Dürfen Richter machen, was sie wollen?

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overkott
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Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Was ist los, Herr Dose? Warum hebt ihr Senat die Ehe aus den Angeln? Schaffen Bundesrichter neuerdings ihr Recht selbst? Leben wir in einem Willkürstaat? Oder sollte diese Unsitte nicht mal langsam aufhören?

Hans-Joachim Dose ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der 59-jährige leitet den XII. Senat für Familiensachen. Dieser hat jetzt einem ausreichend verdienenden Single die Pflegekosten erlassen.

Der Regensburger lässt seinen Vater in Berlin von einem Pflegedienst betreuen. Die Pflege in der Wohnung des Vaters kostet 2.900 Euro, der Vater kann über Rente und Pflegeversicherung nur 2.000 Euro davon selber tragen. Das Land Berlin übernimmt den Rest, fordert allerdings ein Drittel vom Sohn zurück. Kinder sind zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, wenn sie genügend verdienen und Single sind. Daher müsste der Sohn eigentlich zahlen. Allerdings lebt er unverheiratet mit einer Frau zusammen. Mit dieser hat er ein Kind, die Frau hat noch zwei weitere Kinder mit in die Beziehung gebracht. Der Senat macht die ungeregelte Lebensführung des Singles zur Rechtsgrundlage. Ein Witz.

Die Ehe ist eine Institution mit Rechten und Pflichten zum Schutz von Ehepaaren und ihrer Kinder. Nimmt ein Paar die Rechte der Institution nicht wahr, um sich der Pflichten zu entziehen, oder nimmt die Rechte wahr, um keine neuen Verpflichtungen einzugehen, muss der Staat diese Entscheidung respektieren, daraus allerdings auch die Konsequenzen ziehen. Denn der Mann könnte versuchen, durch das Zusammenleben ohne Trauschein, sich künftiger Unterhaltsverpflichtungen nach einer Scheidung zu entziehen. Oder die geschiedene Frau könnte ihren geschiedenen Ehemann missbrauchen, den Unterhalt für ihre neue Beziehung zu zahlen. Oder das unverheiratete Paar könnte zusätzlich versuchen, Sonderrechte für Alleinerziehende geltend zu machen. Der Staat macht sich unglaubwürdig, wenn er dieses Spiel mitspielt und die Kosten dafür Bürgern in geregelten Verhältnissen und dem Steuerzahler aufbürdet.

Die Richter hätten also gemäß Gesetzeslage entscheiden müssen, dass ein ausreichend verdienender Unverheirateter solange zur Zahlung verpflichtet ist, wie sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Darüber hinaus hätten sie darauf verweisen können, dass der Staat für Alleinerziehende ebenfalls Regelungen getroffen hat, um Härten zu vermeiden.

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Palmesel
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Palmesel »

Der Richter als derjenige, der das Recht zur Anwendung bringt, dem es also obliegt, Auslegungen im Sinne des Gesetzes zu machen, muss dabei natürlich den womöglich veränderlichen gesellschaftlichen Kontext berücksichtigen. Andernfalls wäre er besser durch einen Automaten zu ersetzen. Wenn die Pflegekostenerlassung auf den Belastungen durch eine Familienführung begründet ist, wäre es albern, sie hier ob der Ermangelung eines Trauscheines zu verweigern, denn de facto hat der betreffende Mann ja die Kosten der Familienführung zu bestreiten, ist also wirtschaftlich kein Single.

Natürlich kenne ich den Hintergrund nicht. Aber wenn Richter einfach machten, was sie wollten (z. B. sich zur Exekutive einer konservativistischen Ideologie aufzuschwingen), dann würde ich das auch anprangern.

Caviteño
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Caviteño »

Häng die ganze Sache mal viel tiefer, Ovi.

In der Pressemitteilung - die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor - hat der BGH ausdrücklich klargestellt, daß sich der Unterhaltspflichtige nicht auf den Familienselbstbehalt berufen kann. Wörtlich heißt es dazu:
Zwar kann sich der Unterhaltspflichtige, auch wenn er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und für den gemeinsamen Unterhalt aufkommt, nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen. Eine eventuelle Unterhaltspflicht ist allerdings als sonstige Verpflichtung im Sinne von § 163 Abs. 1 BGB vorrangig zu berücksichtigen.
Weil das Oberlandesgericht einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt mit unzutreffenden Erwägungen abgewiesen hat, konnte die angefochtene Entscheidung keinen Bestand haben. Ist das gemeinsame Kind, wie hier, älter als drei Jahre, steht dem betreuenden Elternteil nach § 1615 l Abs. 2 Satz 4 BGB dann weiterhin ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind kind- und elternbezogene Gründe zu berücksichtigen. Da hier keine kindbezogenen Verlängerungsgründe festgestellt sind, kamen lediglich elternbezogene Gründe in Betracht. Solche können bei zusammenlebenden Eltern auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil persönlich betreut und deshalb voll oder teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. Eine rechtsmissbräuchliche Ausgestaltung des familiären Zusammenlebens zu Lasten des Unterhaltsanspruchs des Vaters ist hier nicht ersichtlich.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=1&anz=55

Die Sache ist von der Vorinstanz erneut zu prüfen, weil die bestimmte Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt hat.

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Juergen
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Juergen »

Palmesel hat geschrieben:Der Richter als derjenige, der das Recht zur Anwendung bringt, dem es also obliegt, Auslegungen im Sinne des Gesetzes zu machen, muss dabei natürlich den womöglich veränderlichen gesellschaftlichen Kontext berücksichtigen. Andernfalls wäre er besser durch einen Automaten zu ersetzen. Wenn die Pflegekostenerlassung auf den Belastungen durch eine Familienführung begründet ist, wäre es albern, sie hier ob der Ermangelung eines Trauscheines zu verweigern, denn de facto hat der betreffende Mann ja die Kosten der Familienführung zu bestreiten, ist also wirtschaftlich kein Single.

Natürlich kenne ich den Hintergrund nicht. Aber wenn Richter einfach machten, was sie wollten (z. B. sich zur Exekutive einer konservativistischen Ideologie aufzuschwingen), dann würde ich das auch anprangern.
Solche Gesetze sind in der Regel nachprüfbar nach Aktenlage anzuwenden. Wenn kein Trauschein da ist, dann ist jemand nicht verheiratet und somit gesetzlich als „Single“ zu behandeln – unabhängig davon ob er, wie in diesem Fall, eine „Familie“ hat.

Würde man das anders sehen hätte es in letzter Konsequenz auch Auswirkungen auf das Steuerrecht (Steuerklasse 4 oder 3&5) und weitere Dinge

Wenn es, obwohl es keinen Trauschein gibt, die Leute wie verheiratete behandelt werden können, wird es schwierig herauszufinden, in welchem Status sie sich befinden. Woran will man das festmachen?

Gelten demnächst alle Studenten, die in einer WG wohnen, als Familie?


Noch ein Wort zur Eingangsfrage: Dürfen Richter machen, was sie wollen?
Im Prinzip ja. Sie sind frei und nicht weisungsgebunden. Sie sind an die Gesetze gebunden, die sie aber oft nach ihren Vorstellungen recht frei auslegen können. Solle es zu einem Fehlurteil kommen, so wird es eben von der nächsten Instanz kassiert. Dafür sind die Instanzen ja da.
Je höher die Instanzen sind, je weniger frei die Interpretationen der Gesetze.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Palmesel
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Palmesel »

Juergen hat geschrieben:Wenn es, obwohl es keinen Trauschein gibt, die Leute wie verheiratete behandelt werden können, wird es schwierig herauszufinden, in welchem Status sie sich befinden. Woran will man das festmachen?
Ich kenne die Paragraphen, die hier angewendet werden nicht, aber ich unterstelle mal, der Richter kennt sie. Und da er hier entschieden hat, war er wohl in der Lage, sich ein Bild zu machen - ist ja schließlich genau sein Job. Offenbar ist der Trauschein hier nicht das rechtlich entscheidende Kriterium gewesen. Etwas anderes zu unterstellen machte seriöserweise die Diskussion des Wortlautes im Gesetz erforderlich. Denn Bauchurteile sind zwar schnell gefällt, aber eben mit dem falschen Organ.

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Palmesel hat geschrieben:Der Richter als derjenige, der das Recht zur Anwendung bringt, dem es also obliegt, Auslegungen im Sinne des Gesetzes zu machen, muss dabei natürlich den womöglich veränderlichen gesellschaftlichen Kontext berücksichtigen. Andernfalls wäre er besser durch einen Automaten zu ersetzen. Wenn die Pflegekostenerlassung auf den Belastungen durch eine Familienführung begründet ist, wäre es albern, sie hier ob der Ermangelung eines Trauscheines zu verweigern, denn de facto hat der betreffende Mann ja die Kosten der Familienführung zu bestreiten, ist also wirtschaftlich kein Single.

Natürlich kenne ich den Hintergrund nicht. Aber wenn Richter einfach machten, was sie wollten (z. B. sich zur Exekutive einer konservativistischen Ideologie aufzuschwingen), dann würde ich das auch anprangern.
Der womöglich veränderliche gesellschaftliche Kontext findet seinen Ausdruck in den Wahlen zu den Gesetz gebenden Gremien. Diese können bei Bedarf die Gesetze anpassen. In diesem Rahmen haben sich auch die Richter zu bewegen. Denn ihr Job liegt darin, geltendem Recht Geltung zu verschaffen und dabei demjenigen zu seinem Recht zu verhelfen, der in seinen Rechten verletzt wurde. Wenn ein verheirateter Mann von der Pflicht zur Pflege seiner Eltern entbunden ist, ein unverheirateter Mann aber nicht, kann der Richter dem unverheirateten nicht das gleiche Recht zusprechen. Der Richter würde sich über geltendes Recht hinwegsetzen, sich nach § 339 StGB der Rechtsbeugung schuldig und durch ein Verhalten zum finanziellen Schaden der Öffentlichkeit strafbar machen. Dagegen darf sich ein geschäftsfähiger Computerfachmann der wirtschaftlichen Tragweite seiner Lebensführung und einer entsprechenden Deklaration vor dem Standesamt oder den Konsequenzen des Unterlassens bewusst sein.

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Palmesel
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Palmesel »

overkott hat geschrieben:Der womöglich veränderliche gesellschaftliche Kontext findet seinen Ausdruck in den Wahlen zu den Gesetz gebenden Gremien. Diese können bei Bedarf die Gesetze anpassen. In diesem Rahmen haben sich auch die Richter zu bewegen.
Nur können Gesetze niemals jedem Einzelfall gerecht werden - dann beginnt die Prüfung durch das Gericht und sein Ermessen.
overkott hat geschrieben:Wenn ein verheirateter Mann von der Pflicht zur Pflege seiner Eltern entbunden ist, ein unverheirateter Mann aber nicht, ...
Genau das: ob es sich so verhält, oder nicht, findet sich in der gesetzlichen Grundlage. Anhand des Wortlautes des bzw. der relevanten Paragraphen könnten wir das diskutieren. Aber ohne diese Detailkenntnis gehe ich davon aus, dass der Richter seinen Job ordentlich gemacht hat. Die Unschuldsvermutung gilt schließlich auch in Bezug auf Dienstvergehen.

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Herr Dose sitzt dem XII. Senat seit 2012 vor. Zwei Jahre später, also vor zwei Jahren hatte der Senat einen Beamten zur Zahlung der Heimkosten seines Vaters an die Stadt Bremen verurteilt, obwohl der Vater seinen Sohn verstoßen hatte.

Die gegenseitige Unterhaltspflicht ergibt sich aus § 1601 BGB und wird in § 1618a noch einmal explizit bestätigt. § 1603 bindet die Unterhaltspflicht an den Vorrang des eigenen Unterhalts sowie der Verpflichtung gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern. Das gilt natürlich auch für allein erziehende Väter.

Das OLG Nürnberg muss nun prüfen, ob der Kläger im Zeitraum der umstrittenen Pflegekosten ein ausreichendes Einkommen erzielt hat oder als Sorge berechtigter Vater an der Erzielung eines ausreichenden Einkommens gehindert war. [ Für BGH und OLG dürfte in keiner Weise eine Rolle spielen, in welchen ungeregelten Beziehungen der Kläger sonst noch stand oder steht. ]

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Juergen hat geschrieben:Noch ein Wort zur Eingangsfrage: Dürfen Richter machen, was sie wollen?
Im Prinzip ja. Sie sind frei und nicht weisungsgebunden. Sie sind an die Gesetze gebunden, die sie aber oft nach ihren Vorstellungen recht frei auslegen können. Solle es zu einem Fehlurteil kommen, so wird es eben von der nächsten Instanz kassiert. Dafür sind die Instanzen ja da.
Je höher die Instanzen sind, je weniger frei die Interpretationen der Gesetze.
Die Gesetze sind genau die Weisungen, an die die Richter gebunden sind. Deshalb steht Rechtsbeugung zurecht unter Strafe.

Die Entscheidungsfreiheit der Richter bezieht sich nicht auf Willkür, sondern auf die Freiheit von Korruption. Schließlich soll der Richter dem Recht Geltung verschaffen und nicht dem Unrecht.

Käme jetzt zum Beispiel Frau von der Leyen und würde sagen: Liebes Gremium, wir kennen uns schon so lange und wir arbeiten doch auch so gut zusammen, also seid mal alle schön unabhängig und sagt einfach, dass systematisches Wiederholen von Fehlern kein Täuschungsversuch ist. Ihr wisst doch, dass es genug Speichellecker gibt, die das einfach nachdrucken und daneben ein Bild mit meinem Lächeln zaubern.

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Die vermeintliche Normativität des Faktischen spielt in der Frage des Zusammenlebens eine große Rolle. Hat sich das Zusammenleben verändert, wenn Paare mit Kindern weiterhin zusammenleben? Welche Rolle spielt da der Trauschein? Der Trauschein soll eigentlich das Faktische normieren. Wollen also Mann und Frau faktisch zusammenleben, sollen sie das dem Standesamt melden. Wollen sie nicht mehr Zusammenleben, muss sich das Gericht fragen: Woher sollen wir eigentlich wissen, dass ihr zusammenleben wolltet? Gibt's da irgendwas Schriftliches außer dem Liebesbrief vom Sommer 88? Wie sollen wir aus dem Liebesbrief jetzt irgendwelche Versorgungsrechte ableiten? Wenn ihr einen Trauschein hättet, könntet ihr einen Vertrag vorlegen, ein Dokument, eine Urkunde, irgendwas Schriftliches, halt.

Natürlich könnte jetzt der Staat sagen: Für die Traditionellen haben wir das Ehegattensplitting, denn da arbeitet nur der Mann. Für die Unkonventionellen gibt's Steuervorteile für Alleinerziehende, denn da arbeitet nur der Mann. Ehen werden nicht geschieden und Als-Ob-Ehen brauchen nicht geschieden werden.

Oder wie?

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Palmesel
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Palmesel »

Der Trauschein als Zusammenlebensbescheinigung? Gibts sowas dann auch für meine Kinder und meinen Hund? Also ich sehe im Eheversprechen mehr, als einen Wohngemeinschaftsvertrag. Deshalb finde ich es auch sinnvoll, sein knappes Geld nicht zum Scheidungsanwalt tragen zu müssen, wenn sich die Wohngemeinschaft ändert.

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Mag sein, dass Unkonventionelle kein Familienstammbuch haben und keine Hundesteuer zahlen, mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren, für lau auf dem Campingplatz duschen, falschrum parken und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.

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Edi
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Edi »

overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Noch ein Wort zur Eingangsfrage: Dürfen Richter machen, was sie wollen?
Im Prinzip ja. Sie sind frei und nicht weisungsgebunden. Sie sind an die Gesetze gebunden, die sie aber oft nach ihren Vorstellungen recht frei auslegen können. Solle es zu einem Fehlurteil kommen, so wird es eben von der nächsten Instanz kassiert. Dafür sind die Instanzen ja da.
Je höher die Instanzen sind, je weniger frei die Interpretationen der Gesetze.
Die Gesetze sind genau die Weisungen, an die die Richter gebunden sind. Deshalb steht Rechtsbeugung zurecht unter Strafe.
In diesem unserem Land wird immer mal wieder das Recht gebeugt und zwar ohne daß die jeweiligen Richter zur Verantwortung gezogen werden. Da gibt es z.B. Urteile des BVG, die klar besagen, daß der oder die Richter falsch geurteilt haben, aber es passiert ihnen nichts. Ein ehemaliger Verfassungsrichter hat in Sachen Hausdurchsuchungen, die ja ein Richter anorden muss, bei bestimmten Fällen auch festgehalten, daß ein Rechtsbruch vorliegt, weil der Richter diese nur bei wirklich begründetem Verdacht anordnen darf und nicht allein bei reinen Vermutungen.
Richter, die diese angeordnet haben, haben das in der Vergangenheit quasi im Minutentakt gemacht. Man denke nur an die Hausdurchsuchungen in der Zeit als Schäuble Innenminister war. Den Richtern passiert dabei gar nichts in solchen Fällen.
Das wird nur ein Gebiet sein, wo nicht nur falsch, sondern völlig unberechtigt, in die Rechte des Einzelnen eingegriffen wird. Es gibt sicher noch viel mehr Fälle. Einmal hat man eine Firma wegen angeblicher Steuerhinterziehung hochgenommen, obwohl der Inhaber darauf hinwies, daß er Gelder von einem Verwandten bekommen hatte und das auch nachweisen konnte und nachweislich keine Steuern hinterzogen hat. Trotzdem ist das Finanzamt mittels einer richterlichen Hausdurchsuchung gegen die Firma vorgegangen. Die Firma ist dabei am Ende Pleite gegangen. Das Verfassungsgericht hat geurteilt, daß in diesem Falle die richterliche Anordnung ganz unberechtigt war, aber Schadensersatz hat die Firma nicht bekommen und der Richter musste sich auch nicht rechtfertigen.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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Juergen
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Juergen »

overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Noch ein Wort zur Eingangsfrage: Dürfen Richter machen, was sie wollen?
Im Prinzip ja. Sie sind frei und nicht weisungsgebunden. Sie sind an die Gesetze gebunden, die sie aber oft nach ihren Vorstellungen recht frei auslegen können. Solle es zu einem Fehlurteil kommen, so wird es eben von der nächsten Instanz kassiert. Dafür sind die Instanzen ja da.
Je höher die Instanzen sind, je weniger frei die Interpretationen der Gesetze.
Die Gesetze sind genau die Weisungen, an die die Richter gebunden sind. Deshalb steht Rechtsbeugung zurecht unter Strafe.

Die Entscheidungsfreiheit der Richter bezieht sich nicht auf Willkür, sondern auf die Freiheit von Korruption. Schließlich soll der Richter dem Recht Geltung verschaffen und nicht dem Unrecht.
Ich sagte ja, daß Richter an Gesetze gebunden sind.
Wenn aber im Gesetz als Strafmaß z.B. »bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe« steht, dann kann er prinzipiell frei entscheiden, ob der Angeklagte mit einem Taschengeld davon kommt oder im Gefängnis landet. Je nach Höhe des Strafmaßes gilt der Verurteilte dann als vorbestraft oder auch nicht.
Gesetze sind keine einfachen Handlungsanweisungen für Richter, sondern sie sind immer im Gesamtzusammehang zu interpretieren, wobei auch der (unterstellte) Wille des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist. Deswegen wird der Studiengang auch gemeinhin als „Jura“ bezeichnet. Die Kurzform stammt kommt von „Jurisprudenz“ (iuris prudentia) und dabei geht es um Klugheit und das rechte Maß in der Auslegung von Gesetzen. Im Deutschen leider recht unzureichend als „Rechtswissenschaft“ übersetzt.
Gruß Jürgen

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guatuso
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von guatuso »

Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Noch ein Wort zur Eingangsfrage: Dürfen Richter machen, was sie wollen?
Im Prinzip ja. Sie sind frei und nicht weisungsgebunden. Sie sind an die Gesetze gebunden, die sie aber oft nach ihren Vorstellungen recht frei auslegen können. Solle es zu einem Fehlurteil kommen, so wird es eben von der nächsten Instanz kassiert. Dafür sind die Instanzen ja da.
Je höher die Instanzen sind, je weniger frei die Interpretationen der Gesetze.
Die Gesetze sind genau die Weisungen, an die die Richter gebunden sind. Deshalb steht Rechtsbeugung zurecht unter Strafe.

Die Entscheidungsfreiheit der Richter bezieht sich nicht auf Willkür, sondern auf die Freiheit von Korruption. Schließlich soll der Richter dem Recht Geltung verschaffen und nicht dem Unrecht.
Ich sagte ja, daß Richter an Gesetze gebunden sind.
Wenn aber im Gesetz als Strafmaß z.B. »bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe« steht, dann kann er prinzipiell frei entscheiden, ob der Angeklagte mit einem Taschengeld davon kommt oder im Gefängnis landet. Je nach Höhe des Strafmaßes gilt der Verurteilte dann als vorbestraft oder auch nicht.
Gesetze sind keine einfachen Handlungsanweisungen für Richter, sondern sie sind immer im Gesamtzusammehang zu interpretieren, wobei auch der (unterstellte) Wille des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist. Deswegen wird der Studiengang auch gemeinhin als „Jura“ bezeichnet. Die Kurzform stammt kommt von „Jurisprudenz“ (iuris prudentia) und dabei geht es um Klugheit und das rechte Maß in der Auslegung von Gesetzen. Im Deutschen leider recht unzureichend als „Rechtswissenschaft“ übersetzt.
Ja, an Gesetze ist er gebunden, aber er kann die Gesetze auch so auslegen wie er will, dann kann der Klaeger oder Beklagte zwar in die Beschwerde gehen, aber das kostet Geld und Nerven, viele Nerven, und so manchem Richter geht das hinten vorbei.
Und wer glaubt dass Beschwerden nach Rechtsstaatlichem Muster bearbeitet werden, ist natuerlich ein wenig naiv, denn die gleiche Kammer, in der der Richter sitzt, entscheidet ueber die Beschwerde, und welche Kammer wendet sich schon gegen den eigenen Kollegen, das ist selten. Die sitzen ja spaeter dann gemeinsam am Esstisch in der Gerichtskantine.
Viele Richter sehen in dem Beklagten oder Klaeger auch nicht gerade jemanden dem man mit Respekt begegnen muss. Wie oft geschieht es, dass der Richter im Saal "weise und erhaben" sein Urteil faellt und danach, kaum hat er den Saal verlassen, sich mit anderen Richterkollegen lustig ueber der Verurteilten macht, ihn verhoehnt, so dass hier seine wirkliche Absicht, dem Beklagten zu schaden, zu Vorschein kommt.
Das "dumme Volk" glaubt natuerlich an die Unabhaengigkeit, aber wer weiss schon, dass so ein Richter Punkte erhaelt. Je mehr der Richter im Sinne des Staatsanwaltes urteilt, umso mehr Punkte sammelt er, umso mehr steigt er die Karriereleiter hoch und erhaelt mehr Geld.
Wer nun denkt der Guatuso spinnt und fantasiert, der irrt.
Ich bin seit 40 Jahren mit einem Richter befreundet und habe ihn, als ich noch in Deutschland war, oft im Buero besucht, auch mal in Akten blicken koennen. Wir haben usn ofter ueber seinen Beruf unterhalten und er hatte mir viel anvertraut. Er war mitbeteiligt an einem kritischem Buch ueber Richter und er sagte mir: "was glaubst du wie diese Richter ueber die Leute herziehen als waeren sie der letze Abschaum".
Und der Gerichtspraesident ruegte meinen Freund schriftlich, er moege doch an die Wuerde der Richter denken.
Und mein Freund sagte mir: die denken auch nicht an die Wuerde der Beschuldigten.

Mein Freund bekam uebrigens fuer seinen richterlichen Einsatz fuer Menschenrechte die Carl von Ossietzky-Medaille.

Aber das naive Volk glaubt an Richter und ihre angebliche Unabhaengigkeit.
Uebrigens: Intelligenz war noch nie ein ausschlaggebender Punkt, um einen Juristen in der Richterstand zu heben. Es geht immer nur um die Linie die er vertritt. Der Jurist mit der duemmsten Ausbildung, der gerade noch sein Studium irgendwie abschliessen konnte, kann als Richter ueber Menschenleben entscheiden, sobald er nur genauso denkt wie die die Mehrzahl des waehlenden Gremiums.
Wer kontrolliert die Richter?
Niemand.
Und wie sagte Tucholsky? "Er war Jurist und hatte auch sonst nichts gelernt".

Ich zitiere aus der Biografie des Rechtsanwaltes Bissinger:
"Ein Richterausschuß sucht sich aus dem jeweiligen Referentennachwuchs die jeweilige Person heraus. Infolge eines sogenannten Adaptionsverfahren übernimmt die Justiz dann diesen Menschen als Richter. Natürlich hat dieser Ausschuß seine eigenen Kriterien. Es liegt auf der Hand, daß ein konservativer bis reaktionärer Richterausschuß mit Nazi-Vergangenheit nur jemanden in seinen Reihen haben will, der ähnlich denkt wie sie. Diese Kriterien richten sich nicht etwa nach guten Abschlußbenotungen. Bissinger kannte einen Richter der mit einer Vier sein Studium beendet hatte. Diese Note reichte aus, damit er später die Existenz von Menschen vernichten durfte".

"Die einzigen Richter, die tatsächlich gewählt werden, und zwar durch einen Richterwahlausschuß, sind die obersten Richter. Da sorgen die Wahlausschüsse des deutschen Bundestages. "

"Da es für Richterurteile keine Kontrollinstanzen gibt, kann auch kein Richter seiner Urteile wegen zur Verantwortung gezogen werden. Solche Menschen sammeln eine unglaubliche Macht um sich, und sind nur ihrem Gesetzbuch verantwortlich. Was daraus dann gemacht werden kann und getan wurde, sah man ja an der Nazizeit, aber auch in der ehemaligen DDR."

"Und wenn Bissinger für den Angeklagten Anträge gestellt hatte, dann fragten diese Strafrichter: "Meinen Sie das im Ernst? Sie wollen wirklich, daß wir uns zur Beratung jetzt zurück ziehen? Das kann doch nicht wahr sein".
Wenn Bissinger auf dieses Recht bestanden hatte, wurde gebellt und gebrüllt, ihm kamen regelrechte Haßwellen entgegen. Der Vorsitzende des Wuppertaler Landgerichts hatte mitunter, so unglaublich das klingt, buchstäblich Schaum vor dem Mund. Es hagelte Beschimpfungen auf ihn herab, die dann meistens in Drohungen mündeten, wie: "Das werden Sie noch bereuen", und "Hier werden Sie nicht alt". Diese wahnsinnig feindliche Atmosphäre, die ihm von diesen kranken Menschen entgegen schlugen, diese geifernden Mäuler der Vorsitzenden, diese Menschenverachtung, die er als Anwalt erleben mußte, und diese billigen, primitiven Witze, die über die Beschuldigten gemacht wurden, diese unglaubliche Arroganz der Macht, die ausgeübt wurde von Menschen, deren menschlichen Qualität am untersten Ende der Skala angesiedelt waren, - all dem mußte endlich einmal etwas entgegengestellt werden."

"Bis zu jenem Zeitpunkt war der Anwalt überzeugt, ein Richter, noch dazu am Strafgericht, sei
unabhängig. Aber nein, falsch gedacht. Es gibt ein Punktesystem. Wenn der Richter ein Verfahren per Einstellung vom Tisch bekam, erhält er, sagen wir, einen Punkt. Vom Justizministerium. Bei einer Verurteilung bekommt er gleich zwei Punkte. Und von der Punktezahl hängt dann seine Beförderung ab. So manipulierte das Ministerium für Justiz die richterliche Unabhängigkeit ".

Nachtrag: Mein Freund ist nicht Identisch mit dem Anwalt Bissinger.

CIC_Fan

Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von CIC_Fan »

overkott hat geschrieben:Was ist los, Herr Dose? Warum hebt ihr Senat die Ehe aus den Angeln? Schaffen Bundesrichter neuerdings ihr Recht selbst? Leben wir in einem Willkürstaat? Oder sollte diese Unsitte nicht mal langsam aufhören?

Hans-Joachim Dose ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der 59-jährige leitet den XII. Senat für Familiensachen. Dieser hat jetzt einem ausreichend verdienenden Single die Pflegekosten erlassen.

Der Regensburger lässt seinen Vater in Berlin von einem Pflegedienst betreuen. Die Pflege in der Wohnung des Vaters kostet 2.900 Euro, der Vater kann über Rente und Pflegeversicherung nur 2.000 Euro davon selber tragen. Das Land Berlin übernimmt den Rest, fordert allerdings ein Drittel vom Sohn zurück. Kinder sind zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, wenn sie genügend verdienen und Single sind. Daher müsste der Sohn eigentlich zahlen. Allerdings lebt er unverheiratet mit einer Frau zusammen. Mit dieser hat er ein Kind, die Frau hat noch zwei weitere Kinder mit in die Beziehung gebracht. Der Senat macht die ungeregelte Lebensführung des Singles zur Rechtsgrundlage. Ein Witz.

Die Ehe ist eine Institution mit Rechten und Pflichten zum Schutz von Ehepaaren und ihrer Kinder. Nimmt ein Paar die Rechte der Institution nicht wahr, um sich der Pflichten zu entziehen, oder nimmt die Rechte wahr, um keine neuen Verpflichtungen einzugehen, muss der Staat diese Entscheidung respektieren, daraus allerdings auch die Konsequenzen ziehen. Denn der Mann könnte versuchen, durch das Zusammenleben ohne Trauschein, sich künftiger Unterhaltsverpflichtungen nach einer Scheidung zu entziehen. Oder die geschiedene Frau könnte ihren geschiedenen Ehemann missbrauchen, den Unterhalt für ihre neue Beziehung zu zahlen. Oder das unverheiratete Paar könnte zusätzlich versuchen, Sonderrechte für Alleinerziehende geltend zu machen. Der Staat macht sich unglaubwürdig, wenn er dieses Spiel mitspielt und die Kosten dafür Bürgern in geregelten Verhältnissen und dem Steuerzahler aufbürdet.

Die Richter hätten also gemäß Gesetzeslage entscheiden müssen, dass ein ausreichend verdienender Unverheirateter solange zur Zahlung verpflichtet ist, wie sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Darüber hinaus hätten sie darauf verweisen können, dass der Staat für Alleinerziehende ebenfalls Regelungen getroffen hat, um Härten zu vermeiden.
Wieso ungeregelte Lebensführung aus welcher Perspektive
Gottsei Dank sind wir in Österreich da etwas anders hier gibt es nur eine Kürzung des Erbes unterhaltspflicht für Eltern ist absolut vor sinnflutlich man sollte als Alter Mensch nicht von seinen Kindern abhängen

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ar26
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von ar26 »

Ich will jetzt nicht arrogant wirken, bin aber gleichwohl der Auffassung, daß es absolut neben der Spur ist, eine BGH-Entscheidung zu kommentieren oder gar zu kritisieren, wenn man weder über eine (voll-)juristische Ausbildung noch über einschlägige (Berufs-)Erfahrung im gegenständlichen Rechtsgebiet verfügt. Da ich zumindest eines der beiden vorgenannten Kriterien verfüge, erlaube ich mir vorsichtig anzumerken, daß der Senat den Umstand einer möglichen Unterhaltspflicht des Beklagten für die Mutter eines seiner Kinder Rechnung trägt und dies ist kein wirklich neuer oder revolutionärer Gedanke in unserer Rechtsordnung. Zudem hat der Senat hier keine Entscheidung gefällt, sondern der Tatsacheninstanz aufgegeben, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wie Caviteño zurecht angemerkt hat.

Überdies sehe ich keine wirklich ideologischen Argumente hier berührt. Ob die Betreffenden über einen Bundesrepublik-Trauschein verfügen oder nicht, ist mir, der ich weiß, daß unser Herr seiner Kirche die Verwaltung des Ehesakramentes übertragen hat, nun wirklich egal. Nicht zuletzt deswegen, weil man eine solche staatliche "Ehe" nahezu genauso leicht kündigen kann, wie viele andere Verträge des bürgerlichen Rechts. Wenn die vom Urteil Betroffenen freiwillig auf das Ehegattensplitting oder die Familienversicherung in der GKV verzichten, ist das deren Problem, aber nicht meines.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Caviteño
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Caviteño »

Das paßt zwar nicht 1%'ig zum Strangthema - aber es zeigt, das nicht nur Richter sondern auch die Bevölkerung macht, was sie will und die phantasievolle Umgehung von Gesetzen "Volkssport" ist.

Ausgangslage:
Eine Schweizerin will ein Waisenkind aus Mali adoptieren und muß sich auf einiges einlassen, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Deutsche Behörden sind dabei auch involviert:
Eine Frau aus Basel fällte vor vier Jahren einen Entschluss: Sie wollte ein Waisenkind aus Mali adoptieren. Doch die Basler Behörden teilten ihr auf Anfrage mit, dass dies gemäss dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht möglich sei. Mit diesen internationalen Bestimmungen sollen Menschenhandel und Adoptionstourismus verhindert werden. Die juristischen Hürden sind generell hoch. Die Anzahl Adoptionen nimmt in der Schweiz kontinuierlich ab: von knapp 16 im Jahr 198 auf unter 4 im Jahr 214. In Basel sank die Zahl im gleichen Zeitraum von 5 auf 7.

Die Baslerin liess sich nicht von ihrem Vorhaben abbringen. Durch einen juristischen Trick kam sie zu ihrer Adoption. Sie ging in Mali eine polygame Ehe mit einem 6-jährigen Unternehmer ein, der bereits zwei Ehefrauen hatte. Es handelt sich um einen langjährigen Freund. Die dritte Ehefrau zog nicht zu ihrer neuen Grossfamilie, sondern in ein 8 Kilometer entferntes Hotel. Der polygame Ehemann besuchte sie dort sporadisch. Gemäss malischem Recht muss eine Ehefrau im Haushalt ihres polygamen Ehemannes wohnen, damit sie die malische Staatsbürgerschaft erhält. Die für Mali zuständige Schweizer Botschaft in Senegal meldete diese Ungereimtheit in die Schweiz.

Die Behörden von Mali schauten nicht so genau hin. Die frisch vermählte Ehefrau durfte einen ausgesetzten Säugling aus einem Waisenhaus aufnehmen. Ein malisches Gericht anerkannte die gemeinschaftliche Adoption durch sie und ihren polygamen Ehemann wenige Wochen nach der Heirat. Danach wollte die Frau umgehend in die Schweiz fliegen. Doch sie erhielt für ihr Baby keine Einreisebewilligung. Mutter und Kind harrten anderthalb Jahre im Hotel aus. Unter prekären Umständen: Das Schweizer Aussendepartement rät von Aufenthalten jeder Art in Mali ab. Im ganzen Land bestünden hohe Sicherheitsrisiken und die Gefahr von Entführungen.

Die Frau beantragte erfolglos beim Basler Zivilstandsamt die Anerkennung der Adoption. Auch von der nächsten Instanz, dem Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement, erhielt sie eine Absage. Zuerst hatte die Frau versucht, die Schweizer Behörden zu täuschen: Sie legte einen Eheschein über eine monogame Ehe vor. Ihr polygamer Ehemann ist in Mali eine angesehene Persönlichkeit, weshalb die Behörden ihm den Gefallen taten, einen falschen Schein auszustellen.

Nachdem der Schwindel aufgeflogen war, versuchte es die Frau mit Berufung auf einen Grundsatz des internationalen Privatrechts: Eine ausländische Adoption wird demnach in der Schweiz anerkannt, wenn sie durch eine international zuständige Behörde rechtskräftig ausgesprochen worden ist. Daran bestehen keine Zweifel. Doch die Schweizer Behörden stellten die Verletzung eines anderen Grundsatzes fest: des Ordre public. Die eingegangene Ehe, die Voraussetzung für eine gemeinschaftliche Adoption ist, widerspricht dem Schweizer Recht und den abendländischen Wertvorstellungen.

Am 12. Januar 216 beurteilte das höchste Basler Gericht den Fall: Es stellte fest, dass das Justiz- und Sicherheitsdepartement die Adoption zu Recht nicht anerkannt hatte. Und dennoch verfügte es in seinem Urteil, dass die Adoption in Basel anerkannt wird. Denn die Ausgangslage habe sich seit dem letzten Entscheid verändert.

Vor einem halben Jahr konnte die Frau dank eines Besuchervisums der deutschen Botschaft mit ihrem Adoptivsohn nach Basel reisen. Seither leben die beiden hier. Das vierjährige Kind besucht eine Krippe. Unter diesen Umständen gewichteten die Basler Appellationsrichter unter dem Vorsitz von Stephan Wullschleger (SP) das Kindswohl höher als die Gesetzesumgehung. Würden sie es zurück nach Mali schicken, wäre sein Leben gefährdet. Die Kindersterblichkeit in Mali ist hoch. Das Kind könne nichts dafür, dass seine Mutter das Gesetz umgangen habe. Deshalb darf es hierbleiben. Das Urteil ist in diesem Punkt rechtskräftig. Ein vergleichbarer Entscheid eines Schweizer Gerichts ist nicht bekannt.
(Hervorhebungen von mir)

http://www.schweizamsonntag.ch/ressort/ ... _adoption/

Was interessieren mich Gesetze, wenn ich mir mit Geld und einflußreichen Freunden in einem Land der Dritten Welt jede Entscheidung kaufen kann? :D
Wahrscheinlich fürchtete sich das Gericht auch vor den Schlagzeilen, wenn es das Aufenthaltsrecht des Adoptivkindes verneint hätte. In D. ist man in anderen Fällen nicht so zimperlich. Ehen, die in Dänemark (EU-Staat) geschlossen werden, zählen nicht, wenn der Ehepartner nur ein Schengenvisa hat. Er/Sie wird von den Behörden wieder zurückgeschickt und aufgefordert, den formellen Weg des "Familienzusammenführungsvisums" (einschl. Dokumentenprüfung und Sprachnachweis) zu gehen.

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guatuso
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von guatuso »

ar26 hat geschrieben:Ich will jetzt nicht arrogant wirken, bin aber gleichwohl der Auffassung, daß es absolut neben der Spur ist, eine BGH-Entscheidung zu kommentieren oder gar zu kritisieren, wenn man weder über eine (voll-)juristische Ausbildung noch über einschlägige (Berufs-)Erfahrung im gegenständlichen Rechtsgebiet verfügt. Da ich zumindest eines der beiden vorgenannten Kriterien verfüge, erlaube ich mir vorsichtig anzumerken, daß der Senat den Umstand einer möglichen Unterhaltspflicht des Beklagten für die Mutter eines seiner Kinder Rechnung trägt und dies ist kein wirklich neuer oder revolutionärer Gedanke in unserer Rechtsordnung. Zudem hat der Senat hier keine Entscheidung gefällt, sondern der Tatsacheninstanz aufgegeben, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wie Caviteño zurecht angemerkt hat.

Überdies sehe ich keine wirklich ideologischen Argumente hier berührt. Ob die Betreffenden über einen Bundesrepublik-Trauschein verfügen oder nicht, ist mir, der ich weiß, daß unser Herr seiner Kirche die Verwaltung des Ehesakramentes übertragen hat, nun wirklich egal. Nicht zuletzt deswegen, weil man eine solche staatliche "Ehe" nahezu genauso leicht kündigen kann, wie viele andere Verträge des bürgerlichen Rechts. Wenn die vom Urteil Betroffenen freiwillig auf das Ehegattensplitting oder die Familienversicherung in der GKV verzichten, ist das deren Problem, aber nicht meines.
Ja, ist mein Beitrag zu Unserioes, weil ich einen Richter und einen Anwalt zitierte, um ueberhaupt auf die Machenschaften unter Richtern einzugehen, oder ignorieren wir grundsaetzlich, dass Richter selbstherrliche Entscheidungen treffen koennen (und treffen) die dann von sogenannten Spezialisten analysiert werden, ohne dabei auf die grundsaetzliche Zahnfaeule des Richterberufs einzugehen?
Ging es nicht um die Frage ob Richter alles machen duerfen was sie wollen,oder geht es nur um eine einzige Entscheidung?
Richterschelte ist ja in Deutschland unbeliebt, nicht mal nach der NS-Zeit wagte man Richter anzuklagen. Also, Richter duerfen alles machen, nur dann nicht, wenn selbsternannte Spezialisten (Er war Jurist und hatte auch sonst nichts gelernt) den Fall uebernehmen. Alle anderen haben das Maul zu halten, die haben nicht Jura studioert.
So etwas nenne ich Selbstherrlich und verlangen nach Unterwerfung.
Als Laie darf man keine Meinung haben sondern muss stramm stehen und nicken.
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jackson
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von jackson »

Ist halt genauso sinnig wie als nicht Fachmann die Ausführung einer Herzklappentransplantation zu beurteilen. Darf man natürlich machen, der Rest darf sich dann dazu was denken. Ist halt der Privileg von Internetforen und Fernsehtalkshows, dass dort jeweils die Zahl der Universalgenies überproportional hoch ist.

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Marion
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Marion »

Einen Sinn für Gerechtigkeit ist halt auch bei Leuten da, die nix studiert haben. Und wenn es faul riecht dann schimpfen sie halt ;D Sie klatschen ja auch, obwohl sie nicht studiert haben, wenn ein gutes und gerechtes Urteil gefällt wird. Wie z.b. im alten Testament mit den beiden Frauen und dem einen toten Baby.
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ar26
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von ar26 »

Liebe Marion, lieber guatuso,

was ihr meint, ist nicht die Juristerei als solche, sondern die dahinterstehende Wertung. Zu dieser kann man als Laie sehr wohl eine Meinung haben und sollte es auch, man muss es aber auch entsprechend artikulieren. Hier ist die Wertungsfrage: Soll jemand, der eine Frau geschwängert hat, mit der er nicht verheiratet ist, dieser Frau gegenüber unterhaltspflichtig sein, solange diese das entstandene Kind erzieht? Im deutschen Recht wird diese Wertungsfrage mit "Ja" beantwortet. Juristische Folge ist, das diese Unterhaltspflicht dann auch anderweitig berücksichtigt wird.

Meiner Ansicht nach ist diese Wertung zutreffend, denn auch das uneheliche Kind hat Anspruch auf eine fürsorgliche Mutter, die sich der Kindererziehung widmet, statt zu arbeiten. Wer dies anders sieht, mag begründete Kritik vorbringen. Jurist muss man an dieser Stelle nicht sein, sehr wohl aber Gerechtigkeitsempfinden haben.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Juergen
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Juergen »

ar26 hat geschrieben:Ich will jetzt nicht arrogant wirken, bin aber gleichwohl der Auffassung, daß es absolut neben der Spur ist, eine BGH-Entscheidung zu kommentieren oder gar zu kritisieren, wenn man weder über eine (voll-)juristische Ausbildung noch über einschlägige (Berufs-)Erfahrung im gegenständlichen Rechtsgebiet verfügt. ….
Da gebe ich Dir 100%ig Recht!
Ich bin auch dafür, daß alle Nicht-Theologen im „Kreuzgang“ fortan schweigen mögen.

:doktor:
Gruß Jürgen

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guatuso
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von guatuso »

Juergen hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Ich will jetzt nicht arrogant wirken, bin aber gleichwohl der Auffassung, daß es absolut neben der Spur ist, eine BGH-Entscheidung zu kommentieren oder gar zu kritisieren, wenn man weder über eine (voll-)juristische Ausbildung noch über einschlägige (Berufs-)Erfahrung im gegenständlichen Rechtsgebiet verfügt. ….
Da gebe ich Dir 100%ig Recht!
Ich bin auch dafür, daß alle Nicht-Theologen im „Kreuzgang“ fortan schweigen mögen.

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guatuso
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von guatuso »

ar26 hat geschrieben:Liebe Marion, lieber guatuso,

was ihr meint, ist nicht die Juristerei als solche, sondern die dahinterstehende Wertung. Zu dieser kann man als Laie sehr wohl eine Meinung haben und sollte es auch, man muss es aber auch entsprechend artikulieren. Hier ist die Wertungsfrage: Soll jemand, der eine Frau geschwängert hat, mit der er nicht verheiratet ist, dieser Frau gegenüber unterhaltspflichtig sein, solange diese das entstandene Kind erzieht? Im deutschen Recht wird diese Wertungsfrage mit "Ja" beantwortet. Juristische Folge ist, das diese Unterhaltspflicht dann auch anderweitig berücksichtigt wird.

Meiner Ansicht nach ist diese Wertung zutreffend, denn auch das uneheliche Kind hat Anspruch auf eine fürsorgliche Mutter, die sich der Kindererziehung widmet, statt zu arbeiten. Wer dies anders sieht, mag begründete Kritik vorbringen. Jurist muss man an dieser Stelle nicht sein, sehr wohl aber Gerechtigkeitsempfinden haben.
Nein, ich meine die Verherrlichung der Richter, die letztlich nichts als fehlerhafte Menschen sind und keine "Goetter in Schwarz" . Die Anbetung eines Richters kommt ja einem Goetzendienst gleich, so ein Richter ist unfehlbarer als der Papst und Korruption gibt es dort auch nicht, auch keine Absprachen oder sonstige Mauscheleien, das sind alles hochedle Menschen, fern jeglicher verwerflicher Eigenschaften und mitunter auch fern jeder Intelligenz. Ich klatsche auch nicht Beifall bei bestimmten Urteilen (nur wenn in meinem Land ein Narcotraficante, der 5 Tonnen Koks schmuggelt, mit 180 Jahren Knast bestraft wird, begruesse ich es), wie hier unterstellt wurde. Das sind so Leute die im Richter den Halbgott erkennen.
In unserem Fall hier geht es um die Zahlung, um Unterhaltspflichten (Schande der Frau, die dem Vater das Kind entzieht und so dem Kind schadet, schande dem Mann, der seiner Pflicht nicht nachkommen will um die Frau zu treffen) aber dann haette man schon einen anderen Titel fuer den Strang waehlen sollen.
Im Uebrigen ist "Gerechtigkeitsempfinden" ein hoechst subjektives Gefuehl.

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

ar26 hat geschrieben:Ich will jetzt nicht arrogant wirken, bin aber gleichwohl der Auffassung, daß es absolut neben der Spur ist, eine BGH-Entscheidung zu kommentieren oder gar zu kritisieren, wenn man weder über eine (voll-)juristische Ausbildung noch über einschlägige (Berufs-)Erfahrung im gegenständlichen Rechtsgebiet verfügt. Da ich zumindest eines der beiden vorgenannten Kriterien verfüge, erlaube ich mir vorsichtig anzumerken, daß der Senat den Umstand einer möglichen Unterhaltspflicht des Beklagten für die Mutter eines seiner Kinder Rechnung trägt und dies ist kein wirklich neuer oder revolutionärer Gedanke in unserer Rechtsordnung. Zudem hat der Senat hier keine Entscheidung gefällt, sondern der Tatsacheninstanz aufgegeben, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wie Caviteño zurecht angemerkt hat.

Überdies sehe ich keine wirklich ideologischen Argumente hier berührt. Ob die Betreffenden über einen Bundesrepublik-Trauschein verfügen oder nicht, ist mir, der ich weiß, daß unser Herr seiner Kirche die Verwaltung des Ehesakramentes übertragen hat, nun wirklich egal. Nicht zuletzt deswegen, weil man eine solche staatliche "Ehe" nahezu genauso leicht kündigen kann, wie viele andere Verträge des bürgerlichen Rechts. Wenn die vom Urteil Betroffenen freiwillig auf das Ehegattensplitting oder die Familienversicherung in der GKV verzichten, ist das deren Problem, aber nicht meines.
Die zuständige Richterin für Öffentlichkeitsarbeit mühte sich so sehr, die freie Entscheidung in der Lebensführung zu betonen, dass sachliche Argumente weniger zum Zuge kamen als Gaga von Gigi: News is whats andersrum.

Etwa: Richter stärken Rechte von Menschen, die bewusst auf eine rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehung verzichten.

Lilaimmerdieselbe
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Auf die Unterhaltsansprüche des Kindes und im beschränktem Maß auch für die Betreuungsperson kann gar nicht verzichtet werden, ganz egal, ob und wie Paare ihre Beziehung rechtlich regeln. Ansonsten müßte nämlich der Staat dafür eintreten.

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overkott
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Re: Dürfen Richter machen, was sie wollen?

Beitrag von overkott »

Der unverheiratete Mann ist für die Versorgung seines Vaters zuständig, wenn er dazu in der Lage ist, sonst müsste der Staat dafür eintreten. Das zu prüfen, ist Aufgabe des OLG.

Die rechtliche Organisation von Paaren soll Gerichtskosten ersparen.

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