Christian hat geschrieben:Knecht Ruprecht hat geschrieben:
In der Bundesrepublik kann der nach 5 Jahren wieder machen was er will.
Nö , nachdem 11. 09. hat Michael Wolfssohn eine interessante Diskussion ins Rollen gebracht. Hier würde ich anknüpfen und dann für gewisse Straftaten das "peinliche Verhör" verlangen.
Gruß
Christian
Von Knecht Ruprecht erwarte ich ja nichts anderes als Unsinn, aber von dir enttäuscht mich eine solche Äußerung: Das "peinliche Verhör" nützt niemandem und kann schon gar nicht von einer Straftat abhängig gemacht werden. Was willst du erreichen?
Einen Menschen, von dessen Schuld du überzeugt ist, zum Geständnis zu bringen? Wenn die Schuld des Angeklagten beweisbar ist, dann ist sie es mit und ohne Geständnis
Einen Menschen, an dessen Schuld erhebliche Zweifel bestehen, zum Geständnis zu bringen? Dann haben wir wieder das Problem wie bei so genannten Hexenprozessen: Menschen geben aus Angst vor der "peinlichen Befragung" Taten zu, die sie nie begangen haben.
Einen Menschen zu zwingen, Hintermänner zu verraten?
Das wäre zu überlegen, hat aber mit der Art der Straftat nichts zu tun. Es müsste gesichert sein, dass der Angeklagte weiß, ob und wo Mittäter zu finden sind und dass er anders nicht bereit ist, auszusagen. Klar muss man sich aber auch über die Risiken sein: Ein "peinlich Befragter" wird unter Umständen dazu neigen, dem Befrager die Antworten zu geben, von denen er glaubt, dass dieser sie hören will und so "Hintermänner" und "Hintergründe" nennen, die es gar nicht gibt. (z.B. sagen "Ja, ich bin von Milli Görüs / dem Mossad / der NPD etc. beauftragt worden" obwohl er ein Einzeltäter ist oder auch nicht genau weiß, wer die Hintermänner sind).
Demokratie ist die schlechteste Staatsform - abzüglich aller übrigen (Winston Churchill)