Dürfen Richter machen, was sie wollen?
Verfasst: Donnerstag 10. März 2016, 09:32
Was ist los, Herr Dose? Warum hebt ihr Senat die Ehe aus den Angeln? Schaffen Bundesrichter neuerdings ihr Recht selbst? Leben wir in einem Willkürstaat? Oder sollte diese Unsitte nicht mal langsam aufhören?
Hans-Joachim Dose ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der 59-jährige leitet den XII. Senat für Familiensachen. Dieser hat jetzt einem ausreichend verdienenden Single die Pflegekosten erlassen.
Der Regensburger lässt seinen Vater in Berlin von einem Pflegedienst betreuen. Die Pflege in der Wohnung des Vaters kostet 2.900 Euro, der Vater kann über Rente und Pflegeversicherung nur 2.000 Euro davon selber tragen. Das Land Berlin übernimmt den Rest, fordert allerdings ein Drittel vom Sohn zurück. Kinder sind zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, wenn sie genügend verdienen und Single sind. Daher müsste der Sohn eigentlich zahlen. Allerdings lebt er unverheiratet mit einer Frau zusammen. Mit dieser hat er ein Kind, die Frau hat noch zwei weitere Kinder mit in die Beziehung gebracht. Der Senat macht die ungeregelte Lebensführung des Singles zur Rechtsgrundlage. Ein Witz.
Die Ehe ist eine Institution mit Rechten und Pflichten zum Schutz von Ehepaaren und ihrer Kinder. Nimmt ein Paar die Rechte der Institution nicht wahr, um sich der Pflichten zu entziehen, oder nimmt die Rechte wahr, um keine neuen Verpflichtungen einzugehen, muss der Staat diese Entscheidung respektieren, daraus allerdings auch die Konsequenzen ziehen. Denn der Mann könnte versuchen, durch das Zusammenleben ohne Trauschein, sich künftiger Unterhaltsverpflichtungen nach einer Scheidung zu entziehen. Oder die geschiedene Frau könnte ihren geschiedenen Ehemann missbrauchen, den Unterhalt für ihre neue Beziehung zu zahlen. Oder das unverheiratete Paar könnte zusätzlich versuchen, Sonderrechte für Alleinerziehende geltend zu machen. Der Staat macht sich unglaubwürdig, wenn er dieses Spiel mitspielt und die Kosten dafür Bürgern in geregelten Verhältnissen und dem Steuerzahler aufbürdet.
Die Richter hätten also gemäß Gesetzeslage entscheiden müssen, dass ein ausreichend verdienender Unverheirateter solange zur Zahlung verpflichtet ist, wie sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Darüber hinaus hätten sie darauf verweisen können, dass der Staat für Alleinerziehende ebenfalls Regelungen getroffen hat, um Härten zu vermeiden.
Hans-Joachim Dose ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der 59-jährige leitet den XII. Senat für Familiensachen. Dieser hat jetzt einem ausreichend verdienenden Single die Pflegekosten erlassen.
Der Regensburger lässt seinen Vater in Berlin von einem Pflegedienst betreuen. Die Pflege in der Wohnung des Vaters kostet 2.900 Euro, der Vater kann über Rente und Pflegeversicherung nur 2.000 Euro davon selber tragen. Das Land Berlin übernimmt den Rest, fordert allerdings ein Drittel vom Sohn zurück. Kinder sind zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, wenn sie genügend verdienen und Single sind. Daher müsste der Sohn eigentlich zahlen. Allerdings lebt er unverheiratet mit einer Frau zusammen. Mit dieser hat er ein Kind, die Frau hat noch zwei weitere Kinder mit in die Beziehung gebracht. Der Senat macht die ungeregelte Lebensführung des Singles zur Rechtsgrundlage. Ein Witz.
Die Ehe ist eine Institution mit Rechten und Pflichten zum Schutz von Ehepaaren und ihrer Kinder. Nimmt ein Paar die Rechte der Institution nicht wahr, um sich der Pflichten zu entziehen, oder nimmt die Rechte wahr, um keine neuen Verpflichtungen einzugehen, muss der Staat diese Entscheidung respektieren, daraus allerdings auch die Konsequenzen ziehen. Denn der Mann könnte versuchen, durch das Zusammenleben ohne Trauschein, sich künftiger Unterhaltsverpflichtungen nach einer Scheidung zu entziehen. Oder die geschiedene Frau könnte ihren geschiedenen Ehemann missbrauchen, den Unterhalt für ihre neue Beziehung zu zahlen. Oder das unverheiratete Paar könnte zusätzlich versuchen, Sonderrechte für Alleinerziehende geltend zu machen. Der Staat macht sich unglaubwürdig, wenn er dieses Spiel mitspielt und die Kosten dafür Bürgern in geregelten Verhältnissen und dem Steuerzahler aufbürdet.
Die Richter hätten also gemäß Gesetzeslage entscheiden müssen, dass ein ausreichend verdienender Unverheirateter solange zur Zahlung verpflichtet ist, wie sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Darüber hinaus hätten sie darauf verweisen können, dass der Staat für Alleinerziehende ebenfalls Regelungen getroffen hat, um Härten zu vermeiden.