Der Autor des Buches
Gebetspausen am Arbeitsplatz Erwartungen gefluechteter Muslime: Basiswissen fuer Arbeitgeber, Michael Wolski, schreibt hierzu:
Die hier schon lebenden Muslime haben vor den Arbeitsgerichten bisher durchgesetzt:
2 bis 3 bezahlte kurze Gebetspausen während der Arbeitszeit (Urteil 2002)
unbezahlte Freistellung zum Besuch der Moschee am Freitagmittag
Verweigerung des Transports von Alkohol in Flaschen aus religiösen Gründen (Urteil 2011)
Tragen des islamischen Kopftuchs (Urteil 2012)
Bezahlte Gebetspausen hängen von der Art der Tätigkeit ab:
Im Januar 2002 urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm, dass Chefs nicht verpflichtet sind, Gebetspausen während der Arbeitszeit zu akzeptieren – wenn dadurch betriebliche Störungen verursacht werden (Az.: 5 Sa 1782/01).
(...)
Beeinträchtigt das Fehlen des Mitarbeiters die Arbeitssicherheit oder den betrieblichen Frieden, muss der Angestellte auf sein Gebet verzichten oder es später nachholen – das Gebet nachzuholen ist im Islam zulässig, so Fachanwältin Hussain-Hämäläinen.
Bei kleineren Störungen sieht es anders aus: „Wenn man mal einen Telefonanruf verpasst, kann ein Kollege einspringen“, sagt Martin Hensche. Fälle, in denen Chefs das Gebet verbieten dürfen, sind eher selten, so der Rechtsanwalt.
(...)
Nach § 616 BGB haben Mitarbeiter bei kurzen Pausen Anspruch auf Bezahlung, wenn die Pause aus persönlichen Gründen stattfindet, die der Mitarbeiter nicht selbst verschuldet – was bei religiösen Ritualen der Fall ist.
https://www.impulse.de/recht-steuern/re ... 60711.html
Der von Dir erwähnte Fall eines deutschen Polizisten betraf die Gratulation einer Kollegin, die ihrem muslimischen Kollegen zur Beförderung per Handschlag gratulieren wollte. Dieser lehnte den Handschlag der Frau ab.
http://www.spiegel.de/karriere/deutschl ... 98458.html
Natürlich stellt sich in einem solchen Zusammenhang die Frage, wie besagter Polizeibeamter es generell mit dem Grundgesetz hält. Es ist ja auch richtig, daß die Vorgesetzten hier ein wachsames Auge haben, wie damals beim deutschen Botschafter in Marokko,
Murad Wilfried Hofmann, der in seinem Buch wortgewaltig gegen die "Alkohol-Nikotin-Schweinefleisch-Gesellschaft" zu Felde zog.
Zum Handschlag:
Es kommt eben immer auf die Umstände an. An den meisten Schweizer Schulen ist der Handschlag zwischen Schülern und Lehrern Tradition und dementsprechend wurde auch seine Weigerung aus religiösen Gründen von der Schulverwaltung sanktioniert.
Im übrigen finde ich es ziemlich "daneben", wenn ein Handschlag aus religiösen Gründen verweigert wird. Das hat nun überhaupt nichts mit Integration zu tun.