Nach der Einigung im Maultaschenstreit, der den Arbeitgeber teuer zu stehen kam, jetzt dieses Urteil!

Ich halte das für sehr unerfreulich. Als Arbeitgeber ist man ja ohnehin schon der A... der Nation und dem sozialistischen deutschen Arbeitsrecht ausgeliefert. Und jetzt muss man sich auch noch beklauen lassen?cantus planus hat geschrieben:Ein erfreuliches Urteil: http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 66,.html
Das ist eines der vielen Folgeprobleme. Wo zieht man da die Grenze? Eine gewisse Grenze gibt es im Strafrecht ohnehin schon dahingehend, dass Bagatelldiebstähle (lt. Rspr. m.W.n. <20 €) ein absolutes Antragsdelikt sind, also nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Aber wenn dieser Wille des Geschädigten da ist, dann ist es so.cantus planus hat geschrieben:Nachtrag: Ich sehe natürlich die grundsätzliche Problematik dieser Entscheidung, die vermutlich viele weitere Urteile nach sich zieht, die im Einzelfall ber die Verhältnismäßigkeit richten müssen.
Aber erst, nachdem du mindestens dreißig Jahre im Laden standest!Christian hat geschrieben:Ich klaue jetzt nur Sachen die einen Wert unter 1€ haben ist eh ein Bagatelldelikt.
Ist das jetzt auch Sarkasmus oder ernst gemeint?Christian hat geschrieben:Ich klaue jetzt nur Sachen die einen Wert unter 1€ haben ist eh ein Bagatelldelikt. Das Urteil ist eine Unverschämtheit und ein Schlag ins Gesicht für jeden Arbeitgeber, sei es eine Maultasche, Frikadelle oder Pfandbon der Arbeitgeber wird geschädigt und muß noch den Dioeb weiter beschäftigen. Typisch für diese Bananenrepublik.![]()
Und da schnalle ich jetzt endgültig ab. Wie wäre es denn noch mit Lichterketten, Mahnwachen und dem Bundesverdienstkreuz?Spiegel online hat geschrieben:Ein Komitee "Solidarität mit Emmely" aus Gewerkschaftern und politischen Gruppierungen hatte nach der Kündigung zu Protestaktionen und Kaufboykotten aufgerufen.
Siehst du, das hatte ich nicht mitbekommen. In diesem Fall sehe ich es auch klar, dass ein Vertrauensbruch vorliegt. Ich dachte immer, sie hätte Bons eingelöst, die halt irgendwo herumlagen.HeGe hat geschrieben:Wenn man sich den Artikel mal durchliest, wird die Sache im Übrigen noch grotesker. Die Dame hat die Bons ja nicht irgendwo im Müll gefunden, sondern hat sie von ihrer Filialleiterin zur Aufbewahrung bekommen, falls sich der Besitzer noch meldet. Irgendwann hat sie die Dinger dann entgegen dieser Anweisung selber eingelöst. Wenn das kein Vertrauensbruch ist, weiß ich es auch nicht.
Vielleicht reicht es demnächst auch 30 Jahre Stammkunde oder nur drei Jahre beschäftigt gewesen zu sein, da eine fristlose Kündigung auch dann unzumutbar wäre. Die Richter sind meiner Meinung nach durch Politik, Gewerkschaften und Medien sturmreif geschossen worden. Das Urteil ist ein Witz. Ich habe selber ein Geschäft und weiß auch warum nur ich kassieren darf. Vor einem Arbeitsgericht ist der Arbeitgeber meistens der Dumme, das ist Sozialismus pur.cantus planus hat geschrieben:Aber erst, nachdem du mindestens dreißig Jahre im Laden standest!Christian hat geschrieben:Ich klaue jetzt nur Sachen die einen Wert unter 1€ haben ist eh ein Bagatelldelikt.
Lebt denn nicht jeder "ehrbare Kaufmann" vom Diebstahl? Manche haben sich damit zu Milliardären geklaut.Christian hat geschrieben:Ich habe selber ein Geschäft und weiß auch warum nur ich kassieren darf. Vor einem Arbeitsgericht ist der Arbeitgeber meistens der Dumme, das ist Sozialismus pur.
Die armen Arbeitgeber. Wo kann ich denn spenden?HeGe hat geschrieben:Ich halte das für sehr unerfreulich. Als Arbeitgeber ist man ja ohnehin schon der A... der Nation und dem sozialistischen deutschen Arbeitsrecht ausgeliefert. Und jetzt muss man sich auch noch beklauen lassen?cantus planus hat geschrieben:Ein erfreuliches Urteil: http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 66,.html
HeGe hat geschrieben: Wie wäre es denn noch mit Lichterketten, Mahnwachen und dem Bundesverdienstkreuz?![]()
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Zumindest ist dieses Urteil eine Bestätigung der Chaostheorie:cantus planus hat geschrieben:Ein erfreuliches Urteil: http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 66,.html
Nach der Einigung im Maultaschenstreit, der den Arbeitgeber teuer zu stehen kam, jetzt dieses Urteil!
Es war noch schlimmer: Sie hat in den Gesprächen mit dem Arbeitgeber zu dieser Sache wohl mehrfach gelogen und sogar versucht, eine andere Kassiererin zu beschuldigen: http://www.stern.de/wirtschaft/job/urte ... 7383.htmlcantus planus hat geschrieben:Siehst du, das hatte ich nicht mitbekommen. In diesem Fall sehe ich es auch klar, dass ein Vertrauensbruch vorliegt. Ich dachte immer, sie hätte Bons eingelöst, die halt irgendwo herumlagen.HeGe hat geschrieben:Wenn man sich den Artikel mal durchliest, wird die Sache im Übrigen noch grotesker. Die Dame hat die Bons ja nicht irgendwo im Müll gefunden, sondern hat sie von ihrer Filialleiterin zur Aufbewahrung bekommen, falls sich der Besitzer noch meldet. Irgendwann hat sie die Dinger dann entgegen dieser Anweisung selber eingelöst. Wenn das kein Vertrauensbruch ist, weiß ich es auch nicht.
Wenn Du Dich da mal nicht täuschst.Nassos hat geschrieben: Das Gerichtsurteil galt für diesen einen Fall. Nicht für alle und für immer.
Lieber Dornbusch, das stimmt natürlich. Aber wo widerspricht sich das mit meiner o.g. Aussage?Dornbusch hat geschrieben:Wenn Du Dich da mal nicht täuschst.Nassos hat geschrieben: Das Gerichtsurteil galt für diesen einen Fall. Nicht für alle und für immer.
Wenn das Bundesarbeitsgericht ein Urteil fällt, wird das aufmerksam beobachtet und hat durchaus Einfluss auf zukünftige Urteile in ähnlich gelagerten Fällen.
Wo willst Du die Grenze ziehen.cantus planus hat geschrieben:Nein, das meine ich nicht. Allerdings hat das Gericht m. E. recht, dass die Unterschlagung eines Pfandbons von weniger als 2,- Euro nach jahrzehntelangem Dienst das Vertrauensverhältnis nicht sofort zerstört. (Ebenso, wie eine verspeiste Maultasche.) Hier wäre zunächst eine Abmahnung korrekt.
Anders würde ich es sehen, wenn die Frau direkt in die Kasse gegriffen und sich Bargeld angeeignet hätte. Das Einlösen eines Pfandbons, den ein Kunde liegen lässt, sehe ich nicht als Diebstahl, da es sich beim Pfandbetrag eben nicht um Geld des Arbeitgebers handelt, sondern strenggenommen um das des Kunden.
Ich würde es tun. Ich erkläre Dir auch gerne, warum:cantus planus hat geschrieben: Ich frage mich ganz praktisch, ob ich jemanden entlassen würde, wenn er einen Pfandbon von gut einem Euro Wert einlöst. Nein, das würde ich nicht tun.
Diese Aussage finde ich ehrlich gesagt ziemlich brutal und sie macht mich sehr betroffen - immerhin sind wie hier in einem Katholiken-Forum. Ich fragte weiter oben schon einmal, jedoch ohne Antwort zu bekommen:cantus planus hat geschrieben:Aus meiner eigenen Erfahrung in diversen Schüler- und Studentenjobs kann ich außerdem sagen, dass das keinen Arbeitgeber arm macht. Im Gegenteil!
Wenn man schon Milchmädchen rechnet:Dornbusch hat geschrieben: 30 x 2,00 Euro x 200 Arbeitstage = 12.000 Euro (wegen EINEM Brötchen pro Tag)![]()