Umsatzsteuerpflicht der Kirchen

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kabelkeber
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Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 14:13

Umsatzsteuerpflicht der Kirchen

Beitrag von kabelkeber »

Hallo!

Ab 1.1.2023 sind ja nun die Kirchen in Deutschland generell umsatzsteuerpflichtig.

Nach intensiver Recherche in unserem Bistum steht nun fest, was alles u.a. unter die Steuerpflicht fallen wird, sollte die Pfarrei als juristische und demnach steuerpflichtige Person die Kleinunternehmengrenzen nicht einhalten können....

hier ein Auszug:
Verkauf von Büchern, Speisen, Getränken, Broschüren, Medien, Devotionalien (auch gesegnete), Gebetbücher, Bibeln, Kerzen (keine Opferkerzen),...Eine-Welt-Laden,...Konzert-Eintrittsgebühren und „Konzertspenden“ (wenn Kirchengemeinde Veranstalter und keine Befreiung vorliegt),....evtl. auch Pfarrbriefe (wird noch geklärt), Mieteinnahmen für Räumlichkeiten an Gruppen, die nicht der Gemeinde angehören, Souvenire, evtl. auch Reisen (wenn der religiöse Charakter nicht überwiegt), Sponsoring (je nach Gegenleistung der Kirchengemeinde), Tombola (evtl. sogar Lotteriesteuer), Kirchenführungen, evtl. „Essen auf Rädern“

steuerfrei bleiben: alles was an „Innenumsatz“ geschieht, Kollekten, Mitgliedsbeiträge, Stolgebühren, etc., kirchenamtliche Bescheinigungen, Opferkerzen,...

Im Grunde eine Sauerei.

Wir überlegen hier für die Kirchenmusik einen Förderverein zu gründen, um den Chor unabhängig zu machen und die Finanzen auszulagern.