Pressefreiheit!?

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Ist das Strafverlangen der Türkei legitim?

Umfrage endete am Dienstag 9. August 2016, 07:19

Ja
7
41%
Nein
8
47%
Ist mir egal
2
12%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 17

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overkott
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von overkott »

Sie kennen wahrscheinlich die obszönen Verse nicht, sonst würden sie nicht so einen nonsens reden.

Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Medien, sich selbst zum Thema zu machen.

Oder wissen sie vielleicht, was aktuell im Bundestag läuft? Das wäre doch eigentlich die Aufgabe der Medien in einer Demokratie, die Bürger über anstehende politische Entscheidungen zu informieren, sie an der Debatte partizipieren zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich selbst ein begründetes Urteil zu bilden.

Vir Probatus
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Vir Probatus »

Raphael hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Man darf in Deutschland die Kirche eine "Kinderf..ker-Sekte" nennen.
Achso, deswegen reitest Du auf dem Thema so herum: Weil man DAS darf! :/
Nein ich benenne die Kirche nicht so, ich beklage dieses Messen mit zweierlei Mass, wie Du unschwer feststellen kannst.
Aber meine Diskussionserfahrung mit exakt Dir Raphael geht genau in diese Richtung: Das Generieren von Unterstellungen um das festzustellen, was man ja schon immer wusste. Vielen Dank.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Lilaimmerdieselbe
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Doch kenne ich. Die Aufzählung der Schmähungen war so lang, dass man sich lange vor Ende fragte, ob Erdogan nicht vielleicht auch Katzen frißt oder neben das Klo pinkelt. Dieser Überdruß war sicher kalkuliert.
Selbstverständlich muß man Medien in Zusammenhang mit Erdogan thematisieren, insbesondere wenn die eigene Regierung es nicht tut

Raphael

Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Raphael »

Vir Probatus hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Man darf in Deutschland die Kirche eine "Kinderf..ker-Sekte" nennen.
Achso, deswegen reitest Du auf dem Thema so herum: Weil man DAS darf! :/
Nein ich benenne die Kirche nicht so,
Es war nicht gesagt worden, daß die Kirche von Ihnen so benannt wird! :|

Aus der Vielzahl Ihrer Beiträge einerseits und aus der Verengung Ihrer Beiträge auf dieses eine Thema ist jedoch unschwer zu schließen, daß Sie die Kirche genau dafür halten, ohne es explizit zu benennen.
Vir Probatus hat geschrieben:ich beklage dieses Messen mit zweierlei Mass, wie Du unschwer feststellen kannst.
Aus Ihren Beiträgen ist lediglich eines unschwer zu entnehmen:
Sie arbeiten sich mit pathologischem Eifer an einer Wunde ab, die der Kirche in widerchristlicher Weise zugefügt worden ist. Bildlich gesprochen drehen Sie das Messer in einer Wunde herum, welches Andere in diese Wunde hineingestoßen haben.

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Edi
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Edi »

Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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overkott
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von overkott »

Der Gevelsberger zeigt auf, was Rechtsverdrehung ist. Dabei bezieht er sich auf den Gesetzestext, wonach sich Staatsoberhäupter nicht im Inland aufhalten müssen, um unter dem Persönlichkeitsschutz des Paragraphen zu stehen.

Es ist nicht Aufgabe des Anwalts, den Sinn des Paragraphen zum Schutz diplomatischer Beziehungen zu erklären.

Statt dessen hätte er überhaupt einmal erklären sollen, worin eigentlich eine Beleidigung besteht, nämlich im Beschmutzen der persönlichen Ehre einer Person durch unwahre Behauptungen, die nicht durch die Freiheit der Kunst und Zwangsgebühren abgedeckt sind.

Wer der Türkei einmal zeigen möchte, dass in einem Rechtsstaat Recht ohne Ansehen der Person gesprochen wird, wird Herrn Erdogan Recht geben, wo er Recht hat, auch wenn er ihn politisch in der Sache kritisiert.

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overkott
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von overkott »

ZDF-Humorbeamter und Witzeansager Oliver Welke ( Lacher aus dem Publikum gibt's nur im Off ) hält seinem Kollegen die Stange. Schuld an dessen Geschmacklosigkeiten sei die Kanzlerin? Ja, in welchem Land der untergehenden Aufklärung leben wir eigentlich.

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overkott
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von overkott »

Inzwischen ist zu lesen, dass der türkische Staatspräsident als Privatperson gegen die Beleidigung durch den umstrittenen Fernsehmoderator vorgehen will. Der Präsident habe Strafantrag bei der Mainzer Staatsanwaltschaft gestellt. Ein Umgehen der Bundesregierung dürfte durch den Gesetzestext nach StGB jedoch nicht abgedeckt sein. Herr Erdogan ist weder Bundesbürger, noch hat er sich im Inland aufgehalten. Das Mainzer Amtsgericht ist zudem weder eine europäische, noch eine türkische Institution.

Sollte der Fernsehmoderator zur persona non grata erklärt werden, dürfte er noch vergleichsweise Glück haben. Zur Vermeidung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren im Falle einer verleumderischen Beleidigung nach § 103 StGB könnte er sich auch in der Türkei nach § 301 StGB zu zwei Jahren verurteilen lassen.

Der türkische Staatspräsident hat also die Möglichkeit, sich gegen die Beleidigung zu wehren, ohne dass die Beziehungen zur Bundesregierung Schaden nehmen müssen.

Caviteño
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben: Der türkische Staatspräsident hat also die Möglichkeit, sich gegen die Beleidigung zu wehren, ohne dass die Beziehungen zur Bundesregierung Schaden nehmen müssen.
Das wäre eine Möglichkeit, wie die Kanzerlin aus der Affäre kommt, ohne weiteren Schaden zu nehmen:
Dass am Montag auch Erdogan selbst Strafanzeige gegen Böhmermann gestellt hat, könnte ihr die Entscheidung zusätzlich erleichtern: Weil jetzt auch der Beleidigte selbst Anzeige erstattet hat, könnte die Mainzer Staatsanwaltschaft auch ohne Zustimmung der Bundesregierung ermitteln, weil es dann nicht mehr um die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs nach Paragraph 13, sondern um eine persönliche Strafanzeige wegen Beleidigung nach Paragraf 194 des Strafgesetzbuchs geht.
Die Bundesregierung könnte das Strafgesuch der Türkei also ablehnen und auf die Mainzer Staatsanwaltschaft verweisen, deren Ermittlungen sie nicht verhindern kann – für Merkel wäre das eine elegante Lösung. Auch in diesem Fall dürften viele aber von der Kanzlerin erwarten, dass sie gegenüber dem türkischen Staatschef einen deutlichen Punkt für die Presse- und Meinungsfreiheit setzt und auf politischer Ebene unmissverständlich klar macht, dass diese Werte in Deutschland unverbrüchlich sind. Dabei hätte sie diese Zwangslage verhindern können, wenn sie sich schon nach der viel harmloseren „extra3“-Satire unzweifelhaft und rasch hinter die Redaktion der Sendung gestellt hätte.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... ageIndex_2

Merkel ist mal wieder damit beschäftigt, die durch ihre eigene Politik hervorgerufenen Probleme zu lösen.
Ohne die von ihr geöffneten Grenzen keine Notwendigkeit, ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei zu schließen. Ohne Abkommen kein Grund, sich auf dieses Glatteis zu begeben. Das Dilemma wird in dem oa Artikel wie folgt dargestellt:
Damit hat Böhmermann die Kanzlerin in eine Zwickmühle gebracht: Stimmt sie dem Gesuch der Türkei zu und macht den Weg für eine Strafanzeige gegen Böhmermann frei, würde sie öffentlich heftig dafür kritisiert werden, die Pressefreiheit auf dem Altar der Realpolitik geopfert zu haben. Dass Deutschland sich durch den Flüchtlings-Deal mit der Türkei erpressbar gemacht habe und Erdogan morgen vielleicht noch ganz andere Gegenleistungen für seine Hilfe erwarte, die er von der Bundesregierung auch bekommen würde: Wie wollte Merkel diesen Verdacht dann noch entkräften? Stellt sich die Kanzlerin hingegen hinter Böhmermann und lehnt das Strafgesuch aus Ankara ab, dürfte sie in Deutschland zwar dafür gefeiert werden. Den Mann, der derzeit wie kein anderer die Lösung der Flüchtlingskrise in der Hand hat, würde sie aber so brüskieren, dass die ohnehin fragile Zusammenarbeit mit Ankara in der Flüchtlingskrise, die auch über ihre eigene Zukunft als Kanzlerin entscheidet, mehr als nur einen Dämpfer erhielte.

Caviteño
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann
Wenn in der aktuellen Debatte immer wieder die Niveaulosigkeit des vorgetragenen Gedichts betont wird, geht das insofern am eigentlichen Problem vorbei. Entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass Böhmermann dieses Gedicht in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext einbettet, um auf diesem, zugegebenermaßen sehr drastischem Wege die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen. Und tatsächlich wird man letztlich nicht bestreiten können, dass sich dieser besondere Kontext von gewöhnlicher und unzulässiger Schmähkritik unterscheidet, was diesen Fall denn auch so besonders und juristisch interessant macht. In dieser Form ist Schmähkritik – soweit ersichtlich – jedenfalls (noch) nicht vorgetragen worden.
(...)
Insoweit hat Böhmermann vor dem Hintergrund des Verhaltens des türkischen Präsidenten auf eine eher harmlose Extra-3-Satire in seiner Sendung ausdrücklich zu verdeutlichen versucht, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit nach deutschem Verständnis eigentlich liegen. Und in der Öffentlichkeit besteht hier auch durchaus Klärungsbedarf. Zwar ist auch im Zusammenhang mit der Extra-3-Sendung immer wieder auf die Unzulässigkeit von Schmähkritik hingewiesen worden. Was dieser juristische Begriff aber bedeutet und ab welcher Schwelle eigentlich der Boden der Unzulässigkeit betreten wird, ist – im Übrigen auch für Juristinnen und Juristen – nur schwer greifbar.
Mit seinem Gedicht macht Böhmermann diese Grenze hingegen anschaulich deutlich – und zwar nicht nur für den türkischen Staatspräsidenten, sondern auch für die breite Öffentlichkeit –, dass ein Beitrag wie derjenige von extra-3 weit von unzulässiger Schmähkritik entfernt ist.
Es spricht viel dafür, daß der Fall bis in die höchste Instanz gehen wird, bevor hier Klarheit herrscht. Ob Erdogan dann noch im Amt ist, wissen wir nicht.... ;D

Raphael

Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Raphael »

Caviteño hat geschrieben:Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann
Wenn in der aktuellen Debatte immer wieder die Niveaulosigkeit des vorgetragenen Gedichts betont wird, geht das insofern am eigentlichen Problem vorbei. Entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass Böhmermann dieses Gedicht in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext einbettet, um auf diesem, zugegebenermaßen sehr drastischem Wege die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen. Und tatsächlich wird man letztlich nicht bestreiten können, dass sich dieser besondere Kontext von gewöhnlicher und unzulässiger Schmähkritik unterscheidet, was diesen Fall denn auch so besonders und juristisch interessant macht. In dieser Form ist Schmähkritik – soweit ersichtlich – jedenfalls (noch) nicht vorgetragen worden.
(...)
Insoweit hat Böhmermann vor dem Hintergrund des Verhaltens des türkischen Präsidenten auf eine eher harmlose Extra-3-Satire in seiner Sendung ausdrücklich zu verdeutlichen versucht, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit nach deutschem Verständnis eigentlich liegen. Und in der Öffentlichkeit besteht hier auch durchaus Klärungsbedarf. Zwar ist auch im Zusammenhang mit der Extra-3-Sendung immer wieder auf die Unzulässigkeit von Schmähkritik hingewiesen worden. Was dieser juristische Begriff aber bedeutet und ab welcher Schwelle eigentlich der Boden der Unzulässigkeit betreten wird, ist – im Übrigen auch für Juristinnen und Juristen – nur schwer greifbar.
Mit seinem Gedicht macht Böhmermann diese Grenze hingegen anschaulich deutlich – und zwar nicht nur für den türkischen Staatspräsidenten, sondern auch für die breite Öffentlichkeit –, dass ein Beitrag wie derjenige von extra-3 weit von unzulässiger Schmähkritik entfernt ist.
Es spricht viel dafür, daß der Fall bis in die höchste Instanz gehen wird, bevor hier Klarheit herrscht. Ob Erdogan dann noch im Amt ist, wissen wir nicht.... ;D
Mittlerweile erscheint mir die von Böhmermann inszenierte "edukatorische Schmähkritik" absichtlich selbstwidersprüchlich zu sein, um eine juristische Bewertung und damit Verurteilung zu erschweren. Diese absichtliche Herbeiführung wird bei einer juristischen Beurteilung jedoch wahrscheinlich als Beleg für den Vorsatz gewertet werden.

Als analoges Beispiel:
Jemand schlägt einem Anderen ins Gesicht und sagt vorher: "Ich zeige Dir jetzt mal, was eine Körperverletzung ist, die laut StGB verboten ist!"
Der Andere wird ihn wohl zurecht wegen Körperverletzung anzeigen können ...........

Caviteño
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

Der Vergleich hinkt.
Was eine Körperverletzung ist, dürfte jedem klar sein - sieht man von der auch hier im Forum kontrovers geführten Debatte anläßlich des "Beschneidungsurteils" einmal ab. Allerdings war damals wohl auch allen klar, daß es sich um eine Körperverletzung handelte und man sich auf die Rechtsgüterabwägung "Elternrecht" vs. "Recht auf körperliche Unversehrtheit" konzentrieren konnte.

Die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt ist und der Schmähkritik, für die dieser Schutz nicht gilt, dürfte dagegen nur den Wenigsten bekannt sein.
Frage: Wie soll der Begriff der Schmähkritik durch ein Beispiel erläutert werden?
Natürlich kann man auf anonymisierte Formulierungen ausweichen. Für den vorliegenden Fall führt der oa Autor hier folgendes aus:
Damit bleibt als möglicher Kritikpunkt allein die Tatsache, dass Böhmermann mit dem türkischen Präsidenten eine reale Person zum Gegenstand seines „Lehrbeispiels“ gemacht hat. Ohne jeden Zusammenhang dürfte eine solche Instrumentalisierung dabei in der Tat schwer zu rechtfertigen sein. Warum sollte irgendjemand akzeptieren müssen, ohne jeden Grund und damit völlig willkürlich als Exempel für Schmähkritik herhalten zu müssen? Insoweit muss freilich das vorangehende Verhalten des türkischen Präsidenten berücksichtigt werden. Denn mit der fragwürdigen Einbestellung des deutschen Botschafters hat dieser die Debatte über die Reichweite der Meinungsfreiheit überhaupt erst eröffnet. Offenbart hat er dabei zugleich wie sehr sich sein Verständnis der Meinungsfreiheit von demjenigen des Grundgesetzes unterscheidet. Geht es also darum, die angehende Debatte zu bereichern und damit neben der deutschen Öffentlichkeit gerade dem türkischen Präsidenten aufzuzeigen, wie Meinungsfreiheit unter dem Grundgesetz interpretiert wird, liegt es geradezu nahe, diesen auch zum Gegenstand seines edukatorischen Gedichtes zu machen.
Aber wie ich schon ausführte - der Fall ist komplex und wird - falls er gerichthängig werden sollte - bis nach Karlsruhe gehen. In einigen Jahren haben wir dann Klarheit.

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Torsten
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Torsten »

Nein!

Vorab: Ich kenne das "Gedicht", das war überflüssig.
Aber: Böhmermann hat Erdogan nicht persönlich beleidigt, sondern im Rahmen seines Jobs. Und genau so hätte ich als Staatschef darauf reagiert, durch komplettes Ignorieren. Dass Erdogan wirklich eine gemeingefährliche Macke hat, das dürfte jetzt auch dem letzten klargeworden sein.

An die "Befürworter": Der "Mann"(*) lässt Menschen bomben und foltern und ermorden.

Raphael

Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Raphael »

Torsten hat geschrieben:Nein!

Vorab: Ich kenne das "Gedicht", das war überflüssig.
D'accord!
Torsten hat geschrieben:Aber: Böhmermann hat Erdogan nicht persönlich beleidigt, sondern im Rahmen seines Jobs.
Doch, Böhmermann hat Erdogan persönlich beleidigt, das ist ja eben das Problem!
Torsten hat geschrieben:Und genau so hätte ich als Staatschef darauf reagiert, durch komplettes Ignorieren.
Genau das hätte jedoch einer inneren Größe bedurft, die Erdogan offenbar nicht hat .........
Torsten hat geschrieben:Dass Erdogan wirklich eine gemeingefährliche Macke hat, das dürfte jetzt auch dem letzten klargeworden sein.

An die "Befürworter": Der "Mann"(*) lässt Menschen bomben und foltern und ermorden.
Hier kann man nun fragen: Was ist schlimmer? Als Ziegenficker verunglimpft werden oder Menschen mit Bomben zu malträtieren oder zu foltern oder zu morden? :hmm:
Die Antwort dürfte klar sein .........

Nichtsdestoweniger kann man - und das ist christliches Basiswissen - Unrecht nicht mit Unrecht vergelten! :traurigtaps:

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Torsten
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Torsten »

Raphael hat geschrieben:Nichtsdestoweniger kann man - und das ist christliches Basiswissen - Unrecht nicht mit Unrecht vergelten! :traurigtaps:
Ein Wort wie Blut vergießen, ohne dazu anzustacheln, das ist einmalig in der Geschichte unseres Universums.

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overkott
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Der türkische Staatspräsident hat also die Möglichkeit, sich gegen die Beleidigung zu wehren, ohne dass die Beziehungen zur Bundesregierung Schaden nehmen müssen.
Das wäre eine Möglichkeit, wie die Kanzerlin aus der Affäre kommt, ohne weiteren Schaden zu nehmen:
Dass am Montag auch Erdogan selbst Strafanzeige gegen Böhmermann gestellt hat, könnte ihr die Entscheidung zusätzlich erleichtern: Weil jetzt auch der Beleidigte selbst Anzeige erstattet hat, könnte die Mainzer Staatsanwaltschaft auch ohne Zustimmung der Bundesregierung ermitteln, weil es dann nicht mehr um die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs nach Paragraph 13, sondern um eine persönliche Strafanzeige wegen Beleidigung nach Paragraf 194 des Strafgesetzbuchs geht.
Die Bundesregierung könnte das Strafgesuch der Türkei also ablehnen und auf die Mainzer Staatsanwaltschaft verweisen, deren Ermittlungen sie nicht verhindern kann – für Merkel wäre das eine elegante Lösung. Auch in diesem Fall dürften viele aber von der Kanzlerin erwarten, dass sie gegenüber dem türkischen Staatschef einen deutlichen Punkt für die Presse- und Meinungsfreiheit setzt und auf politischer Ebene unmissverständlich klar macht, dass diese Werte in Deutschland unverbrüchlich sind. Dabei hätte sie diese Zwangslage verhindern können, wenn sie sich schon nach der viel harmloseren „extra3“-Satire unzweifelhaft und rasch hinter die Redaktion der Sendung gestellt hätte.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... ageIndex_2

Merkel ist mal wieder damit beschäftigt, die durch ihre eigene Politik hervorgerufenen Probleme zu lösen.
Ohne die von ihr geöffneten Grenzen keine Notwendigkeit, ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei zu schließen. Ohne Abkommen kein Grund, sich auf dieses Glatteis zu begeben. Das Dilemma wird in dem oa Artikel wie folgt dargestellt:
Damit hat Böhmermann die Kanzlerin in eine Zwickmühle gebracht: Stimmt sie dem Gesuch der Türkei zu und macht den Weg für eine Strafanzeige gegen Böhmermann frei, würde sie öffentlich heftig dafür kritisiert werden, die Pressefreiheit auf dem Altar der Realpolitik geopfert zu haben. Dass Deutschland sich durch den Flüchtlings-Deal mit der Türkei erpressbar gemacht habe und Erdogan morgen vielleicht noch ganz andere Gegenleistungen für seine Hilfe erwarte, die er von der Bundesregierung auch bekommen würde: Wie wollte Merkel diesen Verdacht dann noch entkräften? Stellt sich die Kanzlerin hingegen hinter Böhmermann und lehnt das Strafgesuch aus Ankara ab, dürfte sie in Deutschland zwar dafür gefeiert werden. Den Mann, der derzeit wie kein anderer die Lösung der Flüchtlingskrise in der Hand hat, würde sie aber so brüskieren, dass die ohnehin fragile Zusammenarbeit mit Ankara in der Flüchtlingskrise, die auch über ihre eigene Zukunft als Kanzlerin entscheidet, mehr als nur einen Dämpfer erhielte.
Dass der Fernsehmoderator der Bundesrepublik außenpolitischen Schaden zugefügt hat, ist offensichtlich.

Und die Kanzlerin muss entscheiden, unabhängig vom vermutlich aussichtslosen Versuch des Herrn Erdogan als Nichtbundesbürger und Nichtinländer vor dem Amtsgericht Mainz für sein Privatrecht zu streiten.

Entscheidet sie souverän, stellt sie mit dem Koalitionspartner fest, dass geltendes Recht gilt, so lange es nicht geändert ist, weil: Sonst könnte man sich den Rechtsstaat sparen mit dem Hinweis, dass die Freiheit der Deutschen stets über dem Persönlichkeitsrecht eines Ausländers steht.

Als Kanzlerin sollte sie eigentlich wissen, dass die Freiheit des einen im Recht des anderen ihre Grenze findet.

Herr Oppermann mag es vielleicht völlig in Ordnung finden, wenn er im türkischen Fernsehen der Unzucht mit Schweinen bezichtigt wird - wegen der Nächstenliebe und der goldenen Regel, nach der er den Türken das selbe Recht zugesteht, wie er es für sich selbst in Anspruch nimmt - und weil er nicht einmal Majestät ist.

Dass die meisten Bürger offenbar damit überfordert sind, den Unterschied zwischen Recht und Politik zu verstehen, kann Berufspolitiker nicht von ihrer Pflicht entbinden, diesen Unterschied zu wahren: Recht gilt auch für den beleidigten Andersdenkenden.

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holzi
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von holzi »

Torsten hat geschrieben:[...]Dass Erdogan wirklich eine gemeingefährliche Macke hat, das dürfte jetzt auch dem letzten klargeworden sein.

An die "Befürworter": Der "Mann"(*) lässt Menschen bomben und foltern und ermorden.
Torsten, Torsten, mit solchen Bemerkungen bist du der Nächste, der vom Erdogan angezeigt wird! :regel:








:breitgrins:

Lilaimmerdieselbe
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »


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overkott
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von overkott »

Der Polizeischutz für Herrn Böhmermann sollte keinesfalls länger als fünf Jahre dauern. Mehr gibt der § 103 StGB nicht her. Alles andere wäre bescheuert.

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taddeo
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von taddeo »

Caviteño hat geschrieben:Aber wie ich schon ausführte - der Fall ist komplex und wird - falls er gerichthängig werden sollte - bis nach Karlsruhe gehen. In einigen Jahren haben wir dann Klarheit.
Straßburg, nicht (nur) Karlsruhe. Ein klassisches Thema für den EuGH. Gerade, weil ja auch die Türkei in die EU will.

Lilaimmerdieselbe
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Aber wer soll das denn durchklagen? Böhmermann hat nicht die Nerven und Erdogan wird mit deutschen Gerichten nicht glücklich, selbst wenn sie Böhmermann eine Geldstrafe aufbrummen.

Vir Probatus
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Vir Probatus »

Das sind schwierige Themen, die man nicht einfach mit ja und nein beantworten kann. So weit ich gelesen habe, kommen da auch die Namen Fritzl und Priklopil vor: Das sind bekannte Schwerverbrecher. Warum diese Namen?
Ein ähnlicher Fall war seinerzeit die Sache mit der urinbefleckten Soutane in der Titanic.
Das liegt für mich jenseits von Humor und natürlich erlaubter Satire.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Raphael

Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Raphael »

Caviteño hat geschrieben:Der Vergleich hinkt.
Jeder Vergleich hinkt! :tuete:
Caviteño hat geschrieben:Was eine Körperverletzung ist, dürfte jedem klar sein - sieht man von der auch hier im Forum kontrovers geführten Debatte anläßlich des "Beschneidungsurteils" einmal ab. Allerdings war damals wohl auch allen klar, daß es sich um eine Körperverletzung handelte und man sich auf die Rechtsgüterabwägung "Elternrecht" vs. "Recht auf körperliche Unversehrtheit" konzentrieren konnte.

Die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt ist und der Schmähkritik, für die dieser Schutz nicht gilt, dürfte dagegen nur den Wenigsten bekannt sein.

In der causa Böhmermann geht es aber nicht um die Abgrenzungsfrage erlaubte Satire versus Schmähkritik, denn der werte Herr Böhmermann hat ja selber ausdrücklich von Schmähkritik gesprochen.
Meines Wissens ist auch die Frage der Abgrenzung gar nicht die Verteidigungslinie, welche derzeit vom werten Herrn Böhmermann aufgebaut wird.
Seine Verteidigungslinie ist die, daß der werte Herr Böhmermann sich als Volkspädagoge geriert. Und das Volk zu belehren muß doch erlaubt sein, oder? :nuckel:
Caviteño hat geschrieben:Frage: Wie soll der Begriff der Schmähkritik durch ein Beispiel erläutert werden?
Natürlich kann man auf anonymisierte Formulierungen ausweichen. Für den vorliegenden Fall führt der oa Autor hier folgendes aus:
Damit bleibt als möglicher Kritikpunkt allein die Tatsache, dass Böhmermann mit dem türkischen Präsidenten eine reale Person zum Gegenstand seines „Lehrbeispiels“ gemacht hat. Ohne jeden Zusammenhang dürfte eine solche Instrumentalisierung dabei in der Tat schwer zu rechtfertigen sein. Warum sollte irgendjemand akzeptieren müssen, ohne jeden Grund und damit völlig willkürlich als Exempel für Schmähkritik herhalten zu müssen? Insoweit muss freilich das vorangehende Verhalten des türkischen Präsidenten berücksichtigt werden. Denn mit der fragwürdigen Einbestellung des deutschen Botschafters hat dieser die Debatte über die Reichweite der Meinungsfreiheit überhaupt erst eröffnet. Offenbart hat er dabei zugleich wie sehr sich sein Verständnis der Meinungsfreiheit von demjenigen des Grundgesetzes unterscheidet. Geht es also darum, die angehende Debatte zu bereichern und damit neben der deutschen Öffentlichkeit gerade dem türkischen Präsidenten aufzuzeigen, wie Meinungsfreiheit unter dem Grundgesetz interpretiert wird, liegt es geradezu nahe, diesen auch zum Gegenstand seines edukatorischen Gedichtes zu machen.
Der Autor macht damit - und dies ist aus anderen Fällen sattsam bekannt - das Opfer zum Täter, zumindest aber zum Mittäter.
Dem geneigten Leser soll suggeriert werden: Ist der blöde Erdogan doch selber schuld! Der hat es doch nicht besser verdient! :glubsch:

Damit schleimt sich der Autor an die niedrigen Instinkte der Leserschaft heran. :daumen-runter:
Caviteño hat geschrieben:Aber wie ich schon ausführte - der Fall ist komplex und wird - falls er gerichthängig werden sollte - bis nach Karlsruhe gehen. In einigen Jahren haben wir dann Klarheit.
D'accord!

Aber um Deinem ökonomischen Sachverstand ein bißchen einzuheizen: :blinker:
Haben wir denn Geld für so einen Scheiß? :detektiv:
Polizeischutz, hochbezahlte Juristen in der Ministerialbürokratie, Staatsanwaltschaft und bei Gericht, der ganze mediale Rattenschwanz von Talkshows, Expertenstatements ect. pp.! :zirkusdirektor:

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taddeo
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von taddeo »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Aber wer soll das denn durchklagen? Böhmermann hat nicht die Nerven und Erdogan wird mit deutschen Gerichten nicht glücklich, selbst wenn sie Böhmermann eine Geldstrafe aufbrummen.
Einer, der aus dem Bewußtsein handelt "L'etat c'est moi":
Focus online hat geschrieben:Hubertus von Sprenger, der deutsche Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, ist bereit, mit seinem Mandanten gegen den TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) alle Rechtsmittel auszuschöpfen - bis zur letzten Instanz.

"Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch", sagte von Sprenger im Interview mit "heute journal"-Moderator Claus Kleber am Dienstagabend im ZDF.

„Der Präsident verspricht die Bestrafung des Betroffenen und verspricht sich auch, dass der in Zukunft das nicht wiederholt, was er gesagt hat, auf zivilrechtlicher Ebene“, sagte von Sprenger weiter.

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Juergen
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Juergen »

Siard hat geschrieben:
Die ganze Diskussion um das Gedicht ist solange sinnlos, solange es nicht möglich ist, den Zusammenhang des Gedichtes nachzuvollziehen.
Es wird dringend Zeit, die GANZE Sendung wieder verfügbar zu machen, um den Zusammenhang beurteilen zu können.
Hier das Video mit dem ganzen Text (nicht die ganze Sendung): http://www.mozartzuvielenoten.de/216/ ... n-erdogan/


Nur weil Satire drauf steht, ist da meiner Meinung nach keine drin.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Caviteño
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

Offener Brief von dem "ergebenen" Boris Palmer an den Herrn Präsidenten Erdogan:

https://www.facebook.com/ob.boris.palme ... 917523613

:D

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Juergen
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Caviteño
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

Hier die ganze Sendung:

http://www.cicero.de/videos/video-die-b ... m-original

"Erdogan" beginnt ab ca. 11: mit der Einführung über satire extra3

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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

Juergen hat geschrieben:Peter Winnemöller zum Thema:
Je suis oder nicht je suis – Satire auf dem Prüfstand
Man kann es drehen wie man will, man landet immer wieder bei Merkels Einwanderungspolitik:
Hätte Merkel mit ihrer verfehlten Einwanderungspolitik nicht die Bodenhaftung verloren, dann hätte sie sich dieser erneuten Fehleinschätzung jetzt im Fall Böhmermann nicht hingegeben: Erdogan routinemäßig Honig um den Bart schmieren und einen Erdogan missliebigen deutschen Satiriker, dessen Kopf Erdogan symbolisch durch eine Verurteilung wegen Beleidigung seiner Majestät rollen sehen will, über die Klinge springen lassen – das geht selbst in der im unpolitisch vor sich hin vegetierenden modernen Bundesrepublik nicht einfach glatt durch.
http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bett ... stellen/2/

Selbst ihre Interviewpartnerin, Anne Will, geht auf Distanz zu Merkel:
In der Debatte um den Fall Böhmermann hat ARD-Talkshow-Moderatorin Anne Will Kanzlerin Angela Merkel kritisiert. Merkels Äußerung gegenüber der türkischen Regierung zum Erdogan-Schmähgedicht von ZDF-Satiriker Jan Böhmermann "ist ein Fehler gewesen", sagte Will im "SWR UniTalk" an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. "Es ist plötzlich eine Affäre daraus geworden und das durch das Zutun der Bundeskanzlerin und zuvor durch die Intervention des türkischen Staatspräsidenten. Es wäre schön, wenn man die Kirche wieder zurück ins Dorf bekäme. Jetzt ist es ein Desaster."
Die Kanzlerin befände sich nun in einer "Zwickmühle". Die ARD-Journalistin hofft auf eine klare Haltung der Bundesregierung gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan: "Ich wünschte mir eine Lösung, bei der die Bundesregierung sagt: `Du hast sie ja nicht mehr alle, Recep, das machen wir jetzt nicht mit!`", so Will. "Gleichzeitig wünsche ich mir eine Lösung, bei der man sagt, unsere Justiz arbeitet komplett unabhängig. Der überantworten wir das mit großer Lässigkeit. Und gehen mehr als sicher davon aus, dass am Schluss steht, dass Jan Böhmermann nichts falsch gemacht hat."
http://www.epochtimes.de/politik/deutsc ... 21577.html

Bei ihrer fatalen Einwanderungspolitik konnte die Kanzlerin zumindest noch auf die Unterstützung der allermeisten Medienschaffenden rechnen, insbesondere wenn sie zum öffentl.-rechtl. Rundfunk gehörten. Es könnte allmählich einsam um sie werden - nur die Nicker in Partei und Fraktion sind keine Gewähr für Unterstützung.
Zuletzt geändert von Caviteño am Mittwoch 13. April 2016, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Juergen
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Juergen »

Protest
Aktivisten hängen Böhmermann-Plakat vor türkische Botschaft
http://www.derwesten.de/politik/aktivis ... 3161.html
:roll:
Gruß Jürgen

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Torsten
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Torsten »

Das "Gedicht" von Böhmermann, naja ..
Ich denke, wir sind uns hier alle einig: Das ist Dreck, den keiner braucht, keiner sehen und hören will. Mindestens eine Bewährungsstrafe verdient er dafür.

Aber Erdogan gehört für seine Verbrechen an den Galgen.

Caviteño
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Re: Pressefreiheit!?

Beitrag von Caviteño »

Torsten hat geschrieben:Mindestens eine Bewährungsstrafe verdient er dafür.
Für eine Verurteilung müßte der entsprechende Straftatbestand erfüllt sein - und ob dies der Fall ist oder nicht, darüber sind sich die Juristen nicht einig. Warten wir einmal das letztinstanzliche Urteil ab. Wir werden es wahrscheinlich erst in einigen Jahren haben und dann interessiert sich niemand mehr dafür.

In der Zwischenzeit kann sich Böhmermann über die neu gewonnene Popularität freuen. Wenn er seine Sendungen wieder aufnimmt, wird die Zuschaueranzahl in die Höhe schnellen und man wird ihm - nach einer Schamfrist - einen besseren Sendeplatz geben.

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