Ein paar Beispiele für Segnungen:
- Bei der Kommunionausteilung macht der Kommunionhelfer den Kindern ein Kreuzzeichen auf die Stirn.
- Beim Blasiussegen ist dem Laien der Handsegen selbstverständlich nicht gestattet. Statt dessen kann er dem zu Segnenden ein Kreuzzeichen auf die Stirn machen.
- Der Laie sagt nicht "Der Herr sei mit euch", da die Antwort "Und mit deinem Geiste" sich auf den Geist der Weihegnade bezieht.
- Im Prinzip dürfte jeder sein
Weihwasser selber segnen. Macht aber keiner, da das
Weihwasser, das man aus der Kirche holt, viel zeichenhafter ist. Das gleiche gilt für Andachtsgegenstände.
seccovenis hat geschrieben:ist das legitim
Benediktionale, S. 16 hat geschrieben:Priester, Diakon oder beauftragter Laie segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben.
Wenn dein Pfarrer dich dazu beauftragt, dürftest du die Speisensegnung auch selbst durchführen. (Ob das sinnvoll wäre, ist noch eine andere Frage.) Aber du segnest ja gar nicht, du besprengst nur.
Wer einen Menschen verurteilt, kann irren. Wer ihm verzeiht, irrt nie. (Heinrich Waggerl)