gelegt.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Hallo Linus
Das beantwortet noch nicht die Frage, ob es der gleiche Priester sein muß und ob man die verweigerte Absolution sagen muß.
Die Frage ist durchaus ernst gemeint!
Übrigens dein Beispiel hinkt, den Voraussetzung 4 ist nicht gegeben, schließlich muß man sich auch an die Untat erinnern können, gell???
LG mtoto
Das beantwortet noch nicht die Frage, ob es der gleiche Priester sein muß und ob man die verweigerte Absolution sagen muß.
Die Frage ist durchaus ernst gemeint!
Übrigens dein Beispiel hinkt, den Voraussetzung 4 ist nicht gegeben, schließlich muß man sich auch an die Untat erinnern können, gell???
LG mtoto
Aus welchem Grund würde ein Beichtvater die Absolution verweigern?mtoto hat geschrieben:Hallo zusammen
Muß nochmal eine Frage dran hängen.
Angenommen die Absolution würde bei einer Beichte verweigert,
Beichten kannst du überall - du musst halt nur sagen, dass du nicht absolviert bist - und die Umstände geändert hast (wenn die A. verweigert wurde, weil keine Reue da war oder der Wille zur Besserung fehlte - wo ich mich jedes Mal frage, wer geht zum Beichten, wenn er nicht bereut und es nicht bessern will bzw. auch, wie ein Beichtvater mal eben willkürlich entscheidet, die A. nicht zu erteilen - als ob er die negativen Gedanken des Pönitenten lesen könne - er muss doch eigentlich an´nehmen, dass dieser bereut, sonst würde er nicht kommen... ) und dann kannst du die Punkte nocheinmal sagen und die Absolution empfangenmtoto hat geschrieben:muß die nächste Beichte mit diesem Inhalt dann beim gleichen Beichtvater abgelegt werden
Ja! In jedem Fall!mtoto hat geschrieben:und wenn nicht, muß man dem anderen Beichtvater sagen, daß in diesem Fall die Absolution vorher verweigert wurde?
Gut...mtoto hat geschrieben:Das ist jetzt wirklich hypothetisch, der konkrete Fall ist denke ich nun auf gutem Weg...
Liebe Grüße mtoto
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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die vierte voraussetzung gibts nicht. es reicht wenn man weiß dass mans getan hatmtoto hat geschrieben:Übrigens dein Beispiel hinkt, den Voraussetzung 4 ist nicht gegeben, schließlich muß man sich auch an die Untat erinnern können, gell???
LG mtoto
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ich kenne einen fall, da war Reue da, der Besserungswunsch "weil es (sich) (dazu)gehört" natürlich auch oberflächlich vorhanden, jedoch hat sich der Pönitent nicht dran gemacht, es auch wirklich werden zu lassen: Linus, in der vorletzten Beichte, wo der Priester leider nicht die absolution verweigert hat.Ecce Homo hat geschrieben: wo ich mich jedes Mal frage, wer geht zum Beichten, wenn er nicht bereut und es nicht bessern will
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Hallo Linus,Linus hat geschrieben: PS: im 988 steht auch "alle Sünden seit der Taufe" müssen bekannt werden. Bloß: wer macht das so? Ich machs eigentlich immer als "Sünde seit der letzten gültigen Beichte"
da hast du can. 988 aber nicht zuende gelesen, oder?
Das Beichtgespräch würde ja sonst je nach Alter und "Sündenfrequenz" ungeahnte Längen erreichen...Can. 988 §1 CIC hat geschrieben: Der Gläubige ist verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat.
Grüße
Martin
Danke martin h, ich hab nur noch phrasisch drauf hingewiesen, ich konnt mich nicht mehr genau dran erinnern, denn mein letzter Kontakt mit dem CIC war alkoholgeschwängert...
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- Mariamante
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Wenn jemand beichtet: "Ich habe meinem Nachbarn 7 Sack Weizen gestohlen- doch halt- nein- sagen wir 8 denn den 8. hole ich mir morgen!Ecce Homo hat geschrieben: Aus welchem Grund würde ein Beichtvater die Absolution verweigern?
........oder wenn jemand in einem sündhaften Verhältnis lebt, und nicht bereit ist dieses Verhältnis zu beenden.
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- cantus planus
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- Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg
Nun, der Beichtvater sollte schon eine Reue feststellen.
Ansonsten würde das Prinzip, dass Katholiken alles dürfen - sie müssten es nur beichten, stimmen.
Ich suche gerade in meinen Hirnwindungen nach einer Vorschrift, die besagt, dass Priester von besonders schweren Verfehlungen (mehrfachen Mord z.B.) erst nach Rücksprache mit dem Bischof lossprechen dürfen. Bin ich da auf dem Holzweg?
Ansonsten würde das Prinzip, dass Katholiken alles dürfen - sie müssten es nur beichten, stimmen.
Ich suche gerade in meinen Hirnwindungen nach einer Vorschrift, die besagt, dass Priester von besonders schweren Verfehlungen (mehrfachen Mord z.B.) erst nach Rücksprache mit dem Bischof lossprechen dürfen. Bin ich da auf dem Holzweg?
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Hier ein nettes Beispiel für verweigerte AbsolutionEcce Homo hat geschrieben: Aus welchem Grund würde ein Beichtvater die Absolution verweigern?
http://catholicism-wow.de/stones-beichte.htm
Mariamante, hast du mein Posting auch zuende gelesen? Anscheinend nicht, denn ich habe weiter geschrieben:Mariamante hat geschrieben:Wenn jemand beichtet: "Ich habe meinem Nachbarn 7 Sack Weizen gestohlen- doch halt- nein- sagen wir 8 denn den 8. hole ich mir morgen!Ecce Homo hat geschrieben: Aus welchem Grund würde ein Beichtvater die Absolution verweigern?
........oder wenn jemand in einem sündhaften Verhältnis lebt, und nicht bereit ist dieses Verhältnis zu beenden.
wenn die A. verweigert wurde, weil keine Reue da war oder der Wille zur Besserung fehlte - wo ich mich jedes Mal frage, wer geht zum Beichten, wenn er nicht bereut und es nicht bessern will bzw. auch, wie ein Beichtvater mal eben willkürlich entscheidet, die A. nicht zu erteilen - als ob er die negativen Gedanken des Pönitenten lesen könne - er muss doch eigentlich an´nehmen, dass dieser bereut, sonst würde er nicht kommen...
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
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