Re: SARS-CoV2
Verfasst: Montag 23. März 2020, 19:49
Nicht nur die Deutschen können Schreibreformen, sondern auch die Griechen. Und die haben Anfang der 1980er Jahre im Neugriechischen bis auf einen Akzent im Prinzip alle anderen diakritischen Zeichen abgeschafft.
In einem französischen Forum, wo ich schon mal mitschreibe, wurde dieser Tage gemutmaßt, der Grund könnte sein, daß die Deutschen sich öfter die Hände wüschen, als die Franzosen ...Hubertus hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 20:18Skepsis im Ausland:
"Deutschlands Todesrate versetzt das Ausland ins Staunen"
Wenn Peter sagt, daß jeder KMensch taufen kann und darf (!), bzw. sogar muß, so kann es sich doch nur um die Nottaufe ohne die Erreichbarkeit eines Priesters handeln. Alsdann.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:28Wenn es heißt "in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform", dann ist damit sicher nicht die Nottaufe gemeint, sondern die nach cann. 850 ff vorgeschriebenen Riten "in den gebilligten liturgischen Büchern". Das betrifft einerseits die nötige Taufvorbereitung, dann den Ort (Pfarrkirche), die Taufwassersegnung, die Anwesenheit von Paten oder die alleinige Zuständigkeit des Ortspfarrers. Im Notfall ist all das verzichtbar, aber der Notfall muß "dringend" sein, d. h. er ist eigentlich nur bei Lebensgefahr des Täuflings gegeben.
Es kann auch an der deutlich verschiedenen Testpraxis liegen.Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 21:26In einem französischen Forum, wo ich schon mal mitschreibe, wurde dieser Tage gemutmaßt, der Grund könnte sein, daß die Deutschen sich öfter die Hände wüschen, als die Franzosen ...Hubertus hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 20:18Skepsis im Ausland:
"Deutschlands Todesrate versetzt das Ausland ins Staunen"
Ich wäre versucht, zu sagen: nicht nur die Hände!
Wenn die Kirche nicht taufen WILL, ist Not genug da.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:28Wenn es heißt "in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform", dann ist damit sicher nicht die Nottaufe gemeint, sondern die nach cann. 850 ff vorgeschriebenen Riten "in den gebilligten liturgischen Büchern". Das betrifft einerseits die nötige Taufvorbereitung, dann den Ort (Pfarrkirche), die Taufwassersegnung, die Anwesenheit von Paten oder die alleinige Zuständigkeit des Ortspfarrers. Im Notfall ist all das verzichtbar, aber der Notfall muß "dringend" sein, d. h. er ist eigentlich nur bei Lebensgefahr des Täuflings gegeben.
Juergen hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 22:28Wenn die Kirche nicht taufen WILL, ist Not genug da.
Der jetzt genannte Termin ist dem Ende der Schulferien/Osterferien in NRW geschuldet. Es ist nach derzeitigem Stand wohl kaum davon auszugehen, daß sich das kirchliche Leben danach wieder normalisiert.
Kinder sind möglichst bald nach der Geburt zu taufen und nicht irgendwann, wenn der Staat meint, die Leute wieder auf die Straßen lassen zu können und die Kirche dieser Einschätzung folgt.
Warum sollte man die Notlage bei der Taufe nicht genauso auslegen, wie die Notlage, die es erlaubt, in Massen außerordentlichen Kommunionspender in der Messe einzusetzen?
Ja, wenn einen Monat lang kein autorisierter Priester zu haben ist, vor zwei Zeugen.Benedikt hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:31Juergen hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 22:28Wenn die Kirche nicht taufen WILL, ist Not genug da.
Der jetzt genannte Termin ist dem Ende der Schulferien/Osterferien in NRW geschuldet. Es ist nach derzeitigem Stand wohl kaum davon auszugehen, daß sich das kirchliche Leben danach wieder normalisiert.
Kinder sind möglichst bald nach der Geburt zu taufen und nicht irgendwann, wenn der Staat meint, die Leute wieder auf die Straßen lassen zu können und die Kirche dieser Einschätzung folgt.
Warum sollte man die Notlage bei der Taufe nicht genauso auslegen, wie die Notlage, die es erlaubt, in Massen außerordentlichen Kommunionspender in der Messe einzusetzen?
Wie siehts eigentlich mit "Nottrauungen" aus? Können sich Eheleute unter bestimmten Voraussetzungen ohne Segen eines Priesters trauen?
Die Coronakrise trifft viele Unternehmen hart. Ein Video des Hannoveraner Bäckers Gerhard Bosselmann, der den Tränen nahe von den aktuellen Problemen berichtete, wurde hundertfach geteilt.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ ... 07500.htmlDie Münchner Polizei überwacht dieser Tage, dass die von Ministerpräsident Söder erlassene Allgemeinverfügung auch durchgesetzt wird - kein leichter Job für die Beamten. Nicht alle Bürger sind einsichtig. Immer wieder muss sich die Polizei dumme Sprüche anhören. Und immer wieder lassen die Beamten kreative Konter folgen. So auch in diesem Fall auf Twitter.
„Dürfen Kinder eigentlich mit anderen Kindern, die nicht zur Familie gehören, draußen spielen“, möchte eine Frau vom Social-Media-Team wissen. Darauf müsse man derzeit leider verzichten, antwortet die Polizei.
Dann mischt sich ein unbeteiligter Twitter-User ein. „Das haben die Eltern zu entscheiden und nicht irgendwelche dahergelaufenen Bullen“, pöbelt der die Beamten an. Allerdings schwingt sich die Polizei mit ihrer folgenden Replik zum klaren Punktsieger in dieser Konversation auf: „In der Regel kommen wir mit dem Auto“.
Siard hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 21:58
Wenn Peter sagt, daß jeder KMensch taufen kann und darf (!), bzw. sogar muß, so kann es sich doch nur um die Nottaufe ohne die Erreichbarkeit eines Priesters handeln. Alsdann.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:28Wenn es heißt "in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform", dann ist damit sicher nicht die Nottaufe gemeint, sondern die nach cann. 850 ff vorgeschriebenen Riten "in den gebilligten liturgischen Büchern". Das betrifft einerseits die nötige Taufvorbereitung, dann den Ort (Pfarrkirche), die Taufwassersegnung, die Anwesenheit von Paten oder die alleinige Zuständigkeit des Ortspfarrers. Im Notfall ist all das verzichtbar, aber der Notfall muß "dringend" sein, d. h. er ist eigentlich nur bei Lebensgefahr des Täuflings gegeben.
Echt jetzt? Dann ist die Taufe aber schlicht ungültig, meines Verständnisses nach. Einfach nur benetzen ("Wasserkontakt") reicht nicht...
Trisagion hat geschrieben: ↑Dienstag 24. März 2020, 11:32Echt jetzt? Dann ist die Taufe aber schlicht ungültig, meines Verständnisses nach. Einfach nur benetzen ("Wasserkontakt") reicht nicht...
Ich lasse mich da gerne anderweitig belehren, aber ich würde unter diesen Umständen eine erneute Taufe unter Vorbehalt empfehlen...
Glücklicherweise habe ich noch nie eine Taufe gesehen wo das ein Problem sein könnte. Ich weiß nicht mal wie man das hinkriegt selbst einen rinnenden Tropfen zu vermeiden. Kurz mit naßem Finger antippen? Sprühflasche?
Das sehe ich auch so. Katholischer seits ist es eher selten, evangelischer nicht unüblich.
Ich fürchte, das funktioniert so nicht.
Es ist aber ein spannendes Thema.
"Vorbehaltlose Anerkennung" gibt es aber doch höchstens bei Konzilens. Das entzieht sich meiner Kenntnis, da ich bekanntlich diesem Verein nicht angehöre.Siard hat geschrieben: ↑Dienstag 24. März 2020, 13:25Das sehe ich auch so. Katholischer seits ist es eher selten, evangelischer nicht unüblich.
Das macht die vorbehaltlose Anerkennung evangelischer Taufen für mich auch problematisch.
Ein altkatholischer Priester meinte einmal, daß etwa die Hälfte der evangelischen Taufen bei denen er anwesend war, ungültig war.
Ich fürchte, das funktioniert so nicht.
Es ist aber ein spannendes Thema.
Ein nichtöffentlicher Gottesdienst wäre also straffrei möglich – oder wie?§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.
(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.
(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.
Verstöße
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht unter die in § 11 Abs. 2 und 3 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fällt:
Teilnehmende Person 400 Euro
Nichteinhaltung der Hygiene-und infektionsschutzvorgaben:
Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä. 1.000 Euro
Verstoß gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen:
Straftat
Ja, so geht es hier.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 24. März 2020, 14:26Busgeldkatalog NRW: https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots
Interessant, was bei §11 steht:Ein nichtöffentlicher Gottesdienst wäre also straffrei möglich – oder wie?§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.
(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.
(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.
Verstöße
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht unter die in § 11 Abs. 2 und 3 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fällt:
Teilnehmende Person 400 Euro
Nichteinhaltung der Hygiene-und infektionsschutzvorgaben:
Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä. 1.000 Euro
Verstoß gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen:
Straftat
§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.
(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.
(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.
Verstöße
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht unter die in § 11 Abs. 2 und 3 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fällt:
Teilnehmende Person 400 Euro
Nichteinhaltung der Hygiene-und infektionsschutzvorgaben:
Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä. 1.000 Euro
Verstoß gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen:
Straftat
In Warburg hat die Polizei eine Messe beendet:
Ach, da hat das Radio die Meldung nachträglich geändert.
Spaniens hohe Todesrate schockiert das In- und Ausland
In Madrid stirbt seit Sonntag alle sechs Minuten eine vom Coronavirus infizierte Person. Die späte Vorsorge und die Teilprivatisierung des Gesundheitssystems rächen sich.
…
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Zu den politischen und logistischen Ursachen gesellt sich in Spanien ebenso wie in Italien ein kultureller Faktor, der für die hohe Infektionszahl verantwortlich sein dürfte – nämlich der engere Kontakt junger Leute mit ihren Eltern und Grosseltern. 60 Prozent der 24- bis 29-Jährigen leben noch bei ihren Eltern, auch bei den 30- bis 34-Jährigen liegt der Anteil noch bei rund 30 Prozent. Die jungen Leute stecken sich schneller an, weil sie mehr Sozialkontakte haben, zu Hause kann das Virus dann auf die Älteren überspringen – zum Beispiel, wenn sich die Familie sonntags zu ausgedehnten Essen trifft. In diesem Fall birgt der enge Familienzusammenhalt grosse Risiken.
In der PK des RKI am Montag (PKs gibt es Mo, Mi., Fr.) wurde gesagt, daß man Morgen etwas zum Trend sagen wolle.
- Autoindustrie will Medizintechnik produzieren
Da hat sie wohl recht, zumal Automobilhersteller nur wenig selbst produzieren, sondern zum großen Teil Autos aus Teilen zusammensetzen, die sie selbst nicht hergestellt haben.Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums warnte allerdings, zuverlässige Beatmungsgeräte könnten nicht in kurzer Zeit von branchenfremden Unternehmen hergestellt werden.
Im Handelsblatt wird das gleiche Thema angestimmt:"Patricks These deckt sich in Teilen mit der Sicht von US-Präsident Donald Trump auf die Corona-Pandemie. Schon bald, sehr bald, werde diese Krise vorüber sein, verkündete der Präsident im Weißen Haus. Dann werde Amerika wieder "geöffnet"- und die Wirtschaft werde florieren. Das sei für ihn keine Frage von Monaten, sondern eher von Wochen, so Trump. "Unser Land ist nicht dafür gemacht, geschlossen zu bleiben.""
Konsequent gedacht bedeutet es: Die Behandlungskosten und Anschaffungskosten für die Intensivbetten können wir uns sparen: Wir müssen nur bei der Einlieferung eines Älteren gleich in das richtige Fach greifen oder noch besser gleich die Aufnahme verweigern."Und nicht nur im Weißen Haus, sondern in der gesamten westlichen Welt beginnt allmählich eine Debatte um die Verhältnismäßigkeit der Corona-Interventionen. Ist die Strategie, das Sozial- und Wirtschaftsleben einzufrieren, wirklich alternativlos?
Es ist eine heikle Debatte. Denn es geht um Menschenleben. In diesem Fall um das der älteren und vorerkrankten Bürger, für die eine Infektion mit dem Coronavirus besonders oft tödlich verläuft. Es gilt abzuwägen zwischen dem Schutz der Gesundheit jedes Einzelnen und dem Schutz der Gesellschaft vor der schwersten Rezession seit Ende des Zweiten Weltkriegs."
Gehamstert wurde Toilettenpapier - aber das kann man nicht essen. Sind erst einmal die Konserven aufgebraucht, kann es ganz schnell eng werden.Wenn Aldi, Lidl, Rewe und andere Supermärkte damit anfangen, Kunden nur noch einzeln ins Geschäft zu lassen und sich Schlangen vor den Geschäften und an den Kassen bilden – mindestens 1,5 m Abstand! – werden nach Erfahrungen mit der menschlichen Psyche Schlägereien an der Tagesordnung sein. Fallweise wird bereits jetzt nach einer Woche über so etwas berichtet. Läuft das im größeren Stil an, wird entgegen dem martialischen Geschrei aus den Politikzentralen die Polizei dem höchstwahrscheinlich nicht mehr gewachsen sein.
(...)
Da staatlicherseits außer der Verbreitung von pompösen Latrinenparolen absolut nichts organisiert ist, sind sicher auch die Lieferketten der Supermärkte nicht organisiert. Bricht die Versorgung zusammen, ist es aber schnell Schluss mit der Disziplin. Wenn die Menschen nichts mehr zu verlieren haben, verlieren sie auch die letzten Hemmungen.