Austritt aus der Partei
Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 16:15
Worauf muss man beim Parteiaustritt achten? Die CDU Nordrhein-Westfalen klärt auf:
§ 9 Austritt
(1) Der Austritt ist dem zuständigen Kreisverband schriftlich zu erklären. Er wird mit Zugang
beim zuständigen Kreisverband wirksam.
(2) Als Erklärung des Austritts aus der Partei ist zu behandeln, wenn ein Mitglied mit seinen
persönlichen Mitgliedsbeiträgen oder mit etwaigen Sonderbeiträgen länger als 6 Monate
im Zahlungsverzug ist, innerhalb dieser Zeit schriftlich gemahnt wurde und anschließend
auf eine zweite als Einschreibebrief erfolgte Mahnung trotz Setzung einer Zahlungsfrist
von einem Monat und trotz schriftlichen Hinweises auf die Folgen der Zahlungsverweigerung
die rückständigen Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Kreisvorstand stellt die
Beendigung der Mitgliedschaft fest und hat dies dem ausgeschiedenen Mitglied schriftlich
mitzuteilen.
(3) Alle Veränderungen in der Mitgliedschaft hat der Kreisverband unverzüglich der zentralen
Mitgliederdatei zu melden.
https://www.cdu-nrw.de/satzung-der-cdu- ... -westfalen
§ 9 Austritt
(1) Der Austritt ist dem zuständigen Kreisverband schriftlich zu erklären. Er wird mit Zugang
beim zuständigen Kreisverband wirksam.
(2) Als Erklärung des Austritts aus der Partei ist zu behandeln, wenn ein Mitglied mit seinen
persönlichen Mitgliedsbeiträgen oder mit etwaigen Sonderbeiträgen länger als 6 Monate
im Zahlungsverzug ist, innerhalb dieser Zeit schriftlich gemahnt wurde und anschließend
auf eine zweite als Einschreibebrief erfolgte Mahnung trotz Setzung einer Zahlungsfrist
von einem Monat und trotz schriftlichen Hinweises auf die Folgen der Zahlungsverweigerung
die rückständigen Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Kreisvorstand stellt die
Beendigung der Mitgliedschaft fest und hat dies dem ausgeschiedenen Mitglied schriftlich
mitzuteilen.
(3) Alle Veränderungen in der Mitgliedschaft hat der Kreisverband unverzüglich der zentralen
Mitgliederdatei zu melden.
https://www.cdu-nrw.de/satzung-der-cdu- ... -westfalen