Speicherung von DNA-Proben/Tests

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Juergen
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Speicherung von DNA-Proben/Tests

Beitrag von Juergen »

Der Fall Moshammer ist bekanntlich aufgeklärt.

Auf der ZDF-Seite liest man
...Auf die Spur kam die Polizei dem Täter mit Hilfe von Genmaterial am Tatort: Ein Abgleich mit der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes wies eindeutig auf den Iraker hin, der 2001 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war und seit 2002 in München lebte. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Peter Boie ist der 25-Jährige zwar nicht vorbestraft. Doch im Rahmen von zwei Verfahren wegen Körperverletzung und Vergewaltigung habe er 2004 freiwillig DNA-Proben abgegeben....
Quelle
Heißt das zu gut deutsch:
Wenn ein Täter gesucht wird und - wie es oft zu lesen ist - von hunterten von Leuten freiwillig DNA-Proben geben, die Ergebnisse dieser Tests gespeichert bleiben?

Oder war es in den beiden Fällen so, daß er zwar vor Gericht stand aber nicht verurteilt wurde, und deswegen seine Daten noch in Akten zu finden waren?

Oder wie?

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

StPO §81g hat geschrieben:(1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren dürfen dem Beschuldigten, der

1. einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in besonders schwerem Fall oder einer Erpressung, oder
2. einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184f des Strafgesetzbuches)

verdächtig ist, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren wegen einer der in Nummer 1 genannten Straftaten zu führen sind.

(2) Die entnommenen Körperzellen dürfen nur für die in Absatz 1 genannte molekulargenetische Untersuchung verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind. Bei der Untersuchung dürfen andere Feststellungen als diejenigen, die zur Ermittlung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts erforderlich sind, nicht getroffen werden; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.

(3) § 81a Abs. 2 und § 81f gelten entsprechend. In der schriftlichen Begründung des Gerichts sind einzelfallbezogen darzulegen

1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 die für die Beurteilung der Erheblichkeit der Straftat bestimmenden Tatsachen,
2. die Erkenntnisse, aufgrund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren wegen straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sein werden, sowie
3. die Abwägung der jeweils maßgeblichen Umstände.
DNA-Identitätsfeststellungsgesetz hat geschrieben:Maßnahmen, die nach § 81g der Strafprozeßordnung zulässig sind, dürfen auch durchgeführt werden, wenn der Betroffene wegen einer der in § 81g Abs.1 der Strafprozeßordnung genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder nur wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit, auf Geisteskrankheit beruhener Verhandlungsunfähigkeit oder fehlender oder nicht ausschließbar fehlender Verantwortlichkeit (§ 3 des Jugendgerichtsgesetzes) nicht verurteilt worden ist und die entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister oder Erziehungsregister noch nicht getilgt ist.

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Eine DNA-Spur an dem Elektrokabel, mit dem Moshammer erdrosselt wurde, stimmte mit der DNA des Tatverdächtigen überein. Dessen DNA-Code war aus einem früheren Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung einer Frau in der DNA-Bank des Bundeskriminalamts gespeichert. Das Verfahren wurde im vergangenen Jahr mangels Beweises eingestellt, doch der Iraker hatte im Zuge der Ermittlungen freiwillig eine Speichelprobe abgegeben - deren Daten waren noch nicht wieder gelöscht.

«Wäre uns dieser Zufall nicht zugute gekommen
, wäre die Aufklärung nicht so schnell erfolgt», sagt Oberstaatsanwalt Peter Boie.
Quelle
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
(Adolph Kolping, Patron des XX. Weltjugendtags 2005)

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Quelle, die Biggi verlinkt hat hat geschrieben:Und die Ermittler nehmen dies zum Anlass, für einen Ausbau der rechtlichen Möglichkeit für DNA-Proben zu werben. «Die Zweifler müssen jetzt zurückstehen», sagt der Chef der Sonderkommission, Harald Pickert. Auch Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte umgehend einen verstärkten Einsatz von DNA-Analysen.
Bingo, Victor!

«Die Zweifler müssen jetzt zurückstehen»
Aha!
MÜSSEN!
MÜSSEN, liebe Leute! Haltet ja euern Mund, ihr MÜSST zurückstehen....


"Kraft Unserer - von Uns selbst verliehenen - polizeilichen Vollmacht definieren Wir feierlich..." :roll:

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Brunetti
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Beitrag von Brunetti »

Ich stehe auf dem Schlauch: Gelten für DNA-Proben andere rechtliche Bestimmungen als für Fingerabdrücke? Und wenn ja: warum eigentlich?

Und wie sieht das in anderen Ländern aus (Österreicher, Schweizer, Luxemburger vor!) (und die, die ich vergessen haben)
Die einen fallen durch ihre Taten auf -
die anderen durch ihr Getue...

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Sowei mir bekannt ist gilt sowohl in Deuschland, Österreich, Schweiz, ......
Sollte sich jemand als Unschuldig erweisen (hier ein Freispruch) sind sämtliche Daten, Fotos, Fingerabdrücke und auch eine DNA Analyse zu vernichten, in Österreich gilt heir auch ein zeitlicher Rahmen von innerhalb von 24 Stunden.
Das dies in der Regel nicht gemacht wird zeigt wieder mal dieser Fall, und auch wenn dieser Umstand zur Aufklärung eines Verbrechens gedient hat so kann es nicht darüber hinwegtäuschen das es eindeutiger REchtsbruch ist und solch eine Vorgehensweise die Grundrechte eines jeden Bürgers verletzten. Mit solch einer Praxis wird einer "Totalüberwachung" "Tür und Tor" geöffnet. Wir Össis hatten unsere "Stapo"-Affäre (vielleicht können sich einige noch daran erinnern wo es Akten für 75% der Bevölkerung gab) schon hinteruns und sind aber auch nur offiziell schlauer geworden. Den was geheim herumliegt weiß wahrscheinlich nur Gott.

Lg
Fiore

Micha

Beitrag von Micha »

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Zuletzt geändert von Micha am Mittwoch 2. Februar 2005, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Micha,
dann geh bitte morgen zur Polizei und gibt eine Probe ab mit der Bitte, hiervon einen "gen. Fingerabdruck" herzustellen und die Daten ewiglich zu speichern.

Wenn Du das nicht willst --- warum nicht?

Micha

Beitrag von Micha »

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Zuletzt geändert von Micha am Mittwoch 2. Februar 2005, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Micha hat geschrieben:Jürgen, es geht um Straaaaaaaaftäter - dazu zähle ich (noch) nicht (Paderborn ist zu weit weg)
Der Täter im Fall Moshammer wurde wohl in den früheren Verfahren (wegen mangels an Beweisen) freigesprochen.

Warum existieren also die Daten von einem "Unschuldigen"?
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Micha hat geschrieben:Heute in heute gab es einen sehr interessantes Interview mit dem Sprecher der Kriminalbeamten, der sagte, die Probe würde aus einem "uncodierten" Bereich der DNA bestehen und dann werde das in eine mathematische Formel übertragen und gespeichert und zwar momentan nur bei schweren Straftaten und Vergewaltigungen.
Er plädierte plausibel dafür das auf alle Straftaten auszuweiten, da fast alle Straftäter "klein anfangen" und so früh genug eine Prävention begonnen werden könnte.
Das mit dem "klein anfangen" ist eine unbewiesene Behauptung!
Micha hat geschrieben:Ich finde diesen Vorschlag sehr gut. Warum nicht, wenn es ggfs weitere Straftaten verhindern hilft?
Wie kommst Du darauf, dass die Speicherung von Daten Straftaten verhindern könnte? Der Gegenbeweis ist die Tatsache, dass Straftäter, bei denen Fingerabdrücke gespeichert waren, trotzdem weiter straffällig wurden.
Micha hat geschrieben:(Bei dem Mörder von Levke etc. wurde das DNA-Material aus einer früheren Vergewaltigung aufgrund einer "günstigen Sozialprognose" durch einen Sozialpädagogen vernichtet... da könnten also alle Kinder bis auf das erste noch leben...)
Siehe oben! Du verwechselst offensichtlich das Begehen von Straftaten mit der Identifizierung eines Täters. Wenn die Ermittlungsbehörden wissen, um wen es sich handelt, müssen sie ihn übrigens erst noch "einfangen". Es geht also eher um eine schnellere Aufklärung. Und dazu sind Daten von nicht Verurteilten eben nur dann wirklich sinnvoll, wenn sie in voller Breite zur Verfügung stehen; also von allen in Bundesbürgern.

Bernd

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:...also von allen in Bundesbürgern.
Polizeistaat halt.
George Orwell läßt grüßen.
Gruß Jürgen

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Micha

Beitrag von Micha »

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Zuletzt geändert von Micha am Mittwoch 2. Februar 2005, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Micha hat geschrieben:Nein, Bernd.
Wäre der Mörder nach dem ersten Mord gefasst worden, hätte kein Kind mehr durch ihn sterben müssen.
Wenn er gefasst worden wäre! Genau darauf habe ich hingewiesen.
Die Erfassung von Daten hat erst einmal nichts mit einer Festnahme zu tun. Beispiele solltest Du selbst hinreichend kennen.

Ergo: Neben der Datenbank (aller Bürger) wäre ein Chip, über den jede Person über GPS zweifelsfrei geortet werden kann konsequent. Sonst macht das Ganze keinen Sinn (bezogen auch die Speicherung von Daten von nicht rechtskräftig verurteilten).

Ich weiß nicht wie politisch aktiv Du bist/warst. Ich kann mich noch daran erinnern, das es mal eine Zeit gab, in der man Flugblätter unterschrieben hatte, bei Demonstrationen aktiv war und auch in einer "Datenbank" gelandet war. Keinerlei Verurteilungen und trotzdem gab es bei unterschidlichen Situationen (z.B. Einstellungen im öffentlichen Dienst) unangenehme Fragen und "Klärungsbedarf". War nett!

Bernd

Micha

Beitrag von Micha »

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Micha hat geschrieben:Jürgen, es geht um Straaaaaaaaftäter - dazu zähle ich (noch) nicht (Paderborn ist zu weit weg)
Bei wem willst Du den anfangen die Daten permanent zu speichern?
Bei Mördern?
Bei Vergewaltigern?
Ber Räubern?
Bei Kaufhausdieben?
Bei Rasern?
Bei Falschparkern?

Oder doch aus Präventionsgründen einfach von allen?

Micha

Beitrag von Micha »

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Dr. Dirk
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Beitrag von Dr. Dirk »

Also ich sehe nicht so richtig den Unterschied zwischen einer Kartei von Fingerabdrücken und einer Kartei von DNA-Mustern. Beides identifiziert die Personen, die am Tatort waren. DNA-"Abdrücke" sind nur viel effektiver.

Vielleicht kann mir einer der Kritiker erklären, warum es unproblematischer sein soll, von einem Straftäter Fingerabdrücke zu entnehmen, als DNA-"Abdrücke"? Zumal die DNA-Infos, die gewonnen werden, ja keine genetische Informationen enthalten.

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Brunetti
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Beitrag von Brunetti »

Dirk, ich sehe es ähnlich.
Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied: Aus der Gendatei kann man u.U. Erbkrankheiten erkennen, aus einem Fingerabdruck nicht. Wenn die Gendatei in falsche Hände gelangt (z.B. Arbeitgeber vor einem Einstellungsgespräch), hätte das ggfs. üble Folgen. Deshalb müsste m.E. sicher gestellt werden, dass nicht alle Bürger auf diese Weise erkennungsdienstlich behandelt werden, sondern nur Straftäter (Ausnahme: s.u.). Und dass die Daten nicht für andere Zwecke als Strafverfolgung missbraucht werden.
Die angesprochene Ausnahme ist schon jetzt rechtlich gegeben, wenn etwa in einem Vergewaltigungsfall alle Männer eines Dorfes o.ä. eine Speichelprobe abgeben müssen.
@Jürgen: Falschparker sind keine Straftäter; falsches Parken ist eine Ordnungswidrigkeit. Und Raser überführt man nicht mit Fingerabdrücken oder Speichelproben, sondern mit Fotos, über die KFZ-Kennzeichen und ggfs. über Fahrtenbücher.
Die einen fallen durch ihre Taten auf -
die anderen durch ihr Getue...

Dr. Dirk
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Beitrag von Dr. Dirk »

Brunetti hat geschrieben:Dirk, ich sehe es ähnlich.
Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied: Aus der Gendatei kann man u.U. Erbkrankheiten erkennen, aus einem Fingerabdruck nicht.
Wenn es eine Gendatei wäre, würde ich Dir zustimmen, aber es sind ja uncodierte Bereiche der DNA.

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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

uncodierte Bereiche der DNA
[Pedanterie] nicht codierende [/Pedanterie]

Dr. Dirk
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Beitrag von Dr. Dirk »

Korrekt, hab' mal wieder nicht nachgedacht... :ja:

Micha

Beitrag von Micha »

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Zuletzt geändert von Micha am Mittwoch 2. Februar 2005, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

Nicht codierend besagt einfach, daß die jeweiligen Teile der DNA nicht zur Erzeugung ('Codierung') von Proteinen verwendet werden. Diese Teile können damit keinen unmittelbaren Einfluß auf die Ausprägung von Körpermerkmalen haben. Ob sie völlig nutzlos sind, ist aber auch nicht sicher; einiges deutet darauf hin, daß sie regulativ auf den Kopiervorgang wirken.

Weil sich die meisten DNA-Abschnitte innerhalb derselben Spezies zu ähnlich sind, um sie einem konkreten Individuum zuordnen zu können, werden auch nur ganz bestimmte nicht codierende Sequenzen zum Vergleich herangezogen und gespeichert, nämlich solche, die hochgradig selbstwiederholend und damit besonders anfällig für Mutationen sind. Diese Methode, die auf Alec Jeffreys zurückgeht, ist grundsätzlich dieselbe, die heutzutage auch bei Vaterschaftstests zum Einsatz kommt.

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Brunetti
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Beitrag von Brunetti »

Äh, und was heißt das jetzt in bezug auf die Erkennbarkeit von Erbkrankheiten? Das wurde vor paar Tagen in den Nachrichten nämlich als Argument angeführt. :kratz:
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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

Erbkrankheiten entstehen durch Defekte in codierenden Abschnitten. Die Sequenzen, die als 'genetischer Fingerabdruck' gespeichert werden, haben keine bekannte Funktion, und weil diese Sequenzen hochgradig mutieren, ohne daß es erkennbare Folgen auf den Organismus hätte, ist es sehr unwahrscheinlich, daß jemals eine Funktion entdeckt wird. Falls sie aber doch einmal in einer Weise auswertbar werden sollten, die die Persönlichkeitsrechte ihres 'Besitzers' beeinträchtigen könnte, müßte die gesamte Datenbank vernichtet werden; das sieht wohl selbst das BKA so.

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Ich denke, ein gewisses Misstrauen nährt sich - außer aus Unkenntnis über das Verfahren - aus der Überlegung, das ein Labor, welches im Besitz von DNA ist, eben auch codierende Abschnitte der DNA analysieren könnte. Momentan sind da die Erkenntnismöglichkeiten noch recht begrenzt, aber bei den rasanten Fortschritten der Gentechnologie wird sich das garantiert ändern.
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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

Immerhin sind die Labors zertifiziert, und die Polizei verschickt die Proben nur anonymisiert -- aber es stimmt, wir werden Schritt für Schritt gläserner. Ich würde an einem freiwilligen Massentest auch nicht teilnehmen.

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