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Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 19:49
von Lycobates
Juergen hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 19:38
Lycobates hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:35
Die hier gebotene Form enthält 20 Wörter und 18 Akzentfehler, wenn ich richtig gezählt habe.
Wer schon Griechisch abschreiben möchte, sollte es richtig machen.
Du hast aber schon gemerkt, daß das kein Altgriechisch ist. :hmm:

Wiebitte?!

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 19:53
von Juergen
Lycobates hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 19:49
Juergen hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 19:38
Lycobates hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:35
Die hier gebotene Form enthält 20 Wörter und 18 Akzentfehler, wenn ich richtig gezählt habe.
Wer schon Griechisch abschreiben möchte, sollte es richtig machen.
Du hast aber schon gemerkt, daß das kein Altgriechisch ist. :hmm:
Wiebitte?!
Nicht nur die Deutschen können Schreibreformen, sondern auch die Griechen. Und die haben Anfang der 1980er Jahre im Neugriechischen bis auf einen Akzent im Prinzip alle anderen diakritischen Zeichen abgeschafft.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 20:18
von Hubertus

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 21:26
von Lycobates
Hubertus hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 20:18
Skepsis im Ausland:

"Deutschlands Todesrate versetzt das Ausland ins Staunen"
In einem französischen Forum, wo ich schon mal mitschreibe, wurde dieser Tage gemutmaßt, der Grund könnte sein, daß die Deutschen sich öfter die Hände wüschen, als die Franzosen ...
Ich wäre versucht, zu sagen: nicht nur die Hände!
:breitgrins:

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 21:58
von Siard
taddeo hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:28
Da reden wieder Leute ohne Ahnung von der Materie, wie es scheint ... :roll:
:kussmund:
taddeo hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:28
Wenn es heißt "in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform", dann ist damit sicher nicht die Nottaufe gemeint, sondern die nach cann. 850 ff vorgeschriebenen Riten "in den gebilligten liturgischen Büchern". Das betrifft einerseits die nötige Taufvorbereitung, dann den Ort (Pfarrkirche), die Taufwassersegnung, die Anwesenheit von Paten oder die alleinige Zuständigkeit des Ortspfarrers. Im Notfall ist all das verzichtbar, aber der Notfall muß "dringend" sein, d. h. er ist eigentlich nur bei Lebensgefahr des Täuflings gegeben.
Wenn Peter sagt, daß jeder KMensch taufen kann und darf (!), bzw. sogar muß, so kann es sich doch nur um die Nottaufe ohne die Erreichbarkeit eines Priesters handeln. Alsdann.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 21:59
von Siard
Lycobates hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 21:26
Hubertus hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 20:18
Skepsis im Ausland:

"Deutschlands Todesrate versetzt das Ausland ins Staunen"
In einem französischen Forum, wo ich schon mal mitschreibe, wurde dieser Tage gemutmaßt, der Grund könnte sein, daß die Deutschen sich öfter die Hände wüschen, als die Franzosen ...
Ich wäre versucht, zu sagen: nicht nur die Hände!
:breitgrins:
Es kann auch an der deutlich verschiedenen Testpraxis liegen.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 22:28
von Juergen
taddeo hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:28
Wenn es heißt "in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform", dann ist damit sicher nicht die Nottaufe gemeint, sondern die nach cann. 850 ff vorgeschriebenen Riten "in den gebilligten liturgischen Büchern". Das betrifft einerseits die nötige Taufvorbereitung, dann den Ort (Pfarrkirche), die Taufwassersegnung, die Anwesenheit von Paten oder die alleinige Zuständigkeit des Ortspfarrers. Im Notfall ist all das verzichtbar, aber der Notfall muß "dringend" sein, d. h. er ist eigentlich nur bei Lebensgefahr des Täuflings gegeben.
Wenn die Kirche nicht taufen WILL, ist Not genug da.
Der jetzt genannte Termin ist dem Ende der Schulferien/Osterferien in NRW geschuldet. Es ist nach derzeitigem Stand wohl kaum davon auszugehen, daß sich das kirchliche Leben danach wieder normalisiert.
Kinder sind möglichst bald nach der Geburt zu taufen und nicht irgendwann, wenn der Staat meint, die Leute wieder auf die Straßen lassen zu können und die Kirche dieser Einschätzung folgt.

Warum sollte man die Notlage bei der Taufe nicht genauso auslegen, wie die Notlage, die es erlaubt, in Massen außerordentlichen Kommunionspender in der Messe einzusetzen?

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 23:31
von Benedikt
Juergen hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 22:28
Wenn die Kirche nicht taufen WILL, ist Not genug da.
Der jetzt genannte Termin ist dem Ende der Schulferien/Osterferien in NRW geschuldet. Es ist nach derzeitigem Stand wohl kaum davon auszugehen, daß sich das kirchliche Leben danach wieder normalisiert.
Kinder sind möglichst bald nach der Geburt zu taufen und nicht irgendwann, wenn der Staat meint, die Leute wieder auf die Straßen lassen zu können und die Kirche dieser Einschätzung folgt.

Warum sollte man die Notlage bei der Taufe nicht genauso auslegen, wie die Notlage, die es erlaubt, in Massen außerordentlichen Kommunionspender in der Messe einzusetzen?
:klatsch:

Wie siehts eigentlich mit "Nottrauungen" aus? Können sich Eheleute unter bestimmten Voraussetzungen ohne Segen eines Priesters trauen?

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Montag 23. März 2020, 23:55
von Lycobates
Benedikt hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 23:31
Juergen hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 22:28
Wenn die Kirche nicht taufen WILL, ist Not genug da.
Der jetzt genannte Termin ist dem Ende der Schulferien/Osterferien in NRW geschuldet. Es ist nach derzeitigem Stand wohl kaum davon auszugehen, daß sich das kirchliche Leben danach wieder normalisiert.
Kinder sind möglichst bald nach der Geburt zu taufen und nicht irgendwann, wenn der Staat meint, die Leute wieder auf die Straßen lassen zu können und die Kirche dieser Einschätzung folgt.

Warum sollte man die Notlage bei der Taufe nicht genauso auslegen, wie die Notlage, die es erlaubt, in Massen außerordentlichen Kommunionspender in der Messe einzusetzen?
:klatsch:

Wie siehts eigentlich mit "Nottrauungen" aus? Können sich Eheleute unter bestimmten Voraussetzungen ohne Segen eines Priesters trauen?
Ja, wenn einen Monat lang kein autorisierter Priester zu haben ist, vor zwei Zeugen.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 07:18
von Vir Probatus
Der hart getroffene, weinende Bäcker Bosselmann:

https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-49697783
Die Coronakrise trifft viele Unternehmen hart. Ein Video des Hannoveraner Bäckers Gerhard Bosselmann, der den Tränen nahe von den aktuellen Problemen berichtete, wurde hundertfach geteilt.

Die gleiche Firma sucht jede Menge Personal:


https://de.jobrapido.com/bosselmann-ste ... gIdrfD_BwE


Jammern ist der Gruß der Kaufleute ?

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 07:41
von Lycobates
Erschütternde Berichte aus der Lombardei:

https://www.araberara.it/don-giuseppe-b ... ane/26523/

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 10:26
von Petrus
und wieder mal: Corona und die Münchner Polizei.
Die Münchner Polizei überwacht dieser Tage, dass die von Ministerpräsident Söder erlassene Allgemeinverfügung auch durchgesetzt wird - kein leichter Job für die Beamten. Nicht alle Bürger sind einsichtig. Immer wieder muss sich die Polizei dumme Sprüche anhören. Und immer wieder lassen die Beamten kreative Konter folgen. So auch in diesem Fall auf Twitter.

Dürfen Kinder eigentlich mit anderen Kindern, die nicht zur Familie gehören, draußen spielen“, möchte eine Frau vom Social-Media-Team wissen. Darauf müsse man derzeit leider verzichten, antwortet die Polizei.
Dann mischt sich ein unbeteiligter Twitter-User ein. „Das haben die Eltern zu entscheiden und nicht irgendwelche dahergelaufenen Bullen“, pöbelt der die Beamten an. Allerdings schwingt sich die Polizei mit ihrer folgenden Replik zum klaren Punktsieger in dieser Konversation auf: „In der Regel kommen wir mit dem Auto“.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ ... 07500.html

:)

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 11:04
von Petrus
Siard hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 21:58
taddeo hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:28
Da reden wieder Leute ohne Ahnung von der Materie, wie es scheint ... :roll:
:kussmund:
taddeo hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 18:28
Wenn es heißt "in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform", dann ist damit sicher nicht die Nottaufe gemeint, sondern die nach cann. 850 ff vorgeschriebenen Riten "in den gebilligten liturgischen Büchern". Das betrifft einerseits die nötige Taufvorbereitung, dann den Ort (Pfarrkirche), die Taufwassersegnung, die Anwesenheit von Paten oder die alleinige Zuständigkeit des Ortspfarrers. Im Notfall ist all das verzichtbar, aber der Notfall muß "dringend" sein, d. h. er ist eigentlich nur bei Lebensgefahr des Täuflings gegeben.
Wenn Peter sagt, daß jeder KMensch taufen kann und darf (!), bzw. sogar muß, so kann es sich doch nur um die Nottaufe ohne die Erreichbarkeit eines Priesters handeln. Alsdann.

danke Dir, Siard. genau. :ikb_thumbsup:

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 11:32
von Trisagion
Siard hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 17:25
Trisagion hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 17:00
Vielleicht wichtig zu wissen für die Nottaufe, daß Wasser über den Kopf fließen muß (Minimum rinnender Tropen) damit das Wasser auch "wäscht".
Das passiert allerdings nicht mal bei allen Taufgottesdiensten unter normalen Umständen.
Echt jetzt? Dann ist die Taufe aber schlicht ungültig, meines Verständnisses nach. Einfach nur benetzen ("Wasserkontakt") reicht nicht... :achselzuck: :auweia:

Ich lasse mich da gerne anderweitig belehren, aber ich würde unter diesen Umständen eine erneute Taufe unter Vorbehalt empfehlen...

Glücklicherweise habe ich noch nie eine Taufe gesehen wo das ein Problem sein könnte. Ich weiß nicht mal wie man das hinkriegt selbst einen rinnenden Tropfen zu vermeiden. Kurz mit naßem Finger antippen? Sprühflasche? :hae?:

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 11:58
von Petrus
Trisagion hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:32
Siard hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 17:25
Trisagion hat geschrieben:
Montag 23. März 2020, 17:00
Vielleicht wichtig zu wissen für die Nottaufe, daß Wasser über den Kopf fließen muß (Minimum rinnender Tropen) damit das Wasser auch "wäscht".
Das passiert allerdings nicht mal bei allen Taufgottesdiensten unter normalen Umständen.
Echt jetzt? Dann ist die Taufe aber schlicht ungültig, meines Verständnisses nach. Einfach nur benetzen ("Wasserkontakt") reicht nicht... :achselzuck: :auweia:

Ich lasse mich da gerne anderweitig belehren, aber ich würde unter diesen Umständen eine erneute Taufe unter Vorbehalt empfehlen...

Glücklicherweise habe ich noch nie eine Taufe gesehen wo das ein Problem sein könnte. Ich weiß nicht mal wie man das hinkriegt selbst einen rinnenden Tropfen zu vermeiden. Kurz mit naßem Finger antippen? Sprühflasche? :hae?:

supplet Ecclesia.

(weitere Ausführungen zu den deutschechristentaufen "auf Volk, Führer, und Vaterland", ich habe dazu geforscht) erspare ich mir, Euch und Allen.)

Petrus.

laßt es Euch gutgehen.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 13:25
von Siard
Trisagion hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:32
Echt jetzt? Dann ist die Taufe aber schlicht ungültig, meines Verständnisses nach. Einfach nur benetzen ("Wasserkontakt") reicht nicht... :achselzuck: :auweia:
Das sehe ich auch so. Katholischer seits ist es eher selten, evangelischer nicht unüblich.
Das macht die vorbehaltlose Anerkennung evangelischer Taufen für mich auch problematisch.
Ein altkatholischer Priester meinte einmal, daß etwa die Hälfte der evangelischen Taufen bei denen er anwesend war, ungültig war.
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:58
supplet Ecclesia.
Ich fürchte, das funktioniert so nicht.
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:58
(weitere Ausführungen zu den deutschechristentaufen "auf Volk, Führer, und Vaterland", ich habe dazu geforscht) erspare ich mir, Euch und Allen.)
Es ist aber ein spannendes Thema.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 14:25
von Lycobates
Siard hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 13:25
Trisagion hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:32
Echt jetzt? Dann ist die Taufe aber schlicht ungültig, meines Verständnisses nach. Einfach nur benetzen ("Wasserkontakt") reicht nicht... :achselzuck: :auweia:
Das sehe ich auch so. Katholischer seits ist es eher selten, evangelischer nicht unüblich.
Das macht die vorbehaltlose Anerkennung evangelischer Taufen für mich auch problematisch.
Ein altkatholischer Priester meinte einmal, daß etwa die Hälfte der evangelischen Taufen bei denen er anwesend war, ungültig war.
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:58
supplet Ecclesia.
Ich fürchte, das funktioniert so nicht.
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 11:58
(weitere Ausführungen zu den deutschechristentaufen "auf Volk, Führer, und Vaterland", ich habe dazu geforscht) erspare ich mir, Euch und Allen.)
Es ist aber ein spannendes Thema.
"Vorbehaltlose Anerkennung" gibt es aber doch höchstens bei Konzilens. Das entzieht sich meiner Kenntnis, da ich bekanntlich diesem Verein nicht angehöre. :breitgrins:

In der katholischen Kirche (in Deutschland und anderswo) ist jedoch seit jeher anerkannte Tradition und Praxis, daß Konvertiten aus dem Protestantismus in der Regel bedingungsweise nachgetauft werden, da gibt es nur wenige Ausnahmen (etwa bei hochkirchlichen Taufen, die gut dokumentiert sind), wonach dann zumindest die Supplenda (namentlich die Exorzismen und Salbungen) nachgeholt werden müssen. Erwachsene Konvertiten legen sodann (u.U. nach ihrer Rekonzilierung) eine Generalbeichte ab, wobei sie bedingungsweise absolviert werden (bedingungsweise, sollte die erste Taufe doch ungültig und die Nachtaufe notwendig gewesen sein), sodann erhalten sie die Kommunion und in der Regel auch die Firmung.
So halten wir es jedenfalls auch heute.

Und was die Suppletion angeht, die betrifft nur die fehlende Jurisdiktion für gewisse Rechtsakte (bei den Sakramenten namentlich die Beichte und die Ehe), niemals ein sakramentales Defizit im Spender, oder in Form, Materie und Intention des Sakraments. Dazu braucht man allerdings etwas aristotelischen Realismus. Die Kirche ist kein Zauberverein, und die Sakramente sind objektive und objektivierbare Zeichen.
Das wurde dem Petrus schon einmal erklärt, aber der Herr ist beratungsresistent. :achselzuck:

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 14:26
von Juergen
Busgeldkatalog NRW: https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots

Interessant, was bei §11 steht:
§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.

(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.

(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.


Verstöße

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht unter die in § 11 Abs. 2 und 3 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fällt:
Teilnehmende Person 400 Euro

Nichteinhaltung der Hygiene-und infektionsschutzvorgaben:
Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä. 1.000 Euro

Verstoß gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen:
Straftat
Ein nichtöffentlicher Gottesdienst wäre also straffrei möglich – oder wie?

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 14:43
von Siard
Lycobates hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 14:25
"Vorbehaltlose Anerkennung" gibt es aber doch höchstens bei Konzilens.
Dem ist so. Jedenfalls im deutschen Sprachraum.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 14:53
von Lycobates
Siard hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 14:43
Lycobates hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 14:25
"Vorbehaltlose Anerkennung" gibt es aber doch höchstens bei Konzilens.
Dem ist so. Jedenfalls im deutschen Sprachraum.
:auweia:
Die armen Leute ...

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 15:15
von Lycobates
Juergen hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 14:26
Busgeldkatalog NRW: https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots

Interessant, was bei §11 steht:
§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.

(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.

(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.


Verstöße

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht unter die in § 11 Abs. 2 und 3 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fällt:
Teilnehmende Person 400 Euro

Nichteinhaltung der Hygiene-und infektionsschutzvorgaben:
Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä. 1.000 Euro

Verstoß gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen:
Straftat
Ein nichtöffentlicher Gottesdienst wäre also straffrei möglich – oder wie?
Ja, so geht es hier.
Man kann einem Priester das private Zelebrieren (u.U. mit Hausgenossen) doch nicht untersagen!

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 15:52
von Vir Probatus
Busgeldkatalog NRW: https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots

Interessant, was bei §11 steht:
§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.

(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.

(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.


Verstöße

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht unter die in § 11 Abs. 2 und 3 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fällt:
Teilnehmende Person 400 Euro

Nichteinhaltung der Hygiene-und infektionsschutzvorgaben:
Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä. 1.000 Euro

Verstoß gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen:
Straftat



Irgendwie muss das ja alles auch finanziert werden. :D

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 17:11
von Juergen
Lycobates hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 15:15
Ja, so geht es hier.
Man kann einem Priester das private Zelebrieren (u.U. mit Hausgenossen) doch nicht untersagen!
In Warburg hat die Polizei eine Messe beendet:
https://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=896084#p896084


Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 17:21
von Stefan
Wie kommst Du darauf?

„Außerdem gab es am Sonntagvormittag eine Messe im syrisch-orthodoxen Kloster. Auch dort rückten die Polizei und das Ordnungsamt an, sie haben den Gottesdienst aber nicht beendet“

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 17:34
von Juergen
Stefan hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 17:21
Wie kommst Du darauf?

„Außerdem gab es am Sonntagvormittag eine Messe im syrisch-orthodoxen Kloster. Auch dort rückten die Polizei und das Ordnungsamt an, sie haben den Gottesdienst aber nicht beendet“
Ach, da hat das Radio die Meldung nachträglich geändert.

Spaniens hohe Todesrate schockiert das In- und Ausland
In Madrid stirbt seit Sonntag alle sechs Minuten eine vom Coronavirus infizierte Person. Die späte Vorsorge und die Teilprivatisierung des Gesundheitssystems rächen sich.


Zu den politischen und logistischen Ursachen gesellt sich in Spanien ebenso wie in Italien ein kultureller Faktor, der für die hohe Infektionszahl verantwortlich sein dürfte – nämlich der engere Kontakt junger Leute mit ihren Eltern und Grosseltern. 60 Prozent der 24- bis 29-Jährigen leben noch bei ihren Eltern, auch bei den 30- bis 34-Jährigen liegt der Anteil noch bei rund 30 Prozent. Die jungen Leute stecken sich schneller an, weil sie mehr Sozialkontakte haben, zu Hause kann das Virus dann auf die Älteren überspringen – zum Beispiel, wenn sich die Familie sonntags zu ausgedehnten Essen trifft. In diesem Fall birgt der enge Familienzusammenhalt grosse Risiken.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 18:17
von Juergen
Das RKI hat seine Grafik angepasst, so daß auch die Meldeverzögerungen deutlich werden:

Gesamt:


nur NRW:

(Gesamtplus der Fälle zum Vortag verteilt ich auf verschiedene Tage (orangene Balken) aufgrund des Meldeprozesses)

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 18:31
von Stefan
Das bedeutet, die rechten Balken wachsen noch mehrere Tage.
Die Trendwende ist also durch Meldeverzögerungen verursacht. Somit kann erst am Freitag sicher gesagt werden,
ob der Zuwachs an Infektionen sinkt.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 19:36
von Juergen
Stefan hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 18:31
Das bedeutet, die rechten Balken wachsen noch mehrere Tage.
Die Trendwende ist also durch Meldeverzögerungen verursacht. Somit kann erst am Freitag sicher gesagt werden,
ob der Zuwachs an Infektionen sinkt.
In der PK des RKI am Montag (PKs gibt es Mo, Mi., Fr.) wurde gesagt, daß man Morgen etwas zum Trend sagen wolle.
Ich denke allerdings auch, daß man noch mal eine Woche abwarten sollte, ehe man verläßlich was orakeln kann.


Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 20:04
von Stefan
Juergen hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 19:36
...verläßlich was orakeln kann.
:hmm:

Am idealsten wäre eine verläßliche, konstante Zahl von Ist-Infizierten,
also Delta aus (Infizierten - Tote - Gesunde). Die Zahl kann auch steigen,
wenn die medizinische Versorgung ausgeweitet werden könnte.
Z.B. Lehrer oder Stewardessen (haben gerade nix zu tun) zu Krankenpfleger ausbilden.
Und Beatmungsgeräte zu bauen, kann ja nicht so schwer sein. Produktionskapazitäten liegen brach.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Dienstag 24. März 2020, 20:13
von Juergen
Stefan hat geschrieben:
Dienstag 24. März 2020, 20:04
…Und Beatmungsgeräte zu bauen, kann ja nicht so schwer sein…
- Autoindustrie will Medizintechnik produzieren
- Ferrari baut Beatmungsgeräte statt Formel-1-Autos
- Auch Pläne in Deutschland – Ford hilft bei Masken und Beatmungsgeräten
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums warnte allerdings, zuverlässige Beatmungsgeräte könnten nicht in kurzer Zeit von branchenfremden Unternehmen hergestellt werden.
Da hat sie wohl recht, zumal Automobilhersteller nur wenig selbst produzieren, sondern zum großen Teil Autos aus Teilen zusammensetzen, die sie selbst nicht hergestellt haben.


Wenn man Polizeimeldungen liest, stellt man fest, daß eine ganze Menge von Einsätzen gegen verbotene „Menschenansammlungen“ daher rühren, daß die Polizei entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung bekommen hat. Die Leute denke vielleicht: „Wenn ich zu Hause bleiben muß, gönne ich das Auserhausgehen anderen auch nicht.“
So bewahrheitet sich, was mir jüngt jemand erklärte. Er fragte, warum in Deutschland so viel Klopapier gehortet würde. Ich sagte, ich wisse es auch nicht und er erklärte mir: „Weil die Deutschen ein Volk von Arschlöchern sind.“

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Mittwoch 25. März 2020, 07:18
von Vir Probatus
Ältere sterben lassen, damit die Jungen wieder Geld verdienen: So soll das Problem in Amerika gelöst werden

https://www.spiegel.de/panorama/coronav ... b8af0f402d
"Patricks These deckt sich in Teilen mit der Sicht von US-Präsident Donald Trump auf die Corona-Pandemie. Schon bald, sehr bald, werde diese Krise vorüber sein, verkündete der Präsident im Weißen Haus. Dann werde Amerika wieder "geöffnet"- und die Wirtschaft werde florieren. Das sei für ihn keine Frage von Monaten, sondern eher von Wochen, so Trump. "Unser Land ist nicht dafür gemacht, geschlossen zu bleiben.""
Im Handelsblatt wird das gleiche Thema angestimmt:

https://www.handelsblatt.com/politik/in ... 76150.html
"Und nicht nur im Weißen Haus, sondern in der gesamten westlichen Welt beginnt allmählich eine Debatte um die Verhältnismäßigkeit der Corona-Interventionen. Ist die Strategie, das Sozial- und Wirtschaftsleben einzufrieren, wirklich alternativlos?
Es ist eine heikle Debatte. Denn es geht um Menschenleben. In diesem Fall um das der älteren und vorerkrankten Bürger, für die eine Infektion mit dem Coronavirus besonders oft tödlich verläuft. Es gilt abzuwägen zwischen dem Schutz der Gesundheit jedes Einzelnen und dem Schutz der Gesellschaft vor der schwersten Rezession seit Ende des Zweiten Weltkriegs."
Konsequent gedacht bedeutet es: Die Behandlungskosten und Anschaffungskosten für die Intensivbetten können wir uns sparen: Wir müssen nur bei der Einlieferung eines Älteren gleich in das richtige Fach greifen oder noch besser gleich die Aufnahme verweigern.

Re: SARS-CoV2

Verfasst: Mittwoch 25. März 2020, 09:06
von Caviteño
Es sind nicht nur der böse Johnson und der noch bösere Trump, die solche Überlegungen anstellen. In den NL wird wohl ähnlich verfahren und auch in D. gibt es erste Stimmen in diese Richtung (gezielte Durchseuchung).

In der Tat kann man die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller ist, den besonders gefährdeten Teil der Bevölkerung zu schützen (in diesem Fall mit Ausgangssperren usw. zu belegen) und man dann alle anderen "durchseuchen" läßt, weil die Folgen bei diesen Personen überschaubar sein dürften/sollen.

In diesem Artikel legt der Autor dar, daß die Zahlen des Robert-Koch-Instituts wohl wenig aussagekräftig sind und weist darauf hin, daß eine großräumige Quarantäne über einen längeren Zeitraum weder politisch noch wirtschaftlich durchzuhalten ist.

Corona oder: welche Katastrophe hätten Sie denn gern?
Wenn Aldi, Lidl, Rewe und andere Supermärkte damit anfangen, Kunden nur noch einzeln ins Geschäft zu lassen und sich Schlangen vor den Geschäften und an den Kassen bilden – mindestens 1,5 m Abstand! – werden nach Erfahrungen mit der menschlichen Psyche Schlägereien an der Tagesordnung sein. Fallweise wird bereits jetzt nach einer Woche über so etwas berichtet. Läuft das im größeren Stil an, wird entgegen dem martialischen Geschrei aus den Politikzentralen die Polizei dem höchstwahrscheinlich nicht mehr gewachsen sein.
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Da staatlicherseits außer der Verbreitung von pompösen Latrinenparolen absolut nichts organisiert ist, sind sicher auch die Lieferketten der Supermärkte nicht organisiert. Bricht die Versorgung zusammen, ist es aber schnell Schluss mit der Disziplin. Wenn die Menschen nichts mehr zu verlieren haben, verlieren sie auch die letzten Hemmungen.
Gehamstert wurde Toilettenpapier - aber das kann man nicht essen. Sind erst einmal die Konserven aufgebraucht, kann es ganz schnell eng werden.
Unser Gemüseladen in Manila hat eine gute Woche nach der Abriegelung zugemacht, weil der Nachschub fehlt. Es ist eben nicht so einfach eine Großregion mit 10 - 15 Mio (Manila) oder auch 6 Mio (Ruhrgebiet) mit allem Lebensnotwendigem zu versorgen. Man muß auch berücksichtigen, daß die Fahrer nicht nur an der Grenze festgehalten werden sondern sich auch infizieren können und dann ausfallen.

Ich gehe mal davon aus, daß man sich nach Ostern von den bisherigen Maßnahmen verabschieden wird/muß, weil man nicht einen Zusammenbruch nicht nur der Wirtschaft sondern auch der Gesellschaft riskieren wird.