„Niemand hat die Absicht, eine Diktatur zu errichten“:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
Dieser Text ist ein reiner Flickenteppich. Um ihn zu verstehen, müsste man die bisherigen Gesetze daneben legen und Wort für Wort, Satz für Satz vergleichen. Das wird kein Parlamentarier machen, sondern dieses Gesetz wird durchgewunken werden.
Dabei enthält es eine Menge Sprengstoff.
Siehe Abschnitt B:
- „digitale Einreiseanmeldung“ (also Überwachung deiner Reiseaktivitäten (die gilt natürlich nicht für Merkels Gäste aus Afrika und Arabien, die ihren Pass „verloren“ haben)
- „namentliche Meldepflicht“ statt der bisherigen nicht-namentlichen Meldepflicht
- „Surveillance“ - auf deutsch: Überwachung
- „weitere Meldepflichten und weitere Meldepflichtige“
- „Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ (statt endlich die Außengrenzen zu schützen, was normalerweise die Aufgabe einer Armee ist)
Siehe Abschnitt C:
„Alternativen: keine“
Die ganz großen Obszönitäten stehen u. a. auf den Seiten 10, 12 und 19:
Seite 10:
Erfassung persönlicher Daten der Bürger zur lückenlosen Überwachung
Seite 12:
Auflistung von Lockdownmaßnahmen, die hierdurch „legalisiert“ werden (siehe § 28 a)
Seite 15:
„Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden.“
Anmerkung: Wenn ausländische Straftäter sich als „minderjährig“ ausgeben, dann lehnen Politiker die Anordnung medizinischer Untersuchungen zur Altersfeststellung ab, weil das mit dem Grundrecht auf „körperliche Unversehrtheit“ nicht vereinbar sei (für Frauen, die Opfer von Vergewaltigung und Mord wurden, gilt dieses Grundrecht auf körperliche Unversehrheit demnach nicht).
Seite 19:
„Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Hinweise: Die ersten 20 Artikel des GG beinhalten die Grundrechte und haben eigentlich eine „Ewigkeitsgarantie“, die sie vor Änderungen schützen soll. Außerdem dürfen ausführende Gesetze niemals über der Verfassung stehen. Genau das aber passiert hier.
Das ist schon nicht mehr nur DDR 2.0, das geht schon in die Zeit davor zurück.
Nur unabhängige Journalisten berichten darüber. Das mediale Establishment schweigt.
https://www.reitschuster.de/post/schaff ... rundlagen/
https://www.reitschuster.de/post/lex-co ... -diktatur/
https://www.reitschuster.de/post/corona ... intertuer/
Falls dir jemand einreden will, dass die Bezeichnung „Ermächtigungsgesetz“ eine „V-Theorie“ sei, dann bedenke Folgendes:
1. Hitlers Ermächtigungsgesetz hieß „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, dieses Gesetz heißt „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Die sprachliche Parallele ist nicht zu übersehen.
2. Auf Seite 14 oben heißt es: „Die Bundes
regierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat,
ermächtigt, durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, ...“
Hier ist das Wort „Ermächtigung“ also selbst enthalten.
3. Die entscheidenden Punkte in Hitlers Gesetz waren:
a) Gesetze konnten nicht nur vom Parlament (Legislative), sondern auch von der Regierung (Exekutive) erlassen werden. Damit war juristisch und faktisch die Gewaltenteilung abgeschafft.
Wie eben dargelegt, soll in dem aktuellen Ermächtigungsgesetz laut § 36 Absatz 10 (siehe das Zitat von Seite 14) „die Bundes
regierung ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen ...“
b) Damals konnten von der Regierung beschlossene Gesetze von der Verfassung abweichen.
Wie oben bereits dargelegt, setzt das aktuelle Ermächtigungsgesetz Grundrechte außer Kraft, wenn es darin heißt:
„Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
c) Hitlers Ermächtigungsgesetz war inhaltlich nicht beschränkt und sollte vier Jahre gültig sein.
Auf Seite 24 heißt es unter „VII. Befristung. Evaluation“:
Keine!
Selbst bei Hitler war zum Schein noch eine Befristung genannt, hier gibt es gar nicht erst eine.
d) Hitlers Ermächtigungsgesetz zufolge konnten weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat Kontrolle ausüben, zum Beispiel wenigstens nachträglich eine Aufhebung fordern.
Im aktuellen Ermächtigungsgesetz ist, wie eben schon gezeigt, weder eine Befristung noch eine Evaluation vorgesehen.
Frage dich also nicht mehr, wie es 1933 dazu kommen konnte, sondern frage dich, wie es 2020 wieder zu demselben Vorgang der Errichtung der Diktatur kommen kann. Und dann frage dich, was du dagegen tust. Wann warst du das letzte Mal auf einer Demo? Du gehst nicht hin, weil du dich dort anstecken könntest? Bisher ist es noch nie nach einer Demo zu einer Ansteckungswelle gekommen. In Weißrussland haben die Menschen weder Abstand noch Masken, und es ist nicht bekannt, dass es dort zu Infektionswellen käme. Du gehst zu keiner Demo, weil dort „Nazis“ sein könnten? Wenn du das glaubst, dann hättest du damals auch der Propaganda eines gewissen Joseph G. geglaubt. Versuchst du, Freunde, Bekannte, Kollegen und Nachbarn aufzuklären? Und falls du jetzt immer noch denkst, du könntest nichts dagegen machen, dann erinnere dich wenigstens bei der nächsten Wahl (sofern diese nicht aufgrund des Ermächtigungsgesetzes auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird) daran, wer uns das eingebrockt hat, welche Parteien dafür gestimmt haben und welche nicht.