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Sozialstunden

Verfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 15:52
von Raphaela
Mal eine Frage, vor allem an Juristen:
Ich habe immer gedacht, Sozialstunden machen nur junge Leute, die eben (noch nicht) zu einer Vorstrafe, Bewährung.... verurteilt werden und wenn das Vergehen nicht so schlimm ist.
Jetzt bin ich aber auf eine ca. 50 jährige Frau gestoßen, die Sozialstunden ableistet. Daher die Frage, wann bekommt jemand Sozialstunden "aufgebrummt", welche Vergehen können dazu führen und wieviel Stunden darf dies höchstens dauern. - Wenn ich das z. B. bei dieser Person richtig mitbekommen habe, macht die es mindestens acht Wochen täglich (!) und das jeden Tag vier Stunden

Und wo kann jemand Sozialstunden machen

Kann man öfters zu Sozialstunden verurteilt werden, oder geht es dann gleich mit einer härterern Strafe weiter?

Verfasst: Montag 21. Juli 2008, 19:58
von ar26
@ Raphaela

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, sagen wir Juristen ungern etwas. Möglicherweise haben sich die Kollegen daher auch etwas zurückgehalten.

Denkbar wäre in Deinem Fall, daß es sich um eine Auflage nach § 153a I Nr. 3 StPO handelt.

Ein Strafverfahren kann von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Dies wird insbesondere dann gemacht, wenn es sich hinsichtlich der Schwere des Vorfalls, den Umständen etc. nicht lohnen würde, die ganze Sache bis zur Hauptverhandlung zu bringen bzw. abzuurteilen. Rechtsfolge der Einstellung ist, daß der Beschuldigte/Angeklagte nicht verurteilt und somit nicht bestraft wird.

Eine solche Einstellung kann auch gegen Auflage durchgeführt werden um dem Gerechtigkeitsprinzip etwas mehr zu genügen. Eine solche Auflage kann zum Beispiel das Ableisten gemeinnütziger Arbeit sein.

Klassische Beispiele sind Strafverfahren in Wirtschaftssachen (Insolvenzverschleppung) oder auch Unfallflucht beim Ausparken. Sozialstunden werden gern verauflagt, wenn der Betreffende eine Geldauflage nicht zahlen kann.

Verfasst: Montag 21. Juli 2008, 21:45
von Raphaela
Ich kenne den genauen Sachverhalt ja auch nicht, weil ich die Frau nicht fragen wollte, warum sie Sozialstunden ableisten muss.

Aber wie geschrieben: Ich hatte mich einfach gewundert, weil ich (als absoluter Laie) immer dachte, Sozialstunden beträfe nur Jugendliche.

Verfasst: Montag 21. Juli 2008, 21:47
von cantus planus
Ach, Raphaela, beschreib doch einfach, was du verzapft hast. Wir sind hier ja unter uns! :mrgreen:

Verfasst: Dienstag 22. Juli 2008, 18:29
von Baron
Also ich kann mir das eigentlich auch mehr bei einer Einstellung vorstellen.

Zu erwähnen wäre hier noch eine Auflage nach § 56b I Nr. 3 StGB

Verfasst: Samstag 26. Juli 2008, 16:17
von Raphaela
cantus planus hat geschrieben:Ach, Raphaela, beschreib doch einfach, was du verzapft hast. Wir sind hier ja unter uns! :mrgreen:
?????
Weiß jetzt nicht, was du mir damit sagen willst.
Tatsache ist jedenfalls, dass ich in einem Altenheim arbeite, in dem hin und wieder ein paar Leute Sozialstunden ableisten. - Einigen ist dies egal und die kommen dann nach ein oder zweimal nicht mehr, obwohl sie anscheinend noch öfters kommen sollen, wie ich mitbekommen habe.
Aber diese Frau scheint das richtig ernst zu nehmen und ist wirklich täglich da. - Aber nachdem ich sie ja nicht kenne, frage ich natürlich auch nicht,was sie denn "verbrochen" hat.

Bei einer Jugendlichen hatte ich mal mitbekommen, dass die für Schwarzfahren 60 Sozialstunden ableisten musste. Da habe ich mir gedacht, dass die bestimmt des öfteren schon Schwarzgefahren ist, bei so vielen Stunden.

Verfasst: Samstag 26. Juli 2008, 16:18
von Raphaela
Baron hat geschrieben:Also ich kann mir das eigentlich auch mehr bei einer Einstellung vorstellen.

Zu erwähnen wäre hier noch eine Auflage nach § 56b I Nr. 3 StGB
Was steht da drin?

Verfasst: Samstag 26. Juli 2008, 16:36
von cantus planus
Raphaela hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Ach, Raphaela, beschreib doch einfach, was du verzapft hast. Wir sind hier ja unter uns! :mrgreen:
?????
Weiß jetzt nicht, was du mir damit sagen willst.
Tatsache ist jedenfalls, dass ich in einem Altenheim arbeite, in dem hin und wieder ein paar Leute Sozialstunden ableisten.
Ach so. Ich dachte, es wären deine Stunden. Da habe ich wohl was überlesen. ;D :mrgreen:

Schwarzfahren oder Ladendiebstähle (i. w. S. Beschaffungskriminalität) sind mir aus dem Kirchendienst als häufigste Ursachen bekannt. Richtig ist auch, dass gerade bei den Jugendlichen viele einfach nicht mehr kommen. Ihnen ist wohl oft der Ernst der Lage nicht klar - bzw. die Chance, die sie haben.

Zum konkreten juristischen Hintergrund kann ich leider nichts sagen.

Verfasst: Montag 28. Juli 2008, 04:32
von Baron
§ 56b Strafgesetzbuch

Auflagen

(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,

1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.


Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.

(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.

Verfasst: Sonntag 3. August 2008, 12:46
von Raphaela
ar26 hat geschrieben: Klassische Beispiele sind Strafverfahren in Wirtschaftssachen (Insolvenzverschleppung) oder auch Unfallflucht beim Ausparken. Sozialstunden werden gern verauflagt, wenn der Betreffende eine Geldauflage nicht zahlen kann.
Insolvenzverschleppung? Könnte ich mir inzwischen gut vorstellen, dass dies der Fall ist, da ich vor ein paar Tagen so nebenbei mitbekommen habe, dass diese Frau meinte, sie meldet sich bei uns im Betrieb immer an der Pforte, da sie es von den Leuten in ihrem Betrieb auch verlangt, sonst gibt es kein Geld.
Außerdem kommt sie täglich mindestens 30 km angefahren - mit einem dicken BMW!

Verfasst: Sonntag 3. August 2008, 13:55
von ad_hoc
Ich hoffe aber doch, dass dieser BMW einen anderen Halter besitzt. ;)

Gruß, ad_hoc

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 13:05
von overkott
Kann man seine Sozialstunden eigentlich auch in der CSU ableisten?

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 13:11
von ar26
overkott hat geschrieben:Kann man seine Sozialstunden eigentlich auch in der CSU ableisten?
Ich gebe zu, daß es nicht richtig ist, auf eine derartige Frage von Overkott ernsthaft zu antworten; aber ich bin Jurist, was soll ich machen.

Da die CSU zivilrechtlich als eingetragener Verein organisiert und mE auch als gemeinnützig beim Finanzamt anerkannt ist (wegen Parteienprivileg) wäre es theoretisch möglich, Sozialstunden auch bei der CSU abzuleisten. Allerdings dürfte keine StA und kein Richter dies akzeptieren, da er Gefahr liefe, daß Gebot der politischen Neutralität zu verletzen.

Ergo overkott, musst Dir was anderes raussuchen :mrgreen:.

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 13:31
von overkott
ar26 hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Kann man seine Sozialstunden eigentlich auch in der CSU ableisten?
Ich gebe zu, daß es nicht richtig ist, auf eine derartige Frage von Overkott ernsthaft zu antworten; aber ich bin Jurist, was soll ich machen.

Da die CSU zivilrechtlich als eingetragener Verein organisiert und mE auch als gemeinnützig beim Finanzamt anerkannt ist (wegen Parteienprivileg) wäre es theoretisch möglich, Sozialstunden auch bei der CSU abzuleisten. Allerdings dürfte keine StA und kein Richter dies akzeptieren, da er Gefahr liefe, daß Gebot der politischen Neutralität zu verletzen.

Ergo overkott, musst Dir was anderes raussuchen :mrgreen:.
Wie ist das mit Zivis?

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 15:27
von Raphaela
overkott hat geschrieben: Wie ist das mit Zivis?
Zivildienst und Sozialstunden sind total unterschiedliche Sachen!

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 16:07
von overkott
Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Wie ist das mit Zivis?
Zivildienst und Sozialstunden sind total unterschiedliche Sachen!
Was ist der Unterschied?

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 16:09
von ar26
@overkott
Schreibst Du ein Buch?

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 17:11
von overkott
ar26 hat geschrieben:@overkott
Schreibst Du ein Buch?
Warum?

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 17:36
von ar26
Weil Du so eigenartige Sachen fragst.

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 20:36
von cantus planus
Nein. Würde er es aufschreiben, würde er es selber merken.

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 22:15
von overkott
Was würde ich merken?

Verfasst: Mittwoch 27. August 2008, 22:30
von overkott
Gute Nacht.

Verfasst: Donnerstag 28. August 2008, 15:34
von Raphaela
@ overkott
Kann es sein, dass du Sozialstunden mit dem freiwilligen sozialem Jahr verwechselst?

Verfasst: Freitag 29. August 2008, 16:08
von overkott
Nein.

Verfasst: Mittwoch 3. September 2008, 07:44
von overkott
@ Raphaela

Wie kommst du auf freiwilliges soziales Jahr?

Verfasst: Samstag 6. September 2008, 12:28
von Raphaela
overkott hat geschrieben:@ Raphaela

Wie kommst du auf freiwilliges soziales Jahr?
Klingt für manche ähnlich und ist im sozialen Bereich.