Seite 1 von 3

Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Montag 24. August 2009, 23:16
von Cordoba
Eine Abgeordnete der Linkspartei gibt eine kleine Vorlesung in praktischer Misantrophie:
Um den philosophisch-emotionalen Part der leidenschaftlich und meist heuchlerisch geführten „Abtreibungsdebatte“ vorweg zu nehmen: Das Selbstbewusstsein, also das Sich-selbst-erkennen-können eines Menschen bildet sich zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr. Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit. Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze. Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er – rein ontologisch betrachtet – aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie „Mensch“ zugeordnet werden muss.

Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als „Mord“ bezeichnet werden, da schlicht niemand ermordet wird. Punkt.
[...]
Sorry, aber mir kommt es hoch :kotz:

Das ist mehr als Utilarismus, das ist praktizierte Misantrophie. Der nächste Schritt ist dann Sozialdarwinismus mit "Selektion" und anderen Menschenschlächtereien? Naja, man hat ja darin Erfahrung - auch in roten Kreisen.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Montag 24. August 2009, 23:23
von Marion
Das ist brutal was da aus dem Mund einer fortgeschrittenen Kaulquappe kommt Bild

Man könnte meinen sie stammt wahrhaftig von irgendnem Otterngezücht ab

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Montag 24. August 2009, 23:38
von lifestylekatholik
noiram hat geschrieben:Das ist brutal was da aus dem Mund einer fortgeschrittenen Kaulquappe kommt Bild
Was denn, das ist doch eine verbreitete Ansicht? Das ist weder neu noch auf die Linkspartei beschränkt.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Montag 24. August 2009, 23:42
von Marion
Wo ich wohn ist das nicht so. Hier ist Abtreibung noch verboten.
Mich gruselts und mir ist schlecht

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Montag 24. August 2009, 23:45
von lifestylekatholik
noiram hat geschrieben:Wo ich wohn ist das nicht so. Hier ist Abtreibung noch verboten.
Mich gruselts und mir ist schlecht
Auch in Deutschland ist Abtreibung verboten. :doktor:

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Montag 24. August 2009, 23:47
von Sempre
Woran wir erkennen, dass die Bundesrepublik kein Rechtsstaat ist.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 00:05
von cantus planus
Auch das ist falsch. Wir haben ein sehr solides Grundgesetz, das Rechtsstaatlichkeit garantiert.

Es ist noch nie etwas beschlossen worden, ohne das man vorher das Grundgesetz geändert hätte... :breitgrins:

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 00:22
von anneke6
Diesen Vergleich mit Meerestieren hat schon vor Jahren Eugen Drewermann gebracht. Zeigt letztendlich, daß der Sprecher die Gottesebenbildlichkeit des Menschen nicht begriffen hat.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 00:26
von Maurus
Aufgrund ihrer Unbestimmtheit dient die oben zitierte Ansicht wohl dazu, die ideologische Basis für das Abspritzen von Apallikern, Dementen etc pp zu bereiten. Auf die passt die Definition nämlich auch.

:kotz:

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 00:36
von lifestylekatholik
Maurus hat geschrieben:Aufgrund ihrer Unbestimmtheit dient die oben zitierte Ansicht wohl dazu, die ideologische Basis für das Absprizen von Apallikern, Dementen etc pp zu bereiten. Auf die passt die Definition nämlich auch.
Ja, natürlich. Zuletzt schön vorgeführt anlässlich des Wirbels um Walter Jens’ öffentliche Demenz.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 00:38
von Maurus
Cordoba hat geschrieben:Eine Abgeordnete der Linkspartei gibt eine kleine Vorlesung in praktischer Misantrophie:
Gibt's das eigentlich auch irgendwo online? Das erleichtert die Weiterverwendung, danke :).

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 00:45
von Robert Ketelhohn
Die Autorin ist Asja Huberty aus Lübeck, geboren 1987 in Eutin.
Zur Person:
http://www.hl-live.de/aktuell/bilder/as ... G19613.jpg
asja.huberty@linkspartei-luebeck.de
Die Quelle obigen Zitats:
http://www.scharf-links.de/51..html?&t ... f84eac8591

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 01:06
von Nassos
Erstens: die Dame ist keine Kaulquappe, sie ist ein Mensch.

Zweitens: die Frau sieht jung aus. Vielleicht sollte man sie an ihr eingetrichtetes Geschwätz erinnern, wenn sie mal schwanger ist. Vielleicht nutzt sie ja eine zweite Chance zur Besinnung (unabhängig von Christentum und was weiß ich...).

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 08:58
von regina 32
Nun, ein unqualifizierter Kommentar von meiner Seite: alle Amphibien in Deutschland sind geschützt und dürfen nicht abgemurkst werden :P

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 09:10
von Paul Heliosch
regina 32 hat geschrieben:...alle Amphibien in Deutschland sind geschützt und dürfen nicht abgemurkst werden :P
...und wie sind die Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung?

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 09:19
von cantus planus
Paul Heliosch hat geschrieben:
regina 32 hat geschrieben:...alle Amphibien in Deutschland sind geschützt und dürfen nicht abgemurkst werden :P
...und wie sind die Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung?
Wahrscheinlich wie bei der eigentlich verbotenen Abtreibung. Keine.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 09:32
von Nueva
Quatsch, als Strafe muss man eine hohe Geldsumme an den Tierschutzverein zahlen.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 09:44
von Maurus
Ein paar Gedanken dazu:
Um den philosophisch-emotionalen Part der leidenschaftlich und meist heuchlerisch geführten „Abtreibungsdebatte“ vorweg zu nehmen:
Warum die Abtreibungsdebatte heuchlerisch geführt wird, führt die Autorin leider nicht weiter aus. Stattdessen müht sie sich an der alten Methode, per Umdefinition ein Unrecht in ein Recht zu verwandeln. Im Prinzip eine ähnliche Methode wie bei den Nazis, die durch Umgestaltung des § 1 BGB die Rechtsfähigkeit von Nicht-Volksgenossen abschaffen wollten.
Das Selbstbewusstsein, also das Sich-selbst-erkennen-können eines Menschen bildet sich zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr. Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit.
"Zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr." Was ist nun die Konsequenz daraus? Dass auch ein Einjähriger nicht ermordet werden kann? Und wie lässt sich die Unschärfe "zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr" in einen strafrechtlichen Schutz umsetzen? Der Richter wird ja kaum prüfen können, ob sich das ermordete Kleinkind schon aus den begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten eines Tieres befreit hat.

Strafrechtlich gesehen - und dahin geht ja die Argumentation hier, ist das schlichtweg nicht haltbar. Denn das Strafrecht nimmt durchaus zur Kenntnis, dass ein Einjähriger seine Umwelt noch nicht voll wahrnehmen kann. Ein Einjähriger kann - strafrechtlich gesehen - zB nicht heimtückisch ermordet werden, denn nach der strafrechtlichen Definition ist hierfür eine Arglosigkeit des Opfers notwendig, die aber voraussetzt, dass der Opfer überhaupt einen Argwohn entwickeln kann. Bei Säuglingen geht man davon nicht aus. Andere Mordmerkmale aber lassen sich natürlich auch an einem Kleinkind verwirklichen, da es nicht immer auf den Geisteszustand ankommt. Daher ist zB die grausame (=Mordmerkmal) Tötung eines Kindes Mord.
Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze.
Unklar bleibt hier, warum nun auf Embryonen oder Föten abgestellt wird. Gilt das Gesagt nun nur für diese, oder sind auch die Kleinkinder eingerechnet, die sich noch nicht von den "begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten eines Tieres" befreit haben? Wenn nein, was sollte dann diese Ausführung überhaupt bezwecken?
Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er – rein ontologisch betrachtet – aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie „Mensch“ zugeordnet werden muss.
Und nur darauf kommt es an. Das Strafrecht interessiert sich nicht für evolutionäre Stufen oder Entwicklungsstadien. Mensch ist Mensch. Aus. Übrigens kann ein Embryo bereits Milliardär sein, nämlich wenn der Vater sein Vermögen der nachfolgenden Generation vermacht hat und gleich darauf noch vor der Geburt des Erben verstorben ist. Ein Embryo kann also Vermögen haben - kann eine Kaulquappe das auch? Nein.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als „Mord“ bezeichnet werden, da schlicht niemand ermordet wird. Punkt.
[...]
Ein juristischer Grundkurs wäre anzuraten.

Das ist mehr als Utilarismus, das ist praktizierte Misantrophie. Der nächste Schritt ist dann Sozialdarwinismus mit "Selektion" und anderen Menschenschlächtereien? Naja, man hat ja darin Erfahrung - auch in roten Kreisen.[/quote]

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 10:07
von lifestylekatholik
Maurus hat geschrieben:Ein juristischer Grundkurs wäre anzuraten.
Wozu? Weil du ihre ethisch-philosophischen Überlegungen (wie gelungen sie auch immer sein mögen) als Juristensprech missverstehst?

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 10:20
von cantus planus
Ich nehme an, die junge Dame quackt nur nach, was ihr die Altvorderen ihrer Partei vorgesprochen haben.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 12:43
von Paul Heliosch
cantus planus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
regina 32 hat geschrieben:...alle Amphibien in Deutschland sind geschützt und dürfen nicht abgemurkst werden :P
...und wie sind die Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung?
Wahrscheinlich wie bei der eigentlich verbotenen Abtreibung. Keine.
Nach Lektüre des Paragraphen finde ich den Verweis auf das Vorhandensein von "Vernunft" zur Beurteilung der Anwendung der Rechtsfolgen bemerkenswert.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 13:12
von Robert Ketelhohn
Maurus hat geschrieben:Ein Einjähriger kann - strafrechtlich gesehen - zB nicht heimtückisch ermordet werden, denn nach der strafrechtlichen Definition ist hierfür eine Arglosigkeit des Opfers notwendig, die aber voraussetzt, dass das Opfer überhaupt einen Argwohn entwickeln kann. Bei Säuglingen geht man davon nicht aus.
Ist das im Ernst gängige Rechtsprechung? – Das ist ja furchtbarste Nazi- und
Euthanasistenjustiz. Recht ist das Gegenteil: Gerade wenn ein Säugling keinen
Argwohn entwickelt, ist er arglos, die Heimtücke also gegeben und die Tat
Mord.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 13:14
von Robert Ketelhohn
cantus planus hat geschrieben:Ich nehme an, die junge Dame quackt nur nach, was ihr die Altvorderen ihrer Partei vorgesprochen haben.
Nein, solche Sprüche sind im Westen gewachsen.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 13:18
von Sebastian
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Ich nehme an, die junge Dame quackt nur nach, was ihr die Altvorderen ihrer Partei vorgesprochen haben.
Nein, solche Sprüche sind im Westen gewachsen.
Genau, allerdings hat sie es wohl bisher versäumt mal ein Buch über die Schwangerschaft zu lesen. Darin steht so einiges, was und wie ein Kind im Mutterleib alles so empfindet. :roll:

also: Nachsitzen!

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 13:52
von Raphael
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Ein Einjähriger kann - strafrechtlich gesehen - zB nicht heimtückisch ermordet werden, denn nach der strafrechtlichen Definition ist hierfür eine Arglosigkeit des Opfers notwendig, die aber voraussetzt, dass das Opfer überhaupt einen Argwohn entwickeln kann. Bei Säuglingen geht man davon nicht aus.
Ist das im Ernst gängige Rechtsprechung? – Das ist ja furchtbarste Nazi- und
Euthanasistenjustiz. Recht ist das Gegenteil: Gerade wenn ein Säugling keinen
Argwohn entwickelt, ist er arglos, die Heimtücke also gegeben und die Tat
Mord.
In der Rechtsprechung des BGH findet sich folgendes:
13 Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass einem Kleinstkind gegenüber heimtückisches Handeln in der Regel nicht möglich ist, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen. Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Begriff der Heimtücke auf etwas Heimliches hindeutet, man eine böse Absicht aber nur vor jemanden verheimlichen kann, der an sich in der Lage ist, sie wahrzunehmen (BGHSt 4, 11; 8, 216, 218). Hier war jedoch das Opfer Lisa-Marie bereits fünf Jahre und vier Monate alt, also in einem Alter, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und danach versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren (vgl. BGH NJW 1978, 705; NStZ 1995, 230 jeweils für ein dreijähriges Kind). Der neue Tatrichter wird deshalb festzustellen haben, ob Lisa-Marie in diesem Sinne normal entwickelt und damit in der Lage war, den Angriff auf ihr Leben in irgendeiner Weise zumindest zu erschweren.
16 a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht hier - wie vom Landgericht zutreffend erwogen - das Alter des Tatopfers von nur einem Jahr und neun Monaten entgegen. Das altersgerecht entwickelte Kleinkind Hannes war unter den hier gegebenen Umständen zum Argwohn zumal gegenüber seinem eigenen Vater bereits konstitutionell nicht fähig und konnte deshalb nicht heimtückisch getötet werden (vgl. BGHSt 4, 11; MünchKomm-Schneider, § 211 Rdn. 134).
(Quelle: BGH 2. Strafsenat, Entscheidungsdatum: 10.03.2006, Aktenzeichen: 2 StR 561/05)

Demzufolge ist Maurus Aussage korrekt!

Die Namen der Richter, von denen dieses "Urteil" gefällt wurde, lauten:
Rissing-van Saan
Rothfuß
Fischer
Roggenbuck
Appl

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 13:57
von overkott
Das Bewusstsein bestimmt das Sein - wie sich die Argumente doch mit der Interessenlage ändern.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 14:05
von anneke6
Was für Penner arbeiten eigentlich im Bundesgerichtshof? Jurastudenten waren noch nie meine besten Freunde, aber das…
Was ist bitte sehr ein normal entwickeltes Kind? :glubsch: Jedes Kind entwickelt sich anders, und ob ein Kind um Hilfe schreit, hängt auch nicht immer mit der Entwicklung zusammen. Manche Erwachsenen schreien nicht um Hilfe, weil sie vor Angst gelähmt sind.
anneke6, galt im Kindesalter als zurückgeblieben…

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 14:08
von lifestylekatholik
@Anneke: Wieso Penner? Juristen.

Raphael führt aus einer Entscheidung des BGH an:
Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Begriff der Heimtücke auf etwas Heimliches hindeutet, man eine böse Absicht aber nur vor jemanden verheimlichen kann, der an sich in der Lage ist, sie wahrzunehmen
Nur mal als Nebenbemerkung: »Heimtücke« geht zurück auf Tücke und auf hämisch, bzw. die mittelhochdeutsche Form »hem«, die »aufsässig, böswillig« bedeutet. Aber offensichtlich ist da wohl ein Bedeutungswandel eingetreten.

Kottis Bemerkung finde ich übrigens treffend.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 14:14
von anneke6
lifestylekatholik hat geschrieben:@Anneke: Wieso Penner? Juristen.
Na toll, dann sind es eben Juristen, die sich mit Paragraphen auskennen…mit der menschlichen Psyche aber nicht, wie man an diesem Fall sieht.

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 14:30
von Marion
Wie sieht das eigentlich mit einem schlafenden Menschen aus oder mit jemand der kurz bewusstlos ist?

Da könnte man sagen, der ist grad kein Mensch und somit kann man ihn ohne gegen das Gesetz zu verstoßen umbringen :hae?:

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 14:38
von Raphael
noiram hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich mit einem schlafenden Menschen aus oder mit jemand der kurz bewusstlos ist?

Da könnte man sagen, der ist grad kein Mensch und somit kann man ihn ohne gegen das Gesetz zu verstoßen umbringen :hae?:
Auch darüber läßt sich das schon zitierte Urteil aus:
12 a) Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.). Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGHSt 32, 382, 384). Arglos ist regelmäßig auch der Schlafende, wenn er einschläft. Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde; in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit. Arglos ist er hingegen nicht nur, ehe er einschläft. Wer sich zum Schlafen niederlegt, nimmt die Arglosigkeit mit in den Schlaf; sie begleitet ihn, auch wenn er sich ihrer nicht mehr bewusst ist. Das besonders Gefährliche und Tückische, das den Täter lebenslanger Freiheitsstrafe aussetzt, liegt darin, dass er sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 23, 119, 120 f.).

Re: Abgeordnete der Linkspartei: Säuglinge = Kaulquappen

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 15:49
von Marion
Der Unterschied ist also, daß sich ein erwachsener Mensch bewusst (weil er vertraut daß ihm keiner was tut) zum schlafen legt?

Also passt auf, daß ihr nicht mehr auf der Tastatur einpennt, sonst verwechselt man euch noch mit ner Kaulquappe.

Ist es eigentlich die "anerkannte Wissenschaft" die unsere Rechtsprechungen und Gesetze durcheinanderbringen?